Streiflichter der Tyrannis III

Dieser Artikel ist der erste Teil der Serie „Streiflichter der Tyrannis„. Eine Übersicht aller Artikel dieser Serie befindet sich hier.

Amokläufe als Waffe für den Abbau von Elternrechten: an den Fundamenten der Freiheitserosion

Wie bereits im ersten Teil erwähnt, werden Amokläufe und andere tragische Fälle immer wieder verwendet, um Elternrechte abzubauen. Dies ist einerseits ein Spezialfall des generellen, weiter oben behandelten Abbaus von Freiheit, welcher eine wesentliche Bedrohung für die langsam verfaulenden Reste der freien Bundesrepublik darstellt. Andererseits aber handelt es sich bei Elternrechten um einen der wesentlichen Schwerpunkte des Freiheitsabbaus unserer Zeit. Ich möchte an dieser Stelle die Frage aufwerfen, warum dies der Fall ist.

Eltern entscheiden über ihre Kinder, bis diese mündige und volljährige Bürger sind. Danach entscheiden diese in letzter Konsequenz über sich selbst. Dies bedeutet nicht, daß Eltern bis zum gesetzlichen Volljährigkeitstermin alles im Leben ihrer Kinder bestimmen müssen oder auch nur sollen. Dies bedeutet ebensowenig, daß Kinder nach diesem Volljährigkeitstermin nie wieder auf ihre Eltern hören sollen. Daher ist schon die Existenz eines solchen rechtlich festgelegten Datums irreführend. Manche Kinder sind schon mit 15 reif genug, alle wesentlichen Dinge für sich selbst entscheiden zu können, aber manche sind es mit 20 noch nicht. Dies sind individuelle Eigenschaften der Kinder und eventuell auch der Umgebung, in der das Kind aufwächst, sowohl seine unmittelbare Nachbarschaft und Freunde, als auch das kulturelle Klima der Gesellschaft. Natürlich ist es notwendig in einer Wahldemokratie ab einem bestimmten Zeitpunkt wählen zu dürfen, deswegen braucht es einen solchen Termin. Aber braucht es wirklich viel mehr?

Dies kommt darauf an, was man als Gesellschaft möchte. Ist die Absicht, einen bestimmten Typus von Menschen heranzubilden, welcher besonders gut geeignet ist für bestimmte Typen von Arbeiten und Tätigkeiten, die man für besonders wichtig hält, oder welcher bestimmte Auffassungen und Grundideen über die Welt und seine Rolle in ihr hat, dann braucht es viel mehr als dies. Alle Diktaturen der Welt kennzeichnen sich dadurch, daß sie die Erziehung der Kinder nicht den Eltern überlassen, sondern sie als Staatsaufgabe ansehen. Und die meisten freien Staaten verzichten auf eine starke Regulierung der Erziehung eben weil es ihnen nicht darauf ankommen kann, allzu viel festzulegen über die genaue Form dieser Erziehung. Denn es kommt in einer freien Republik ja gerade darauf an, eine Bürgerschaft zu haben, die vielfältige Ansichten und Grundideen hat, die dann in einem kreativen Prozeß der Diskussion zu individuellen, gesellschaftlichen oder gesetzlichen Normen des Zusammenlebens gerinnen, welche flexibel genug sind, eine Vielfalt von verschiedenen Lebensstilen in sich aufzunehmen, ohne dabei entweder tyrannisch zu werden oder in die Bedeutungslosigkeit abzudriften (das ist es, was ich gelegentlich eine „tolerante, aber relevante Wertegemeinschaft“ nenne). Wie entsteht nun eine solche Bürgerschaft?

Es gibt grundsätzlich zwei Wege: einen internen und einen externen Weg. Der interne Weg besteht darin, jedem Nachwuchs die ganze Breite der möglichen Werte und Lebensstile, Ideen und Ansichten bekanntzumachen ohne diese zu werten. (Natürlich ist es praktisch unmöglich etwas zu vermitteln, ohne es zu werten, denn die Art der Vermittlung beinhaltet immer mehr oder weniger subtil die Meinung der Vermittlers). Dieser Weg verlangt eine „staatsbürgerliche Erziehung“, da man sich nicht darauf verlassen kann, daß die Eltern schon dafür sorgen werden, daß das Kind die nötige Bandbreite mitbekommt. Es muß dafür gesorgt werden, daß die Kinder „Toleranz“ in der Schule lernen, und Kontakt mit möglichst vielen verschiedenen Kulturkreisen, Weltanschauungen usw. haben. Es geht hier nicht darum, zu bewerten, ob dies eine inhaltlich gute oder schlechte Ansicht ist, sondern darum, das notwendige Maß an staatlichem Einfluß auf die Erziehung der Kinder und damit auf die Elternrechte festzustellen. Es ist offensichtlich nötig, eine Einheitsschule für alle zu haben, und die vermittelten Inhalte möglichst zentral zu kontrollieren. Der interne Weg ist also der Weg des Schulzwangs und der modernen Toleranzideologie.

