Gefährliche Floskeln: Gleichheit II

Interludium: Zweiter Teil

Ich habe vor einigen Tagen den ersten Teils eines Essays über Gleichheit an dieser stelle veröffentlicht. Hier sei noch einmal der Link zu Teil 1.

Ich hatte im ersten Teil die verschiedenen Dimensionen der Gleichheit benannt und dann Ergebnisgleichheit und Chancengleichheit als unvereinbar mit dem Prinzip der Freiheit verworfen.
Es bleiben also für diesen zweiten Teil noch die Begriffe rechtliche Gleichheit und moralische Gleichheit übrig. Für diese beiden Begriffe bietet sich eine etwas andere Vorgehensweise als bisher an.

5. Juristische Gleichheit

Anders als alle bisherigen Formen der Gleichheit gibt sich die juristische Gleichheit bescheiden. Sie verzichtet darauf, die Ergebnisse direkt oder auch nur – wie bei der Chancengleichheit – proportional nach gewissen Gruppenzugehörigkeiten bestimmen zu wollen. Juristische Gleichheit ist im Wesentlichen Verfahrensgleichheit: Jeder Mensch hat das Recht, nach den gleichen juristischen Grundsätzen und den gleichen Gesetzen beurteilt zu werden. Offenbar hat auch diese Form der Gleichheit Schwächen, wenn auch wesentlich weniger katastrophale Schwächen als die beiden bisher untersuchten Formen.

Um die Schwächen festzustellen, untersuchen wir ein Beispiel: Ein Mensch verliert seinen Arbeitsplatz. Der Staat, in dem er lebt, hat ein System sozialer Absicherung geschaffen, die in solchen Notfällen einspringen kann. Die FRage ist nun: soll der Staat zahlen, und wenn ja, soll er dies immer tun? Zunächst, in ihrer Reinform, muß die juristische Gleichheit jeden Menschen gleich behandeln. Wenn also ein Mensch arbeitslos wird, denn muß ein der rechtlichen Gleichheit verschriebenes System, diesem Menschen auch die Leistung zukommen lassen. Was ist aber nun, wenn dieser Mensch nebenbei noch Millionär ist? Soll der Staat dann auch die Unterstützung zahlen, oder wäre dies ungerecht, da der Mensch dieser Unterstützung doch gar nicht bedarf? Wenn ein Arbeitsloser den Anspruch hat, Arbeitslosengeld zu erhalten, dann muß unter einem Regime juristischer Gleichheit offenbar jeder Arbeitslose einen Rechtsanspruch haben.

Nun könnte man diesen Rechtsanspruch so ausgestalten, daß die Sozialleistung verrechnet wird in irgendeiner Form mit dem existierenden Vermögen der betreffenden Person, so daß wieder alle Menschen gleich behandelt würden unter dem existierenden Recht. Doch reicht dies wirklich aus? Man stelle sich weiterhin vor, zwei Menschen würden arbeitslos, und beide hätten keinerlei finanzielle Absicherung in der Hinterhand um sich zu schützen. Doch der eine ist verheiratet und hat vier minderjährige Kinder, und der andere ist ledig. Sollen beide gleich behandelt werden? Und was ist, wenn eines der Kinder erwachsen ist und arbeitet: sollte es herangezogen werden zur Unterstützung im Rahmen des Subsidiaritätsprinzip der Christlichen Soziallehre?

Offensichtlich verhält es sich mit der rechtlichen Gleichheit nicht so einfach, wie man auf den ersten Blick denken könnte. Denn die Lebensumstände des Menschen, der auf Hilfe angewiesen ist, können sich dramatisch von anderen Hilfsbedürftigen unterscheiden. Ferner beschränken sich die relevanten Unterschiede nicht auf die bloßen Lebensumstände, sondern natürlich auch auf die MEnschen selbst. Denn auch wenn man geneigt ist aus Gründen der Menschenwürde, auch den nicht arbeitswilligen Menschen zu helfen, muß man sich zumindest die FRage stellen, ob man hier nicht doch wieder ungleiches gleich behandelt. Diese komplexe Frage kann und braucht an dieser Stelle natürlich nicht abschließend geklärt werden, aber auch an ihr zeigt sich wiederum, daß juristische Gleichheit niemals abschließend alle Menschen gerecht behandeln kann, weil ein staatliches System der juristischen Gleichheit entweder jedes Detail des menschlichen Lebens erfassen müßte, um beurteilen zu können, ob die rechtliche Situatuion wirklich gleich ist (dies führte zu einer intolerablen Beschränkung der Freiheit und einer unmöglichen Bürokratie, die wesentlich größer wäre als selbst die heutige Sozialbürokratie, da wesentlich mehr Faktoren zu kontrollieren wären), oder die Situation für irrelevant erklären muß. Dies führte allerdings zu einem enormen Gerechtigkeitsdefizit, da offenbar nicht jeder das gleiche Recht auf etwas hat, was der eine dringend braucht, der andere aber eigentlich nicht braucht.

Die dritte Möglichkeit, die beiden Problemen ausweichen kann, besteht in der Aufgabe der Verteilungsgerechtigkeit als Gerechtigkeitsvorstellung (solche Vorstellungen sind nicht Teil des vorliegenden Essays und werden daher als bekannt vorausgesetzt). In einem System der rechtlichen Gleichheit kann sich die Verteilungsgerechtigkeit natürlich nicht an dem Ergebnis oder den proportionalen Chancen von Gruppen oder Individuen auf bestimmte Ergebnisse bemessen, sondern nur an der Verteilung gleicher Ressourcen an gleich bedürftige Individuen gemäß dem Grundsatz „Jedem das Seine“. Eine solche Verteilung übersteigt aber, wie im vorherigen Abschnitt gesehen, notwendig die Kapazität eines freien Staates, da die benötigten Informationen für die gerechte Verteilung von Ressourcen nicht vorliegen können, ohne massive Eingriffe in die individuelle Freiheit. Auf die positive Verteilung von Ressourcen muß daher im Rahmen der juristischen Gleichheit verzichtet werden.

Offensichtlich bleibt damit bloß noch eine rechtliche Gleichheit im Sinne gemeinsamer Grundrechte im Sinne negativer Freiheiten (Freiheit von Eingriffen des Staates, Freiheit von Zwang und Zensur durch den Staat…) übrig. Solche Freiheiten werden erst notwendig durch die Existenz eines Staates, da ohne einen Staat kein Mensch vor Eingriffen des Staates oder Zwang und Zensur durch denselben geschützt werden muß. Dies bedeutet, daß diese Grundrechte als negative Freiheiten erst durch den Staat relevant werden, der sie schützen soll. Es handelt sich also tatsächlich um nichts anderes als Rechte zum Schutz vor dem Staat. Solche Rechte sind enorm wichtig, aber sie sind zugleich auch der einzige Anwendungsbereich der juristischen Gleichheit, wenn diese nicht die Freiheit der Individuen durch staatliche Zwangsgewalt beschränken soll.

Es bleibt also festzuhelten, daß die distributive rechtliche Gleichheit daran scheitert, daß der Staat zu sehr in die Freiheit eingreifen muß, um sie durchzuführen. Sie kann daher nur in ganz geringem Umfang gerechtfertigt werden, wenn ein anderer wichtiger Grundsatz dies erfordern sollte. Ein solcher Grundsatz könnte etwa die Menschenwürde sein, die eine Grundansicherung aller Menschen erfordern könnte. Die Beantwortung solcher Fragen übersteigt aber die Erkenntnisabsicht dieses Artikels und bleibt daher außen vor. Es ist aber wesentlich, daß eine solche Interpretation der rechtlichen Gleichheit einen massiven Einschnitt in die Freiheit darstellt, welcher zwar geringer ist als die notwendig totalitäre Regierungspraxis eines Regimes der Ergebnis- oder Chancengleichheit, da sie den Menschen nicht umerziehen muß, aber dennoch beträchtlich genug ist, daß ihre Anwendung zweifelhaft in einer freien Gesellschaft bleibt.

Nicht-distributive juristische Gleichheit, also Gleichheit vor dem Gesetz, sofern aus ihm keine Ansprüche gegen den Staat oder seine Bürger erwachsen, als ein bloßes Heraushalten aus den persönlichen Angelegenheiten der Staatsbürger sofern diese durch ihre Handlungen anderen Bürgern nicht direkt schaden, ist hingegen relativ unbedenklich. Angesprochen werden sollte in diesem ZUsammenhang noch die Schwierigkeit, zu definieren, was denn nun ein Schaden eines anderen Bürgers ist: zählen nur direkte körperliche Schäden wie Mord oder Körperverletzung? Oder auch Schäden am Besitz wie z.B. Diebstahl? Was ist mit psychischer „Gewalt“ wie Stalking, Psychoterror usw. Was ist mit Fällen, in denen ein Schaden indirekt durch Gesundheitsgefährdung eintritt, wie bei der Debatte um das Passivrauchen? WAs ist, wenn dieser Schaden für die Allgemeinheit bloß finanziell ist, wie bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr in Zeiten von AIDS? Und was ist in diesem AIDS-Fall mit dem eventuell nichts ahnenden Partner, welcher unwissentlich infiziert werden könnte? Ist so etwas Staatsaufgabe im Rahmen der rechtlichen Gleichheit? Dabei handelt es sich um zum Teil sehr schwierige Fragen, die keine abschließende Antwort kennen. Sie stellen jedoch Probleme bei der Abgrenzung selbst einer rein rechtlichen Gleichheit der Menschen dar. Insgesamt erscheinen solche Probleme aber lösbar, wenn sie auch schwierige Kompromisse zwischen einer Vielzahl von Werten, Prinzipien und – was heute gern vergessen wird in solchen Debatten – Menschen bedeuten dürften.

6. Gleichwertigkeit

Bietet nun also die Ergebnisgleichheit nur nackten Totalitarismus, die Chancengleichheit kaum mehr als dies – wenn auch in einem schöneren Gewand – so kann die rechtliche Gleichheit zumindest eine Versicherung gegen elementare Verbrechen, die durch den Staat an Menschen begangen werden, darstellen (solange der Staat sich daran hält, was noch ein weiteres praktisches Problem darstellt, dessen Lösung nicht leicht fällt). Sie kann jedoch nicht mehr als das. Sie kann keinerlei normative Sicherung für den Menschen darstellen, keine Würde etablieren, da sie rein prozessual-mechanistisch allen Menschen bestimmte Schutzrechte gegenüber Staatseingriffen zuschreibt. Dies ist zwar wichtig, erscheint als alleinige Basis für eine humane Gesellschaft nicht hinreichend.

Das Problem aller bisherigen Gleichheitsvorstellungen war, daß sie damit zu kämpfen hatten, daß in der REalität die Menschen einfach nicht gleich sind. Die Unterschiede zwischen den Menschen befinden sich in allen Eigenschaften des Menschen, und diese Unterschiede sind real. Männer sind signifikant anders als Frauen – und dies schon biologisch. Dasselbe oder Ähnliches gilt für Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Intelligenz, Kreativität und verschiedener Begabung. Auch definitiv nicht in der Biologie verankerte Unterschiede zwischen Menschen, wie Armut und Reichtum diskriminieren die Menschen (verstanden hier im wertneutralen Sinne von „unterscheiden“) radikal. Die Aufgabe, zwei Menschen, selbst eineiige Zwillinge, vorzuweisen, die sich identisch verhalten, ist wohl unlösbar. Und je geringer die verwandtschaftliche Beziehung zwischen einem Menschenpaar, umso größer werden auch die Unterschiede. Offensichtlich muß diese Tatsache der natürlichen Ungleichheit aller Menschen für jede materielle Gleichheitstheorie ein großes Problem darstellen, da sie die Menschen artifiziell „gleichmachen“ muß. Dies erfordert je nach Konzeption geringe oder gigantische Eingriffe in die menschliche Freiheit. Kommt die begrenzt distributive rechtliche Gleichheit mit relativ wenigen Beschränkungen aus, so muß Chancen- oder Ergebnisgleichheit immer entweder illusorische Gedankenspielerei bleiben, oder in menschenverachtendem Totalitarismus enden (meistens geschieht beides).

Ohne solche Eingriffe kommt nur die sterile juristische Gleichheit des Verfahrens aus. Doch nach ihrem Kriterium wäre ein antisemitisches Gericht völlig in Ordnung, weil es ja immer antisemitisch wäre, das Verfahren also gleich wäre. Nur die Chancen und das Ergebnis unterschieden sich je nach der Religion des Angeklagten. Hier gehört auch das alte Wort vom Bettler und dem Millionär herein, denen es beiden gleichermaßen verboten sei, unter der Brücke zu schlafen. Offenbar weist diese kalte, unmenschliche Form der Gleichheit ein Gerechtigkeitsdefizit auf. Alle anderen Formen von Gleichheit, welche auf materiellen Ansätzen beruhen, sind aber fatal für die Freiheit wegen der natürlichen Ungleichheit aller Menschen.

Das Konzept der Gleichwertigkeit löst dieses Problem, oder lindert es zumindest. Denn es akzeptiert, ja affirmiert, die natürlichen Unterschiede der Menschen ohne jedes Problem. Doch folgt hier aus der Ungleichheit nicht eine repressive Form der Ungleichbehandlung im Sinne von „suum cuique“, dem Juden der Strang und dem Faschisten der Freispruch (vgl. mein obiges Beispiel), eben weil dieses Gleichheitskonzept nicht auf irgendwelchen materiellen Eigenschaften basiert, sondern auf der unveräußerlichen Würde aller Menschen, welche ihnen aufgrund ihrer Personalität zukommt; also aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Spezies, die im Normalfall rational und moralfähig ist.

Was folgt aus einem solchen Gleichheitskonzept? Zunächst ein unveräußerliches Recht auf Leben, da ein beliebiges Wesen nur würdig ist, wenn es ist. Ferner folgt daraus die Rechtfertigung dafür, warum die oben beschriebene minimalistische Form der juristischen Gleichheit trotz der immensen Ungleichheit zwischen den Menschen nicht unfair ist, warum Menschen nicht nach ihrem Nutzen für die Gesellschaft oder anderen Qualitäten unterschiedliche Rechte zugewiesen bekommen, also warum das Genie nicht mehr Rechte hat als der Idiot oder ähnliche Fälle: Denn die vielen Ungleichheiten verblassen angesichts der personalen Würde des Menschen. Jeder Mensch, ob klug oder dumm, ob Mann oder Frau, reich oder arm, schwarz oder weiß, christlich oder jüdisch, hat aufgrund seiner Menschenwürde den Anspruch, nicht an der Ausübung seiner je ihm spezifisch zugehörigen Eigenschaften durch den Staat gehindert zu werden, ohne zureichenden Sachgrund.

Ein solches Gleichheitskonzept stellt also Leben und Freiheit aller Menschen sicher, indem es Gleichheit von der bloß materiellen Güter- und Eigenschaftensphäre abhebt, und eine ideelle Komponente verleiht. Christen mögen hier von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen sprechen, doch handelt es sich um ein auch jenseits der Religion verständliches und rationales Konzept – es ist also allen Menschen zugänglich, sofern sie willens und fähig zum Durchdenken der dahinterstehenden Philosophie sind.

Während die Gleichwertigkeit aller Menschen einige Dinge gewährleistet: Recht auf Leben und Freiheit, sowie das Recht auf Eigentum, da dieses notwendig für die Verfolgung eigener Ziele und Wünsche ist, hat ihre Reichweite auch Grenzen und muß diese haben. Diese Grenzen liegen in genau den Prinzipien, die sie selbst begründet. Niemand hat ein Recht auf etwas, was aktiv Leben, Freiheit und Besitzrecht anderer Menschen einschränkt, es sei denn dieser hat sich einer so verwerflichen Tat schuldig gemacht, daß eine Freiheits- oder Geldstrafe angemessen erscheint. Systematisch wäre hier auch Platz für die Todesstrafe, die ich allerdings ablehne, da das Leben das erste Recht ist, und ein Nehmen des Lebens irreversibel wäre (anders als das Einsperren oder die Geldzahlung, welche zumindest teilweise wieder zurückgenommen werden können).

