Streiflichter der Tyrannis IV

Dieser Artikel ist der dritte Teil der Serie „Streiflichter der Tyrannis“. Eine Übersicht über die gesamte Serie befindet sich hier.

Die Nutzung der Krisen: Mittel und Wege zum heimlichen Systemwechsel

Die Artikelserie „Streiflichter der Tyrannis“ entstand als unmittelbare Reaktion auf die verräterischen Ideen und Vorschläge diverser Politiker und Medienleute nach dem Amoklauf von Winningen. Dieses schreckliche Verbrechen mit vielen Todesopfern wurde von diesen Personen als Anlaß genommen, die alten Verbotsbegehren sofort wieder aufleben zu lassen, ob es sich um sogenannte Killerspiele handelt, oder um Menschen, die Waffen besitzen.

Doch seit dem Amoklauf sind mehrere Tage vergangen und erneut böte sich mehr als genug Anlaß, über dieses Thema ausführlich zu schreiben. Denn die Tatsache, daß Politiker und Medien Krisen aller Art zur Umgestaltung der Gesellschaft nach ihrem Bilde benutzen, ist eine der wenigen Konstanten in einer Zeit voller Veränderungen. Man könnte sagen: Das einzige, was sich niemals ändert ist die Veränderung.

Einige Banken, die sich heftig verspekuliert haben auf einem Immobilienmarkt, der durch verantwortungslose Spekulanten und Politiker (Stichworte: „Community Reinvestment Act“, die Erweiterung dieses Gesetzes unter Clinton, die eingebauten Staatsgarantien bei Fannie und Freddie…) ins Schlingern geraten war. Diese Banken geraten in Existenznöte und Politiker aller PArteien stehen sofort bereit, die entstehende Wirtschaftskrise zu nutzen für eine massive Ausdehnung der staatlichen Aktivität. Politiker der Linken haben seit langer Zeit nur darauf gewartet, den Anteil des Staates an allen gesellschaftlichen Aktivitäten noch weiter auszudehnen, und die Politiker der Rechten, die dies bislang verhindern wollten, um ihre Lobbyistenfreunde nicht zu enttäuschen, hören nun von eben diesen Freunden, daß jetzt staatliche Eingriffe nötig sind, um die Unternehmen zu retten, die sich verspekuliert haben. Politiker aller Parteien beschließen danach Maßnahmen, die außerhalb der Gebiete jenseits des „Eisernen Vorhangs“ vorher undenkbar gewesen wären – und dort wo sie ausprobiert worden sind, Diktatur statt eine gesunde Wirtschaft produziert haben. So ist das eben, wenn der Schiedsrichter mitspielt: DEr Staat ist für die Bereitstellung fairer Spielregeln zuständig und dafür, daß diese Spielregeln eingehalten werden, nicht dafür, die Spielregeln mitten im SPiel zu ändern, weil eine der Mannschaften „too big to fail“ ist: Man stelle sich ein solches Verhalten einmal bei Bayern München vor. Markus Merk erklärt, wenn Bayern das Spiel verliere, und nicht Meister werde, dann koste dies die Bundesliga im nächsten Jahr Geld, weil keiner der VEreine in der Champions Leage so weit komme wie Bayern. Deshalb werde Bayern jetzt im NAchhinein zum Meister erklärt… Der Aufschrei wäre riesig; und zu Recht.

Ein Amokläufer, der eine entsetzliche Bluttat begeht und dabei zu Tode kommt. Die Reaktion der Politiker und Medien: Wir brauchen sofort ein Verbot von Killerspielen, weil vielleicht der Täter solche Spiele gespielt haben könnte – was nicht unwahrscheinlich ist, da solche Spiele sehr populär in seiner Altersgruppe sind. Wir brauchen eine Verschärfung des Waffenrechts, und müssen die Schulen zu Festungen machen. Wir brauchen eine Schwächung der Elternrechte, damit der Staat in Zukunft noch direkter in Familien eingreifen kann, die nicht seinen Normen und Idealen entsprechen.

Einige ungewöhnliche Wetterereignisse und ein Prognosemodell, das eine moderate bis starke Erwärmung anzeigt. Die Reaktion der Medien und Politiker: Wir brauchen alle möglichen Gesetze, um die Welt vor dem Menschen zu retten. Gebt uns nur noch mehr Macht in die Hände, und alles wird gut werden. Schlaft weiter, liebe Bürger! Wir haben alles im Griff… aber nur, wenn wir nicht nur unsere, sondern auch deine Freiheit besitzen.

Ein entsetzlicher Fall von Kindesmißbrauch und Mord in einer Familie. Wir brauchen ein neues Gesetz, das es den Jugendämtern erlaubt, noch aggressiver gegen Familien vorzugehen, die von ihren Nachbarn negativ gesehen werden (Denunziantentum), oder die in irgendeiner Form nicht der vom Staat festgesetzten Erziehungsnorm entspricht. Was nicht nach unserem Willen ist, so die Bürokraten, muß vom Antlitz der Erde getilgt werden, auf daß alle so seien, wie wir und an unserer erlauchten Weisheit teilhaben dürfen. Eltern, die ihre Kinder daheim erziehen wollen und nicht dem Staat in seine Klauen zu legen beabsichtigen, werden zunehmend an den Rand gedrängt und stigmatisiert – wie das heutige Urteil verdeutlicht, in dem alleinerziehende Mütter ab dem dritten Lebensjahr ihrer Kinder keinen Anspruch mehr auf Unterhalt haben, weil sie ja arbeiten gehen könnten und das Kind einer Betreuungsanstalt überlassen könnten. Explizit wird betont, daß ab dem dritten Lebensjahr des Kindes die Erziehung in der Familie gegenüber der FRemdbetreuung NACHRANGIG sei. Nach der Auffassung dieses Staates ist es jetzt ganz offiziell besser für das Kind, wenn man es möglichst schnell seiner Mutter aus den Händen reißt, um es nach den aktuellen Ideologien des Staates besser indoktrinieren zu können. Die Freiheit des Kindes von staatlicher Intervention ist das einzige und beste Mittel, das eine Gesellschaft hat, um die Umerziehung der Gesellschaft in eine demütige, staatsgläubige und abhängige Masse von Atomen verhindert (aber ob die Menschen das heute noch wollen?).

Ein entsetzlicher Fall von Kindesmißbrauch außerhalb der Familie, ein Sexualmord. Wir brauchen mehr Überwachungskameras und genetische Fingerabdrücke.

Ein schrecklicher Terrorfall hier oder in Übersee, ob vereitelt oder nicht? Wir müssen sofort an Flughäfen die Passagiere noch mehr durchleuchten, alle Bürger unter Generalverdacht stellen, und ihren Computer durchsuchen können, ohne daß sie davon erfahren. Wir müssen den Bürgern verbieten, an jeden Ort ins Ausland zu reisen, an den sie reisen möchten, denn sie könnten ja Terroristen auf der Suche nach einem Terrorcamp sein. Und auf jeden Fall müssen wir unangekündigte Terror-Hausdurchsuchungen machen. Welche moralische Überlegenheit hat ein Staat eigentlich noch, wenn er sich genauso benimmt, wie das totalitäre Regime zu dessen Verhinderung er sich berufen fühlt?

Frauen bekommen im Schnitt weniger Lohn als Männer? Wir brauchen sofort ein Gesetz, das staatlich vorschreibt, wie die Entlohnung von MEnschen geregelt werden muß, und das solche ach so böse „Diskriminierung“ in Zukunft unterbindet. Außerdem kann es nicht sein, daß es immer noch weniger Physikerinnen gibt als Physiker, also brauchen wir Gender Mainstreaming und Quoten und Antidiskriminierungsgesetze, die Privatbürgern vorschreiben, wen sie bei gleicher formaler Qualifikation einstellen sollen.

Arme Kinder haben schlechtere Berufschancen als reiche Kinder? Wir müssen sofort im Namen der Chancengleichheit massiv in die Familie eingreifen, Kinder immer früher aus dem Familienverbund herausreißen (vorzugsweise gleich obligatorisch!) und in Kindergärten und Vorschulen stecken, damit sie niemals wieder frei werden. Außerdem müssen wir das ganze Schulsystem so umstrukturieren, daß es viel mehr Zwangstests gibt, vorzugsweise schon vor der Einschulung, so daß kein Kind mehr durch die Maschen des unbarmherzigen Stahlgeflechts der „sozialen Gerechtigkeit“ fällt.

In einigen Ländern verhungern Menschen? Wir müssen sofort massive weltweite Armutsbekämpfungsprogramme auflegen, die von den Bürgern der Länder zwangsweise per Steuer finanziert werden, so daß die vom Hunger und der Armut betroffenen Menschen jede Woche einen Fisch bekommen, aber nie lernen, wie man fischt.

Ein historischer Ignorant behauptet, den Holocaust habe es nie gegeben. Wir müssen sofort ein neues Strafgesetz machen, das jeden mit Gefängnis bedroht, der eine Geschichtsauffassung vertritt, die schlicht sachlich falsch ist. Und weil wir für Gleichheit sind müssen wir auch gleich noch alle anderen Genozide, wie etwa denjenigen der Türken an den Armeniern, zum modernen Credo des Staatsbürgers erheben und Abweichler mit GEfängnis bestrafen. Und weil nicht nur die Juden in der Vergangenheit Opfer von schrecklichen Verbrechen und Diskriminierungen geworden sind, müssen wir, wenn wir gerade dabei sind, auch noch kritische Aussagen über Homosexuelle, Abtreibungsärzte, Ausländer und andere „Opfergruppen“ unter Strafe stellen und massive teure Kampagnen gegen Phantombedrohungen führen, um noch mehr staatliche Mittel zu sichern und noch weniger Bürgerfreiheit zuzulassen.

Die Liste ließe sich endlos fortsetzen und ich habe mit SIcherheit noch sehr viele wichtige Bereiche vergessen. Denn ich bin nur ein kleiner Blogger, aber die Mühlen der Bürokratie haben die Dimension des Mount Everest. Wir alle sind nur kleine Bürger, aber der Staat ist mächtig genug, um unter seinem Schuh jeden von uns zu zerquetschen.

Wir sind beschäftigt mit unseren eigenen Angelegenheiten. Doch wir sind nicht die einzigen und bei weitem nicht die Einflußreichsten, die sich mit unseren eigenen Angelegenheiten beschäftigen, denn der Staat ist immer schon da und reguliert jedes Detail unseres Privatlebens. Er tut dies auf zwei Weisen: Erstens gibt er vor, uns und vor allen Dingen unsere Kinder vor allen möglichen Bedrohungen der Welt (Terror, Kinderschänder, Arbeitslosigkeit usw.) beschützen zu müssen. Während er dies tut, schließt er uns in einer Art Goldenem Käfig ein, in dem wir umgeben sind von unerträglichen Freiheitsbeschränkungen, doch wir seien angeblich sicherer als zuvor (bis jemand die Macht im Staate mißbraucht, was aufgrund der Natur des Menschen notwendig geschehen muß).