Der externe Weg geht in eine völlig andere Richtung: Da alle irgendwie relevanten Überzeugungen, Werte, Lebensstile und Ansichten in einer Gesellschaft vertreten sind (solche, die durch niemandem in der Gesellschaft vertreten sind, brauchen nicht betrachtet zu werden, da es mit nicht vorhandenen Ansichten nicht zu Konflikten kommt), reicht es aus, wenn die Eltern ihren Kindern die je eigenen Vorstellungen vermitteln, und dies alle Eltern tun. Wird dieser Weg beschritten, ist es nicht notwendig, massive staatliche Kontrollen zu haben, und staatliche Schulen sind eine Möglichkeit zum Erwerb von berufsnotwendigem oder für die persönliche Entwicklung relevantem Wissen, neben anderen Möglichkeiten. Staatliche Regulierung beschränkt sich auf ein Mindestmaß, und Eltern können ihre Kinder erziehen, wie sie wollen, ihnen ihre eigenen Werte und Ansichten vermitteln als feste Grundlage. Konfrontiert mit anderen Ansichten, Werten und Grundüberzeugungen hilft eine breite klassische Bildung bei der Überbrückung von Differenzen, so daß diese definitiv hilfreich ist. Wer die Geschichte studiert, wird feststellen, daß klassische Bildung (nicht das Massenprodukt, das heute unter dem Namen vom Monopolisten Staat verkauft wird) einer der wichtigsten Elemente der Völkerverständigung, der Freiheit und des Friedens zwischen grundverschiedenen Menschen ist.

Wir haben es hier zu tun mit zwei grundverschiedenen Gesellschaftsauffassungen: Wir alle wollen eine friedliche Gesellschaft, in der Menschen mit unterschiedlichen kulturellen, ethnischen, religiösen und gesellschaftlichen Hintergründen zusammenleben, einander kennen und verstehen, respektieren und – soweit möglich – schätzen. Die beiden genannten Wege sind zwei Möglichkeiten, nach diesem gemeinsamen Ziel zu streben. Im einen Fall normiert der Staat weitgehend die Kindererziehung (und hier findet eine entscheidende Prägung des sich herausbildenden Charakters durch dem Kind wesentlich fremde Menschen wie Lehrer, Betreuuer, Erzieherinnen und Psychologen statt). Im anderen Fall normiert niemand die Erziehung, sondern läßt den Eltern freie Hand bei den zu treffenden Entscheidungen. Hier wird das Kind entscheidend durch ihm gut bekannte Menschen wie Eltern und Verwandte, sowie prinzipiell bis zu einem gewissen Grad „filterbare“ andere Kinder geprägt. Entscheidend ist für den gegebenen Zusammenhang die Erkenntnis, daß der moderne deutsche Staat, in den Fußstapfen des nivellierenden Wohlfahrtssozialismus der Marke Schweden, den internen Weg geht, der die Wertneutralität der Erziehung und der Bildung groß schreibt, und daher diese Neutralität staatlich kontrollieren bzw. herstellen muß, da sie, wie fast jede beliebige Gleichheit, von Natur aus nicht auftritt. Deswegen muß der deutsche Staat die Eltern ihres natürlichen REchts auf Erziehung ihrer eigenen Kindern berauben, um alle Kinder in die Normschablone des „guten Staatsbürgers“ zu pressen, und bei allen das Besondere wegzuschneiden. Daher entspricht das deutsche Bildungssystem der Methode jenes Friseurs, der einst eine Haarschneidemaschine entwickelt hatte, die auf jeden Kopf passte – nachdem sie auf diesem Kopf einmal Verwendung gefunden hat.