Die Grenzen der Rechte der Menschen finden sich also im WEsentlichen in den gleichen Rechten anderer Menschen, was in diesem Fall sehr strikt ausgelegt werden muß, da sonst durch die Hintertür wieder die Chancengleichheit ihr häßliches Gesicht zeigte, indem Chancen nach Wünschen der Regierung umverteilt werden könnten unter Hinweis auf das Fehlen direkten Schadens für andere Menschen bei Praktiken wie Quotenregelungen und ähnlichem.
Bei solchen Regelungen tritt zwar Schaden für das Individuum um auch für die Gemeinschaft auf, doch ist dieser weniger direkt als beim Mord. Dennoch muß dem Staat im Namen der Gleichwertigkeit aller Menschen die Selektion nach materiellen Merkmalen und EIgenschaften untersagt sein. Mit anderen Worten ist es nicht die Aufgabe des auf Gleichwertigkeit aller Menschen ausgerichteten Staatssystems, die Chancen der Menschen aktiv zu beeinflussen. Sind sie gut, ist es schön. Sind sie schlecht, rechtfertigt dies allein noch keine Intervention, da diese notwendig die Freiheit oder das Eigentumsrecht anderer Menschen beschränken müßte (denn zumindest müßte ein solcher Eingriff mit dem Geld der Bürger bezahlt werden).

Nicht ausschließen kann und soll das Konzept der Gleichwertigkeit hingegen einen moderaten Sozialstaat, da es die Menschenwürde gebietet, daß kein Staatsbürger des auf diese Art von Gleichheit bedachten Staates verhungert oder sein Leben aufgrund materieller Armut verliert. Ein Minimum sozialer Absicherung wird durch die Gleichwertigkeit sogar gefordert, auch wenn diese im Idealfall so subsidiarisch wie möglich auf kleinster Ebene (Familie, Gemeinde, Nachbarschaftshilfe usw.) und nur im Notfall durch den Staat durchgeführt werden sollte. Wie weit eine solche soziale Absicherung gehen darf, und durch das Konzept der Menschenwürde gedeckt bleibt, kann natürlich nicht eindeutig definiert werden, so daß hier immer Streitpunkte bestehen werden. Offenbar ausgeschlossen ist natürlich die Verstaatlichung ganzer Lebensbereiche, ob im Schulwesen, bei der Kindererziehung, aber auch im Gesundheitsbereich oder anderen Sektoren.

7. Zusammenfassung

Unter der Voraussetzung, daß die Freiheit ein wesentlicher Faktor ist, der durch Gleichheit höchstens in ganz geringem Maße, besser aber gar nicht, eingeschränkt werden darf, also unter der Annahme, daß eine freie Gesellschaft gewünscht wird, ist es unmöglich einen auf der Basis der Ergbnisgerechtigkeit agierenden Staat zu konstituieren. Dieser müßte, um die gewünschte Umverteilungsleistubng zu erreichen, also um für identische Versorgung mit allen Gütern zu sorgen, ein totalitäres Schreckensregime ohne jede Freiheit aufrichten. Solche Regime sind aus der Praxis durchaus bekannt, zum Glück aber alle gescheitert.

Ähnliches gilt für den ebenfalls radikalen Ansatz der Chancengleichheit, da auch für die Proportionalität der Chancen in den Gruppen ein unerträgliches Maß an Überwachung notwendig wäre. Zwar könnte diese Idee sanfter und weniger extrem verkauft werden, müßte sich aber letztlich der freiheitlichen Tarnung entledigen. Dies geschieht derzeit mit den auf Chancengleichheit basierenden kaum mehr verhohlenen Paternalismen und Egalitarismen der skandinavischen Länder, des Gender-Feminismus in der EU und den Vereinten Nationen, sowie zunehmend auch in Deutschland. Diese Form der Gleichheit befindet sich zwar derzeit auf dem Siegeszug, da zunehmend Statistische Verschiedenheit als Indikator für Ungerechtigkeit gesehen wird, welche Staatsinterventionen erfordert; dies ändert aber nichts an ihrem notwendig totalitären – und für die Freiheit tödlichen – Verlauf.

Juristische Gleichheit kann zwecks Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums eingesetzt werden, was abermals die Gefahr einer erzwungenen Nivellierung ungeachtet natürlicher Unterschiede herbeiführt, und auch das Risiko eines Staates, welcher totalitäre Entwicklungen zeigt, indem er alle Lebensbereiche erfassen muß, um juristisch relevante Unterschiede aufzudecken, läßt sich nicht ganz ausschalten. Daher muß dieses Mittel sparsam eingesetzt werden. Eine rein prozessuale Gleichheit, in dem Sinne, daß alle Bürger gleichermaßen frei von staatlichem Zwang sind, ist hingegen unbedenklich, wenn auch unzureichend.

Alle Gleichheiten kranken an der natürlichen Ungleichheit des Menschen, weshalb substanziellen Nutzen auch nur die Gleichwertigkeit bietet, für welche die Unterschiede in allen geistigen, körperlichen und finanziellen Fähigkeiten der Menschen keine Rolle spielen, da nur der Mensch als Person, als Würdesubjekt zählt, welches niemals allein als Mittel zu einem Zweck gebraucht werden darf. Solche Gleichwertigkeit sichert das Leben, die FReiheit, und, um es in den Worten der Unabhängigkeitserklärung zu sagen, das Streben nach Glück ab, muß jedoch notwendig und zurecht von größeren Egalisierungsanstrengungen aufgrund eben dieser Rechte aller Menschen absehen, wenn sie sich nicht selbst verleugnen will. Gepaart mit einer rein juristischen Prozessgleichheit kann sie elementare Freiheitsrechte sicher stellen, und, solange sich die Staaten an ihr orientieren, wird es zwar zu Konflikten zwischen Freiheit, Gleichheit und vielen anderen Werten und Überzeugungen kommen, und mit Sicherheit zu Konflikten zwischen Menschen über diese und andere Themen, aber die Greuel einer totalitären Diktatur lassen sich durch sie verhindern.

Ob sich die Menschen und vor allem die Regierenden an die Gleichwertigkeitsgrundsätze halten werden, erscheint allerdings aktuell sehr zweifelhaft. Werden sie zugunsten anderer, scheinbar ehrgeizigerer Gleichheitsziele abgelegt, was derzeit sehr verbreitet ist, sind die Folgen im Einzelfall unabsehbar, immer aber unerträglich.

Argumente für Mixa

Präludium

Die heutige (sonntägliche) Diskussion bei Anne Will drehte sich um das Thema Sterbehilfe. Ich halte es für notwendig, die dortigen Argumente von Befürwortern und Gegnern der aktiven Sterbehilfe kurz zu kommentieren. Was Anne wollte, war dem aufmerksamen Beobachter relativ schnell klar: eine Plattform für die Befürworter der aktiven Sterbehilfe bieten, auf daß sich ihre Segnungen über die ganze Bundesrepublik ausbreiten mögen. Was die Gäste wollten, welche aktive und passive Sterbehilfe befürworteten, was auch klar: nämlich dasselbe.

Weniger eindeutig aber war die Präferenz der beiden Feigenblätter der Runde, die den Anschein der Neutralität in dieser Propagandasendung wahren sollten. Bischof Mixa und die Grünen-Politikerin Göring-Eckhardt gaben beide vor, gegen Euthanasie, also die Tötung von Menschen unter humanitärem Deckmäntelchen, zu sein. Leider sah man in der Argumentationsstruktur der beiden keinerlei verwertbare Ansätze, vor allem weil beide sich vollständig auf die Diskussionsebene der Befürworter der Euthanasie begaben.

1. Einleitung: Euthanasie der Argumente

Die Argumentation der Euthanasie-Befürworter war klar und eindeutig, sowie auf der Basis der gegebenen Prämissen nachvollziehbar: Menschen sind Individuen und haben das Recht, darüber zu entscheiden, ob sie leben wollen oder nicht. Wenn sie sich dafür entscheiden, sterben zu wollen, dann dürfen sie auch dies tun. Können sie diesen Wunsch nicht selbst in die Tat umsetzen oder wollen sie es nicht, so haben sie nicht nur ein Recht darauf, daß jemand ihnen „beim Sterben hilft“ (= sie tötet oder Beihilfe zu dieser Tötung leistet); sondern es verhalten sich sogar diejenigen unmoralisch, die eine andere Auffassung vertreten, weil sie die Autonomie des Einzelnen verletzen, indem der Staat durch ein Euthanasieverbot (oder Einschränkungen in diesem Bereich) Menschen daran hindert, autonom zu entscheiden. Also hat jeder Mensch ein Recht auf den Tod, wann und wie er ihn will. Beschränkungen dieses Rechts sind also unzulässig.

Was steckt hinter dieser Argumentation, was sind die Prämissen, die es möglich machen, so zu denken? Die wesentlichen Prämissen sind die folgenden:

1. Menschen sind autonome Individuen, welcher Entscheidungen unbeeinflußt von ihrer Umwelt treffen. Daher ist auch ihre Entscheidung, sterben zu wollen, jederzeit zu respektieren. Einem erwachsenen, mündigen Menschen das Recht auf Selbstbestimmung zu nehmen, ist verwerflich.

2. Wesentlich für die Beurteilung der Frage, ob ein Mensch weiterleben sollte (oder nicht) ist die Lebensqualität dieses Menschen. Diese wird subjektiv von ihm eingeschätzt, oder in Abwesenheit einer mündigen Einschätzung nach gewissen Kriterien von „Fachleuten“ und Medizinern beurteilt. Die Lebensqualität hat sehr viel mit dem Schmerzniveau zu tun, auf dem ein Mensch lebt.

Es ist einem Menschen nicht zuzumuten, im Angesichte des Todes leben zu müssen, große Schmerzen leiden zu müssen, oder sonstige massive Einbußen seiner Lebensqualität hinzunehmen. Das Leben von Menschen, die unter Schmerzen leiden, ist eine ständige Qual. Das Leid übersteigt den Nutzen/die Lust (Vorsicht: Utilitarismus!); das Leben ist also nicht mehr lebenswert. Es ist besser, zu sterben. Der australische Ethiker und Utilitarist Peter Singer erklärt seinen Lesern, durch den Tod des betreffenden Menschen werde das Leid in der Welt gemindert, so daß das Ergebnis eine bessere Welt wäre. So rechtfertigt Singer auch die „nichtfreiwillige Euthanasie “ (Singers Begriff, nicht meiner), also die Tötung von Menschen ohne ihre Einwilligung, sofern sie nicht mehr über ausreichend „Lebensqualität“ verfügen.

Ich werde nun die Aufgabe der beiden Euthanasiegegner der Runde übernehmen, und gegen diese teilweise unausgesprochenen Prämissen argumentieren, und nicht, wie Mixa und Göring- Eckhardt, diese Prämissen unhinterfragt übernehmen, und dann die Argumentationen anfechten, die sich auf diese Prämissen gründen. Überläßt man den Gegnern des Lebensrechts die Möglichkeit, das Spielfeld zu ihren Gunsten zu präparieren, wird das Lebensrecht immer wieder verlieren. Dies ist der wesentliche Fehler nahezu aller Lebensrechtler in den letzten 40 Jahren gewesen: sie haben es versäumt, die Diskussionen unter ihren eigenen Prämissen, mit ihrem eigenen Vokabular zu führen, statt mit dem ihrer Gegner. Wenn man immer von Sterbehilfe spricht, wie man von Sozialhilfe redet, dann ist eine ablehnende Haltung natürlich unpopulär. Sterben müssen wir alle. Und gegen Hilfe kann man gar nicht sein. Also ans Werk!

2. Der Mythos Autonomie
Ist der Mensch wirklich ein autonomes Lebewesen? Auch wenn heute fast immer von Menschen entweder als Kollektiv oder als Einzelnen gesprochen wird, können daran massive Zweifel bestehen. Etwas oder jemand ist autonom, wenn er oder es selbstbestimmt ist. Ist der Mensch aber selbstbestimmt? Oder ist er nicht vielmehr abhängig von anderen und auch den Ansichten Anderer? Um diese Frage zu beantworten könnte man einen von zwei Wegen beschreiten: einen langen philosophischen Traktat (von lat. tractatus) verfassen, in dem man die Überlegungen und Einsichten von 2500 Jahren zugrundelegend zu einem Ergebnis kommen müßte, oder ein Gedankenexperiment durchführen. Ich werde im Folgenden den zweiten Pfad beschreiten, weil dies ein Blog und kein mehrbändiges Lebenswerk ist.

Stellen wir uns also vor, alle Menschen wären selbstbestimmt, träfen alle ihre Entscheidungen auf der Basis ihrer eigenen Vernunft, und kämen unbeeinflußt von Mitmenschen zu ihren Ansichten. Ein Mensch, nennen wir ihn Tabula Rasa, lebt ein ganz bestimmtes Leben. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder, geht zur Arbeit (er ist Tischler), hat einige gute Freunde, mit denen er sich gelegentlich trifft, und mit denen er sich (unter anderem auch) gern betrinkt. Er hat nach wie vor gute Kontakte zu seinen Eltern, und einigen weiteren Familienmitgliedern, obschon er seiner Mutter bis heute übel nimmt, daß sie sich gegen seinen Vater durchgesetzt hat, als es um den Streit ging, welchen Namen er tragen solle. Seine Eltern sind geschieden und wegen dieser Scheidung wuchs er bei seiner Mutter auf. Seinen Vater hat er vermißt, dieser ihn jedoch nicht so sehr. Er ist zwar nicht besonders religiös, besucht aber gelegentlich eine Kirche, vor allem weil der dortige Pfarrer zu seinen Freunden zählt, und ferner aus Gewohnheit. Er trinkt am liebsten eine bestimmte Sorte Bier, und versucht sich seit Jahren, das Rauchen abzugewöhnen, das er damals angefangen hat, weil es in seiner Jugendclique als „cool“ galt, zu rauchen. Dieser nicht sonderlich sonderbare Mensch ist fest davon überzeugt, daß er seine Entscheidungen autonom trifft. Er ist ein unabhängiger Mensch, läßt sich nichts vorschreiben, und akzeptiert vorgegebene Normen und Konventionen nicht einfach fraglos. Er gehorcht keinem bestimmten Glaubenssystem und keiner bestimmten Ideologie, ist pragmatisch und möchte jede Situation auf der Basis seiner eigenen Erfahrungen einschätzen. Er möchte es vermeiden, Menschen zu verurteilen auf der Basis irgendwelcher Vorurteile.

Tabula Rasa ist das, was die meisten wohl als einen selbstbestimmten Menschen bezeichnen würden. Doch hat er damals in der Schule nicht bloß deswegen einen Judo-Kurs besucht, weil er immer gehänselt wurde seines Namens wegen? Hätte er ein besseres Verhältnis zu seinem Vater, wenn dieser etwas von ihm wissen wollte? Würde er Dinge seiner Frau zuliebe tun, oder um seiner Kinder Willen, wenn diese ihn darum bitten, und zwar auch dann, wenn er die Notwendigkeit der gewünschten Handlung nicht einsieht? Raucht er nicht nur deswegen, weil seine ehemaligen Schulfreunde auch geraucht haben? Geht er in die Kirche, weil er rational zu dem Schluß gekommen ist, daß die Religion wahr ist, oder nicht eher weil er es schon immer getan hat, und weil sein Freund, der Pfarrer, dort ist? Diese Liste könnte weitergeführt werden. Offenbar ist aber, Tabula Rasa ist nicht so selbstbestimmt, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Seine Entscheidungen basieren nicht so sehr auf rationaler Überlegung, als auf Tradition, Gewohnheit, Bequemlichkeit, menschlicher Schwäche, Freundschaft usw.