Zweitens gibt er vor, uns helfen zu wollen. Er möchte uns helfen, besser zu studieren, also zahlt er Bafög und finanziert den größten Teil des Bildungssystems. Er möchte uns helfen, wieder Arbeit zu finden („aktivierende Arbeitsmarktpolitik“). Er möchte uns bei fast allen Dingen im Leben helfen, also macht er Gesetze, von denen er glaubt, sie hülfen (sic!) uns dabei. In dem Moment, in dem wir abhängig sind von der Hilfe des Staates, gewinnt dieser eine unglaubliche Macht über uns. Er muß uns nur damit drohen, den Geldhahn zuzudrehen und schon sind wir ihm zu Willen. Er muß nur damit drohen, das Bafög zu streichen und schon studieren alle, als ob der Teufel hinter ihnen her wäre, stürzen sich aufgrund des Drucks schnell fertig zu werden in psychische Zusammenbrüche, lernen noch mehr als vorher nur für den Erwerb von Scheinen statt für den Gewinn von sinnvollen Kenntnissen, und bilden sich überhaupt nicht mehr im klassischen Sinne. Er muß nur damit drohen, den Arbeitslosen das Geld zu streichen und diese lassen staatliche Spitzel in ihre eigene Wohnung ein, lassen sich und ihre Unterwäsche filzen, akzeptieren entwürdigende Zumutbarkeitsbedingungen (bis hin zum zumutbaren Prostituiertenjob für Frauen, wogegen zum Glück eine Arbeitslose erfolgreich geklagt hat).

Der Staat muß nur damit drohen, seine schützende Hand wegzuziehen, und schon bekommen wir Angst vor dem, was passiert, wenn die Hand uns fehlt.

Der Staat muß nur damit drohen, uns nicht mehr bei all den Dingen zu helfen, von denen wir inzwischen abhängig geworden sind, und schon bekommen wir Panikattacken und bitten den Staat, er möge doch uns weiter helfen und noch mehr als vorher.

Wir, die freien Bürger der sogenannten modernen Welt, sind keine freien Bürger mehr, sondern Wachs in den Händen des Staates, der behauptet uns zu schützen und zu helfen wo es nur geht. Die Macht des Staates über die Bürger ist inzwischen größer als die Macht der Bürger an der Wahlurne es jemals sein könnte, denn die große Mehrzahl der Bürger glaubt abhängig zu sein von den Segnungen des Staates.

Wir tanzen nach der Pfeife des Staates, weil wir wissen, er hat uns in der Hand.

Der Staat hat durch den gezielten Mißbrauch von Krisen, Problemen, Tragödien und Verbrechen eine Situation geschaffen, in der der normale Bürger nur unter Bedrohung seiner bloßen Existenz ohne den Staat könnte, und dies ist der großen Mehrheit das Risiko nicht wert. Wir leben heute in einem Abhängigkeitsverhältnis gegenüber dem Staat, von dem die Feudalherrn in ihrer Zeit nur träumen konnten.

Aber eine Analogie trifft die Sache am Ende noch am Besten: Der Staat ist unser Beschützer und unser Helfer, analog zum Vater und zur Mutter in der traditionellen Familie. Der Staat ist Vater und Mutter für uns zugleich geworden. Der Staat ist unsere Eltern. Kleine Kinder sind abhängig von der Zuwendung und dem Schutz durch ihre Eltern. Erwachsene Menschen können in der Regel auch ohne Zuwendung und Schutz durch ihre Eltern leben. Der Abhängigkeitszustand der Deutschen und der meisten anderen Völker in der „modernen“ Welt läßt in mir arge Sorgen ob des geistigen Alters dieser Bürger aufkommen.

Wir beobachten einen schleichenden Systemwechsel in unseren Gesellschaften. Eine moderat funktionierende Demokratie mit vielen Schwächen ist praktisch vollständig abgelöst worden durch eine formale Demokratie, in der das Verhalten der Wähler durch Wahlgeschenke und Schutzversprechen erkauft wird und in der der Bürger mit so vielen Schutzvorrichtungen und Hilfsangeboten überhäuft wird, daß er gar nicht mehr weiß, was er eigentlich will.

Wir wählen ohnehin nur die eine oder andere Strömung innerhalb dieses Grundkonsenses. Alle Alternativen neben diesem Grundkonsens sind antidemokratisch oder lächerlich (meist aber beides). Wir haben nur die Wahl, den Systemwechsel zu unterstützen, indem wir eine der etablierten Parteien wählen, uns in den eigenen Fuß zu schießen, indem wir eine der antidemokratischen oder lächerlichen Splittergruppen wählen, oder eine dumpfe „alles egal“-Haltung durch unsere Nichtwahl auszudrücken, durch die der Staat zu noch mehr „Aufklärungsarbeit“ veranlasst wird. Egal was wir tun, die Lage wird ungemütlicher, die Freiheit wird weniger. Das System erinnert an eine Zwangsjacke.

Der Unterschied zwischen echten Vätern und Müttern auf der einen Seite und dem Staat auf der anderen besteht darin, daß die meisten echten Eltern ihre Kinder lieben, der Staat nur die ökonomische Performance seiner Kinder. Stimmt diese nicht, gibt es Elektroschocks und Zwangsjacken.

Gibt es Auswege daraus? Wenige. Der beste Weg könnte darin bestehen, sich selbst vernünftig zu verhalten und dem Staat keinen Anlaß zu geben für noch mehr Gesetze gegen die Freiheit der Bürger. Doch Krisen, Tragödien und Probleme wird es immer geben. Und Lobbyisten, Bürokraten und Medienleute, die auf diese Weise ihre Agenda durchsetzen wollen auch. DEr heimliche Systemwechsel geht also weiter, Amokläufer für Amokläufer; Kinderschänder für Kinderschänder, Sozialbetrüger für Sozialbetrüger, Judenhasser für Judenhasser, bis keine Freiheit mehr übrig und jedes Recht unter dem Deckmänteln von Helfen und Schützen abgeschafft ist.

Streiflichter der Tyrannis III

Dieser Artikel ist der erste Teil der Serie „Streiflichter der Tyrannis„. Eine Übersicht aller Artikel dieser Serie befindet sich hier.

Amokläufe als Waffe für den Abbau von Elternrechten: an den Fundamenten der Freiheitserosion

Wie bereits im ersten Teil erwähnt, werden Amokläufe und andere tragische Fälle immer wieder verwendet, um Elternrechte abzubauen. Dies ist einerseits ein Spezialfall des generellen, weiter oben behandelten Abbaus von Freiheit, welcher eine wesentliche Bedrohung für die langsam verfaulenden Reste der freien Bundesrepublik darstellt. Andererseits aber handelt es sich bei Elternrechten um einen der wesentlichen Schwerpunkte des Freiheitsabbaus unserer Zeit. Ich möchte an dieser Stelle die Frage aufwerfen, warum dies der Fall ist.

Eltern entscheiden über ihre Kinder, bis diese mündige und volljährige Bürger sind. Danach entscheiden diese in letzter Konsequenz über sich selbst. Dies bedeutet nicht, daß Eltern bis zum gesetzlichen Volljährigkeitstermin alles im Leben ihrer Kinder bestimmen müssen oder auch nur sollen. Dies bedeutet ebensowenig, daß Kinder nach diesem Volljährigkeitstermin nie wieder auf ihre Eltern hören sollen. Daher ist schon die Existenz eines solchen rechtlich festgelegten Datums irreführend. Manche Kinder sind schon mit 15 reif genug, alle wesentlichen Dinge für sich selbst entscheiden zu können, aber manche sind es mit 20 noch nicht. Dies sind individuelle Eigenschaften der Kinder und eventuell auch der Umgebung, in der das Kind aufwächst, sowohl seine unmittelbare Nachbarschaft und Freunde, als auch das kulturelle Klima der Gesellschaft. Natürlich ist es notwendig in einer Wahldemokratie ab einem bestimmten Zeitpunkt wählen zu dürfen, deswegen braucht es einen solchen Termin. Aber braucht es wirklich viel mehr?

Dies kommt darauf an, was man als Gesellschaft möchte. Ist die Absicht, einen bestimmten Typus von Menschen heranzubilden, welcher besonders gut geeignet ist für bestimmte Typen von Arbeiten und Tätigkeiten, die man für besonders wichtig hält, oder welcher bestimmte Auffassungen und Grundideen über die Welt und seine Rolle in ihr hat, dann braucht es viel mehr als dies. Alle Diktaturen der Welt kennzeichnen sich dadurch, daß sie die Erziehung der Kinder nicht den Eltern überlassen, sondern sie als Staatsaufgabe ansehen. Und die meisten freien Staaten verzichten auf eine starke Regulierung der Erziehung eben weil es ihnen nicht darauf ankommen kann, allzu viel festzulegen über die genaue Form dieser Erziehung. Denn es kommt in einer freien Republik ja gerade darauf an, eine Bürgerschaft zu haben, die vielfältige Ansichten und Grundideen hat, die dann in einem kreativen Prozeß der Diskussion zu individuellen, gesellschaftlichen oder gesetzlichen Normen des Zusammenlebens gerinnen, welche flexibel genug sind, eine Vielfalt von verschiedenen Lebensstilen in sich aufzunehmen, ohne dabei entweder tyrannisch zu werden oder in die Bedeutungslosigkeit abzudriften (das ist es, was ich gelegentlich eine „tolerante, aber relevante Wertegemeinschaft“ nenne). Wie entsteht nun eine solche Bürgerschaft?

Es gibt grundsätzlich zwei Wege: einen internen und einen externen Weg. Der interne Weg besteht darin, jedem Nachwuchs die ganze Breite der möglichen Werte und Lebensstile, Ideen und Ansichten bekanntzumachen ohne diese zu werten. (Natürlich ist es praktisch unmöglich etwas zu vermitteln, ohne es zu werten, denn die Art der Vermittlung beinhaltet immer mehr oder weniger subtil die Meinung der Vermittlers). Dieser Weg verlangt eine „staatsbürgerliche Erziehung“, da man sich nicht darauf verlassen kann, daß die Eltern schon dafür sorgen werden, daß das Kind die nötige Bandbreite mitbekommt. Es muß dafür gesorgt werden, daß die Kinder „Toleranz“ in der Schule lernen, und Kontakt mit möglichst vielen verschiedenen Kulturkreisen, Weltanschauungen usw. haben. Es geht hier nicht darum, zu bewerten, ob dies eine inhaltlich gute oder schlechte Ansicht ist, sondern darum, das notwendige Maß an staatlichem Einfluß auf die Erziehung der Kinder und damit auf die Elternrechte festzustellen. Es ist offensichtlich nötig, eine Einheitsschule für alle zu haben, und die vermittelten Inhalte möglichst zentral zu kontrollieren. Der interne Weg ist also der Weg des Schulzwangs und der modernen Toleranzideologie.