Elternrechte stehen weltweit und auch in Deutschland deswegen unter Beschuß (abgesehen von dem verstärkenden Interesse des Feminismus an der Auflösung traditioneller Familieneinheiten), weil durch sie die Existenz staatsunabhängiger Einflußzentren sichergestellt wird. Ein Mensch, der durch Krippe, Kindergarten, Vorschule, Grundschule, Ganztagsschulen, die Wehrpflicht und die staatliche Universität geht, um dann einige Jahre zu arbeiten (und etwa die Hälfte seines Einkommens dem Staat zu geben, damit seine Kinder diese „Chancen“ auch haben), bevor der Staat ihm eine Altersrente zahlt, zwischendurch Krankheiten auffängt und Perioden der Arbeitslosigkeit entschädigt, wird niemals die Gelegenheit haben, wird niemals wieder frei werden. Und wenn der Staat in irgendeinem Punkte noch nicht alles für ihn tut, dann entsteht Frust und Zorn und der Haß auf das „System“, das ihn doch so sehr benachteiligt. Eine Gesellschaft wie die unsrige, in der der einzelne Mensch von der Wiege bis zur Bahre nicht abhängig ist von der Gemeinschaft (jenem informellen, spontanen, organischen und freien Zusammenschluß von Menschen), sondern vom Staat (jenem bürokratischen, zentralistischen, erzwungenen und technokratischen Monstrum), kann keine freie Gesellschaft sein. Ich sage damit nicht, daß kein Staat notwendig wäre – dies zu sagen wäre sicher falsch. Aber klar ist auch: DEr freie, verantwortliche Bürger benötigt einen starken Charakter, ein moralisches Gewissen gestählt in den Fährnissen des Lebens und den Problemen der Welt. Er muß seine Schwierigkeiten meistern und sie überwinden, auf die eine oder andere Weise (auf seine Weise eben). Wird er vom wohlwollenden Staat über die Hindernisse hinweggetragen, entwickelt er sich nicht weiter, sondern bleibt stecken. Und wenn er stecken bleibt, gibt er die Schuld dem Staat, der ihn nicht weit genug getragen hat.

Der freie, verantwortliche Bürger entwickelt sich am besten auf einem festen, eindringlich vermittelten Wertefundament, welches von zwei liebenden und gerade deshalb herausfordernden und manchmal strengen Eltern in dem Kind gelegt wird; auf einem Wertefundament freilich, das unterstützt (und gelegentlich herausgefordert) wird von einer soliden, breitgefächerten klassischen Bildung, die auch die Grundlage des Verständnisses für und der Verständigung mit diametral abweichenden Positionen schafft.

Der staatsgläubige Untertan entwickelt sich am besten auf einem wackeligen, verunsicherten Fundament schwankender Wertebeliebigkeit, welche von einem gierig nach den Kindern greifenden, diese vereinnahmenden Staat in dem Kind erzeugt wird; einer Wertebeliebigkeit freilich, die nicht Toleranz sondern eben nur Unsicherheit beinhaltet, und niemals die Fähigkeit zum kritischen Fragen, sondern nur zur Repetition vorgestanzter „kritischer“ Antworten im Sinne der staatlichen Erzieher entstehen läßt. Diese von der Regierung (und fast allen ihrer Vorgänger) verfolgte Strategie ist einer der wesentlichen Gründe für viele der Probleme der letzten 40 Jahre (darunter die Willigkeit der Deutschen, Freiheit einfach so aufzugeben) – allerdings ist sie auch Folge eben dieser Probleme: ein klassischer Teufelskreis.

Und Tragödien wie der Amoklauf in Baden-Württemberg oder die Vernachlässigung einiger Kinder durch ihre Eltern wird dann von den Protagonisten dieses entsetzlichen Dramas namens Familienpolitik immer wieder zum Vorwand genommen, den Würgegriff des Staates, in dem sich Eltern befinden, immer weiter zu verstärken - und als Folge den Funken der Freiheit gnadenlos zu ersticken.