Man mag nun einwenden, dieser Tabula Rasa sei eben nicht wirklich autonom, weil er sich nicht von den Zwängen der Gesellschaft befreit hat, weil er gefangen ist in diesen Gewohnheiten, welche sein Leben so sehr beeinflussen. Versuchen wir also, diese Gewohnheiten nach und nach auszuschalten: Tabula hört auf zu rauchen, weil er glaubt, dies schade seiner Gesundheit. Warum aber glaubt er das? Kann er dies aus erster Hand belegen, oder stützt sich diese Meinung nicht auch wieder nur auf Vorurteile? Vielleicht beginnt er, sich mit der Materie zu befassen, studiert die Wissenschaft, und gelangt nach einigen Jahren zu dem Ergebnis, daß Rauchen vermutlich tatsächlich schädlich ist. Was aber tut er in der Zwischenzeit? Raucht er provisorisch weiter, bis er erkannt hat, daß es schädlich ist, oder läßt er es sein? Das hängt davon ab, ob er eher ein vorsichtiger Mensch ist, oder nicht. Wenn er vorsichtig ist, wird er nicht rauchen, weil es gefährlich sein könnte. Aber halt: Wie kommt er dazu, vorsichtig zu sein? Weil „Vorsicht besser als Nachsicht ist“? Aber warum? Wer hat ihm das wiederum beigebracht? Dieses Sprichwort mag er aufgeschnappt haben, und er mag sich auch daran halten. Vielleicht ist er auch einmal unvorsichtig gewesen und hat aus den Konsequenzen gelernt. Nehmen wir dies der Einfachheit halber an. Und vergessen wir auch die Frage, wie er zu der Hypothese kommt, daß seine Erfahrung repräsentativ für alle möglichen Erfahrungen ist, statt bloß ein unwahrscheinlicher Ausreißer. Nehmen wir also an, er arbeitet sich in die Materie ein, und findet heraus, daß rauchen schädlich ist, und hat bis dahin nicht geraucht, weil er vorsichtig ist.

Er versucht auch weiterhin, selbstbestimmt zu sein. Er fragt sich, ob die christliche Religion wahr ist. Sollte sich diese als korrekt herausstellen, wird er die Kirche weiter aufsuchen, wahrscheinlich sogar häufiger als zuvor. Wenn er zu dem Ergebnis kommt, die Religion sei nicht wahr, dann stellt er seine Kirchenbesuche ein. Doch wie kann er dies wissen? Er studiert also die Bibel und diverse Werke, die die relevanten Fragen diskutieren. Nach einigen Jahren der Studien kommt er zu dem Ergebnis, daß er es nicht sicher weiß, daß es beide Auffassungen gibt, und keine davon nach seiner Meinung absolut sicher richtig ist. Da er vorsichtig ist, geht er weiterhin in die Kirche (denn wenn es Gott gibt, ist es besser auf seiner Seite zu stehen, wenn nicht, ist es ohnehin egal.)

In ähnlicher Weise reagiert er im Geiste der Autonomie auch auf jede Bitte seiner Frau, indem er prüft, ob die von ihm geforderte Handlung tatsächlich sinnvoll ist. Er prüft, was seine Kinder von ihm wollen, und findet meist heraus, daß es letztlich keinen Sinn ergibt, was die Kinder wollen. Daher lehnt er es folgerichtig ab, sich von seinen Kindern in seiner Autonomie beschneiden zu lassen. Einige Jahre später läßt sich seine Frau von ihm scheiden, weil sie ihn nicht mehr ertragen kann.

Systematisch eliminiert er alle Quellen in seinem Leben, durch die er fremdbestimmt wurde. Als er alt und grau ist, stellt er fest, daß er bei weitem noch nicht fertig ist. Er akzeptiert immer noch viele Annahmen als gegeben, obwohl er sie nur von jemandem übernommen hat, ohne sie selbst kritisch zu prüfen. Noch immer glaubt er in der Regel den Worten, die er in seiner Tageszeitung liest, und hat auch noch nicht selbst überprüft, ob es überhaupt diesen Staat namens „Israel“ gibt, dessen Existenz solchen Widerstand hervorruft. Er kennt die Berichterstatter nicht, aber er vertraut ihnen aus Gewohnheit. Alt und grau sitzt er in seinem Lehnstuhl, und ihm fällt wieder ein, qua Altersgedächtnis, daß seine Eltern sich nicht nur über seinen Namen gestritten haben. Nein, mehr noch: Sein Vater hatte sich entschlossen, alle Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen, und seine Frau konnte dies nicht mehr ertragen. Überwältigt von der Parallele fragt er sich, ob er nicht die ganze Zeit, in seinem verzweifelten Kampf für seine Autonomie, fremdbestimmt war, unterbewußt oder wie auch immer. Sein Vater ist längst verstorben. Er geht zu seiner Exfrau, um sich zu entschuldigen, doch als diese nichts mehr von ihm wissen will, geht er am Stock zu Dignitas und läßt sich beim Sterben helfen.

Offenbar ist es Tabula Rasa in seinem ganzen Leben nicht gelungen, sich von den Erwartungen, Vorurteilen und Wünschen seiner Umwelt zu lösen. Sein ganzes Leben ist unauflöslich verstrickt mit den Leben anderer Menschen. Er kann seine eigenen Wünsche gar nicht von den Wünschen anderer trennen, weil alle einander beeinflussen. Selbst der Eremit hat die Zivilisation aus einem Grund verlassen, vielleicht weil sie ihn störte. Niemand auf der Welt ist selbstbestimmt. Zwei Menschen zeugen ein Kind, welches bis zur Geburt der Mutter ausgeliefert ist. Nach der Geburt ist es abhängig von der Fürsorge seiner Mutter, und bis das Kind auf eigenen Beinen stehen kann (wörtlich und bildlich) vergeht eine lange Zeit. Durch ungeheuer komplexe Interaktionen entsteht in Form von Erziehung und Sozialisation der Charakter des Menschen, seine Haut gewissermaßen, aus der er nie so recht herauskann. Alles, was er lernt, kann er nur lernen, weil er seinen Lehrern glaubt, oder aus Erfahrung. Er kann aber niemals alles erfahren. Selbst der vielseitig begabte Tabula Rasa kann nur einige Fragen in seinem Leben selbst untersuchen, und nur einige Dinge selbst erleben. Er ist immer auf Hörensagen angewiesen. Er ist auch darauf angewiesen, daß sie Menschen um ihn herum ihn akzeptieren, ihm einen Job oder zumindest Geld oder Nahrung geben. Kurz: er ist untrennbar verstrickt im Netz der Personengemeinschaft, von der Wiege bis zur Bahre. Seine Entscheidungen sind nicht selbstbestimmt, oder zumindest nicht nur. Sie enthalten immer eine überwältigende Komponente Fremdbestimmung.

Wenn nun die Befürworter der Euthanasie von der Autonomie des Patienten sprechen, und in anderen Zusammenhängen fordern, daß er etwas verfüge („Patientenverfügung“), so übersehen sie dabei absichtlich oder versehentlich das, was Aristoteles die Natur des Menschen genannt hat. Der Mensch ist nur handlungsfähig in Bezug auf eine Gesellschaft um ihn herum, und zwar insofern diese Gesellschaft das ist, wozu er sich in allem verhält (was er affirmiert, oder wogegen er sich abgrenzt zum Beispiel). Der sterbenskranke Mensch, welcher verzweifelt ist ob seiner Schmerzen und der Hoffnungslosigkeit seiner Situation, wird nicht unbeeinflußt von seiner Umwelt entscheiden können, ob er sterben möchte oder nicht. Es wird davon abhängen, wie sich seine Familie verhält, ob er überhaupt eine hat, ob sie ihm den Eindruck vermittelt, er störe, oder ob sie bei ihm ist. Es wird auch von dem Verhalten der Ärzte abhängen und aller anderen Menschen, zu denen er im Netz der Personengemeinschaft direkt oder indirekt Kontakt hat. Und es wird auch von einer Gesellschaft abhängen, in der mehr oder weniger offen debattiert wird, ob man sich nicht töten sollte, wenn man doch sich selbst und anderen zu nichts mehr nützt, ob kranke Menschen „Lebensqualität“ haben oder nicht. Die Entscheidung, ob ein Leben sich weiterzuleben lohnt, ist eine von vielen Entscheidungen im Leben einer Person. Alle Menschen aber sind als Personen zwar frei, aber nicht selbstbestimmt. Sie können sich zwar entscheiden, auch gegen den Druck, der vielleicht auf sie ausgeübt wird; aber wer sie sind, wenn sie die Entscheidung treffen, wie sie sind, und in welchem Zustand, und viele weitere wesentliche Umstände , können sie nicht bestimmen. Sie sind in Abhängigkeit frei; individuelle Sozialwesen.

3. Die Qual der Qualität

Ein Leben in seinem letzten Abschnitt ist oft von Schmerzen begleitet, fast immer von Gebrechen und Verfall. Diese Tatsache wird von den Befürwortern der Euthanasie ausgenutzt, um die Tötung dieser Menschen zu rechtfertigen, vorerst noch mit ihrer Einwilligung. (Man vergleiche meinen Artikel „Die zerbrechliche Fassade der Zivilisation„, wo ich über die Tendenz dieser schiefen Bahn schrieb, auf der die Gesellschaft unablässig hin zur Akzeptanz für nichtfreiwillige Euthanasie im Sinne Singers rutscht.)

Befürworter der Tötung alter Menschen sagen, diese hätten nicht mehr die Lebensqualität, welche ausschlaggebend sei, ob ein Leben noch lebenswert sei. Welche Vorstellung dahinter steckt möchte ich in den folgenden Zeilen untersuchen.

Menschen, die dem Tode nahe sind, denken häufiger an ihn, als andere Menschen es zu tun gewohnt sind. Menschen, die häufig in Lebensgefahr schweben, weil sie Feuerwehrleute oder Extremsportler sind, vermutlich auch. Aber macht es wirklich einen Unterschied, ob jemand an ihn denkt, wenn der Tod zuschlägt? Ist man nicht genauso tot, wenn man überraschend von einem Zug überfahren wird, wenn man von einem Augenblick auf den anderen aus dem Leben gerissen wird? Und wenn man es schwer verletzt überlebt, und nun auf Lebenszeit schwer behindert ist, wegen eines solchen Unfalls? Mit 20 Jahren und ohne Aussicht auf Besserung? Wo ist da die Lebensqualität? Würde man so einen Menschen auch bedenkenlos umbringen, wenn er es wollte? Was ist mit Kleinkindern, die es noch gar nicht selbst entscheiden können, ob sie leben möchten? In Holland, dem Paradies der Euthanasiefans, werden routinemäßig kranke Säuglinge auf Wunsch von Eltern getötet, weil die Krankheit oder Behinderung nicht in den Lebensplan der Eltern paßt. Dies ist inzwischen unter diesen Kindern sogar die häufigste Todesursache in den Niederlanden. Dahin führt die Logik der Lebensqualität zwangsläufig.

Aber wenn die Logik unausweichlich ist, dann müssen wir entweder zustimmen und sagen, daß Sterbehilfe und Euthanasie in Ordnung sind, oder die Prämissen untersuchen, auf der die Lebensqualitäts-Ethik basiert. Sie basiert auf dem Utilitarismus; das Ziel ist, den Nutzen der Menschheit oder eines Teils der Menschheit zu maximieren. Wenn ein Leben noch zu etwas zu gebrauchen ist, im Rahmen eines subjektiven oder objektiven Nutzens, dann sollte es leben; wenn es aber nicht mehr zu etwas zu gebrauchen ist, keinen Nutzen mehr hat, dann sollte es vernichtet werden. Wenn man diese Ansicht akzeptiert, stimmt man damit auch der Euthanasie zu.

Die Frage, die sich aber stellt, ist folgende: Bestimmt sich der Wert eines menschlichen Lebens wirklich nach dem Nutzen, den es für jemanden hat? Ist ein Leben wertlos, weil es niemandem nutzt? Wenn ein Patient und die Ärzte, Familie und sonstige Bezugspersonen sich einig sind, daß des Patienten Leben wertlos ist, wird es dann dadurch wertlos? Oder gehört zum menschlichen Leben nicht doch mehr dazu, als der bloße Konsens des Nutzens?

Für die Ablehnung der Lebensqualität als Entscheidungshilfe über Leben und Tod muß begründet werden, warum ein menschliches Leben auch dann noch Wert hat, wenn niemand mehr einen Nutzen von ihm hat. Auf das Argument des Mißbrauchs möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, außer indem ich darauf hinweise, daß aus der Argumentation im ersten Abschnitt hervorgeht, daß eine solche Entscheidung niemals autonom sein kann, und damit immer manipulativ beeinflußt werden wird. Daher ist im strengen Sinne jede Euthanasie unfreiwillig, oder zumindest steht ihre Freiwilligkeit unter starkem Zweifel. Aber selbst mit diesem starken Argument ist noch immer nichts gegen die Grundidee gesagt, daß es legitim sein kann, willige Menschen zu töten.

Auch das juristische Argument möchte ich aufgrund der Tatsache, daß die Gerichte die passive Sterbehilfe konsistent als nicht strafbar ansehen, außen vor lassen. Dennoch bleibt der Selbstmord eine vorsätzliche Tötungshandlung, die nur deshalb legal sein darf, weil der Handelnde die Aktion selbst vornimmt. Hilft ihm jemand dabei, so macht er sich der Beihilfe zu einer vorsätzlichen Tötung schuldig. Doch da die Gerichte das anders zu sehen scheinen, werde ich auch dieses Argument nicht gelten lassen.

Es bliebe noch das religiöse Argument, welches von Bischof Mixa in der Diskussion bei Anne Will vorgetragen wurde. Das „unnütze“ menschliche Leben hat immer noch Wert an sich, weil Gott den Menschen erschaffen hat, und nur Gott das Recht hat, dieses Leben, wann immer er will zu nehmen. Eine Handlung, deren Zweck die Tötung eines Menschen ist, ist daher christlich nicht zu rechtfertigen. Leider hilft uns dieses Argument auch noch nicht weiter, weil es zwar unter der Prämisse der christlichen Religion richtig ist, aber die große Mehrheit der Deutschen nicht oder nur aus Gewohnheit, statt aus Überzeugung, Christen sind.

Was bleibt also? Hat der Mensch am Ende, zumindest aus nicht-christlicher Perspektive, keinen Wert an sich? Der Mensch hat Wert an sich, er hat Würde, und damit ein Lebensrecht, das von niemandem genommen werden darf, nicht einmal von dem Menschen selbst, weil er Person ist. Personen sind Lebewesen, die im gesunden, vollständig ausgeprägten Zustand Intentionalität und Selbstbewußtsein besitzen, also zum Beispiel alle Menschen. (Ich möchte an dieser Stelle nicht in die Wirrungen des Naturbegriffs zu tief einsteigen, daher bleibe ich bei dieser Annäherung an die Definition der Personalität, die Spaemann überzeugend in seinem Werk „Personen“ darlegt.) Als Personen besitzen sie, dies ist unumstritten in der philosophischen Diskussion, eine besondere Würde, welche auch ein Lebensrecht beinhaltet. Nun mag es diskutabel sein, daß eine Person ihrer Verantwortung gegen andere Personen ausweicht, indem sie sich selbst tötet. Aus meiner Sicht ist dies nicht statthaft. Doch in dieser Frage kann man zweifeln und mit guten Gründen anderer Auffassung sein, ohne von der Menschenwürde Abschied zu nehmen.

Was nicht mehr diskutabel ist auf der Basis der Annahme einer Menschenwürde, ist daß andere Menschen bei diesem Ableben behilflich sind. Wenn A sich sein eigenes Leben nimmt, aus eigener Kraft und ohne das Wissen von B, so liegt der klassische Suizid vor. Weiß B aber von der Absicht des A, und unterstützt diese, oder führt den Tötungsakt gar selbst aus, verletzt sie die Integrität der Person A, da die Personalität des A unabhängig von seinem Willen besteht. Personen können über alles in ihrem Leben entscheiden, aber nicht über ihr Leben. Durch die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte und der Würde aus denen sie erwachsen (und Menschenrechte sind essentiell immer Rechte von Personen, weil Menschen Rechte zukommen, insofern sie Personen sind), ist es einer Person also nicht möglich, insofern sie Person ist, ihr Lebensrecht zu veräußern. Dies kann sie als Person niemals tun, ebensowenig, wie sie sich selbst in Sklaverei verkaufen könnte. Leben und Freiheit sind die beiden Umstände, deren Unveräußerlichkeit Personen in letzter Konsequenz von anderen Lebewesen unterscheiden. Denn was ist Intentionalität, wenn nicht der Ausdruck eines Willens, einer Absicht, einer Intention?

4. Konklusion: Leben ist Sterben

Leben und Freiheit kann die Person also niemals permanent veräußern, auch nicht um Schmerzen zu entgehen. Das Argument der Schmerzfreiheit zieht daher ebenfalls nicht.