Der externe Weg geht in eine völlig andere Richtung: Da alle irgendwie relevanten Überzeugungen, Werte, Lebensstile und Ansichten in einer Gesellschaft vertreten sind (solche, die durch niemandem in der Gesellschaft vertreten sind, brauchen nicht betrachtet zu werden, da es mit nicht vorhandenen Ansichten nicht zu Konflikten kommt), reicht es aus, wenn die Eltern ihren Kindern die je eigenen Vorstellungen vermitteln, und dies alle Eltern tun. Wird dieser Weg beschritten, ist es nicht notwendig, massive staatliche Kontrollen zu haben, und staatliche Schulen sind eine Möglichkeit zum Erwerb von berufsnotwendigem oder für die persönliche Entwicklung relevantem Wissen, neben anderen Möglichkeiten. Staatliche Regulierung beschränkt sich auf ein Mindestmaß, und Eltern können ihre Kinder erziehen, wie sie wollen, ihnen ihre eigenen Werte und Ansichten vermitteln als feste Grundlage. Konfrontiert mit anderen Ansichten, Werten und Grundüberzeugungen hilft eine breite klassische Bildung bei der Überbrückung von Differenzen, so daß diese definitiv hilfreich ist. Wer die Geschichte studiert, wird feststellen, daß klassische Bildung (nicht das Massenprodukt, das heute unter dem Namen vom Monopolisten Staat verkauft wird) einer der wichtigsten Elemente der Völkerverständigung, der Freiheit und des Friedens zwischen grundverschiedenen Menschen ist.

Wir haben es hier zu tun mit zwei grundverschiedenen Gesellschaftsauffassungen: Wir alle wollen eine friedliche Gesellschaft, in der Menschen mit unterschiedlichen kulturellen, ethnischen, religiösen und gesellschaftlichen Hintergründen zusammenleben, einander kennen und verstehen, respektieren und – soweit möglich – schätzen. Die beiden genannten Wege sind zwei Möglichkeiten, nach diesem gemeinsamen Ziel zu streben. Im einen Fall normiert der Staat weitgehend die Kindererziehung (und hier findet eine entscheidende Prägung des sich herausbildenden Charakters durch dem Kind wesentlich fremde Menschen wie Lehrer, Betreuuer, Erzieherinnen und Psychologen statt). Im anderen Fall normiert niemand die Erziehung, sondern läßt den Eltern freie Hand bei den zu treffenden Entscheidungen. Hier wird das Kind entscheidend durch ihm gut bekannte Menschen wie Eltern und Verwandte, sowie prinzipiell bis zu einem gewissen Grad „filterbare“ andere Kinder geprägt. Entscheidend ist für den gegebenen Zusammenhang die Erkenntnis, daß der moderne deutsche Staat, in den Fußstapfen des nivellierenden Wohlfahrtssozialismus der Marke Schweden, den internen Weg geht, der die Wertneutralität der Erziehung und der Bildung groß schreibt, und daher diese Neutralität staatlich kontrollieren bzw. herstellen muß, da sie, wie fast jede beliebige Gleichheit, von Natur aus nicht auftritt. Deswegen muß der deutsche Staat die Eltern ihres natürlichen REchts auf Erziehung ihrer eigenen Kindern berauben, um alle Kinder in die Normschablone des „guten Staatsbürgers“ zu pressen, und bei allen das Besondere wegzuschneiden. Daher entspricht das deutsche Bildungssystem der Methode jenes Friseurs, der einst eine Haarschneidemaschine entwickelt hatte, die auf jeden Kopf passte – nachdem sie auf diesem Kopf einmal Verwendung gefunden hat.

Elternrechte stehen weltweit und auch in Deutschland deswegen unter Beschuß (abgesehen von dem verstärkenden Interesse des Feminismus an der Auflösung traditioneller Familieneinheiten), weil durch sie die Existenz staatsunabhängiger Einflußzentren sichergestellt wird. Ein Mensch, der durch Krippe, Kindergarten, Vorschule, Grundschule, Ganztagsschulen, die Wehrpflicht und die staatliche Universität geht, um dann einige Jahre zu arbeiten (und etwa die Hälfte seines Einkommens dem Staat zu geben, damit seine Kinder diese „Chancen“ auch haben), bevor der Staat ihm eine Altersrente zahlt, zwischendurch Krankheiten auffängt und Perioden der Arbeitslosigkeit entschädigt, wird niemals die Gelegenheit haben, wird niemals wieder frei werden. Und wenn der Staat in irgendeinem Punkte noch nicht alles für ihn tut, dann entsteht Frust und Zorn und der Haß auf das „System“, das ihn doch so sehr benachteiligt. Eine Gesellschaft wie die unsrige, in der der einzelne Mensch von der Wiege bis zur Bahre nicht abhängig ist von der Gemeinschaft (jenem informellen, spontanen, organischen und freien Zusammenschluß von Menschen), sondern vom Staat (jenem bürokratischen, zentralistischen, erzwungenen und technokratischen Monstrum), kann keine freie Gesellschaft sein. Ich sage damit nicht, daß kein Staat notwendig wäre – dies zu sagen wäre sicher falsch. Aber klar ist auch: DEr freie, verantwortliche Bürger benötigt einen starken Charakter, ein moralisches Gewissen gestählt in den Fährnissen des Lebens und den Problemen der Welt. Er muß seine Schwierigkeiten meistern und sie überwinden, auf die eine oder andere Weise (auf seine Weise eben). Wird er vom wohlwollenden Staat über die Hindernisse hinweggetragen, entwickelt er sich nicht weiter, sondern bleibt stecken. Und wenn er stecken bleibt, gibt er die Schuld dem Staat, der ihn nicht weit genug getragen hat.

Der freie, verantwortliche Bürger entwickelt sich am besten auf einem festen, eindringlich vermittelten Wertefundament, welches von zwei liebenden und gerade deshalb herausfordernden und manchmal strengen Eltern in dem Kind gelegt wird; auf einem Wertefundament freilich, das unterstützt (und gelegentlich herausgefordert) wird von einer soliden, breitgefächerten klassischen Bildung, die auch die Grundlage des Verständnisses für und der Verständigung mit diametral abweichenden Positionen schafft.

Der staatsgläubige Untertan entwickelt sich am besten auf einem wackeligen, verunsicherten Fundament schwankender Wertebeliebigkeit, welche von einem gierig nach den Kindern greifenden, diese vereinnahmenden Staat in dem Kind erzeugt wird; einer Wertebeliebigkeit freilich, die nicht Toleranz sondern eben nur Unsicherheit beinhaltet, und niemals die Fähigkeit zum kritischen Fragen, sondern nur zur Repetition vorgestanzter „kritischer“ Antworten im Sinne der staatlichen Erzieher entstehen läßt. Diese von der Regierung (und fast allen ihrer Vorgänger) verfolgte Strategie ist einer der wesentlichen Gründe für viele der Probleme der letzten 40 Jahre (darunter die Willigkeit der Deutschen, Freiheit einfach so aufzugeben) – allerdings ist sie auch Folge eben dieser Probleme: ein klassischer Teufelskreis.

Und Tragödien wie der Amoklauf in Baden-Württemberg oder die Vernachlässigung einiger Kinder durch ihre Eltern wird dann von den Protagonisten dieses entsetzlichen Dramas namens Familienpolitik immer wieder zum Vorwand genommen, den Würgegriff des Staates, in dem sich Eltern befinden, immer weiter zu verstärken - und als Folge den Funken der Freiheit gnadenlos zu ersticken.

Streiflichter der Tyrannis II

Dieser Artikel ist der erste Teil der Serie „Streiflichter der Tyrannis„. Eine Übersicht aller Artikel dieser Serie befindet sich hier.

A Counterstrike against Tyranny

Millionen von deutschen Jugendlichen spielen den Shooter „Counterstrike“ und drei von ihnen begehen einen Amoklauf. Wenn man die sonstigen Aktivitäten von Jugendlichen betrachtet, die diese in der Masse tun, angefangen vom Komasaufen über sonstigen Drogenmißbrauch, bis hin zu verantwortungslosem Sexualverhalten, kann nicht davon ausgegangen werden, daß diese Jugendlichen auf einmal besonders guten Geschmack oder auch nur eine ausgeprägte praktische Vernunft besitzen, wenn es um die Wahl ihrer Computerspiele geht. Es mag durchaus sein, daß ein Spiel wie Counterstrike, so es denn von Menschen gespielt wird, die die entsprechenden Neigungen und Phantasien besitzen, schädliche Auswirkungen haben kann. Mit anderen Worten: WEr sich für AMokläufe interessiert wird wahrscheinlich Counterstrike spielen – wer sich für Antiterroreinsätze, Waffen, gute Reaktionen, Gruppeninteraktionen usw. interessiert auch – aber eben womöglich auch der Möchtegern-Amökläufer. Wer gern Menschen niederschießt, wird sich für Waffen interessieren. Aber wer sich für Waffen interessiert, muß deswegen nicht „wahrscheinlicher“ ein Amokläufer sein. Wenn es regnet wird die Straße naß, aber nasse Straßen können auch ohne Regen existieren – man frage nur das Ferrari-Team in der Formel 1, welche gern „Regenrennen“ in Maranello testen durch künstliche Bewässerung der Straße.

Kurz gesagt: Auch Amokläufer interessieren sich für Waffen; und auch Brandstifter interessieren sich für Feuerzeuge. Dennoch ist es unvernünftig, den Verkauf von Feuerzeugen von der Vorlage eines „psychologischen Charaktergutachtens“ abhängig zu machen. Dennoch ist es bezüglich der Waffen, bezüglich Counterstrike usw. genau die Vorgehensweise der Politik. Daß dies falsch ist, braucht an dieser Stelle nicht weiter aufgewiesen zu werden, da es offenbar nichts bringt, alle möglichen respektablen Tätigkeiten zu überwachen, nur weil womöglich auch üble Menschen diese Tätigkeit unternehmen könnten. Dies führte in eine totale Kontrolle aller menschlichen Aktivität, was nicht im Interesse der Bürger einer freien Republik sein kann.

Doch erschöpft sich darin der Raum der vernünftigen Debatten? Aus meiner Sicht nicht, denn bei der FRage nach den Spielgewohnheiten deutscher Jugendlicher fallen ALLE wesentlichen Problemaspekte politisch und medial gewollt unter den Tisch. Medien wollen Quote, und simplizistische, emotionalisierte Kampagnen bringen diese Quoten. Politiker sind auch auf Quoten aus: Stimmenprozente bei der nächsten Wahl. Ein wichtiger Aspekt ist die Frage, was die eigentliche Folge all dieser Verbote und Maßnahmen der Politik ist. Die diversen „Sicherheitsgesetze“ zur Einschränkung von Bürgerfreiheiten, das Solariumsverbot für Jugendliche, Rauchverbote, Werbeverbote, Verkaufsverbote, staatlich erzwungene Altersgrenzen, gesundheitspolitische „Anreize“ für mehr Sport, mehr Vorsorgeuntersuchungen, mehr Gemüse und Obst, weniger Fleisch, Tempolimits auf Autobahnen, Verbote im Waffenrecht, Schulzwang, Wehrpflicht, bald auch Kindergarten- und Krippenzwang, was der logische nächste Schritt wäre, Zwang, Verbote und Gesetze wohin das Auge reicht, Regulierungen der freien Meinungsäußerungen, „Hate Crimes“, Verbot der Äußerung falscher Geschichtsauffassungen uvm. WAs ist die Folge solcher Maßnahmen und wer hat dem Staat das Recht gegeben, daß er dies alles beschließen darf, ohne daß es überhaupt Thema wird, ob die Macht des Staates Grenzen hat?