Heimunterricht und „self-government“

Daß das deutsche Bildungssystem, selbst im nicht immer vorbildlichen europäischen Ausland als „strukturell totalitär“ gilt, ist kein Geheimnis, wenn man sich in der Debatte umsieht. Selbst in Ländern wie Norwegen, in denen der Staat sonst in allen Bereichen nach den Kindern greift, können letzten Endes die Eltern immer noch über die Wahl der Schule ihrer Kinder entscheiden. In Deutschland ist nur die staatliche Schule, schlecht wie sie ist, zulässig, und Privatschulen sind so stark reguliert, daß sie praktisch für die meisten Eltern, selbst unter denen, die es sich leisten könnten, keine Alternative darstellen. Die Entscheidung für das Homeschooling, den Heimunterricht, ist in dieser Republik sogar strafbar, und gilt als Kindesmißhandlung.

Wenigstens eine halbwegs gute Nachricht gibt es nun in diesem Bereich, welche mich dazu veranlaßt hat, diesen Artikel zu schreiben. Diese Nachricht ist hier verlinkt.

Doch selbst dies sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß die Freiheit der Eltern in Deutschland praktisch nicht respektiert wird. Alle Parteien im Bundestag sind sich im Prinzip einig, daß der Staat mit Milliardenbeträgen die Erziehung der Kinder außerhalb des Elternhauses fördern soll – alles im Namen diverser Ideologien, darunter an prominenter Stelle der radikale Feminismus. Und zumindest in SPD, Grünen und Linkspartei, aber auch in manchen Kreisen der CDU wird gelegentlich offen darüber nachgedacht, ob man nicht den Kindergarten für alle vorschreiben solle, und vielleicht sogar die Krippe ab dem ersten Lebensjahr. Ist nicht dies ein wohliges Gefühl, gute deutsche Tradition gewissermaßen? Denn schließlich hat der letzte deutsche Reichskanzler, ein bärtiger Herr aus Braunau, mit der guten Tradition des Jugendamtes angefangen, und 1938 den Heimunterricht verboten, um die nächste Generation seinen menschenverachtenden Plänen zu unterwerfen, um sie zu indoktrinieren?

Wozu dient denn die Unterwerfung der Jugend unter den Staat, der immer frühere Zugriff des gesichtslosen Gebildes auf leicht zu beeinflussende Kleinkinder? Alle Ideologien dieser Welt, die ihre Umsetzung im politischen Gemeinwesen erstreben, brauchen die Jugend als Reservoir der Zukunft, als soliden Nachwuchs, der die Bewegung am Laufen erhält. Darum ist es auch kein zufall, wenn es immer diejenigen sind, die grundlegende Umbrüche verlangen, von heute auf morgen, koste es was es wolle, die nach den Kindern greifen.

Es gibt keine Machtergreifung ohne Kinderergreifung. Wer am Ende obsiegen will, muß die nächste Generation dominieren, und zwar nicht mit physischer Gewalt, sondern mit dem Mittel der schleichenden Indoktrinierung der jeweiligen Prämissen der Ideologie, und die Machtergreifung muß in den Köpfen der Kinder so früh wie möglich verankert werden, damit sie erfolgreich sein kann.

Eine freie Gesellschaft hingegen, die demokratisch gedeiht durch Meinungsvielfalt, benötigt geradezu die Verschiedenheit der Bildungs- und Erziehungserfahrungen der zukünftigen mündigen Bürger. Diese Verschiedenheit des Erfahrungshorizonts ermöglicht eine Vielfalt der möglichen Sichtweisen, und dies kann für eine Gesellschaft eigentlich nur gut sein, solange die Unterschiede nicht so groß werden, daß keine Verständigung über Grundwerte und politisches System mehr möglich wäre. Diese Gefahr besteht aber in Deutschland durch die Freigabe des Homeschoolings nicht. Ich habe an früherer Stelle bereits über dieses Thema geschrieben, und empfehle die Lektüre der entsprechenden Artikel: „Bildungsfreiheit statt freie Bildung“ und „Von Buschkowskys und Rentieren“

Ich möchte aber in diesem Artikel noch einen weiteren Punkt ansprechen, und zwar den legitimen Einwand vieler Gegner der Bildungsfreiheit, daß in Abwesenheit der Schulpflicht viele Eltern ihren Kindern gar keinen Unterricht mehr zukommen ließen, und den Kindern damit jede Chance auf Erfolg im Leben nähmen. Ich denke nicht, daß dies massenhaft einträte, aber es ist ein wesentliches Hindernis auf dem Weg zu praktischen Fortschritten in der Frage des Homeschooling. Ich bin auch nicht davon überzeugt, daß man im ersten Schritt direkt eine vollständige Freiheit braucht. Inkrementelle Veränderungen, kleinschrittige Reformen sind meistens besser, weil dauerhafter und weniger fehleranfällig und korrekturresistent, wenn man sie mit radikalen revolutionären Eruptionen vergleicht. Man könnte also folgenden praktischen Reformschritt unternehmen, um zunächst einmal wesentlich mehr FReiheit zu schaffen, ohne den Gedanken der Schulpflicht im Kern aufzugeben:

1. Die Schulpflicht, also die Pflicht zum Besuch einer staatlich zertifizierten Schule während gewisser Lebensjahre, wird ersetzt durch eine Bildungspflicht, also die Pflicht zum vielleicht jährlichen Nachweis eines gewissen Kenntnisstandes gemäß dem jeweiligen Curriculum. Damit wird jeder Familie die Entscheidung freigestellt, wie die geforderten Kenntnisse denn erlangt werden, ob die Mutter sie den Kindern daheim beibringt, der Lehrer sie in einer staatlichen Schule lehrt, oder das Kind sie sich im Eigenstudium aneignet.

2. Wenn ein Kind zweimal einen solchen Test nicht besteht, tritt anstelle der bisherigen Bildungspflicht für dieses Kind die gewohnte Schulpflicht in Kraft, d.h. das Kind müsste dann, wie heute gewohnt, eine staatlich anerkannte Schule aufsuchen, um dort den Versuch zu unternehmen, die geforderten Kenntnisse zu erlangen. Dadurch werden Eltern daran gehindert, ihrem Kind keine Bildung zukommen zu lassen, denn im Falle des Versagens tritt die alte Schulpflicht als Rettungsanker auf den Plan.

Die Frage, welches Curriculum denn nun genau getestet wird, und wie solche Tests vergleichbar sein können, ist legitim und zulässig an dieser Stelle. Doch tritt sie ebenso beim klassischen Modell der starren Schulpflicht auf, denn auch dort muß es irgendwelche Methoden geben, wie man zu den Noten kommt, die etwa in Klausuren vergeben werden, oder am Ende des Jahres auf Zeugnissen stehen. Die einzige Möglichkeit diesem Problem zu entkommen, wäre vollständig auf die Vergabe von Noten zu verzichten, was ich nicht für richtig halte, da Noten bei allen Schwächen die sie haben, in den meisten Fällen doch ein recht gutes Vergleichsinstrument bieten können. Doch selbst wenn man auf Noten verzichtete, dann müßte man auch auf andere Bewertungsstandards verzichten, damit der Notenverzicht nicht bloß eine semantische Spielerei bliebe. So wäre die bewertungslose Schule entstanden, in der formalisierte Bildung vollends obsolet und willkürlich geworden wäre.

Dies wäre, wenn man an einem irgendwie formalisierten Bildungssystem festhalten möchte, nicht akzeptabel. Es gibt zwar Argumente, die darauf hinauslaufen, gar kein Bildungssystem mehr zu unterstützen, sondern einfach jeden machen zu lassen wie er will, doch birgt dies dann wiederum genau das Problem in sich, daß viele Kritiker auf den Plan träten, die eine hohe Mißbrauchsanfälligkeit und bildungsverweigernde Eltern prophezeihen.

Alles in allem halte ich den genannten Zweipunkteplan für ein freieres Bildungssystem für einen guten Anfang, der sich vielleicht derzeit politisch nicht durchsetzen ließe, weil alle Parteien auf eine etatistische Lösung der Bildungsfrage durch Ertränken in Staatsgeldern setzen, statt auf tatsächlich sinnvolle Ansätze, der aber die Möglichkeit bieten könnte, auch bisherige Kritiker der Bildungsfreiheit zu einer Zustimmung zu diesem Konzept zu bewegen. Und dies ist ja der Sinn der Demokratie und der freien Gesellschaft, nämlich daß durch das Mittel der Argumentation Lösungen gefunden werden, die für beide Seiten erträglich sind, ohne die Grundwerte und -prinzipien der einer der Seiten zu verletzen. In nicht-demokratischen Staatsformen findet die politische Diskussion im Befehlston statt und Ungehorsam wird streng bestraft – nicht nur im Militärischen, sondern auch im Politischen.