Ein Leben menschenwürdig zu beenden muß daher immer bedeuten, daß es auf natürliche Weise ausklingt, und nicht daß es künstlich beendet wird. Wenn heute vom menschenwürdigen Sterben gesprochen wird, so verschleiert diese zynische Formel, daß dabei das menschenwürdige Leben abgeschafft werden soll. Ein Leben menschenwürdig zu beenden bedeutet immer, daß man anerkennt, daß jedes Leben endlich ist.

In der Diskussion bei Anne Will wurde mehrfach von einer Krankheit gesprochen, die zum Tode führt, und in solchen Fällen wurde geltend gemacht, daß es unzumutbar sei, eine solche Krankheit bis zum bitteren Ende zu durchleben. Doch jede Krankheit führt zum Tod. Und jedes Leben führt zum Tod. Leben ist Sterben. Jedes Leben ist vom Moment der Zeugung an ein wildes Hin-und-her, welches wenige Konstanten birgt, nur sein Ende ist bekannt. Wenn dies in einer Gesellschaft in Vergessenheit gerät, weil die Menschen sich hinter Konsumtempeln und Selbstverwirklichungsschimären verstecken, dann können wir uns alle direkt selbst aufhängen. Leben ist nur insofern Leben, als es Sterben ist. Zu jedem Entstehen gehört ein Vergehen. Jeder Anfang hat ein Ende. Dies macht es nicht leichter, dies jeweils zu ertragen, weder für die Angehörigen, noch für den Menschen selbst, welcher nun Schmerzen leidet. Aber eine Diskussion zu führen, ob das Leben für ihn denn noch lohnt, macht es sicher auch nicht leichter.

Als letztes bleibt noch zu sagen, daß die FRage des Lebensrechts nicht bei alten Menschen endet. Letztlich ist es dieselbe Frage, die sich bei Abtreibung, Euthanasie, Sterbehilfe, verbrauchender Forschung an Embryonalen Stammzellen und vielen anderen Themen stellt: Hat das menschliche Leben einen Wert an sich, auch und gerade insofern es immer ein endendes Leben ist, und zu gleich ein Beginnendes, oder ist der Mensch eine Art Nutztier, welches „gekeult“ wird, wenn es nicht mehr genug „Qualität“ hat?

Catocon beantwortet diese Frage mit einem klaren: Der Mensch hat als Person einen unveräußerlichen Wert an sich, eine Würde, welche Leben und Freiheit dem Zugriff Aller, ihm selbst inklusive, entzieht. Vermutlich würden Bischof Mixa und Frau Göring-Eckhardt dies ähnlich sehen, wenn auch vielleicht aus anderen Gründen. Im Gegensatz zu diesen beiden, habe ich aber versucht, diese Position argumentativ darzulegen, und nicht mich auf die Irrungen der Feinde des Lebensrechts eingelassen, um dann kläglich als widerlegt gelten zu können.

Wenn das Lebensrecht eine Chance haben soll, dann müssen auch die in der Öffentlichkeit stehenden Verteidiger ihre Scheu vor der Argumentation ablegen. Schöne Gemeinplätze werden die grauenhafte Profession der Pseudo-Menschenfreunde nicht ins Abseits drängen.

Es ist an der Zeit!

Die sogenannte westliche Welt ist in den letzten 40 Jahren für Menschen, die nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechen, oder die unerwünscht sind, zu einer Wüste der Verzweiflung geworden. Inzwischen schleichen sich allzu oft auch wirtschaftliche Erwägungen ein in die Rufe nach Praktiken wie der sogenannten „Sterbehilfe“, also der Tötung behinderter Menschen. Doch in keinem Bereich kann sich diese Tendenz zum leichtfertigen Töten menschlichen Lebens besser dokumentieren lassen als in der Frage nach dem, was verniedlichend „Schwangerschaftsabbruch“ genannt wird, obgleich doch das Leben eines Menschen abgebrochen wird, und nicht in erster Linie eine Schwangerschaft.

Daß in Deutschland in den 70er Jahren die Debatte um die sogenannte „Liberalisierung“ der Abtreibungsgesetze die eine oder andere emotionale Reaktion hervorgerufen hat, läßt sich kaum bestreiten. Doch obgleich damals wie heute wissenschaftlich geklärt ist, daß das menschliche Leben mit der Befruchtung beginnt, und obschon die Abtreibungsbefürworter sich damals wie heute der Argumentation weitgehend enthalten und gar nicht an einer Klärung der Sachlage interessiert sind, haben sich die Befürworter nicht nur durchgesetzt, sondern so gründlich durchgesetzt, daß heutzutage schon die öffentliche Diskussion des Themas Tötung von ungeborenen Kindern hohe Wellen schlägt – Wellen der Empörung.

Die Abtreibung gehört zu den schmutzigen Geheimnissen der „sexuellen Revolution“ der 60er-Jahre, die, wie alle Revolutionen, weit über ihr Ziel hinausgeschossen ist, und alle Vernunft als unnützen Ballast abgeworfen hat, statt sich ihrer nutzend zu bedienen, sprich für die eigene Position zu argumentieren. Die Behauptung, bei der Abtreibung gehe es um Wahlfreiheit trägt denselben Wahrheitsgehalt wie die Behauptung, der Mond sei viereckig. Sie ist völlig und unzweifelhaft falsch. Das heißt: Es gibt eine Situation, in der es bei der Abtreibung wirklich um Wahlfreiheit geht, und das ist die folgende: Wenn man davon ausgeht, daß nur bestimmte Menschen, also zum Beispiel alle geborenen, oder alle Weißen, oder nur Männer, oder alle gesunden Menschen, so etwas wie Menschenrechte und Menschenwürde genießen sollten. Denn geht man von einer universellen Menschenwürde aus, dann folgt daraus, daß die vorsätzliche Tötung eines Menschen außerhalb von Notwehrsituationen gesellschaftlich nicht akzeptabel sein darf. Nur unter Aufgabe der Prämisse einer universellen Menschenwürde ist die Rechtfertigung der Abtreibung als legitime Ausübung der Wahlfreiheit möglich und haltbar.

Die Behauptung, es gehe um die Befreiung der Frau oder um FRauenrecht ist so absurd, daß sie, wenn man die Fakten betrachtet, sofort jede Plausibilität verliert. Wenn alle Menschen eine unveräußerliche Menschenwürde haben, dann gehört dazu notwendig das Recht zu leben. Denn hätte man das Recht, Menschen zu töten, so gäbe es keinen Menschen mehr, der eine Würde haben könnte. Also muß jede Menschenwürde das Lebensrecht beinhalten. Wenn aber jeder Mensch das Recht auf Leben hat, dann hat es auch ein lebender Mensch, der noch nicht geboren ist, ein Lebewesen also, das der Spezies Homo Sapiens angehört und bloß anders aussieht, als wir von Menschen gewohnt sind, und kleiner ist, weil es in seiner Entwicklung noch nicht so weit fortgeschritten ist. Wenn aber das ungeborene Kind ein Lebensrecht haben muß, weil ihm aufgrund seines Menschseins eine unveräußerliche Würde zukommt, dann muß das Recht auf Wahlfreiheit hinter dem Lebensrecht zurückstehen. Wir sagen ja auch sonst nicht, daß jeder „Entscheidungsfreiheit“ bezüglich der Wahl der Menschen, die er töten möchte, genießt.

Wenn also, was unstrittig ist, der Fötus ein lebendes menschliches Wesen ist, und alle Menschen, was eigentlich unter demokratischen und freiheitlichen Menschen unstrittig sein sollte, eine unveräußerliche Würde haben, dann gibt es keinen Grund zu der Annahme, daß die schwangere Frau ein höheres Recht hätte, ihr Kind zu töten, als irgendein anderes Kind zu töten. Niemand, kein Mensch, hat das Recht über Leben und Tod zu entscheiden, auch nicht eine noch so emanzipierte, freie, aufgeklärte Frau. Niemand darf Menschen töten, außer in Notwehr, da kann es keine Ausnahme für schwangere Frauen geben.

Dies ist eigentlich alles kaum zu bestreiten, es sei denn man geht einen der folgenden zwei Wege, die auch gern beschritten wurden im Kampf für die Aufweichung des Lebensrechts:

1. Lügen, daß sich die Balken biegen.

2. Die Verbindung zwischen Menschen und ihren Rechten auflösen, indem man artifiziell den Menschen von der Person trennt, und aurgumentiert, daß Menschen ihre Würde nur zukommt, insofern sie Personen seien. Danach behauptet man, nicht alle Menschen seien Personen, und daher hätten nicht alle Menschen eine Würde, nicht alle Menschen ein Recht auf Leben. Nichtpersonale Menschen seien daher jederzeit zu töten, ohne moralische Bedenken.

Zu Methode 1 gehört etwa die Behauptung, durch die Legalisierung der Abtreibung sei die Zahl der Sterbefälle von Frauen bei Abtreibungen signifikant zurückgegangen (dieser Rückgang der Sterberate läßt sich durch Antibiotika schon lange vor der Legalisierung von Abtreibungen beobachten). Viele andere Lügen, Halbwahrheiten und Nebelkerzen sind geworfen worden, um die Öffentlichkeit über die Implikationen der Legalisierung der Abtreibung im Unklaren zu lassen. Die erfolgreichste war eine, die eine gewisse Relation zur Wahrheit hat: Das Märchen vom Zellklumpen. Der Fötus sei bloß ein Zellklumpen, bloß ein „potentieller“ Mensch, dessen „Menschwerdung“ erst viel später geschähe.

Ein kleiner Schluck Wasser ins Gesicht, lieber Leser? Sie sind nichts anderes als ein Zellklumpen. Sie bestehen aus nichts als einer Vielzahl von verschiedenen Zellen und ähnlichen organischen Materialien, die in keiner Form für sich genommen Wert haben. Sie sind in keiner anderen Lage, als der Fötus, dessen Abtreibung Sie nie für wichtig genommen haben. Wenn irgendwann jemand von Ihnen sagt, Sie seien bloß ein Haufen von Zellen, können Sie da wirklich widersprechen? Erst töteten sie die Ungeborenen, und Sie schwiegen, weil Sie kein Ungeborener waren. Dann töteten sie die Altersschwachen (Sterbehilfe), und Sie schwiegen, weil Sie kein Altersschwacher waren. Dann töten Sie bald die Kleinkinder (Infantizid, siehe Holland), und Sie schweigen, weil Sie kein Kleinkind sind. Und dann… holt man vielleicht irgendwann Sie, oder einen ihrer Verwandten oder Freunde, Ihren Ehepartner, Ihre älteren Kinder, werden Sie auch dann noch schweigen? Im Namen der Wahlfreiheit? Denken Sie immer daran, lieber Leser, Sie sind bloß ein Zellhaufen. Wenn auch, aus meiner Sicht, ein Zellhaufen mit einem unendlichen Wert und einer unveräußerlichen Würde. Aber verlassen Sie sich nicht darauf, daß die Anderen dies auch so sehen werden. Was man nicht will, daß man dir tu´, das füg´auch keinem anderen zu, lieber Leser.

Doch der zweite Ansatz der Befürworter der Abtreibung und Gegner des Lebensrechts ist noch ernster als der erste. Denn solange man die Menschen bloß über Lügen und Halbwahrheiten täuscht und verwirrt, kann Aufklärung geschaffen werden. Und wenn die Menschen dann den Sachverhalt verstehen, werden sie einsehen, daß das was getan wird, falsch ist, unermeßlich falsch ist, weil sie ein intaktes Verständnis von der Menschenwürde haben. Die meisten Menschen glauben heutzutage vermutlich, daß jeder Mensch das Recht haben solle, zu leben, daß er eine Menschenwürde haben solle. Sie glauben dies zumindest in der Theorie. Doch es begann, etwa zeitgleich mit der Bewegung zur „Liberalisierung“ der Abtreibungsregelungen, eine Gruppe von Philosophen und Denkern, mit dem Versuch, das seit Kant etablierte und eigentlich schon viel ältere Verständnis von dem Menschen als besonderes Lebewesen, mit einer besonderen Würde ausgestattetes Lebewesen, aufzuweichen. Und man mache hier keinen Fehler: Philosophen und Denker beeinflussen so gut wie nie die aktuelle Debatte. Aber sie beeinflussen diejenigen, die sich mit solchen Themen befassen, und im Laufe der Zeit diffundieren die Ideen aus dem Elfenbeinturm ins wahre Leben, und erlangen reaen Einfluß. In gewissem Sinne sind philosophische Ideen schleichendes Gift. Denn sie brauchen Jahre und Jahzehnte – oft Jahrhunderte – bis sie ihre volle Wirkung entfalten. Die Ideen eines Platon etwa, sie leben bis heute in fast allen wesentlichen vertretenen Theorien fort, und Platon starb vor fast 2500 Jahren. Doch Denker prägen das DEnken der Handelnden, und damit das Handeln. Und in der Frage der Menschenwürde hat das Sickern längst begonnen. Philosophen wie Peter Singer, Derek Parfit, Daniel Dennett und andere haben jeweils, im Anschluß an John Locke, versucht, den Begriff der Person vom Begriff des Menschen zu trennen, was erst einmal harmlos erscheinen mag. Doch ist es die Identität von Mensch und Person, die dem Menschen die Rechtfertigung für seine Würde gibt. Denn eine Person ist ein Wesen, das in einer Personengemeinschaft einen besonderen, nur durch ihn definierten Platz einnimmt – einen Platz, den wir zu respektieren haben, dessen Inhaber Würde zukommt, nicht wegen seiner Zellstruktur, sondern wegen seiner Personalität. Dies ist keine philosophische Abhandlung, weswegen ich eine genauere Explikation des Personenbegriffs zu unterlassen gedenke. Entscheidend für den gegebenen Zusammenhang ist, daß schon bei Kant die Person besondere Würde besaß, nicht unbedingt der Mensch an sich. Wenn also Menschen aus der Personengemeinschaft verschwinden, hören sie automatisch auf, Würde zu haben. Sie werden Freiwild.

Jene genannten Denker heben also die Identität von Mensch und Person auf, indem sie einige Menschen aus der Personengemeinschaft ausschließen, die erst Rechte und Pflichten begründet. Dieses Denken sickert in die Köpfe der Bioethiker, die schon an sich ein Interesse an ungehinderter wissenschaftlicher Forschung ohne jegliche ethische Normen haben, und von dort in die Wissenschaftsteile der Zeitungen. Plötzlich gilt die Tötung von menschlichen Embryonen als großer Schritt für die Forschung und die Menschheit, obwohl nur die Forschung an adulten Stammzellen überhaupt behandlungstechnische Fortschritte erzielen konnte, während beide seit langem in vielen Ländern der Erde zulässig sind. Solcherart sind die Veränderungen, die, unreflektiert durch die Medienlandschaft, den Menschen als Fortschritt verkauft werden, während sie doch eigentlich bloß eine Erosion elementarer Menschenrechte darstellen – des Rechts auf Leben in diesem Fall.

Dieses Denken sickert aber auch in die Köpfe von Menschen, die sich mit der Gesetzgebung befassen, in die Köpfe von Juristen, die das Konzept der Person, bis hin zur „Juristischen Person“ zu einem Kernbestandteil der juristischen Wissenschaft gemacht haben; und von dort in Gesetzesentwürfe, Urteile und vieles mehr.

Dieses Denken sickert in die Köpfe von Studenten, die an Universitäten mit diesen Ideen konfrontiert werden – die meisten nicht einmal im Fach Philosophie, wo wenigstens oft noch Gegenthesen diskutiert werden können – sondern vermittelt durch Professoren in Fächern, die weniger mit der Refllexion philosophischer Theorien befaßt sind. Diese Studenten stellen den größten Teil der nächsten Generation von Politikern, Medienvertretern und Wirtschaft.