In einem freien Land entscheiden die Bürger, im Rahmen der informellen gesellschaftlichen Bindungen und Normen, in denen sie sich befinden, was sie tun möchten. Bestimmte Dinge können sie nicht gut informell bereitstellen, wie etwa eine Verteidigungsarmee in Kriegszeiten, so daß solche Aufgaben und einige andere an verschiedene Abstufungen von Regierungen (Lokal, Regional, National usw) abgetreten werden. Keines dieser Staatsgebilde darf seine von den Bürgern erhaltenen Aufgaben auch nur einen Millimeter überschreiten. Die meisten Angelegenheiten werden von den Bürgern erledigt in einer freien Republik. Eltern entscheiden, welche Schule ihre Kinder besuchen, oder ob sie sie selbst ausbilden möchten, sie entscheiden, was ihr Kind zu essen bekommt, wie sie es erziehen wollen, welche Kontakte und Freizeitaktivitäten sie ihrem Kind lieber untersagen möchten (z.B. könnten besorgte Eltern ihrem Kind kein Counterstrike vorenthalten, wenn in der REalität die Kinder den ganzen Tag in unpersönlichen Schulen den Blicken der Eltern entzogen sind, vor allem wenn Eltern und Lehrer nicht zusammenarbeiten, sondern die bildungspolitische Generallinie des deutschen Staates auf eine Entmündigung der Eltern herausläuft). Freiheit ist überhaupt nur möglich in einer weitgehend unpolitischen Gesellschaft, also einer solchen, in der die meisten Fragen gar nicht oder nur auf seiner niedriger Ebene (also etwa lokal) politisch behandelt werden. Es liegt in der Natur des Menschen (und erst recht in der Natur derjenigen, die ihr Leben damit verbringen, durch die Därme ihrer Parteichefs an die Spitze der Politik zu krabbeln), Macht über alles andere zu stellen. In jedem politischen System werden diejenigen regieren, welche sich durch höchste Skrupellosigkeit und Gewissenlosigkeit sowie Machtgier auszeichnen. Dies wird verstärkt durch die notwendige Bürgerferne der Entscheidungen in einem anonymen 80-Millionen-Staat, denn einem Menschen am Abend ins Gesicht blicken zu müssen, dessen Leben man mittags im Parlament ruiniert hat, ist zumindest in einigen Fällen dazu geeignet, zumindest die gröbsten Auswüchse unter Kontrolle zu halten. Und solche demokratische Kontrolle ist immer ausgeprägter, wenn das Regierungszentrum nahe an den Regierten ist, und nicht in Berlin, Brüssel oder New York.

In Kürze ist die Lehre aus diesen Überlegungen, daß es die Eltern sind, eventuell die lokalen einzelnen Schulen und allerhöchstens die Kommunalparlamente, die befugt sein dürfen, solche Verbote zu erlassen. Das Subsidiaritätsprinzip muß dazu führen, daß die Bundespolitik ihre sechs Finger am linken Fuß aus den freien Entscheidungen der Schulen und Eltern entfernt. DEr moderne Großstaat – und mehr noch als dieser die unkontrollierbare Krake EU und ihre ebenso unkontrollierbare Schwester UNO – sind mit demokratischen Mitteln nicht kontrollierbar, und werden im Laufe der Jahre immer mehr Macht usurpieren, und die Bürger Schritt für Schritt an die sanfte Form des Totalitarismus gewöhnen, welche so stark auf dem Vormarsch ist: Die Tyrannei der Guten Absichten. Es ist womöglich alles gut gemeint. Man will ja nur helfen. Doch die schleichende Entwicklung des Bürgers zum Untertanen eines Zentralstaates, vom freien Menschen zur dienstbeflissenen Ameise ist sowohl Ursache als auch Folge des technokratisch- therapeutischen Staatsmodells, das die Heilung der Menschen von allen Übeln (von ihm selbst abgesehen) zum Ziel hat.

Nötig ist in dieser Situation kein gutgemeintes Geschwätz von Psychologen und kein gutgemeintes Gesetz von Politikern, sondern der gute alte Freie Bürger, welcher seine Angelegenheiten selbst in die Hand nimmt, seine Kinder ordentlich erzieht, ihnen den Unterschied zwischen Gut und Böse beibringt (und daß Amokläufe zur letzteren Kategorie gehören), und sich nicht scheut, unpopulär zu sein, wenn sein Kind es braucht. Nötig ist also ein Gegenangriff gegen die Tyrannei, nötig ist, in den unehrlichen, weil nicht so gemeinten, Worten von Angela Merkel, mehr Freiheit zu wagen. Doch dazu ist weder Merkel noch Bosbach, weder von der Leyen noch die blassen Abbilder derselben in der SPD in der Lage. Nicht einmal die ach so freiheitliche FDP wird sich – so prognostiziere ich aus Erfahrung mit früheren Amokläufen, Staatsgeldern für unverantwortliche Unternehmen, Sicherheitsgesetzen, Entrechtungsaktionen gegen Eltern, Schul- und anderen Zwängen usw. – entschieden gegen die Tyrannei wenden, die unter dem Deckmantel von Sicherheit, Schutz und Fortschritt daherkommt.

Streiflichter der Tyrannis I (Übersicht)

Einleitung: Streiflichter der Tyrannis

Es ist doch immer wieder erstaunlich, wie irrelevant politische Debatten im Lichte der Realität doch sind. Politik, Psychologie und Medien arbeiten auch bei dem aktuellen Amoklauf von Baden Württemberg wieder zusammen, um eine Kampagne zu führen und neue Verbote und Regulierungen zu beschließen. Bei „Hart aber Fair“ argumentierte Bosbach (CDU) sowohl für strengere Regeln beim Kauf von Computerspielen, als auch Verbote in diesem Bereich. Ferner sollten die bisherigen Gesetze strenger ausgelegt werden, um solche Tragödien in Zukunft besser zu verhindern. Dazu müsse man auch wieder jugendliche Spitzel einsetzen, die scheinbar etwas Verbotenes kaufen, um Händler so auffliegen zu lassen. Frau von der Leyen spricht schon von „Partnerschaften“ zwischen Lehrern und Eltern: wer da wohl der stärkere Partner sein wird?

Doch wie sieht die Realität aus? Was ist der eigentliche Punkt, um den sich diese Debatte vernünftigerweise drehen soll? Ich werde an dieses Thema aus vier verschiedenen Perspektiven herangehen und versuchen auf die vorliegende Frage gleich vierfach Licht zu werfen. Diese Artikel sind sich thematisch ähnlich, so daß kleinere Überschneidungen nicht zu vermeiden sein werden, aber jeder Artikel beleuchtet die aktuelle Situation von einer anderen Warte aus.

Da die Streiflichter zusammen zu lang für einen Artikel sind, werde ich alle vier einzeln veröffentlichen. Hier nun das „Inhaltsverzeichnis“, in dem ich die anderen Artikel verlinken werde, wenn sie fertig sind.

1. A Counterstrike against Tyranny: Über die Grenzen staatlicher Macht

2. Amokläufe als Waffe für den Abbau von Elternrechten: An den Fundamenten der Freiheitserosion

3. Die Nutzung der Krisen: Mittel und Wege zum heimlichen Systemwechsel

4. Drei Mittel zur Verhaltenskontrolle, ihre Effektivität und wie man sie stärkt ohne Freiheit zu vernichten

Rechte und korrespondierende Pflichten

Einleitung: Menschenrechte

Vor etwas mehr als 60 Jahren wurde die UN-Menschenrechts- erklärung verabschiedet. Bis heute werden im Namen von Rechten harte innergesellschaftliche Verteilungskämpfe geführt – wie kürzlich bei der Auseinandersetzung um Studiengebühren, oder auch bei Hartz IV. Manche Regierungen führen sogar Menschenrechte ins Feld, wenn Kriege gerechtfertigt werden sollen, wie die Schröder-Regierung mit ihrem Argument, die Rechte der afghanischen Frauen etablieren zu wollen durch militärische Intervention in Kabulistan. Rechte haben zu mehr Blußvergießen geführt, als alles andere auf Erden, einschließlich des menschlichen Gewinnstrebens. Denn während derjenige, der nach Gewinn strebt immer noch die Menschen am Leben lassen muß, die er zum Gewinnstreben braucht, so kann der Kreuzfahrer für die Rechte irgendeiner Gruppe eine Politik der verbrannten Erde vertreten, wenn nur am Ende nominell die Rechte, für die er zu Felde gezogen ist, anerkannt werden. Was ist also mit diesem Konzept, den Rechten der Menschen, daß es so brisant ist? In den folgenden Zeilen werde ich versuchen, einige wesentliche Konzepte bezüglich des Begriffs „Recht“ darzustellen und ferner einige politische Konsequenzen daraus zu ziehen versuchen.

1. Ein Strauß Rechte

Rechte scheint es in allen Formen und Farben zu geben. Alle Menschen, so versichert uns ein Chor aus nationalen und internationalen Deklarationen und Festreden, hätten alle möglichen Rechte: auf Leben, Bildung, Freiheit, Selbstverwirklichung, Eheschließung, Kinderbetreuung, Eigentum, Respekt, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und viele, viele mehr. In diesem juristischen Dschungel kann sich der Normalbürger nicht mehr orientieren und weiß nicht mehr was ihm überhaupt zusteht. Daß dies ein weiterer Schritt – in den Worten eines arg verkanteten Kant – zur Entmündigung des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Freiheit ist, erscheint dem libertären und dem konservativen Leser vermutlich offensichtlich.

Doch gibt es im bunten Wald der Rechte auch noch mehr zu entdecken, als auf den ersten Blick sichtbar scheint. Es lassen sich nämlich zwei Arten von Rechten unterscheiden, von denen die einen die Grundlage des freiheitlichen Rechtsstaats und die anderen notwendig sein Untergang sind. Um dies zu verstehen, muß man sich allerdings darüber klar werden, daß es kein Recht ohne Pflicht gibt. Das Recht auf Leben bringt die Pflicht mit sich, keinem Menschen sein Leben zu nehmen. Das Recht auf Freiheit verpflichtet seinen Träger, anderen Menschen nicht der Freiheit zu berauben und das Wahlrecht verpflichtet ihn, nicht dasselbe Recht anderer Menschen zu verletzen – also niemanden am Wählen zu hindern, der es will.

Jedes Recht muß also zunächst immer vereinbar sein mit dem gleichen Recht aller anderen Menschen, die Mitglied der Rechtsgemeinschaft sind. Das bedeutet natürlich, daß aus dem Recht eines Bürgers auf irgendetwas die Pflicht aller anderen Bürger erwächst, dieses etwas zu beachten.

Auf der Basis dieser Erkenntnis werden wir nun untersuchen, welche Arten von Rechten es gibt. Als Kriterium dient dafür die Art der Pflicht, welche durch dieses Recht allen anderen Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft aufgebürdet wird. Es gibt einerseits negative Rechte und andererseits positive Rechte (dies ist nicht zu verwechseln mit der Konzeption des „positiven Rechts“, welche auf eine Kodifizierung des Rechts herausläuft, also daß Verbote geschrieben sein müssen, um gültig zu sein usw. Darum geht es hier aber in keiner Weise). Worin unterscheiden sich also diese positiven und negativen Rechte?