Genau diese Verengung der Diskussionskultur blüht langfristig einer Gesellschaft, die Pluralität der Bildungsoptionen als soziale Ungerechtigkeit begreift, und sie verbieten oder unterbinden will. Ebenso wie einer Gesellschaft, die solche Vielfalt als „Parallelgesellschaft“ ansieht, und kritisches Fragen am liebsten gleich als Staatsfeindlichkeit diffamiert.

Eine Generation auf ein versagendes Schulsystem in Händen eines gierigen Staates festzulegen, um damit höhere Staatsausgaben im Bildungswesen zwecks Indoktrinierung in die gerade aktuelle Ideologie zu erzwingen, ist keine sinnvolle Bildungspolitik, sondern das Rezept für die zweite Generation in Folge, die weniger weiß als ihre Eltern. So zerstört man eine Bildungskultur systematisch, und schwächt so, ironischerweise, langfristig sogar die heilige Kuh der Einheitsschulfetischisten, die internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Das deutsche Bildungssystem ist, wenn man den methodisch höchst fragwürdigen Pisa-Studien ausnahmsweise einmal Glauben schenken mag, international nicht gerade hervorragend. Vielleicht liegt dies nicht daran, daß die Gleichmacherei in Deutschland noch nicht so weit fortgeschritten ist, wie in anderen Ländern, sondern einfach an verschiedenen Faktoren, die erfolgreiche Bildung begünstigen. Wenn man ein dünn besiedeltes, ländliches Gebiet nimmt, dann darf man sich nicht wundern, daß die Bildungsergebnisse dort besser sind, als im kriminalitätsgeplagten Berlin, in dem ein großer Teil der Kinder (nicht nur Migranten) kaum Deutsch spricht, und aus zerrütteten Familien kommt, in denen Erziehung und Bildung Fremdworte sind. Überraschenderweise ist Bayern auch besser als die Stadtstaaten usw. Allgemein scheint die konkrete Ausgestaltung des Bildungssystems also gar keinen großen Einfluß auf die schulische Leistung zu haben, und schon gar nicht die Einheitsbreischule vom ersten bis zum zwanzigsten Lebensjahr aus Staatshand zu begünstigen.

Die derzeit grassierende Gleichmacherei, ob sie sich nun Gesamtschule, Einheitsschule, oder wie gerade modern „Gemeinschaftsschule“ nennt, unterdrückt aber natürlich auch jede Tendenz zu einem freieren Bildungssystem, und trägt auch so zur Eintrübung der deutschen Bildungskultur bei. Bildungsplanwirtschaft kann keine Lösung sein für ein Land, in dem Elternrechte etwa dieselbe Hochachtung wie Heuschrecken oder Bandwürmer genießen, und in dem Freiheit ohnehin schon ein Fremdwort geworden ist.

Kinder brauchen zwei Eltern, die sich um sie kümmern, die sie erziehen, und die sich um die Bildung der Kinder kümmern. Letzteres kann durch eine von den Eltern gewählte Schule substituiert werden, da es ofr an Wissen und Kompetenzen fehlt, sowie an der Zeit sich diese anzueignen. Kinder brauchen aus meiner Sicht auch Eltern, die durchgreifen, und, ja, sogar gelegentlich verbieten und strafen. Aber wenn diese Kinder dann erwachsen sind, und gelernt haben eigenverantwortlich zu leben, dann brauchen sie keinen Staat, der die Rolle ihrer Eltern übernimmt, und für sie entscheidet, auf welche Schule ihre Kinder gehen müssen. Aber letztlich läuft es immer wieder auf dieselbe Alternative hinaus: Wenn wir verantwortlich leben, wird der Ruf nach staatlichen Interventionen niemals viel Zulauf bekommen. Wenn 99% der Eltern sich rührend um ihre Kinder kümmerten, wenn die überwältigende Mehrheit in intakten, funktionierenden Familien aufwüchse, wenn sie alle die hiesige Verkehrssprache Deutsch daheim lernten, dann gäbe es keine Mehrheiten für diejenigen, die verlangen, daß man dem Staat die Entscheidungsbefugnis über die Kinder geben müsse. Aber weil wir nicht verantwortlich leben, immer wieder Eltern nicht am Wohlergehen (wie immer man es definieren mag) und nicht an der Bildung ihrer Kinder interessiert sind, weil viele Kinder in kaputten Familien aufwachsen und keine gute Kindheit haben, und weil oftmals die Verkehrssprache daheim nicht deutsch ist, sondern entweder eine andere Sprache, oder ein degeneriertes Rumpf-Deutsch aus nicht mehr als 200 Worten mit maximal zwei Silben, und weil auch sonst vieles nicht eben gut läuft in den Familien dieses Landes, können interessierte Kreise genüßlich verkünden, daß wir mehr Staatskontrolle über die Kinder brauchten, um „Kinder zu schützen“.