Dieses Denken, daß nicht alle Menschen Personen seien, sondern manchen als Unpersonen ihre Würde aberkannt werden könne, sickert in alle Lebensbereiche und in die nächste Generation, an die Schlüsselpositionen von Macht und Einfluß. Früher oder später beherrscht es das Denken und den Diskurs; jene eingeschliffene Spur, aus der der Normalmensch niemals herauskommt, weil die gesellschaftlichen Gleise bereits das Ziel des denkenden Menschen determinieren, sofern er die Gleise nicht verläßt. (Und was passiert, wenn Züge Gleise verlassen ist ja hinlänglich bekannt…)

Im Klartext: Die Vorstellung, Menschen würden erst dadurch zu Personen, daß sie bestimmte arbiträre Merkmale erfüllen, vergiftet mit der Zeit das juristische, ethische, philosophische, politische, und sozialwissenschaftliche Denken, sowie die Berichterstattung, die Wissenschaft und die forschende Wirtschaft so stark, daß kaum noch auffällt, wie wenig von der traditionellen Idee, Menschen hätten so etwas wie Würde oder ein Lebensrecht, schon bald nur noch ein verfaulender Kadaver übrig bleibt. Es ist notwendig, festzustellen, daß ich nicht von einer möglichen zukünftigen Entwicklung rede, sondern von einer bereits in vollem Gange befindlichen. Es ist nämlich auffällig, wie sehr in unserer Gesellschaft sich euphemistische Redewendungen und inhaltlich falsche Parolen eingebürgert haben, und wie gesellschaftlich inakzeptabel die offene und klare Rede von staatlich lizenzierten Tötungen, wie Abtreibungen oder Sterbehilfe, inzwischen geworden ist, sofern man die Dinge klar beim Namen nennt. „Dignitas“ nennt sich jene menschenverachtene Organisation, welche sich der Tötung von alten Menschen verschrieben hat, was so viel wie „Würde“ bedeutet. Vom Abbruch redet man, wenn man die Tötung eines Menschen meint. Man stelle sich vor, was geschähe, wenn man von der Tötung eines Mörders mit dem Wort „Reinigung“ spräche. Der Sturm der Empörung wäre zweifellos berechtigt. Aber er sollte es auch bei allen Tötungen sein, nicht bloß bei denen, die man als derzeit inakzeptabel ansieht.

Zum Lebensrecht ließe sich viel sagen und noch mehr schreiben. Allein die hierfür grundlegende Personenphilosophie läßt sich kaum in einem Buch befriedigend darstellen, schon gar nicht in einem Blog. Doch schon dieser kurze Streifzug zeigt, daß es sich bei der Abtreibung um eines der häßlichen Geheinmnisse der westlichen Welt handelt, über das so gern erfolgreich hinweggesehen wird, daß die meisten Menschen es inzwischen für völlig normal halten, daß es Situationen gibt, in denen Menschen Menschen töten, die ihnen gar nichts tun wollen, sondern auch nur leben.

Es wird Zeit, daß sich dies ändert. Es ist an der Zeit, daß Menschen sich nicht mehr über Menschen erheben, und sie aus dem Leben ausstoßen, ehe sie auch nur die Chance hatten, jemanden zu bedrohen. Es ist an der Zeit, daß die Menschen in diesem Lande, in Europa, in der Welt, sich damit befassen, daß seit 1970 weltweit 1 Milliarde Menschen, 1000 Millionen Menschen, das Vierfache der Bevölkerung der USA, oder dreizehnmal die Bevölkerung der BRD, durch die Praxis der Abtreibung ums Leben gekommen sind. Es ist an der Zeit, daß Menschen aller Schichten realisieren, daß es in ihrem gemeinsamen Interesse liegt, sicherzustellen, daß alle Menschen als Menschen respektiert werden.

Es ist an der Zeit, daß wir gegen die schleichenden Gifte der Abtreibung und Sterbehilfe, Euthanasie und Eugenik und viele mehr, mit dem gleichen Eifer kämpfen, wie gegen ungerechte Kriege in aller Welt.

Es ist an der Zeit.

Und es herrscht bedrohliches Schweigen. Nichts rührt sich. In den USA ist soeben der erste Präsident der Geschichte gewählt worden, der in seiner bisherigen Karriere mehrfach dafür stimmte, bereits geborene Menschen sterben zu lassen. In Holland werden inzwischen geborene Kinder regelmäßig getötet, weil sie „behindert“ sind. Doch was heißt behindert? Nichts als „unangenehm“ letzten Endes, denn behindert ist mühevoll, also oft auch teuer, also unbequem. Philosophen wie Peter Singer und andere mehr vertreten eine Ethik, die immer einflußreicher wird, die sich angeblich für den Tierschutz einsetzt, faktisch aber Menschen unter das Niveau von Affen stellt, falls sie zu behindert oder zu klein sind, um „Würde“ zu besitzen.

Es ist an der Zeit. Doch wen interessiert das schon? Wen interessieren schon Millionen von Opfern jedes Jahr weltweit? Wen interessieren schon irgendwelche alten Menschen, die von ihren Verwandten teils verlassen, teils als lästig abgestempelt, in den Tod getrieben werden, um kostbare Bettenkapazität freizuräumen? Wen interessieren schon Wissenschaftler, die Menschen klonen, menschliche Embryonen töten, um Therapien zu erzeugen, die auf andere Weise zu haben wären? Wer interessiert sich schon für abstrakte Fragen der Personalität und der Menschenwürde, die entscheidend sind dafür, daß Menschen sicher leben können, vom Beginn des Lebens bei der Befruchtung bis zu ihrem natürlichen Tod? Wen interessiert dieser unbedeutende Kram? Schließlich müssen wir noch eine Steuerreform machen, Energiesparbirnen subventionieren, und immer mehr FReiheit an den Innenminister abtreten, mehr Gesetze über Solarien machen, Eltern ihre Kinder wegnehmen, und das frühkindliche Bildungssystem an die DDR angleichen. Wir haben wichtigeres zu tun!

Oder doch nicht?

Es ist an der Zeit.

Die zerbrechliche Fassade der Zivilisation

… und dahinter lauert die Barbarei.

Dieses Zitat fand ich heute in einem auch sonst sehr lesenswerten Artikel:

„If you’re demented, you’re wasting people’s lives – your family’s lives – and you’re wasting the resources of the National Health Service.“

An dieser Stelle hofft man natürlich noch, daß es sich um eine Person handelt, der es darum geht, ein persönliches Gefühl auszudrücken, das sie niemals in die Tat umsetzen würde, oder etwas dieser Art. Aber dieser Eindruck kann gar nicht erst entstehen. Denn weiter heißt es:

„I’m absolutely, fully in agreement with the argument that if pain is insufferable, then someone should be given help to die, but I feel there’s a wider argument that if somebody absolutely, desperately wants to die because they’re a burden to their family, or the state, then I think they too should be allowed to die.

Actually I’ve just written an article called ‘A Duty to Die?’ for a Norwegian periodical. I wrote it really suggesting that there’s nothing wrong with feeling you ought to do so for the sake of others as well as yourself.“

Diejenigen, die sich für das Recht auf Leben einsetzen, haben es immer geahnt und immer befürchtet. Ebenso wie die Freiheit der Menschen in kleinen Schritten stirbt, so tut es auch das Lebensrecht. Jetzt sind wir also an einem Punkt angelangt, an dem eine der, wie der Telegraph sie nennt, führenden Moralphilosophinnen Großbritanniens, sich öffentlich dafür einsetzt, daß es nicht nur ein unumschränktes Recht auf Tötung ungeborener Kinder geben soll, nicht nur ein Recht, Menschen am Ende ihres Lebens zu töten, sondern in zweierlei Hinsicht noch weiter zu gehen, als bisher allgemein diskutiert worden ist:

Erstens: Die Tötungslizenz soll nun auch Menschen betreffen, die eigentlich gar nicht schwer krank sind, nicht einmal große Schmerzen haben, sondern schlicht dement sind, also geistesschwach. (Über die offensichtlichen Parallelen zu einer gewissen Zeit in Deutschland zu schreiben erscheint mir an dieser Stelle eigentlich geboten, doch ich vermute, daß die Befürwortung der Tötung unschuldiger „Geistesschwacher“ zu offensichtlich an die Verbrechen der Braunen Bande angelehnt ist, als daß es irgendeinem historisch bewußten Menschen entgehen könnte).

Zweitens: Bisher wurde immer hinter der euphemistischen Tarnkappe des Mitleids argumentiert. Ich habe schon immer gesagt, und ebenso wie ich die Befürworter des Lebensrechts, daß dies tatsächlich nur eine solche Tarnkappe ist, und es eigentlich um Wirtschaftlichkeitserwägungen geht, und um die Reinigung der Menschheit von unproduktiven Elementen. Jetzt heißt es, demente Menschen sollten ihrem Leben ein Ende setzen, weil sie die Ressourcen der „National Health Services“, dem britischen Äquivalent zur Krankenversicherung, über Gebühr beanspruchten, und weil es belastend für die Familien sei.

Sicherlich ist es belastend für die Familien und sicherlich auch für die Staatskasse. Aber wie verkommen muß ein Land moralisch sein, wie verroht seine Sitten und wie verwahrlost das Gewissen seiner Bürger, das dagegen nicht einmal aufbegehrt, in dem es vermutlich sogar Mehrheiten für diese Vorschläge gäbe?

In dem verlinkten Artikel des Telegraph werden auch Positionen dargestellt, die sich von Frau Warnock distanzieren. Doch haben diese einen entscheidenden Fehler:

Neil Hunt, the chief executive of the Alzheimer’s Society, said: „I am shocked and amazed that Baroness Warnock could disregard the value of the lives of people with dementia so callously.

„With the right care, a person can have good quality of life very late in to dementia. To suggest that people with dementia shouldn’t be entitled to that quality of life or that they should feel that they have some sort of duty to kill themselves is nothing short of barbaric.“

Denn diese Antwort ist nicht weniger beunruhigend, ja, nicht weniger erschreckend, als die üblen Worte der Feinde des Lebensrechts. Denn wie wird die Opposition zur Tötung Demenzkranker begründet? Durch die Tatsache, daß Demenzkranke durch die richtige Versorgung noch eine recht gute Lebensqualität haben könnten. Das heißt: Nicht die Prämisse, daß Menschen nur dann ein Lebensrecht haben, wenn sie eine gute Lebensqualität haben, wird hinterfragt, sondern nur die empirische Behauptung aufgestellt, daß die Betroffenen doch noch ganz gut leben könnten. Da gibt es noch keinen Grund für eine Hinrichtung.

Wenn jemand aber wirklich am Ende sein sollte… Wenn er wirklich keine Lebensqualität mehr haben sollte… wer wird dann sein Leben vor den Geiern schützen, die über ihm kreisen?

Der Einwand, daß es ja nur um die freie Entscheidung der betroffenen Personen geht, und niemand dazu gezwungen werden soll, sich ermorden zu lassen, ist in keiner Form stichhaltig. Zunächst geht es erklärtermaßen darum, daß jemand die moralische Pflicht haben soll, in ein er solchen Situation zu sterben. („Duty to Die“). Zweitens ist erklärtes Ziel der Initiative, den Staat zu entlasten. Was bedeutet das konkret? Es bedeutet: Menschen sollen „frei“ ihrer Tötung zustimmen, um den Staat zu entlasten, während sie von der Versorgung durch die Staatliche Krankenversorgung abhängig sind, von Staatlichen Institutionen und Krankenhäusern versorgt werden usw. Was ist an dieser Entscheidung frei? Allein da scheitert die Fassade bereits. Es geht nicht um die „freie“ Entscheidung der Patienten. Wie soll die ein Demenzkranker denn auch treffen können? Er ist ja dement…

Zum Glück sind wir hier nicht auf Spekulationen angewiesen. Sie sagt es nämlich selbst:

„If you’ve an advance directive, appointing someone else to act on your behalf, if you become incapacitated, then I think there is a hope that your advocate may say that you would not wish to live in this condition so please try to help her die. I think that’s the way the future will go, putting it rather brutally, you’d be licensing people to put others down.“

Die Absicht ist also, daß eine andere Person über Leben und Tod entscheiden soll.

Dritter Einwand gegen die Maske der freien Entscheidung: Menschen, die über Jahre eingeredet bekommen, daß es ihre Pflicht ist, sich töten zu lassen, wenn sie nicht mehr produktiv genug sind, oder ihre Lebensqualität nach der Meinung der Ärzte, der Angehörigen, der Krankenversicherung oder wem auch immer, nicht mehr ausreichend ist, treffen keine freien Entscheidungen im klassischen Sinn des Wortes. Sie treffen eher „gelenkte“ Entscheidungen.

All diese Einwände, und ihrer gibt es sicher noch mehr, sind schön und gut. Doch sie treffen nicht den Kern der Sache. Sie übersehen die wesentlichen Zusammenhänge. Es ist kein Zufall, daß dieselbe Person, die heute Lobbyarbeit für die „freiwillige“ Hinrichtung dementer Menschen durchführt, früher für verbrauchende (also tötende) Forschung an Embryonen eingetreten ist. Es ist kein Zufall, daß Peter Singer, der gründlichste Denker unter den Feinden des Lebensrechts, diesen Weg bis an sein logisches Ende gegangen ist, und all diese Dinge schon seit einem Vierteljahrhundert fordert – seinerzeit noch unter teilweise heftigen Protesten. Die Öffentlichkeit ist inzwischen abgestumpft, der Respekt vor dem menschlichen Leben so weit zurückgegangen, daß selbst viele Gegner der heute aktuellen Euthanasiedebatte nur noch mit der Lebensqualität argumentieren („auch Demenzkranke haben ein gutes Leben“) statt mit dem Lebensrecht („auch Demenzkranke sind Menschen, also haben sie ein Recht auf Leben“).

Der Kern des Themas ist genau dieser Gegensatz: Haben Menschen unabhängig von akzidentellen Fakoren ein Recht auf Leben? Oder sind sie nur dann würdig, wenn sie gewisse Kriterien erfüllen, also wenn sie ein „gutes“ Leben haben? Wenn sie Selbstbewußtsein besitzen, oder Lebensqualität, oder was auch immer? Gibt es jemanden auf dieser Erde, der das Recht haben darf, über die absichtliche Tötung eines Menschen zu entscheiden, oder ist niemand dazu befugt?

Wie man diese Frage beantwortet determiniert alle anderen Antworten zum Lebensrecht. Wenn jeder Mensch ein unveräußerliches Recht auf Leben hat, dann darf niemand das Recht haben, einem anderen Menschen vorsätzlich das Leben zu nehmen. Nicht die Mutter eines ungeborenen Kindes, nicht der Henker, nicht der Richter, nicht der wohlmeinende Angehörige, der seinem Vater das Leiden ersparen will, nicht der übelmeinende Angehörige, der sich selbst die Mühe ersparen will, nicht der Arzt, der Kosten sparen soll, niemand.

Wenn jeder Mensch ein unveräußerliches Recht auf Leben hat, dann ist vorsätzliche Tötung immer falsch. Anders als Unfälle, anders selbst als Fahrlässigkeiten, ja sogar anders als die gröbsten Fahrlässigkeiten, die man sich ausdenken kann, ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen immer moralisch verwerflich. Und sie darf niemals ungeahndet bleiben, weil die Gesellschaft durch die juristische Aufweichung des Tötungsverbotes einen Dammbruch erzeugt, der nicht mehr zu reparieren ist, und der immer schlimmere Überflutungen erzeugen wird, bis kein Lebensrecht mehr übrig ist.

Auf der anderen Seite: Jemand, der ehrlich vertritt, daß Menschen ihr Lebensrecht nur auf der Basis gewisser akzidenteller Merkmale haben, daß dieses Lebensrecht jeder Kreatur zustehen soll, die diese Merkmale aufweist, und nur diesen Kreaturen, der kann dies logisch, philosophisch und ethisch schlüssig so vertreten. Das Gedankengebäude ist genauso vertretbar und schlüssig, wie das andere Gedankengebäude, das jedem Menschen Würde und Leben einräumt.

Aber es führt zu zwei verschiedenen Gesellschaften. Wir sollten uns entscheiden, was wir wollen. Wollen wir ein Land, in dem jemand entscheidet, wer leben darf und wer nicht, in dem externe Kriterien wie Lebensqualität, Rasse, Selbstbewußtsein, Parteizugehörigkeit entscheiden, wer leben darf, und wer die „Pflicht zu sterben“ hat? Oder wollen wir nach einer Gesellschaft streben, in der das Leben der Menschen unabhängig von ihrem Zustand einen unveräußerlichen Wert hat, in dem Menschen geschätzt und nicht verachtet werden, weil sie sich für das Leben entschieden haben? Wo wir gerade dabei sind: Mir lief kürzlich dieser Artikel wie ein Schauer über den Rücken:

„Like many, I am troubled by the implications of Alaska governor and Republican Vice Presidential candidate Sarah Palin’s decision to knowingly give birth to a child disabled with Down syndrome,“ Provenzo writes.