2. Negative und positive Rechte

Negative Rechte geben einem Menschen das Recht, etwas zu behalten, über das er schon verfügt. Das Recht auf Leben ist ein solches Recht: jeder Mensch in einer Rechtsgemeinschaft lebt notwendig – täte er dies nicht, so wäre er kein Mitglied der Rechtsgemeinschaft. Das Recht auf Leben besagt, daß er dieses Lebens nicht beraubt werden darf. Aus dem Recht auf Leben ergibt sich also die korrespondierende Pflicht aller anderen Bürger, diesen Menschen, der das Recht besitzt, nicht zu töten. Daraus, daß nun alle Bürger der Rechtsgemeinschaft dieses Recht haben, folgt wiederum, daß alle Bürger die Pflicht haben, keinen Bürger zu töten – das bekannte allgemeine Tötungsverbot. Ein weiteres „negatives“ Recht ist dasjenige auf Eigentum. Jemand, der bereits über Eigentum verfügt, hat ein Recht darauf, es nicht gegen seinen Willen zu verlieren – also durch einen anderen Menschen bestohlen zu werden, oder durch kollektive Entscheidung im Staatsverband enteignet zu werden. Aus dem Recht auf EIgentum folgt offenbar kein Rechtsanspruch auf Eigentum, sondern bloß die Pflicht aller Bürger (und des aus seinen Bürgern bestehenden Staates), niemandem sein EIgentum wegzunehmen.

Negative Rechte sind also insofern negativ, als sie eine Verneinung beinhalten: sie verbieten die Wegnahme von etwas, über das der Inhaber des Rechts bereits verfügen muß, um das Recht nutzen zu können. Sie sind auch in dem Sinne negativ, daß aus ihnen bloß eine negative Pflicht erwächst. Die anderen Bürger einer Rechtsgemeinschaft müssen nur die Wegnahme des geschützten Gutes unterlassen, und nicht mehr. In allen anderen Belangen sind sie frei. Sind alle Bürger Inhaber negativer Rechte, so genießen alle Bürger Bestandsschutz bezüglich der geschützten Rechtsgüter, sofern sie denn über sie verfügen, und haben zugleich die Pflicht, diese Rechtsgüter auch bei anderen Bürgern, die über sie verfügen, zu respektieren. Diese Form von Rechten ist vereinbar mit der liberalen Konzeption von gleichen Rechten für alle, da jeder Bürger über sie verfügen kann, ohne daß es zu Konflikten über die Rechte kommen muß.

Im Gegensatz zu den negativen Rechten sind positive Rechte völlig anders strukturiert. Sie geben dem Inhaber ein Recht auf etwas, über das er womöglich noch gar nicht verfügt. Beispielsweise fordern die Anhänger des „Rechts auf Bildung“ den kostenlosen Bildungszugang für alle Bürger. Ohne Regelungen, die einen solchen Bildungszugang ermöglichen, wird eine Bildungsstätte sich zu einem großen Teil durch die Schulgelder oder Studiengebühren der Schüler/Studenten finanzieren müssen. Das Gut, das Gegenstand eines positiven Rechts ist, befindet sich also noch gar nicht bei dem Inhaber des Rechts, sondern soll diesem erst verschafft werden. Es ist also sinnvoll, bei positiven Rechten von „Rechtsansprüchen“ zu sprechen, da nicht ein Bestand geschützt, sondern ein Anspruch eingefordert wird.

Es ist unmöglich, das Recht auf Bildung als negatives Recht zu denken: es wäre dann nicht mehr als das Recht aller Menschen, die Bildung, über die sie verfügen, zu behalten. Die Vorstellung der Notwendigkeit eines solchen Rechts ist offenbar absurd. Ähnlich verhält es sich auch mit fast allen Rechten, die heute so hochgeschätzt sind, daß unablässig Konferenzen abgehaltenund internationale Abkommen geschlossen werden, um diese „Rechte“ zu affirmieren oder treffender formuliert neu zu erfinden.

Denn was sind die Folgen solcher positiver Rechte oder Rechtsansprüche? Wir erinnern uns: jedes Recht eines Bürgers verpflichtet alle anderen Bürger zur Beachtung dieses Rechts (also auch und gerade den Staat). Während negative Rechte nur zur Unterlassung bestimmter Handlungen (Mord, Diebstahl, Freiheitsberaubung usw.) verpflichten, reichen die Pflichten zur Erfüllung von Rechtsansprüchen erheblich weiter. Offensichtlich kommt der Gesellschaft als ganzer die Pflicht der Erfüllung solcher positiven Rechte zu, denn der Einzelne ist mit dieser Aufgabe völlig überfordert. Kein Individuum könnte kostenlosen Bildungszugang (um beim obigen Beispiel zu bleiben) für alle Bürger sicherstellen, was es aber tun müßte, wenn es nicht den Staat gäbe, der die Erfüllung dieser Rechtsansprüche übernähme.

Die korrespondierende Pflicht eines positiven Rechts ist also eine aktive Handlung: die Sicherstellung kostenloser Bildung für alle durch massive finanzielle Unterstützung entweder von Bildungsinstitutionen oder der Sich-Bildenden selbst. Die Folge positiver Rechte ist also notwendig eine massive Staatsintervention, um solche Rechte sicherzustellen. Man kann dies im staatlichen Bildungswesen beobachten, aber auch in der Krankenversicherung (Recht auf Krankenversicherung oder gar Recht auf Gesundheit), der Rentenversicherung („Recht auf einen menschenwürdigen Lebensabend“), oder neueren Bestrebungen wie dem „Recht auf Kinderbetreuung“ sehen, welches nichts anderes ist, als die Pflicht des Staates auf Kosten der Steuerzahler ein universelles Kinderbetreuungsprogramm einzurichten oder zu fördern, um auch der letzten Mutter den sofortigen Wiedereinstieg ins Berufsleben zu „ermöglichen“.

Allgemein ist festzustellen, daß es bei positiven Rechten immer darum geht, etwas zu „ermöglichen“, Bildung, Krankenversicherung, Kinderbetreuung und vieles mehr. Da einige Menschen bereits über die Möglichkeit verfügen, das zu ermöglichende Verhalten oder Gut zu erlangen, handelt es sich prinzipiell um eine Neuverteilung gesellschaftlicher Chancen – in der Regel zwecks Erreichung höherer Chancengleichheit. Diese ist, wie ich bereits in meinem Artikel über Gleichheit gezeigt habe, unvereinbar mit Freiheit und Rechtsstaat. Daß sie dies ist, erscheint offensichtlich aufgrund der unterschiedlichen Fähigkeiten der Menschen, deren Egalisierung nur mit Gewalt oder durch Enteignung möglich ist. Für eine genauere Ausführung dieser Argumentation verweise ich auf meinen Artikel „Gefährliche Floskeln: Gleichheit„.

3. Verhältnis von negativen und positiven Rechten

Wenn nun aber solche positiven Rechte notwendig die Freiheit beschränken, so geraten sie damit in Konflikt mit den negativen Rechten, die ja ganz wesentlich das Freiheitsrecht umfassen. Positive Rechte können mit negativen Rechten nicht konfliktfrei koexistieren. Es bieten sich also nun prinzipiell drei Alternativen, mit diesem Konflikt umzugehen. Alle drei Alternativen sind vertreten worden, auch wenn derzeit recht eindeutig eine der drei Richtungen eine dominante Position in der Debatte einnimmt.

Erstens kann man sich ganz auf die Seite der negativen Rechte stellen und die individuelle Freiheit zum letzten Kriterium für die Validität eines Rechts machen. Damit entfallen alle Rechtfertigungen für Rechtsansprüche irgendeiner Art, da diese immer einen Anspruch auf ein Gut beinhalten, über das man noch nicht verfügt, und das entweder jemand anderem genommen werden muß, oder mit dem Geld eines anderen bezahlt werden muß. Diese Auffassung, daß individuelle Freiheit über alles geht, und alle anderen Erwägungen diesem Prinzip weichen müssen, ist eine ehrenwerte Auffassung, die in besseren Zeiten unter dem Begriff „Liberalismus“ bekannt war. Was allerdings heutzutage unter Liberalismus firmiert ist kaum mehr ein schwaches Abbild dieser gelegentlich fehlerhaften, immer aber grundsätzlich positiven Idee. Deshalb werde ich diese Auffassung im Folgenden als „libertäre“ Auffassung bezeichnen, damit kein Mißverständnis etstehen kann – die heutige FDP steht nicht mehr auf dem Boden dieses Prinzips, wird aber immer noch als „liberal“ bezeichnet. In den USA ist „liberalism“ längst zu einer völlig anderen Bedeutung gelangt, dort hat sich der Begriff „libertarianism“ schon lange eingebürgert für diese Grundauffassung.

Die zweite Option ist die Parteinahme für die positiven Rechte, also das Recht aller Bürger auf bestimmte materielle oder immaterielle Güter, das notfalls durch Verstaatlichungen, Enteignungen und Zwangsgewalt anderer Art erfüllt werden muß. Folgt man dieser Idee, so wird individuelle Freiheit, das Recht auf Leben und das Eigentumsrecht nur noch insofern beachtet, als es nicht mit einem postulierten Rechtanspruch auf irgendetwas in Konflikt gerät. Die Anhänger dieser Rechtsauffassung befürworten notwendigerweise eine massive Ausdehnung staatlicher Macht, da nur diese in der Lage ist, die notwendigen erzwungenen Umverteilungsmaßnahmen durchzuführen. Nur der Staat kann ein Recht auf kostenlosen Zugang zu Bildungsstätten garantieren, da private Bildungsanbieter immer auf das Mittel der Gebühren zur Finanzierung zurückgreifen müssen. Der Staat kann Steuern einführen, die die Finanzierung dieses und ähnlicher Projekte ermöglicht. Aufgrund dieser stark kollektivistischen Ausrichtung und der meist nur impliziten (aber nichtsdestoweniger spürbaren) Ablehnung individueller Freiheit werde ich die Anhänger dieser Auffassung als „Kollektivisten“ bezeichnen. Dazu gehören in der heutigen politischen Landschaft allerdings nicht nur historische Materialisten des harten Kerns, sondern in abgeschwächter Form auch die gesamt SPD, die Grünen, weite Teile der CDU und zunehmend auch Teile der FDP. Man denke nur an die Debatte um das Rauchverbot, als alle diese Parteien mehr oder weniger offen für das positive Recht auf Gesundheit eintraten, durch das alle Bürger durch den Staat dazu gezwungen werden müssen, nicht in der Öffentlichkeit (derzeit in Gaststätten, aber die Ausweitung des Prinzips ist im Gesetz bereits angelegt und nur eine Frage der Zeit) zu rauchen. Die Grundidee der Einschränkung individueller Freiheit ist wesentlicher Bestandteil aller heute dominierenden politischen Ideologien, sowohl auf nationalstaatlicher als auch auf internationaler Ebene.