Nur durch die Unverantwortlichkeit vieler Raucher, durch ihre Rücksichtslosigkeit, kann sich der fast-Konsens über das paternalistische und unsinnige Rauchverbot etablieren. Nur durch die Aversion vieler Banker gegen die Einhaltung von allgemeinen Wertmaßstäben und des Fair-Play-Gebots, kann sich die Auffassung auf Mehrheiten im Volk stützen, die eine radikale Restrukturierung der Marktwirtschaft fordert, bis hin zu fast 50% der Deutschen, die die Umsetzung der wesentlichen Ziele des Sozialismus unterstützen. Und analog dazu gilt auch hier: Nur durch die Unverantwortlichkeit einiger Eltern kann der Ruf nach der staatlichen Einheitserziehung einen solchen Zulauf erhalten, daß er von allen Parteien nahezu universell geteilt wird, und keine der Parteien dadurch irgendeinen Schaden nimmt.

Die Lösung in solchen Fragen ist in der Regel aber nicht die Beschränkung von Freiheit, sondern die Bekämpfung von erwiesenem Mißbrauch. Bloß weil manche Menschen ihr Lebensrecht dazu mißbrauchen, andere Menschen zu töten, dürfen wir nicht allen Menschen ihr Lebensrecht aberkennen. Und bloß weil manche Menschen ihre Bewegungsfreiheit zu Banküberfällen nutzen, ist es noch längst nicht gerechtfertigt, alle Menschen präventiv zu inhaftieren. Wenn jemand Freiheit mißbraucht, dann brauchen wir vernünftige Regeln, und wir müssen hart gegen den Missetäter durchgreifen. Aber wir sollten nicht die betreffende Freiheit als Schuldigen für den Mißbrauch ausmachen und dann einschränken.

Genauso sollte auch im Bildungswesen verfahren werden: Elternrecht sollte nicht beschränkt werden, bloß weil unverantwortliche Eltern es mißbrauchen. Stattdessen sollte ein System existieren, wie ich es weiter oben beschrieben habe, durch das bildungsverwergernde Eltern das Recht einbüßen, ihre Kinder auf die Schule ihrer Wahl zu schicken, wenn denn die Mißbrauchsquote zu hoch wäre.

Aber es ist in der Regel im öffentlichen Diskurs so, daß die mißbrauchte Freiheit verantwortlich gemacht wird für den Mißbrauch der Freiheit durch eine Person. Daher gewinnen in einer Gesellschaft, in der sich viele unverantwortlich verhalten, die Stimmen an Lautstärke, die Freiheit beschränken wollen. Um dies zu verhindern, um Freiheit zu bewahren und, wo sie eingeschränkt ist, herbeizuführen, müssen die Menschen ihre Verantwortung wahrnehmen. Dieser Appell an das menschliche Gewissen vermag vielleicht nicht jeden zum Nachdenken zu bringen – obwohl jeder nachdenklich werden sollte, denn niemand von uns Menschen ist perfekt – aber er stellt trotzdem eine schlichte Wahrheit dar. Freiheit, frei von jeder Verantwortung, erodiert. Freiheit, restringiert von persönlicher Verantwortung, floriert. In einer funktionierenden Gesellschaft ist es unerläßlich, sich an gewisse Regeln zu halten, und verantwortlich gegen sich und andere zu handeln. Dies erfordert eine Form von Kontrolle: Selbstkontrolle* oder Fremdkontrolle. Je verantwortlicher wir mit uns selbst und anderen umgehen, umso freier werden wir von Fremdkontrolle. Und je weniger wir uns von unserer Verantwortung gegen uns selbst und andere leiten lassen, umso unfreier werden wir, umso stärker greift die Gesellschaft in Form staatlicher Regelungen in unser Leben ein. Menschen, die sich anständig zu verhalten wissen, benötigen kaum Staat. Menschen, die nur an sich selbst denken, können am Ende gar nicht genug davon bekommen. Unverantwortlichkeit bringt Unfreiheit hervor, die wieder die Unverantwortlichkeit steigert.