„Given that Palin’s decision is being celebrated in some quarters, it is crucial to reaffirm the morality of aborting a fetus diagnosed with Down syndrome (or by extension, any unborn fetus)—a freedom that anti-abortion advocates seek to deny,“ he adds.

Betrachtet man die Tatsache, daß in den USA 80-90% aller Kinder mit Down-Syndrom getötet werden, und in Europa ist es nicht viel besser, eher noch schlechter, dann muß man unabhängig von politischer Sympathie, ihr dazu gratulieren, daß sie die Courage hat, sich für das Leben eines behinderten Kindes zu entscheiden, statt für das, was in gewissen Zirkeln inzwischen nicht mehr als „tolerabel“ sondern als „erwartete Norm“ gesehen wird – die Tötung unschuldiger Kinder.

Die Differenz könnte nicht deutlicher sein.

Herr Provenzo sagt weiter:

„A parent has a moral obligation to provide for his or her children until these children are equipped to provide for themselves,“ he contends. „Because a person afflicted with Down syndrome is only capable of being marginally productive (if at all) and requires constant care and supervision, unless a parent enjoys the wealth to provide for the lifetime of assistance that their child will require, theyare essentially stranding the cost of their child’s life upon others.“

Ich denke, die Zusammenhänge zwischen den beiden Artikeln sind offensichtlich. Es gibt nicht eine Debatte über Abtreibung, eine Debatte über Euthanasie, eine Debatte über Infantizid, eine Debatte über aktive und passive Sterbehilfe, eine über verbrauchende Forschung an embryonalen Stammzellen, und noch viele andere Debatten. Es geht in allen diesen Fällen nur um das Recht auf Leben. Wenn jeder Mensch eine unveräußerliche Würde hat, wie es unser Grundgesetz vorsieht, wie es alle brauchbaren Verfassungsdokumente vorsehen, dann muß das Recht des Menschen auf Leben vor allen anderen Erwägungen Vorrang haben.

In dieser Frage sollte es keine Liberalen und Konservativen, keine Linken und keine Rechten geben. Denn wir alle sind Menschen. Und in einem sollten wir uns einig sein, wo immer wir uns auch sonst heftig streiten mögen: Die vorsätzliche Tötung von Menschen, die Aufforderung zur vorsätzlichen Tötung von Menschen, die Beihilfe zur vorsätzlichen Tötung von Menschen, sollten allesamt nicht geduldet werden in einer gesellschaftlichen Ordnung, die sich als aufgeklärt versteht.

Immer wieder, über Jahrzehnte hinweg, sind diverse Kompromisse gesucht und gefunden worden, wie die diversen „Reformen“ des §218 in Deutschland, wie die diversen Stichtagsregelungen zur Vernichtung von Embryonen. Dies mag alles politisch notwendig gewesen sein, um das Schlimmere zu verhindern. Wir sollten aber nicht vergessen, daß das kleinere Übel immer noch ein Übel ist, oft sogar ein ziemlich großes. Das bedeutet: Man kann unter bestimmten Umständen gezwungen sein Kompromisse zu machen, und ohne sie kann es in der Demokratie nicht gehen, aber über den Kompromissen das eigentliche Ziel zu vergessen, hat schreckliche Folgen.

Deutschland streifte das schnell angelegte Mäntelchen der Barbarei 1945 schnell wieder ab. Die Barbarei, um die es damals ging war nicht so sehr der zweite Weltkrieg (schreckliche Kriege hat es vorher immer wieder gegeben, so schrecklich sie auch waren). Die Barbarei, um die es ging, war die systematische Ausrottung einzelner Gruppen von Menschen, allen voran die versuchte Ausrottung der Juden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur „Jüdischen Rasse“ nach der arbiträren Definition von Nürnberg. Der Holocaust, nicht so sehr der Krieg zwischen Deutschland und den Alliierten, ist der Schrecken, den die 12 Jahre Nationalsozialismus hinterlassen haben.

Die Auslese bestimmter Menschengruppen, ihre Herabsetzung, die Herabsetzung ihres Wertes gegenüber dem Wert anderer Menschen, die Etablierung einer Schicht, die leben darf, und einer Schicht, die zum Nutzen des Staates, oder des Volkes, getötet werden muß, diese Kennzeichen heben die schrecklichsten Regime von denen ab, die bloß schrecklich waren. Sie machen den Unterschied zwischen einem schlechten Regime und sinnloser, mörderischer Barbarei, deren systematische Grausamkeit für die meisten Menschen unverständlich bleibt.

Das Grauen der barbarischen Auslöschung einzelner Gruppen steht heute glücklicherweise nicht auf der Tagesordnung. Das tat es auch nicht, als Kalifornien in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts anordnete, Angehörige „minderwertiger“ Gruppen zwangsweise zu sterilisieren, oder als die Gründerin von Planned Parenthood, Margaret Sanger, ihre Sympathie für das Ziel des Ku-Klux-Klans ausdrückte, die Schwarzen vom Erdboden zu tilgen, oder als der amerikanische Supreme Court 1927 die Sterilisierungen für verfassungsmäßig erklärte, da sie für das Wohlergehen der Gemeinschaft nötig seien, und den Satz äußerte: „Three generations of imbeciles are enough“.

Das Grauen der barbarischen Auslöschung einzelner Gruppen steht heute glücklicherweise nicht auf der Tagesordnung. Aber im Jahr 1973 erklärte der amerikanische Supreme Court die Tötung ungeborener Kinder bis zum Moment der Geburt für rechtmäßig (und mehr als ein Drittel der Abgetriebenen waren schwarz…), britische Moralphilosophen erklären „demente“ Menschen hätten die Pflicht zu sterben, statt das Recht zu leben, Peter Singer rechtfertigt die Tötung neugeborener Menschen, ob behindert oder nicht, Holland läßt die Tötung behinderter Kleinkinder inzwischen gesetzlich zu, Amnesty International unterstützt die Tötung ungeborener Kinder als „Menschenrecht“, und ernsthafte Präsidentschaftskandidaten in den USA sind gegen ein Verbot der Tötung geborener Kinder.

Das Grauen der barbarischen Auslöschung einzelner Gruppen steht heute glücklicherweise nicht auf der Tagesordnung.

Noch nicht. Aber angesichts knapper Kassen…

„Gender“-Totalitarismus in der EU

Wer kennt ihn nicht, den Bürokraten aus der EU, der den ganzen Tag in seinem Büro hockt, und, weil er nichts zu tun hat, immer neue unsinnige Regelungen erfindet, mit denen die Menschen ihrer Grundrechte, ihrer Freiheit beraubt werden? Das Problem mit diesem schönen, gelegentlich treffenden Bild ist nur, daß es so nicht stimmt. Der Bürokrat erfindet die Regeln nicht aus Langeweile. Wie dieser Artikel (oder dieser) wieder einmal zeigt, geht es bei den Regeln nicht um die Bekämpfung der Langeweile irgendeines irrelevanten Bürokraten in Brüssel, den zu bekämpfen zu anstrengend wäre, und den man vielleicht belächeln würde, aber niemals für gefährlich zu halten fähig wäre.

Jetzt wollen gewisse Kräfte in der EU also die „sexistische“ Fernsehwerbung verbieten! Bevor ich mich dazu äußere, möchte ich einige Kommentare wiedergeben, die ich zu dem oben verlinkten Artikel gefunden habe:

The world sexism is being used to easily these days and people are taking the idea of men and women being equal too far. We are equal, but we aren’t the same. if we keep on going like this in ten years time the entire idea of there being two different sexes of people will be removed all together.

Oder dieser Kommentar:

This story has a basic flaw in its premise. It’s operating under the assumption that people using their sexuality is sexist. We’re not born as androgenous automatons so why would embracing your natural, physical state be sexist? We also know that many women like to cook and many men like to work on house projects and advertising reflects that reality, it doesn’t shape it. There’s also a segment of the population that reverses those traditional gender roles and we see a smaller percentage of advertising that reflects that as well. Why should how society chooses to live their lives be sexist then as a result? Isn’t it more likely that this is an attempt at molding public perception rather than serving it? Is that a valid power of government?

Oder dies:

I would have thought that the people of Europe would have been smart enough to rein in the EU. Alas, I guess they can’t think for themselves, [ich fürchte, der Kommentator hat Recht - Catocon] because if they were they would see everything they have lost.

WAKE up Europe and embrace LIBERTY!!

Auf den Inhalt dieses Kommentars komme ich noch zurück. Schließlich noch:

This is ridiculous. The EU „Thought Police“ are in full force. After we ban „sexist“ advertisements, let’s ban gender specific clothing. And, once we’ve done that, we can all live together, in perfect harmony, just like under Mao.

Ja ja, die Ähnlichkeiten der heutigen Linken mit Mao und anderen blutrünstigen kollektivistischen Diktatoren ist immer weniger zu übersehen, wie ich auch hier schon geschrieben habe.

Aus diesem Artikel geht zusätzlich noch hervor, daß dieses Machwerk auch noch vom EU-Parlament mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde, kaum jemand stimmte dagegen.

Mir stellen sich vor allem zwei Fragen: Worin genau besteht das Problem, wenn es denn eines gibt (und davon bin ich überzeugt)? Und worin besteht eine Lösung für dieses Problem?

1. Das Problem: Mißachtung für die natürlichen Unterschiede von Menschen

Wie ich bereits früher dargestellt habe, sind (1) alle Menschenrechte abhängig vom Status des Menschen als Person, haben (2) Personen Rechte auf der Basis der Tatsache, daß sie individuelle Sozialwesen sind, also durch die Tatsache, daß jede Person ein Individuum ist, anders als alle anderen, und zugleich abhängig von anderen Personen, also von einer ihn umgebenden Gesellschaft oder Gemeinschaft, und sind (3) alle Menschen Personen, oder kein Mensch ist.

Daraus ergibt sich, daß es ohne Unterschiede zwischen Menschen keine Rechte geben kann, und daher auch keine Freiheit. Was aber bedeutet dies für die Bewertung des vorliegenden Beschlusses des EU-Parlamentes, bestimmte, als sexistisch eingestufte Werbung zu verbieten? Nun, insbesondere geht es um das Verbot von als „Geschlechterstereotypen“ eingestuften Gedankenfiguren in der Werbung. Putzende Frauen zum Beispiel. Es geht also darum, daß in der Werbung kein Verhalten mehr gezeigt werden darf, daß dem entspricht, was in der Regel der Erwartung entspricht. Mehr Frauen als Männer führen in ihren Familien den Haushalt, also gibt es eine gewisse Erwartung, daß eine Frau wahrscheinlich eher einen Haushalt führt, als ein Mann. Und die Wirtschaft macht natürlich Werbung, um die Absatzzahlen zu maximieren, nicht um der feministischen Ideologie gefällig zu sein. Daher sind es oft, aber nicht immer, Frauen, die als Werbeträger für Putzmittel oder ähnliche Produkte eingesetzt werden. Eigentlich ist daran nichts schlimmes. Genausowenig, wie es schlimm ist, wenn Frauen Werbung für Bohrmaschinen machen.

Abgesehen von der offensichtlichen Einschränkung der Freiheit, zu der, wenn er das Bloggen noch nicht aufgegeben hat und Zeit und Interesse an dem Thema findet, sicherlich der Insurrektor noch schreiben wird, und die hier ausnahmsweise einmal nicht mein Thema sein soll um des Artikels Rahmen nicht allzu stark sprengen zu müssen, möchte ich mich in den folgenden Zeilen auf den Zweck konzentrieren, also die Frage: Warum soll hier die Freiheit eingeschränkt werden, was soll damit bewirkt werden?

Lassen wir, für eine oberflächliche erste Betrachtung dieser Frage, Eva-Britt Svensson, eine schwedische Abgeordnete des EU-Parlaments für die Fraktion der Vereinigten Linken, zu Wort kommen:

Geschlechtsspezifische Klischees in der Werbung stecken Frauen, Männer, Mädchen und Jungen in eine Zwangsjacke, beschränken Individuen auf vorgegebene künstliche Geschlechterrollen, die oftmals herabwürdigend, beschämend und erniedrigend für beide Geschlechter sind.

Menschen sollen also nicht in eine Zwangsjacke gesteckt werden durch „Geschlechterklischees“. Weil es also einige Werbespots gibt, in denen Frauen als Sexobjekte dargestellt werden, und einige WErbespots, in denen dies nicht geschieht, muß einer der Beiden Typen von Werbespots verboten werden, um FRauen nicht einzuschränken? Weil es Werbespots gibt, die Hausfrauen darstellen, und Werbespots, die Karrierefrauen darstellen, müssen die einen Spots verboten werden, um die Frauen nicht in eine „Zwangsjacke“ zu stecken? Dies ist natürlich lächerlich. Niemand wird durch Vielfalt in Zwangsjacken gesteckt. All dem liegt natürlich die herabsetzende Annahme zugrunde, daß jemand, der sich dafür entscheidet, nicht aus seiner Geschlechterrolle auszubrechen, automatisch in einer „Zwangsjacke“ steckt.

Geschlechterrollen sind aber nur dann „Zwangsjacken“, also Hemmnisse für die Befreiung von Menschen, wenn es keine natürlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt. Sonst sind sie, zumindest zum Teil, Ausfluß der natürlichen Konstitution beider Geschlechter. Eine Hausfrau befindet sich ferner nur dann in einer Zwangsjacke, wenn sie dazu gezwungen wird, Hausfrau zu sein. Entscheidet sich eine Frau zum Hausfrauendasein, dann ist dies eine freie, akzeptable und valide Entscheidung. Entscheidet sich eine FRau für etwas anderes, dann ist dies eine freie, akzeptable und valide Entscheidung. In keinem Fall befindet sich die Frau nach ihrer Entscheidung in einer Zwangsjacke.

Natürlich gibt es Umweltfaktoren, die diese Entscheidung beeinflussen. Natürlich gibt es Mädchen, die von Kindesbeinen an gesagt bekommen, daß sie Hausfrauen werden sollen, heiraten sollen, Kinder zeugen sollen. Natürlich gibt es Werbespots, die Hausfrauen zeigen. Natürlich gibt es Paare, in denen der Mann möchte, daß die Frau Hausfrau wird. Natürlich gibt es eine Reihe von Faktoren, die Frauen dazu bringen können, sich für die Karriere als Hausfrau zu entscheiden. Aber gegen die Behauptung, man müsse diese Umwelteinflüsse ausmerzen, führe ich nun noch zwei weitere Einwände an:

Erstens scheinen die Anhänger dieser Art von Ausmerzung nur daran interessiert zu sein, die eine Art von Entscheidung auszumerzen. Sonst hätten dieselben ideologischen Kräfte nicht in den letzten 40 Jahren aus der Schulzeit jede Erwähnung der Tatsache, daß es neben der beruflichen Karriere auch noch die „häusliche Karriere“ gibt, aus den diversen Beratungsangeboten gestrichen. Sonst hätten diese ideologischen Kräfte nicht Milliarden in Programme investiert, um die öffentliche Erweartung so zu verändern, daß die Hausfrau schief angesehen wird, wenn sie nicht zumindest zusätzlich noch arbeiten geht. Sonst würden nicht Millionen in Programme gepumpt, deren Ziel die Erhöhung des Frauenanteils in traditionell von Männern dominierten Berufen ist. Sonst würden nicht überall Präferenzregelungen eingeführt, nach denen Frauen bis zur Erreichung einer gewissen Quote bevorzugt werden müssen. Sonst, sonst, sonst…

Aber es geht ja nicht um „Wahlfreiheit“. Es geht um eine bestimmte Wahl. (Vgl. Alva Myrdals „Krisen in der Bevölkerungsfrage“, wo sie Hausfrauen so beschreibt: „schwache, dumme, faule, nicht ehrgeizige oder andere weniger intelligente Individuen„) Sonst hätte es gereicht, wenn man die Umwelteinflüsse in Frieden läßt, und die gesetzlichen Benachteiligungen ausmerzt. Sonst hätte man nicht Programm um Programm, Gesetz um Gesetz, Behörde um Behörde einführen müssen, um immer neue gesetzliche Benachteiligungen einzuführen – im Namen der Gleichheit, der Gleichstellung.