Beide bisher benannten Optionen optieren für eine Extremposition, indem sie eine der beiden Rechtsformen über die andere erheben, und den Konflikt zwischen positiven und negativen Rechten auf diese Weise aufheben wollen. Die dritte Option ist damit auch offensichtlich: sie akzeptiert den Gegensatz und versucht auf der Basis von Grundprinzipien und einer in gewissem Umfang flexiblen Fall-zu-Fall-Anwendung derselben einen Ausgleich zwischen individueller Freiheit und kollektiver (oder sozialer) Verantwortung zu finden. Diese Position kann allerdings gefährlich sein, wenn sie übersieht (was heute allzuoft geschieht), daß in erster Linie die soziale Verantwortung eine individuelle Verantwortung ist: als Menschen haben wir gegenüber anderen Menschen die Verantwortung, ihnen zu helfen, wenn sie in Not sind. Worin diese Verantwortung besteht ist abhängig von der Beziehung der beiden Menschen: Man schuldet einem Familienangehörigen offensichtlich mehr an Hilfe als einem Fremden. Erst wo diese individuelle Verantwortung nicht mehr greift, wo also Familienhilfe, Nachbarschaftshilfe, die Gemeinde und viele andere lokale Vermittlungsinstanzen zwischen Staat und Einzelnem nicht meht greifen, keine soziale Absicherung mehr bieten, ist der Staat berechtigt, durch positive Rechte (also Rechtsansprüche) in die individuelle Freiheit einzugreifen. Auf die Formel der Christlichen Soziallehre gebracht hat der Staat das Prinzip der Subsidiarität zu beachten, da er erst dann helfen darf, wenn die informellen Sicherungssysteme nicht mehr greifen.

4. Respekt vor vermittelnden Instanzen als Grenzziehung

Unbeantwortet ist damit die Frage nach der Reichweite solcher subsidiarischer Absicherungen. Diese ist unter den Anhängern dieser dritten Idee ebenfalls sehr strittig. Kontinentaleuropäische Konservative sind in der Regel bereit, dem Staat einen größeren Spielraum zu gewährleisten, wohingegen amerikanische Konservative wesentlich skeptischer gegenüber dem Staat sind und sich teilweise der libertären Position annähern. Im Rahmen dieses Artikels kann auf diese feinen Unterschiede nicht näher eingegangen werden. Zumindest unter den gemäßigten Vertretern der konservativen Richtung dürfte es aber Konsens sein, daß es eine ausreichende Absicherung auf dem Niveau des Existenzminimums geben soll, nicht mehr und nicht weniger. Die Debatte ist damit aber noch nicht entschieden, weil sich dann fragt, was man denn in der modernen Gesellschaft mindestens zum Existieren braucht. Dabei kann es sich um das physische Existenzminimum handeln (durch das nur sichergestellt ist, daß niemand verhungern, verdursten oder Mangelerscheinungen leiden muß), aber auch um das „soziokulturelle“ Existenzminimum (welches zusätzlich eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll).

Klar ist aber, daß ein Eingriff des Staates mittels Rechtsansprüche nur bei einer bestimmten Form von positiven Rechten zulässig sein darf. Nicht jede empfundene Ungerechtigkeit rechtfertigt die Beschränkung individueller Freiheit. Aus konservativer Sicht muß diese Beschränkung aber ihre Grenze finden, wenn es nicht mehr um finanzielle Transfers, sondern um Sachleistungen geht. Während es in Ordnung ist, begabten Kindern aus finanziell schwachen Schichten ein Stipendium für eine Eliteschule zur Verfügung zu stellen, überschreitet es die legitimen Kompetenzen des Staates, das Bildungssystem umfassend zu vereinheitlichen und zu normieren, da damit die individuelle Freiheit unzumutbar eingeschränkt wird durch Verbot oder Verdrängung alternativer Bildungsformen (Privatschulen, kirchliche Schulen, Homeschooling uvm.) Es wäre aus meiner Sicht sogar gerechtfertigt, allen Eltern für jedes ihrer Kinder einen Bildungsgutschein auszustellen, so daß finanziell schwache Eltern ihren Kindern eine solide Bildung bieten können – denn auch hier handelt es sich um finanzielle Transfers, die nicht die Freiheit der anderen Bürger beschränken, sondern bloß Beteiligung am Bildungsprozeß ermöglichen, wo sie vorher verstellt war durch finanziellen Mangel.

Wo genau die Grenzen verlaufen ist im Einzelfall zu klären, auch und gerade unter Konservativen in heftigem, aber zivilisiertem Streit. Die Auffassung, daß die materielle oder immaterielle Angleichung der Lebensbedingungen die Beschränkung individueller Freiheit immer oder auch nur in den meisten Fällen zu rechtfertigen in der Lage wäre, ist aber in jedem Falle zu verwerfen. Daß Menschen immer über die negativen Rechte Leben, Freiheit und Eigentum verfügen, steht für mich außer Frage. Daß unter gewissen Umständen im Namen der Solidarität unter Beachtung der Subsidiarität vorsichtige staatliche Maßnahmen zum Schutze der Menschenwürde erforderlich sein werden ergibt sich aus der fehlbaren Natur der informellen Institutionen, die der Mensch zu seinem Schutz vor den Wechselfällen des Lebens um sich errichtet. Ebenso offensichtlich ist aber auch, daß solche Institutionen wie die Familie oder auch die Nachbarschaftshilfe erodieren werden, wenn ein Staat die Verantwortung von den Schultern der Individuen und seiner es umgebenden Institutionen nimmt und einer anonymen und abstrakten Bürokratie übergibt. Inzwischen ist es nicht nur offensichtlich, sondern eine gut belegte Erfahrungstatsache: Familie, Nachbarschaftshilfe, Gemeindesolidarität usw. erodieren unter ausgedehnten Wohlfahrtsstaaten ebenso wie in reinen Ellenbogengesellschaften.

Denn Rechte gibt es zwar in allen Formen und Farben. Doch die meisten dieser Farben beißen sich mit dem Rechtsstaat und der freien Republik, und zerstören auf Dauer das Fundament, auf dem alle freien Republiken ruhen – die vermittelnden Instanzen zwischen Individuum und Staat.

Heimunterricht und „self-government“

Daß das deutsche Bildungssystem, selbst im nicht immer vorbildlichen europäischen Ausland als „strukturell totalitär“ gilt, ist kein Geheimnis, wenn man sich in der Debatte umsieht. Selbst in Ländern wie Norwegen, in denen der Staat sonst in allen Bereichen nach den Kindern greift, können letzten Endes die Eltern immer noch über die Wahl der Schule ihrer Kinder entscheiden. In Deutschland ist nur die staatliche Schule, schlecht wie sie ist, zulässig, und Privatschulen sind so stark reguliert, daß sie praktisch für die meisten Eltern, selbst unter denen, die es sich leisten könnten, keine Alternative darstellen. Die Entscheidung für das Homeschooling, den Heimunterricht, ist in dieser Republik sogar strafbar, und gilt als Kindesmißhandlung.

Wenigstens eine halbwegs gute Nachricht gibt es nun in diesem Bereich, welche mich dazu veranlaßt hat, diesen Artikel zu schreiben. Diese Nachricht ist hier verlinkt.

Doch selbst dies sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Freiheit der Eltern in Deutschland praktisch nicht respektiert wird. Alle Parteien im Bundestag sind sich im Prinzip einig, daß der Staat mit Milliardenbeträgen die Erziehung der Kinder außerhalb des Elternhauses fördern soll – alles im Namen diverser Ideologien, darunter an prominenter Stelle der radikale Feminismus. Und zumindest in SPD, Grünen und Linkspartei, aber auch in manchen Kreisen der CDU wird gelegentlich offen darüber nachgedacht, ob man nicht den Kindergarten für alle vorschreiben solle, und vielleicht sogar die Krippe ab dem ersten Lebensjahr. Ist nicht dies ein wohliges Gefühl, gute deutsche Tradition gewissermaßen? Denn schließlich hat der letzte deutsche Reichskanzler, ein bärtiger Herr aus Braunau, mit der guten Tradition des Jugendamtes angefangen, und 1938 den Heimunterricht verboten, um die nächste Generation seinen menschenverachtenden Plänen zu unterwerfen, um sie zu indoktrinieren?

Wozu dient denn die Unterwerfung der Jugend unter den Staat, der immer frühere Zugriff des gesichtslosen Gebildes auf leicht zu beeinflussende Kleinkinder? Alle Ideologien dieser Welt, die ihre Umsetzung im politischen Gemeinwesen erstreben, brauchen die Jugend als Reservoir der Zukunft, als soliden Nachwuchs, der die Bewegung am Laufen erhält. Darum ist es auch kein zufall, wenn es immer diejenigen sind, die grundlegende Umbrüche verlangen, von heute auf morgen, koste es was es wolle, die nach den Kindern greifen.

Es gibt keine Machtergreifung ohne Kinderergreifung. Wer am Ende obsiegen will, muß die nächste Generation dominieren, und zwar nicht mit physischer Gewalt, sondern mit dem Mittel der schleichenden Indoktrinierung der jeweiligen Prämissen der Ideologie, und die Machtergreifung muß in den Köpfen der Kinder so früh wie möglich verankert werden, damit sie erfolgreich sein kann.

Eine freie Gesellschaft hingegen, die demokratisch gedeiht durch Meinungsvielfalt, benötigt geradezu die Verschiedenheit der Bildungs- und Erziehungserfahrungen der zukünftigen mündigen Bürger. Diese Verschiedenheit des Erfahrungshorizonts ermöglicht eine Vielfalt der möglichen Sichtweisen, und dies kann für eine Gesellschaft eigentlich nur gut sein, solange die Unterschiede nicht so groß werden, daß keine Verständigung über Grundwerte und politisches System mehr möglich wäre. Diese Gefahr besteht aber in Deutschland durch die Freigabe des Homeschoolings nicht. Ich habe an früherer Stelle bereits über dieses Thema geschrieben, und empfehle die Lektüre der entsprechenden Artikel: „Bildungsfreiheit statt freie Bildung“ und „Von Buschkowskys und Rentieren“

Ich möchte aber in diesem Artikel noch einen weiteren Punkt ansprechen, und zwar den legitimen Einwand vieler Gegner der Bildungsfreiheit, daß in Abwesenheit der Schulpflicht viele Eltern ihren Kindern gar keinen Unterricht mehr zukommen ließen, und den Kindern damit jede Chance auf Erfolg im Leben nähmen. Ich denke nicht, daß dies massenhaft einträte, aber es ist ein wesentliches Hindernis auf dem Weg zu praktischen Fortschritten in der Frage des Homeschooling. Ich bin auch nicht davon überzeugt, daß man im ersten Schritt direkt eine vollständige Freiheit braucht. Inkrementelle Veränderungen, kleinschrittige Reformen sind meistens besser, weil dauerhafter und weniger fehleranfällig und korrekturresistent, wenn man sie mit radikalen revolutionären Eruptionen vergleicht. Man könnte also folgenden praktischen Reformschritt unternehmen, um zunächst einmal wesentlich mehr FReiheit zu schaffen, ohne den Gedanken der Schulpflicht im Kern aufzugeben:

1. Die Schulpflicht, also die Pflicht zum Besuch einer staatlich zertifizierten Schule während gewisser Lebensjahre, wird ersetzt durch eine Bildungspflicht, also die Pflicht zum vielleicht jährlichen Nachweis eines gewissen Kenntnisstandes gemäß dem jeweiligen Curriculum. Damit wird jeder Familie die Entscheidung freigestellt, wie die geforderten Kenntnisse denn erlangt werden, ob die Mutter sie den Kindern daheim beibringt, der Lehrer sie in einer staatlichen Schule lehrt, oder das Kind sie sich im Eigenstudium aneignet.

2. Wenn ein Kind zweimal einen solchen Test nicht besteht, tritt anstelle der bisherigen Bildungspflicht für dieses Kind die gewohnte Schulpflicht in Kraft, d.h. das Kind müsste dann, wie heute gewohnt, eine staatlich anerkannte Schule aufsuchen, um dort den Versuch zu unternehmen, die geforderten Kenntnisse zu erlangen. Dadurch werden Eltern daran gehindert, ihrem Kind keine Bildung zukommen zu lassen, denn im Falle des Versagens tritt die alte Schulpflicht als Rettungsanker auf den Plan.

Die Frage, welches Curriculum denn nun genau getestet wird, und wie solche Tests vergleichbar sein können, ist legitim und zulässig an dieser Stelle. Doch tritt sie ebenso beim klassischen Modell der starren Schulpflicht auf, denn auch dort muß es irgendwelche Methoden geben, wie man zu den Noten kommt, die etwa in Klausuren vergeben werden, oder am Ende des Jahres auf Zeugnissen stehen. Die einzige Möglichkeit diesem Problem zu entkommen, wäre vollständig auf die Vergabe von Noten zu verzichten, was ich nicht für richtig halte, da Noten bei allen Schwächen die sie haben, in den meisten Fällen doch ein recht gutes Vergleichsinstrument bieten können. Doch selbst wenn man auf Noten verzichtete, dann müßte man auch auf andere Bewertungsstandards verzichten, damit der Notenverzicht nicht bloß eine semantische Spielerei bliebe. So wäre die bewertungslose Schule entstanden, in der formalisierte Bildung vollends obsolet und willkürlich geworden wäre.

Dies wäre, wenn man an einem irgendwie formalisierten Bildungssystem festhalten möchte, nicht akzeptabel. Es gibt zwar Argumente, die darauf hinauslaufen, gar kein Bildungssystem mehr zu unterstützen, sondern einfach jeden machen zu lassen wie er will, doch birgt dies dann wiederum genau das Problem in sich, daß viele Kritiker auf den Plan träten, die eine hohe Mißbrauchsanfälligkeit und bildungsverweigernde Eltern prophezeihen.

Alles in allem halte ich den genannten Zweipunkteplan für ein freieres Bildungssystem für einen guten Anfang, der sich vielleicht derzeit politisch nicht durchsetzen ließe, weil alle Parteien auf eine etatistische Lösung der Bildungsfrage durch Ertränken in Staatsgeldern setzen, statt auf tatsächlich sinnvolle Ansätze, der aber die Möglichkeit bieten könnte, auch bisherige Kritiker der Bildungsfreiheit zu einer Zustimmung zu diesem Konzept zu bewegen. Und dies ist ja der Sinn der Demokratie und der freien Gesellschaft, nämlich daß durch das Mittel der Argumentation Lösungen gefunden werden, die für beide Seiten erträglich sind, ohne die Grundwerte und -prinzipien der einer der Seiten zu verletzen. In nicht-demokratischen Staatsformen findet die politische Diskussion im Befehlston statt und Ungehorsam wird streng bestraft – nicht nur im Militärischen, sondern auch im Politischen.

Genau diese Verengung der Diskussionskultur blüht langfristig einer Gesellschaft, die Pluralität der Bildungsoptionen als soziale Ungerechtigkeit begreift, und sie verbieten oder unterbinden will. Ebenso wie einer Gesellschaft, die solche Vielfalt als „Parallelgesellschaft“ ansieht, und kritisches Fragen am liebsten gleich als Staatsfeindlichkeit diffamiert.

Eine Generation auf ein versagendes Schulsystem in Händen eines gierigen Staates festzulegen, um damit höhere Staatsausgaben im Bildungswesen zwecks Indoktrinierung in die gerade aktuelle Ideologie zu erzwingen, ist keine sinnvolle Bildungspolitik, sondern das Rezept für die zweite Generation in Folge, die weniger weiß als ihre Eltern. So zerstört man eine Bildungskultur systematisch, und schwächt so, ironischerweise, langfristig sogar die heilige Kuh der Einheitsschulfetischisten, die internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Das deutsche Bildungssystem ist, wenn man den methodisch höchst fragwürdigen Pisa-Studien ausnahmsweise einmal Glauben schenken mag, international nicht gerade hervorragend. Vielleicht liegt dies nicht daran, daß die Gleichmacherei in Deutschland noch nicht so weit fortgeschritten ist, wie in anderen Ländern, sondern einfach an verschiedenen Faktoren, die erfolgreiche Bildung begünstigen. Wenn man ein dünn besiedeltes, ländliches Gebiet nimmt, dann darf man sich nicht wundern, daß die Bildungsergebnisse dort besser sind, als im kriminalitätsgeplagten Berlin, in dem ein großer Teil der Kinder (nicht nur Migranten) kaum Deutsch spricht, und aus zerrütteten Familien kommt, in denen Erziehung und Bildung Fremdworte sind. Überraschenderweise ist Bayern auch besser als die Stadtstaaten usw. Allgemein scheint die konkrete Ausgestaltung des Bildungssystems also gar keinen großen Einfluß auf die schulische Leistung zu haben, und schon gar nicht die Einheitsbreischule vom ersten bis zum zwanzigsten Lebensjahr aus Staatshand zu begünstigen.

Die derzeit grassierende Gleichmacherei, ob sie sich nun Gesamtschule, Einheitsschule, oder wie gerade modern „Gemeinschaftsschule“ nennt, unterdrückt aber natürlich auch jede Tendenz zu einem freieren Bildungssystem, und trägt auch so zur Eintrübung der deutschen Bildungskultur bei. Bildungsplanwirtschaft kann keine Lösung sein für ein Land, in dem Elternrechte etwa dieselbe Hochachtung wie Heuschrecken oder Bandwürmer genießen, und in dem Freiheit ohnehin schon ein Fremdwort geworden ist.

Kinder brauchen zwei Eltern, die sich um sie kümmern, die sie erziehen, und die sich um die Bildung der Kinder kümmern. Letzteres kann durch eine von den Eltern gewählte Schule substituiert werden, da es ofr an Wissen und Kompetenzen fehlt, sowie an der Zeit sich diese anzueignen. Kinder brauchen aus meiner Sicht auch Eltern, die durchgreifen, und, ja, sogar gelegentlich verbieten und strafen. Aber wenn diese Kinder dann erwachsen sind, und gelernt haben eigenverantwortlich zu leben, dann brauchen sie keinen Staat, der die Rolle ihrer Eltern übernimmt, und für sie entscheidet, auf welche Schule ihre Kinder gehen müssen. Aber letztlich läuft es immer wieder auf dieselbe Alternative hinaus: Wenn wir verantwortlich leben, wird der Ruf nach staatlichen Interventionen niemals viel Zulauf bekommen. Wenn 99% der Eltern sich rührend um ihre Kinder kümmerten, wenn die überwältigende Mehrheit in intakten, funktionierenden Familien aufwüchse, wenn sie alle die hiesige Verkehrssprache Deutsch daheim lernten, dann gäbe es keine Mehrheiten für diejenigen, die verlangen, daß man dem Staat die Entscheidungsbefugnis über die Kinder geben müsse. Aber weil wir nicht verantwortlich leben, immer wieder Eltern nicht am Wohlergehen (wie immer man es definieren mag) und nicht an der Bildung ihrer Kinder interessiert sind, weil viele Kinder in kaputten Familien aufwachsen und keine gute Kindheit haben, und weil oftmals die Verkehrssprache daheim nicht deutsch ist, sondern entweder eine andere Sprache, oder ein degeneriertes Rumpf-Deutsch aus nicht mehr als 200 Worten mit maximal zwei Silben, und weil auch sonst vieles nicht eben gut läuft in den Familien dieses Landes, können interessierte Kreise genüßlich verkünden, daß wir mehr Staatskontrolle über die Kinder brauchten, um „Kinder zu schützen“.

Nur durch die Unverantwortlichkeit vieler Raucher, durch ihre Rücksichtslosigkeit, kann sich der fast-Konsens über das paternalistische und unsinnige Rauchverbot etablieren. Nur durch die Aversion vieler Banker gegen die Einhaltung von allgemeinen Wertmaßstäben und des Fair-Play-Gebots, kann sich die Auffassung auf Mehrheiten im Volk stützen, die eine radikale Restrukturierung der Marktwirtschaft fordert, bis hin zu fast 50% der Deutschen, die die Umsetzung der wesentlichen Ziele des Sozialismus unterstützen. Und analog dazu gilt auch hier: Nur durch die Unverantwortlichkeit einiger Eltern kann der Ruf nach der staatlichen Einheitserziehung einen solchen Zulauf erhalten, daß er von allen Parteien nahezu universell geteilt wird, und keine der Parteien dadurch irgendeinen Schaden nimmt.

Die Lösung in solchen Fragen ist in der Regel aber nicht die Beschränkung von Freiheit, sondern die Bekämpfung von erwiesenem Mißbrauch. Bloß weil manche Menschen ihr Lebensrecht dazu mißbrauchen, andere Menschen zu töten, dürfen wir nicht allen Menschen ihr Lebensrecht aberkennen. Und bloß weil manche Menschen ihre Bewegungsfreiheit zu Banküberfällen nutzen, ist es noch längst nicht gerechtfertigt, alle Menschen präventiv zu inhaftieren. Wenn jemand Freiheit mißbraucht, dann brauchen wir vernünftige Regeln, und wir müssen hart gegen den Missetäter durchgreifen. Aber wir sollten nicht die betreffende Freiheit als Schuldigen für den Mißbrauch ausmachen und dann einschränken.

Genauso sollte auch im Bildungswesen verfahren werden: Elternrecht sollte nicht beschränkt werden, bloß weil unverantwortliche Eltern es mißbrauchen. Stattdessen sollte ein System existieren, wie ich es weiter oben beschrieben habe, durch das bildungsverwergernde Eltern das Recht einbüßen, ihre Kinder auf die Schule ihrer Wahl zu schicken, wenn denn die Mißbrauchsquote zu hoch wäre.