Hiermit komme ich direkt zum zweiten Argument, denn hier geht es um das Konzept der Gleichheit oder Gleichstellung. Es geht hier um Ergebnisgleichheit. Denn die Gleichheit vor dem Gesetz ist seit langem erreicht. Es gibt kein Gesetz, daß es Frauen verbietet, arbeiten zu gehen, oder irgendeinen Beruf zu ergreifen, den sie ergreifen wollen – sofern sie die Befähigung dafür haben, also gut genug sind. Es geht auch nicht um „Chancengleichheit“, also um den Ausgleich der Ausgangsedingungen. Ich habe bereits gezeigt, an mehreren Stellen in diesem Blog, man sehe sich einmal um, daß es so etwas wie Chancengleichheit gar nicht geben kann, weil es zu viele Unterschiede in den Ausgangsbedingungen gibt, und viele der Unterschiede gar nicht ausgeglichen werden können (genetische Unterschiede zum Beispiel). Außerdem sind die Werbespots nicht Teil der Ausgangsbedingungen, die sich von Mensch zu Mensch unterscheiden, sie existieren für jeden Menschen. An den Ausgangsbedingungen ändert sich also gar nichts. Ginge es um CHancengleichheit, wäre diese konkrete manifestation unsinnig. Übrig bleibt nur noch die Gleichheit des Resultats. Das was am Ende steht, das was jemand erreicht, soll ausgeglichen werden. Es geht eben, wie der Name schon sagt, um „Gleichstellung“. Es soll in jedem Beruf 50% Männer und 50% FRauen geben. Es soll keine Unterschiede zwischen Mann und Frau mehr geben. Nicht nur, daß dies, denkt man es zuende, die ultimative Verneinung des menschlichen Körpers, der menschlichen Natur ist, es ist auch das Ende der Freiheit. Denn Freiheit besteht darin, daß man, im Rahmen gewisser Spielregeln, frei ist zu tun, was man will. Was man dann erreicht, ist jedermanns Privatsache. Kontrolliert man das Ergebnis, kontrolliert man die Menschen. Denn jeder Mensch ist das Resultat seiner individuellen Unterschiede. Manche sind männlich, manche weiblich. Manche schlank, manche nicht, manche intelligent, manche nicht so intelligent; manche mutig, manche feige; manche extrovertiert, manche introviertiert, manche so, manche anders. Ohne diese Unterschiede kein Individuum, ohne diese Individualität keine Personen; und ohne Personen keine Würde, keine Rechte.

Die Ergebnisgleichheit ist immer der Totengräber von Menschenwürde, Menschenrechten, Menschenfreiheit. Sie entfernt aus allen dreien gewissermaßen den Menschen. Und ohne ihn vergehen Würde, Rechte und Freiheit. Denn anders als Brot, Milch und Käse gibt es Würde, Rechte und Freiheit nicht atomar. Sie kommen nur „an etwas geheftet“ vor, also als Anhängsel eines Trägers. Es gibt nur Menschenrechte, oder vielleicht Tierrechte, oder Jagdrechte eines Menschen, niemals nur „Rechte“. Denn immer ist die Frage: Wessen Rechte, wessen Würde, wessen Freiheit. Der Mensch ist aber als Individuum immer verschieden von anderen Individuen. Wer versucht, dies zu ändern untergräbt, philosophisch gesprochen die Freiheit, die Würde und die Rechte der Menschen; und praktisch gesprochen im Grunde genommen auch, Schritt für Schritt, langsam, aber sicher.

Insofern gibt es einen engen Zusammenhang zwischen Menschen, die die Geschlechterdifferenz per Gesetz verbieten wollen, den Menschen, die uns sagen wollen, was wir essen, wo wir rauchen, wie wir unsere Kinder erziehen, warum wir glauben was wir glauben, welche Glühbirnen wir verwenden sollen, welche Autos wir fahren, den Menschen, die glauben, sie könnten unser Leben besser planen als wir selbst, Menschen, die glauben, sie wüßten was gut ist, für uns, für unsere Familien, unsere Kinder, unsere Nachbarn und wie wir die Welt retten können, wie wir sie zum Paradies der Werktätigen, zur Hölle für Paschas machen können. Es gibt einen Zusammenhang zwischen all diesen Menschen, die all diese Ideen haben, und die all diese Gesetze machen wollen: Sie beschränken unsere FReiheit, beschneiden unsere Rechte und zertreten unsere Würde. Unsere Würde als Menschen, als Personen, als Individuen, jeder von uns mit seiner eigenen distinkten Geschichte, seinen Wurzeln, seinen Ansichten, seiner Prägung durch Familie, Gene und Gesellschaft.

Oft genug können diese Menschen glaubhaft versichern, es gehe ihnen nur um unser Bestes. Ich glaube vielen von ihnen. Doch die Tyrannei der Guten Absichten gehört zu den schlimmsten ERfahrungen, derer der Mensch fähig ist. In einer Hinsicht wollen sie unser Bestes, die sich nicht bestreiten läßt: Sie nehmen sich unser Bestes: Unsere Freiheit, unsere Rechte und unsere Würde.

Der Grund für das Gesetz zum Verbot von natürlichen Geschlechterrollen in der Werbung ist natürlich immer nur ein kleiner Schritt auf dem Weg zur Robotergesellschaft, in der jeder Untertan gleich ist, in der er überwacht und kontrolliert ist durch einen allmächtigen Staat, unterstützt von einer fast ebenso mächtigen Konzernstruktur, in der die Menschen statt Freiheit, REcht und Würde nurmehr Brot, Spiele und Entwürdigung geboten bekommen. Unsere Gesellschaft ist noch immer eine der freiesten der Geschichte. Doch die Zeichen der Zeit sind klar. Wir opfern Freiheit für Sicherheit, Freiheit für Gleichheit und Gerechtigkeit, Freiheit für Bequemlichkeit, Freiheit für Selbstverwirklichung, Freiheit für alles, was uns schmackhaft gemacht wird. Wir geben Freiheit für alles ab, was uns schmackhaft gemacht wird. Wieviel Freiheit können wir noch abgeben, bevor wir keine mehr haben? Wieviel Freiheit haben wir denn noch zu verschenken im Namen von Gleichheit, SIcherheit und Bequemlichkeit?

Dieses Verbot ist nur ein kleiner Schritt, ein winziger Schritt. Doch der längste Weg beginnt mit einem ersten Schritt – der längste Weg beinhaltet tausende von winzigen Schritten. Bei welchem winzigen Schritt wollen wir HALT! rufen, wenn nicht bei diesem? Wann sollen wir beginnen, für unsere Freiheit zu kämpfen, wenn nicht jetzt? Und wer soll für uns kämpfen wenn nicht wir? Wer soll den Mund aufmachen, wenn nicht wir, die derzeit noch halbwegs freien Bürger dieses Landes, dieses Kontinents?

„Freedom is not free“.

Es gibt genug Menschen, die all diese Anliegen vorantreiben, und dadurch unsere Freiheit, unsere Rechte, unsere Würde beschränken. Es gibt einen engen Zusammenhang zwischen all diesen Anliegen, denn es geht immer darum, Freiheit, Rechte, Würde zu beschränken, um etwas anderes, was als gut gilt dafür zu erwerben. Nicht umsonst sind es immer die gleichen Leute, die gleichen Gruppen, die diese Vorschläge machen. Freiheit, REchte und Würde sind das wertvollste was wir haben. Kein Reichtum dieser Erde kann den Reichtum eines Freien Menschen jemals erreichen. Keine Sicherheit kann jemals diejenige Sicherheit übertreffen oder erreichen, die aus den unveräußerlichen Menschenrechten erwächst. Keine Gleichheit oder Gerechtigkeit kann jemals die Gerechtigkeit erreichen oder übertreffen, die aus der gleichen Würde für alle Menschen erwächst. Freiheit. Rechte. Würde. Wir haben nichts von größerem Wert. Mögen wir doch bald aufhören, wie einst die Indianer in Nordamerika, unser Bestes für etwas wertlosen Tand zu verkaufen!

2. Die Lösung: Lokalismus, Subsidiarität

Doch was können wir tun? Eine Demokratie, so wußten die alten Denker der griechischen Antike bis hin zu denen des 18. Jahrhunderts, funktioniert nur unter der Bedingung eines kleinen Gemeinwesens. In Athen gab es ca. 5000 Vollbürger. In einer solchen Gemeinschaft kennen sich die Bürger untereinander noch relativ gut. Jeder kennt zumindest jemanden, der den aktuellen Amtsträger kennt. Jeder hat Zugang zu den Schalthebeln der Macht. Und der interessierte Bürger kann mit geringem Aufwand, kraft seiner eigenen Überzeugung und mit eigener Überzeugungskraft die Menschen direkt davon überzeugen, daß seine Ansicht richtig ist.

Was geschieht nun, wenn wir die Bevölkerung immer größer machen? Der Einzelne kann immer weniger Einfluß auf den Ausgang von Wahlen nehmen. Wer sich politisch Gehör verschaffen will, braucht Parteien, braucht Lobbys, braucht Vermittler. Diejenigen, die uns regieren, sind immer weiter von den Menschen, die sie regieren, entfernt. Der Abstand zwischen Regierung und Volk wächst. Die Notwendigkeit der Vermittlung von Interessen führt zu vermehrtem Lobbyismus, zur Einflußnahme machtvoller Untergruppen und natürlich dazu, daß, da nun nicht mehr jeder direkt mit dem Regierungschef Kontakt aufnehmen kann, derjenige einen Vorteil hat, der sich EInfluß Erkaufen kann. Macht kann nun in Geld umgewandelt werden. Kleine Gruppen, die das Ohr der Regierung haben, gewinnen mehr Einfluß auf die Regierungspolitik, als einfache Bürger.

In einer Gemeinde von 1000 Bürgern kann ein einfacher Bürger den Mund aufmachen, wenn er etwas geändert sehen will. Er kann von Haus zu Haus gehen und für seine Idee werben. Er hat eine gute Chance, in ein Amt gewählt zu werden, wenn er kandidiert. Er hat, kurz gesagt, die Möglichkeit, demokratische Macht auszuüben. Aber welche Macht hat ein Bürger eines Staates von 50 Millionen? Es gibt keine Möglichkeit, direkt auf die Machtzentren einzuwirken, man kann sie nicht erreichen. Man kann nicht für Ämter kandidieren, in denen man etwas verändern kann, weil man dafür schon Einfluß in den Zirkeln der MAcht haben muß. Wer seine Meinung sagen will, ist gezwungen, dies in einem Kreis zu tun, der zu klein ist, um Einfluß auf das Wahlergebnis zu haben. Seine Stimme wird bedeutungslos.

Die Regierung braucht keine Angst mehr zu haben, kleine Gruppen von Menschen, oder besonders machtlose Gruppen von Menschen schlecht zu behandeln, denn diese haben weder die zahlenmäßige noch die organisatorische Stärke, irgendetwas zu bewegen.

Je weiter die Größe des Gemeinwesens wächst, umso weniger demokratisch wird es sein. Im 21. Jahrhundert gibt es zunehmend den Ruf nach einer europäischen Zentralregierung, dem deutschen Föderalismus, schon länger etwas schwachbrüstig, wird mit diversen verstümmelnden Reformen der Garaus gemacht, der Ruf nach „einheitlichen“ Lösungen wird immer lauter. Niemand kann sich ernsthaft dagegen wehren, es sei denn er hat schon Macht, Geld oder Einfluß auf die Mächtigen oder Reichen. Die meisten Menschen können davon nur träumen.

Wie kann man das Problem lösen, in Zeiten, wo die Globalisierung uns immer stärker dazu zwingt, bestimmte Dinge international zu vereinbaren, bestimmte Dinge auf immer höherer, globaler Ebene zu behandeln? Wie können, zugleich, die Globalisierung und die Demokratie, nebeneinander existieren, obwohl die globale Masse der Menschen so groß ist, daß keine sinnvolle Macht vom Bürger mehr ausgehen kann? Die Antwort lautet: Subsidiarität.

Unter Subsidiarität versteht man das Prinzip, daß jede Frage auf möglichst niedriger Ebene gelöst werden sollte, also in einem möglichst kleinen Gemeinwesen. Alle Macht geht vom Bürger aus. Die meisten Entscheidungen trifft dieser Bürger selbst. Viele Dinge betreffen aber viele verschiedene Bürger, also delegieren die Bürger einer Ortschaft diese Dinge nach oben, an eine gewählte Stadt- oder Gemeinderegierung. Die meisten Dinge, die der REgelung bedürfen, können auf der lokalen Ebene geregelt werden. Aber manche Sachen löst man nicht lokal, sie können nicht sinnvoll von einer Bezirksregierung umgesetzt werden. ALso delegieren die Bürger einen kleinen Teil ihrer Macht an eine Landesregierung, die vom Volk gewählt ist. Die wenigsten Dinge müssen auf höherer Ebene geregelt werden. Wenn man aber auf etwas stößt, was die Fähigkeiten einer Landesregierung überschreitet, dann delegieren die Bürger dies an die Bundesregierung, die vom Volk gewählt wird. Und noch viel weniger Themen gehen eine europäische Zentralregierung etwas an, und noch einmal weniger müssen von der UNO behandelt werden.

Die konsequente Anwendung dieses Prinzips führt dazu, daß jede politische Entscheidung so dicht beim Bürger getroffen wird, wie es nur eben sinnvoll vertreten werden kann. ENtscheidend ist, daß nur die Bürger, und niemals die nächsthöhere EBene, entscheiden kann, wofür die nächsthöhere Ebene zuständig ist.

Auch wenn in den USA heutzutage die Verfassungsgebote mit Füßen getreten werden: Die amerikanische Verfassung bietet einen guten Anhaltspunkt für das, was Subsidiarität bedeuten kann. In ihr sind einige sehr wenige Punkte aufgezählt, die die Bundesregierung regeln darf. Es ist ihr explizit verboten, irgendetwas anderes zu regeln. Es ist die Aufgabe der Einzelstaaten, oder der Bürger, 99% der Angelegenheiten zu entscheiden. Natürlich halten sich nicht viele Menschen in Washington D.C. an diese Verfassung, und der Supreme Court scheint derzeit auch nicht sonderlich daran interessiert zu sein, dies zu ändern, doch im Prinzip steht dies so in der Verfassung der USA.

Nur wenige Dinge blieben der Regelung durch die EU bedürftig – und die Frage, welche Werbung wir sehen dürfen, und was uns nach der Meinung mancher Feministen nicht gut bekommt, gehört sicherlich nicht dazu. Man stelle sich vor, was geschähe, wenn ein Gemeinderat einer Gemeinde mit 1000 Einwohnern diese absurde Freiheitsbeschränkung verschlagen wollte! Drei oder vier vernünftige Menschen in dieser Gemeinde würden dagegen aufbegehren, und sie würden mit sämtlichen Bürgern der Gemeinde reden, und jeder würde einsehen, daß dies nicht sinnvoll ist – oder zumindest die Mehrheit. Der Spuk wäre schnell vorbei, weil jeder ein Korrektiv darstellt für solche Exzesse. Und wenn ein Dorf diese Regelung doch verabschiedete – die Menschen sähen in der Nachbargemeinde ständig was Freiheit ist, und nach einem Jahr wäre die Regierung entlassen durch den Willen der Bürger. SO funktioniert Demokratie. Denn jeder Bürger ist ein Korrektiv für die Fehler der REgierung. Welches Korrektiv aber hat die EU?

Anmerkung: Mir fällt gerade diese Meldung in die Hand: Es geht eben doch nicht um Wahlfreiheit bei unseren Feministen, nur um das Abdrängen in eine bestimmte Richtung…

Individuelle Freiheit oder kollektiver Perfektionismus?

Die Olympischen Spiele in China interessieren mich eigentlich kaum, da die meisten dort vertretenen Sportarten mich nicht interessieren. Ferner bin ich kein Anhänger von Massenereignissen, insbesondere dann, wenn diese so stark inszeniert sind, daß dem Zuschauer nur noch speiübel werden kann, es sei denn er ist von Gigantomanie oder Perfektionismus erfaßt. Selbst wenn ich ein energischer Anhänger des Taekwondo, oder kein Military-Reiten zu verpassen bereit wäre, eigneten sich die Spiele in Peking vorzüglich zu meiner Abschreckung, denn sie sind so politisiert, und daher pompös, wie kaum eine Olympiade zu meinen Lebzeiten. Die fälligen Vergleiche mit Berlin 1936 spare ich mir, da verlasse ich mich lieber auf das Urteil des Zeitgenossen McCain, welcher in diesem Monat 72 Jahre alt wird – wie das Andenken von Berlin.