Aber es ist in der Regel im öffentlichen Diskurs so, daß die mißbrauchte Freiheit verantwortlich gemacht wird für den Mißbrauch der Freiheit durch eine Person. Daher gewinnen in einer Gesellschaft, in der sich viele unverantwortlich verhalten, die Stimmen an Lautstärke, die Freiheit beschränken wollen. Um dies zu verhindern, um Freiheit zu bewahren und, wo sie eingeschränkt ist, herbeizuführen, müssen die Menschen ihre Verantwortung wahrnehmen. Dieser Appell an das menschliche Gewissen vermag vielleicht nicht jeden zum Nachdenken zu bringen – obwohl jeder nachdenklich werden sollte, denn niemand von uns Menschen ist perfekt – aber er stellt trotzdem eine schlichte Wahrheit dar. Freiheit, frei von jeder Verantwortung, erodiert. Freiheit, restringiert von persönlicher Verantwortung, floriert. In einer funktionierenden Gesellschaft ist es unerläßlich, sich an gewisse Regeln zu halten, und verantwortlich gegen sich und andere zu handeln. Dies erfordert eine Form von Kontrolle: Selbstkontrolle* oder Fremdkontrolle. Je verantwortlicher wir mit uns selbst und anderen umgehen, umso freier werden wir von Fremdkontrolle. Und je weniger wir uns von unserer Verantwortung gegen uns selbst und andere leiten lassen, umso unfreier werden wir, umso stärker greift die Gesellschaft in Form staatlicher Regelungen in unser Leben ein. Menschen, die sich anständig zu verhalten wissen, benötigen kaum Staat. Menschen, die nur an sich selbst denken, können am Ende gar nicht genug davon bekommen. Unverantwortlichkeit bringt Unfreiheit hervor, die wieder die Unverantwortlichkeit steigert.

Aus diesem Teufelskreis zu entkommen ist nur möglich, indem man sich ihn vor Augen führt, und durch einen bewußten Willensakt aus ihm ausbricht. Dies kann kein wohlmeindender Paternalist in Berlin oder Brüssel uns abnehmen – aber er will es auch gar nicht. Er hat uns gern so wie wir sind, leicht zu kontrollieren, weil wir uns nicht selbst zu kontrollieren wissen. Unverantwortlich, so daß wir der ständigen Überwachung und Gängelung aus der Hauptstadt benötigen. Und, als Resultat, unfrei.

Diesen Teufelskreis zu brechen, als Gesellschaft, kann keine Politik und kein Konjunkturprogramm und kein Bildungsgesetz für uns leisten. Solange wir diesen Teufelskreis in allen Bereichen unseres Lebens immer weiter gehen, werden Siege wie der von mir am Anfang erwähnte im Kampf für ein freies und vernünftiges Bildungssystem immer nur winzige Tropfen auf den Waldbrand sein, der in unserem Bildungssystem lodert.

Anmerkung: Hierzu fällt mir dieser bereits etwas ältere Artikel ein, den ich vor längerer Zeit gelesen habe.

*self-government: Anspruch insbesondere der frühen Amerikaner, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, und nicht eines umfassenden Staates zu bedürfen, weil sie verantwortlich genug, erwachsen genug seien, um sich selbst in ausreichendem Maße zu kontrollieren. In den letzten Jahrzehnten im Wesentlichen in Vergessenheit geraten.

Blankenhorn: Protecting Marriage

Ich hoffe, in der Zukunft wieder häufiger und auch regelmäßiger als bisher zu bloggen, doch haben mich diverse Entwicklungen, insbesondere der Semesterstart, in den letzten Wochen relativ stark in Anspruch genommen.

In der Zwischenzeit möchte ich auf einige interessante Artikel hinweisen, auf die ich in den letzten Tagen gestoßen bin: (In diesem Artikel auf einen davon, in dem nächsten Artikel auf einen anderen)

David Blankenhorn: Protecting marriage to protect children

Dieser Artikel stellt eine der mehreren möglichen und vertretbaren Antworten auf die Frage dar, warum man nicht religiös oder reaktionär sein muß, um gegen die Einführung eheähnlicher Sonderrechte (oder die Neudefinierung der Ehe als geschlechtsneutrale Institution) für homosexuelle Menschen zu sein. Auch lohnt sich dieser Artikel als Lektüre, wenn man sich für diese weltweit aktuelle gesellschaftspolitische Frage interessiert, insbesondere, wenn man an einer nichtreligiösen Rechtfertigung der Sonderstellung der traditionellen Ehe interessiert ist. Einige kurze Auszüge:

Marriage as a human institution is constantly evolving, and many of its features vary across groups and cultures. But there is one constant. In all societies, marriage shapes the rights and obligations of parenthood. Among us humans, the scholars report, marriage is not primarily a license to have sex. Nor is it primarily a license to receive benefits or social recognition. It is primarily a license to have children.

In this sense, marriage is a gift that society bestows on its next generation. Marriage (and only marriage) unites the three core dimensions of parenthood — biological, social and legal — into one pro-child form: the married couple. Marriage says to a child: The man and the woman whose sexual union made you will also be there to love and raise you. Marriage says to society as a whole: For every child born, there is a recognized mother and a father, accountable to the child and to each other. (…)

The philosopher and Nobel laureate Bertrand Russell, certainly no friend of conventional sexual morality, was only repeating the obvious a few decades earlier when he concluded that „it is through children alone that sexual relations become important to society, and worthy to be taken cognizance of by a legal institution.“

Und weiter:

For these reasons, children have the right, insofar as society can make it possible, to know and to be cared for by the two parents who brought them into this world. (…) Every child being raised by gay or lesbian couples will be denied his birthright to both parents who made him. Every single one. Moreover, losing that right will not be a consequence of something that at least most of us view as tragic, such as a marriage that didn’t last, or an unexpected pregnancy where the father-to-be has no intention of sticking around. On the contrary, in the case of same-sex marriage and the children of those unions, it will be explained to everyone, including the children, that something wonderful has happened! (…)

Schließlich, gegen Ende:

Do you think that every child deserves his mother and father, with adoption available for those children whose natural parents cannot care for them? Do you suspect that fathers and mothers are different from one another? Do you imagine that biological ties matter to children? How many parents per child is best? Do you think that „two“ is a better answer than one, three, four or whatever? If you do, be careful. In making the case for same-sex marriage, more than a few grown-ups will be quite willing to question your integrity and goodwill. Children, of course, are rarely consulted.

The liberal philosopher Isaiah Berlin famously argued that, in many cases, the real conflict we face is not good versus bad but good versus good. Reducing homophobia is good. Protecting the birthright of the child is good. How should we reason together as a society when these two good things conflict?

Here is my reasoning. I reject homophobia and believe in the equal dignity of gay and lesbian love. Because I also believe with all my heart in the right of the child to the mother and father who made her, I believe that we as a society should seek to maintain and to strengthen the only human institution — marriage — that is specifically intended to safeguard that right and make it real for our children.

Dem ist vorbehaltlos zuzustimmen. Einige Worte in diesem Kontext möchte ich dennoch anfügen; nicht um den Autor zurückzuweisen, sondern um eine etwas andere Formulierung oder Schwerpunktsetzung anzudeuten:

Wie ich an anderer Stelle argumentiert habe, ist es nicht generell falsch, zwischen Menschen zu unterscheiden, also im engeren SInne zu diskriminieren. Dies kann unter bestimmten Umständen sogar für den Staat legitim sein, nämlich dann, wenn es eine für den gegebenen Kontext nicht akzidentielle (also nebensächliche) Differenz ist, die zu der „Ungleichbehandlung“ führt. Ich gab seinerzeit als Beispiel die Tatsache, daß der Staat Menschen mit dem Merkmal „arbeitslos“ Unterstützung auszahlt, während er dies bei Menschen ohne dieses Merkmal nicht tut. Es handelt sich um eine Diskriminierung, aber sie ist zulässig, weil die Arbeitslosigkeit für die Zuweisung der Unterstützung nicht akzidentiell ist, sondern das kritische Merkmal. Ebenso verhält es sich mit der Ehe. Der Förderzweck der Ehe ist begründet in der Tatsache, daß die Ehe eine Institution ist, die für die Kinder da ist (in erster Linie). Die Ehe ist wesentlich für Kinder da und eine Gesellschaft, die Abweichungen von diesem für die Kinder nützlichen Ideal nicht als im Namen der FReiheit zu akzeptierende Einzelfälle, sondern als im Namen der Gleichheit erwünschte Norm sieht, schadet damit den Kindern.

Daher muß ich, obgleich ich mit vollem Herzen die Gleichbehandlung aller Menschen, also auch der Menschen mit homosexueller Ausrichtung, unterstütze, in diesem Punkt zu dem SChluß kommen, daß die Geschlechterdifferenz ein wesentliches Merkmal ist, durch das die Ehe erst ihre Existenzberechtigung gewinnt. Es ist ein legitimes Interesse des Staates, finanzielle Unterstützung den Paaren zu gewähren, die biologisch gesehen im Normalfall in der Lage sind, Kinder in die Welt zu setzen. Es läßt sich trefflich darüber streiten, gerade aus libertärer Perspektive, ob der Staat überhaupt eine Form der Partnerschaft fördern soll. Aber wenn er sich entscheidet, sie zu fördern, dann muß er damit wenigstens so etwas wie ein öffentliches Interesse verfolgen (und er muß sich natürlich auf Angebote und FÖrderungen beschränken, nicht auf Zwang!). Ein solcher Förderzweck der Ehe ist klar und deutlich erkennbar. Die Verschiedengeschlechtlichkeit ist ein wesentliches Merkmal für diesen Förderzweck, daher ist eine Unterscheidung sexueller PArtnerschaften nach ihrer Geschlechterkonfiguration nicht an sich negative Diskriminierung.

Aufgrund der aus meiner Sicht sehr positiven Folgen für die Kinder unterstütze ich eine Förderung dieser traditionellen Ehe durch Maßnahmen wie z.B. das Ehegattensplitting, diverse andere Förderungen im Steuerrecht und Privilegien wie das Adoptionsrecht. Ich bin davon überzeugt, daß es gute Gründe für diese Fördermaßnahmen gibt, und daß man sie erhalten, wenn nicht gar ausbauen soll. Um eine ähnliche Förderung für andere Partnerschaften, so sehr ich ihre Mitglieder auch respektiere, zu rechtfertigen, bedürfte es eines äquivalenten Förderzwecks, der aus meiner Sicht nicht vorliegt. Also sollten die Bürger Menschen mit welcher SExualpräferenz auch immer, akzeptieren und respektieren, aber es gibt aus meiner Sicht keinen Grund irgendeiner Art, der eheähnliche oder ehegleiche staatliche Förderung rechtfertigte. Die Homosexualität ist aufgrund ihrer prinzipiellen Unfähigkeit im Rahmen der Partnerschaft leibliche Kinder hervorzubringen schlicht akzidentiell für die FRage der staatlichen Förderung und daher wäre eine Förderung von Menschen, die zufällig dieses Merkmal besitzen, eine negative Diskriminierung, und ist damit ebenso abzulehnen, wie die staatlich vorgeschriebene Präferenz für Menschen mit dem Merkmal „Frau“ oder dem Merkmal „schwarze Hautfarbe“, wie sie in diversen Quoten- und Präferenzregelungen („Affirmative Action“) festgelegt wird.

Um noch einmal auf mein Beispiel zurückzukommen, in dem ich das Merkmal „arbeitslos“ für ein wesentliches, eine Distinktion rechtfertigendes Merkmal als Beispiel anführte (man findet es hier, am Ende des Artikels): Die Homosexualität eines Menschen gleicht bezüglich der staatlichen Heraushebung der Institution Ehe dem Menschen mit sechs Fingern am linken Fuß. Er hat gleiche Würde, gleiche Rechte und gleiche FReiheit; aber er hat kein wesentliches Merkmal, das eine staatlich geförderte Sonderstellung zu rechtfertigen in der Lage wäre.