Die Eröffnungsfeier mit ihrem scheinbar kleinen Gesangsskandal ermöglicht tatsächlich, wie Kathleen Parker hier bemerkt, einen tiefern Einblick in das Herz des chinesischen Staates, als irgendeine Goldmedaille, oder irgendein Triumph auf den Schlachtfeldern des Militärs, des Sports oder der Wissenschaft. Parker schreibt:

So determined were the Olympic hosts to project a positive image that officials even swapped out the adorable child-performer who sang „Ode to the Motherland.“ The little girl in the red dress who captured hearts around the globe wasn’t really singing. She mimed.

The real singer was a less-adorable child, by China’s judgment. Her chubby cheeks and crooked teeth made her face „not suitable,“ officials said, giving new meaning to the expression „game face.“

Was sagt uns diese kleine Episode über das chinesische System – und wie zu behaupten mir nicht abwegig erscheint – über jedes kollektivistische System, das es gegeben hat, gibt oder jemals geben kann? Sie sagt uns, daß für China die perfekte Eröffnungsfeier, das perfekte Olympia, wichtiger ist, als die Authentizität der Aufführung, als die Schwächen und Fehler seiner Individuen. Alles muß inszeniert werden, weil alles perfektioniert werden muß. Das, was wirklich ist, ist irrelevant, denn es zählt nur das, was scheint. Ein Mädchen mit einer als gut befundenen Stimme ist zu häßlich, ein schönes hingegen singt zu schlecht. So sind Menschen eben. Zum Respekt vor der Würde von Menschen gehört auch, seine Fehler, die Tatsache daß er Fehler hat, und die Essenz der Fehler selbst, zu akzeptieren. Wäre China ein schlechteres Land gewesen, wenn die Sängerin etwas weniger schön nach den Standards der Funktionäre gewesen wäre? Hätte sich China blamiert? Wahrscheinlich nicht. Doch das ist nicht der Kern der Sache.

Vielmehr liegt der Episode die Überzeugung zugrunde, daß das Individuum nichts zählt, daß es jederzeit und ohne Skrupel der „größeren Sache“ oder dem „Vaterland“ untergeordnet werden kann. Es ist für China irrelevant, wer singt, oder ob die Sängerin gut singt oder nicht gut singt, es kommt nur darauf an, wie es auf die Welt wirkt – nein, wie der Staat auf die Welt wirkt. Die vorherrschende Erwägung ist eine der kollektiven Gesichtswahrung – auch wenn das Individuelle im Menschen dabei verloren geht. Und was, wenn nicht diese Überzeugung, daß das Kollektiv wichtiger ist als das Individuum, liegt dem Versuch zugrunde, den Mao mit dem „Großen Sprung nach Vorn“ unternommen hat? Egal, ob Millionen von Menschen dahingeschlachtet werden; solange es gut für China, den Kommunismus oder sonst irgendeine Idee oder irgendein Kollektiv ist – solange es gut für die Gemeinschaft erscheint – ist es gerechtfertigt.

Dies gilt nicht nur für China, es gilt für jedes kollektivistische System, für jedes System in dessen Herzen etwas anderes steht, als der tiefe Respekt vor der individuellen Verschiedenheit und Fehlerhaftigkeit der Menschen und ihrer unveräußerlichen Menschenwürde, die nur aus der Tatsache erwächst, daß sie Menschen sind, niemals daraus, was sie sonst noch sind. Sobald der Versuch unternommen wird, die Menschen einem gewissen Ideal anzupassen, statt umgekehrt die Ideale zu haben, aber ihre Realisierung den Menschen anzupassen, gleitet man in das Reich der Menschenverachtung ab – Menschen werden zu einem Zweck verwendet statt Selbstzweck zu sein. Der Zweck der Menschen ist dann das Wohl der Gemeinschaft. Es geht dann nicht um jeden Menschen, sondern um alle Menschen, d.h. entscheidend für die Beurteilung einer Handlung ist niemals das Wohl eines einzelnen Menschen, sein Leben, seine Rechte, seine Freiheit, sondern immer nur die Summe der Leben, der Rechte, der Freiheit aller Menschen. Wenn die kollektive Wohlfahrt maximiert werden soll, also die Gesellschaft verbessert, kann dies bedeuten, das Wohl einiger Menschen zu verringern – zum Besispiel die Schwachen zu töten („Three generations of imbeciles are enough“ – US-Supreme-Court 1927).

Eine Konsequenz aus dieser evidenten Tatsache ist diejenige, die China und seine kollektivistischen Brüder in aller Welt ziehen, und die in abgeschwächter Form heute im Westen den politischen Diskurs beherrscht: Wenn eine Situation auftritt, in der ein Individuum eine Handlung durchführt, die keinem anderen Individuum direkt schadet, die aber vielleicht manchen Individuen oder der Gesellschaft als Ganzes einen potentiellen Nutzen nimmt, den sie hätte haben können, wenn die Handlung des Individuums anders ausgefallen wäre, herrscht heute eine unheilvolle Tendenz, einen Eingriff des Staates zu fordern. Nehmen wird ein Beispiel. Durch die Weigerung arbeiten zu gehen wird niemandem in der Gesellschaft ein Schaden zugefügt, aber es könnte sein, wie behauptet wird, daß der Gesellschaft ein Schaden zugefügt wird, da der Output des Wirtschaftssystems verringert werden könnte. Der Nutzenentgang der Gesellschaft wird noch dadurch erhöht, daß dem Arbeitslosen eine knapp bemessene Unterstützung gezahlt werden muß, damit er weiterleben kann. Die Entscheidung des Arbeitsverweigerers schadet keinem Individuum, außer ihm selbst und ggf. seiner Familie. Dennoch wird gefordert, eine Art Arbeitszwang einzuführen und mit völliger Streichung der Mittel zu drohen, falls kein Gehorsam eintritt. Der Grund dafür besteht darin, daß es nach der Meinung der Proponenten solcher Ideen wichtiger ist, daß der Nutzen der Gemeinschaft maximiert wird, als daß die Freiheit des Individuums uneingeschränkt bleibt. Wenn ein Individuum nach dieser Idee eine gesellschaftlich nützliche Tätigkeit unterläßt, schadet er der Gesellschaft und der betreffende Mensch muß dafür bestraft werden. Wenn die Gemeinschaft über das Individuum gestellt wird, verliert das Individuum sofort seine Würde.

Steht die Gemeinschaft über dem Individuum, so stellt sich die Frage, wie denn das Wohl der Gemeinschaft bemessen werden kann. Vor diesem Problem stehen heute fast alle Gesellschaften. Es ist leicht, herauszufinden, ob es einem Menschen gut geht, man fragt ihn einfach und akzeptiert seine subjaktiv gefärbte Antwort. Aber wenn die Frage ist, wie es einer Gesellschaft geht, dann wird es schwierig. Zwei Optionen bieten sich hier an. Man könnte eine Volksabstimmung durchführen, um festzustellen, wie glücklich eine Gesellschaft ist. Und käme dabei heraus, daß sich das Glück der Gesellschaft steigern ließe, wenn man alle Türken tötete, oder Homosexuelle steinigte, wäre das dann richtig und geboten, weil es ja den Nutzen des Kollektivs erhöhte? Natürlich nicht. Die Alternative wäre der Versuch einen objektiven Maßstab zu entwickeln. Schematisch gefundene Maßstäbe wie diverse Wirtschaftsindikatoren o.Ä. greifen viel zu kurz. Übrig bleibt nur die Beurteilung der Frage, was eine Gesellschaft brasucht, um eine bessere, sprich glücklichere, Gesellschaft zu werden, einer ungewählten oder gewählten Elite zu überlassen. Diese kann dann unter Berücksichtigung aller „objektiven“ Faktoren entscheiden, welcher Weg angemessen ist, und welcher nicht. Dies ist genau das Rezept, nach dem totalitäre Diktaturen aller Art erbaut werden, ob in Deutschland nach 1933, in Rußland nach 1917 oder in China der letzten Jahrzehnte. Problematisch bleibt natürlich die Unfähigkeit der Menschen, ob Elite oder nicht, zu erkennen, was gut für alle ist. Es ist ja schon schwer genug, selbst immer zu wissen, was man jetzt gerade möchte, und worin die eigenen mittel- und langfristigen Interessen bestehen ist oft nicht ganz einfach zu bestimmen. Die Interessen eines ganzen Volkes, und alle unglaublich komplexen Wechselwirkungen zwischen ihnen und den Menschen, deren Interessen sie sind, können unmöglich überblickt werden. Deshalb kommt es bei kollektivistischen Systemen immer zu schrecklichen Fehlleistungen: Die entscheidende Elite in der Hauptstadt ist schlicht überfordert mit der Planung des Lebens der Menschen und mit der Überwachung der Durchführung ihrer Planungen, also werden falsche Entscheidungen getroffen – und diese unerbittlich durchgesetzt, denn die Menschenwürde ist dann längst wertlos geworden, weil nur das Wohl der Gemeinschaft zählt.

Die naive Idee, Menschen könnten so etwas wie eine volonté générale finden, also einen Entschluß, der zugleich dem Willen aller Menschen zuträglich ist, eben weil er dem Willen der Gesellschaft entspricht, ist zum Scheitern verurteilt, weil Menschen immer so verschieden sind, daß zu jedem Interesse auch das genau entgegengesetzte Interesse existieren kann. Der Einzelwille ist nicht etwas, was es zu bekämpfen gilt, sondern etwas, dessen Umsetzung es zu erstreben gilt – im Rahmen verbindlicher Normen und Gesetze, die alle Menschen an den Imperativ binden, durch ihr Verhalten nicht anderen Menschen zu schaden.

China und seine kollektivistischen Gesinnungsgenossen in aller Welt müssen aber, um ihre Ziele zu erreichen, den Menschen zu einer Funktion seines Nutzens für die Gesellschaft machen. Denn solange der Mensch Selbstzweck ist, ist es unmöglich, ihn zum Aufbau einer besseren Welt, eines abstrakten Fortschrittsideal oder für die Durchsetzung anderer Ideologien zu nutzen. In allen politischen Ideologien ist der zwiespältige Begriff des Ideals enthalten. Einerseits notwendiger und richtiger Orientierungspunkt für das eigene Handeln, andererseits aber auch Aufforderung, die Welt, und mit ihr die Menschen, nach dem Bilde des eigenen Ideals umzugestalten. Und wenn jemand erst einmal erkannt zu haben glaubt, was getan werden muß, damit die Welt gerettet, die Arbeiterklasse befreit, die Herrenrasse zum Herrn der Welt gemacht, die Geißel der Ungleichheit in der Welt ausgerottet, die Globale Erwärmung gestoppt, die Unterdrückung durch das Patriarchat beendet und das größte Übel aus der Welt getilgt werden kann, dann ist er bereit, alles für die Rettung der Menschen zu tun – auch sie zu töten, zu foltern und zu knechten. Denn es ist ja zu ihrem Besten.

Natürlich sind die negativen Folgen der diversen Weltverbesserungsideologien unterschiedlich schwerwiegend. Eine hysterische Reaktion auf das Problem der globalen Erwärmung kann zu Hungersnöten in der dritten Welt führen, wenn Ackerland für die Produktion von ökologisch verträglichen Treibstoffen eingesetzt wird, aber wahrscheinlichere Folgen einer Überreaktion könnten in wirtschaftlichen Schäden bestehen. Der Versuch, die Klassenlose Gesellschaft zu erzeugen hat weltweit zu Leichenhaufen in dreistelliger Millionenhöhe geführt – und Stalin und Mao streiten sich um den Titel des Weltschlachthofdirektors für Menschen mit dem Visionär für eine Welt unter der Führung der arischen Herrenrasse, Adolf von Braunau.

Aber egal wie schwerwiegend die Folgen im Einzelfall sind, alle Versuche, Menschen zu einem Zweck einzusetzen, und sei es zur Verbesserung der Welt, mögen zwar in einigen Einzelfällen gut gemeint sein, enden aber in allen Einzelfällen katastrophal. Die menschliche Natur ist nicht perfekt und sie wird es nie sein. Stimmen von jungen Sängerinnen und ihr Aussehen werden nie so perfekt sein, wie ein Funktionär es sich wünscht, Trommeln werden nie so akkurat im Gleichklang geschlagen, wie der Dirigent es gern hätte und alle Handlungen aller Menschen sind fehlbar.

Es ist schön, wenn Individuen versuchen, sich zu perfektionieren, aber meist wird es sehr blutig, wenn ein Funktionär versucht, die Gesellschaft zu perfektionieren.

Ich schrieb oben, auf die evidente Tatsache, daß die Verbesserung der Gesellschaft oder des Gemeinwohls manchmal mit der Verringerung des Einzelwohls einiger Menschen einhergehe, könne man so reagieren, wie die Kollektivisten es tun und wie ich es weiter oben beschrieben habe. Eine andere Reaktion ist möglich: Wenn die Maximierung des Gemeinwohls, die Optimierung des ökonomischen Outputs, die Verbesserung der Menschen oder der Gesellschaft zur Tötung oder Entrechtung von Menschen führt; wenn die Interessen der Gesellschaft und einige Individuen in Konflikt miteinander stehen, dann müssen die Menschen siegen – nicht das abstrakte Ideal, das als Maßstab für die Verbesserung der Welt verwendet werden soll. Menschen dürfen niemals einem Zweck geopfert werden. Wenn der (subjektiv als solcher empfundene) „Fortschritt“ die Instrumentalisierung von Menschen zur notwendigen Voraussetzung hat, dann muß er entschieden bekämpft werden. Wenn der sogenannte Sachzwang Globalisierung zu einem knallharten weltweiten Wettbewerb führt, der uns dazu zwingt, die Löhne zu drücken, ein quasi-totalitäres Erziehungs- und Bildungssystem in die Hände staatlicher Bürokraten zu legen, damit unser „Humankapital“ „optimiert“ werden kann, dann sollten wir uns an diesem Wettbewerb nicht beteiligen – und die irregeleiteten Seelen, die ihre Freiheit und sogar ihre Kinder auf dem Altar der Wettbewerbsfähigkeit und der Steigerung der gesellschaftlichen Produktivität zu opfern bereit sind, bedauern. Der Versuch, nein, die Versuchung, Menschen zu einer Funktion ihrer wirtschaftlichen Produktion zu machen – auf der Angebotsseite durch eine Ausrichtung aller Faktoren (Bildung, Freizeit, Hobby, Politik…) auf die Ausnutzung der Arbeitskraft des Menschen; und auf der Nachfrageseite durch eine Verengung des menschlichen Glücks auf den Konsum – führt vielleicht kurzfristig zu mehr Wachstum, entwürdigt aber den Menschen ebenso wie andere Perfektionierungsziele.

Wenn ein Zustand perfekt ist, sind alle anderen Zustände unterlegen, also bedürfen sie der Verbesserung. Deshalb ist die Perfektion der Feind der Vielfalt. Lebens- und Freiheitsrechte des Menschen leiten sich aus seinem Personenstatus ab, der ohne die menschliche Vielfalt undenkbar wäre, wie ich hier (unter Abschnitt 1) dargestellt habe. Daher ist der auf die Ebene der Gesellschaft gehobene Perfektionismus automatisch der Feind aller Menschenrechte. Das Streben nach der Perfektionierung einer Gesellschaft ist schlicht inkompatibel mit dem Erhalt von Menschenrechten. Daß das chinesische Mädchen nicht perfekt genug war, um singen zu dürfen, ist ein Symbol eines Perfektionierungsdrangs, der die Antithese der freiheitlichen Existenz der Menschheit ist. Daß die gesamte Olympiade vor neuen „Rekorden“ nicht-sportlicher Art überquillt, die „größte“ Olympiade aller Zeiten sein soll, ist ein weiteres. Daß der Westen selbst von einem solchen kollektiven Perfektionierungswahl besessen scheint, erregt Besorgnis. Die Symptome sind offensichtlich, die Folgen auch.

Der Mensch ist Teil eines Ganzen, er ist Sozialwesen. Aber das Ganze existiert für seine Teile, die Gesellschaft für den Menschen.

Der Versuch, den Menschen auf ein gesellschaftliches Ideal hin auszurichten, heißt, den Menschen hinzurichten.