Aus diesem Teufelskreis zu entkommen ist nur möglich, indem man sich ihn vor Augen führt, und durch einen bewußten Willensakt aus ihm ausbricht. Dies kann kein wohlmeindender Paternalist in Berlin oder Brüssel uns abnehmen – aber er will es auch gar nicht. Er hat uns gern so wie wir sind, leicht zu kontrollieren, weil wir uns nicht selbst zu kontrollieren wissen. Unverantwortlich, so daß wir der ständigen Überwachung und Gängelung aus der Hauptstadt benötigen. Und, als Resultat, unfrei.

Diesen Teufelskreis zu brechen, als Gesellschaft, kann keine Politik und kein Konjunkturprogramm und kein Bildungsgesetz für uns leisten. Solange wir diesen Teufelskreis in allen Bereichen unseres Lebens immer weiter gehen, werden Siege wie der von mir am Anfang erwähnte im Kampf für ein freies und vernünftiges Bildungssystem immer nur winzige Tropfen auf den Waldbrand sein, der in unserem Bildungssystem lodert.

Anmerkung: Hierzu fällt mir dieser bereits etwas ältere Artikel ein, den ich vor längerer Zeit gelesen habe.

*self-government: Anspruch insbesondere der frühen Amerikaner, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, und nicht eines umfassenden Staates zu bedürfen, weil sie verantwortlich genug, erwachsen genug seien, um sich selbst in ausreichendem Maße zu kontrollieren. In den letzten Jahrzehnten im Wesentlichen in Vergessenheit geraten.

Gefährliche Floskeln: Kindeswohl

Präludium:

Einige Tage habe ich mich auf diesem Blog nicht mehr gemeldet. (Hat es jemand gemerkt?) Einen Teil dieser Zeit investierte ich auch in diverse Gedanken zu verschiedenen Themen dieses Blogs. Eines davon sei hier nun angesprochen. Die politische Aktualität bietet in einer Hinsicht zu viel und in anderer Hinsicht zu wenig Material für meinen Blog. Viel geschieht jeden Tag und allein die Auswahl wäre schwer. Es ist aber nicht der Zweck dieses Blogs, über Politik zu informieren. Ich gehe davon aus, daß die Leser über die Aktualität hinreichend informiert sind, wenn sie zur Lektüre zu schreiten wünschen. Ferner bin ich überzeugt, daß es so etwas wie das Primat (nicht den Primaten…) der Kultur gegenüber der Politik gibt. Kulturelle und gesellschaftliche Entwicklungen mögen oft nicht eigentlich politisch sein – und sollten es auch nicht sein – aber bestimmen oft die politische Debatte, einschließlich ihrer Ergebnisse, so stark, daß die Betrachtung der nicht primär politischen Phänomene fast immer den größeren Erkenntnisgewinn verspricht. Und dazu noch fast immer wichtiger ist, als die Tagespolitik. Daher nun dieser Artikel anstelle einer Betrachtung über McCain, Moscheen oder Merkel.

1. Einleitung: Wohlfühlbegriffe

Es gibt Begriffe, bei denen weiß eigentlich niemand so genau, was damit gemeint ist. In der Regel handelt es sich dabei um Modeworte, deren Konsequenzen sich in einer sprachlichen Verwüstung der Kommunikationslandschaft bemerkbar machen – und erschöpfen. Bald geraten sie ganz effizient in einer flexibilisierten modernen Wissensgesellschaft unter die Räder des Fortschritts, dessen Mühlen unaufhörlich dicke Bretter bohren…

Aber es gibt auch Begriffe, bei denen jeder meint, daß er genau weiß, was sie eigentlich bedeuten, die aber trotzdem niemand wirklich definieren kann. Diese Begriffe sind nicht nur lästig – sie sind geradezu gefährlich. Denn sie eignen sich als Projektionsfläche für die Wünsche und Träume aller Menschen. Jeder findet sie gut. Niemand ist etwa gegen Hoffnung und Wandel, was sich ein als Präsident posierender Medienhype in Amerika namens Obama derzeit zunutze macht. Jeder kann den Wandel, den er sich wünscht, in den Statements sehen – und wo die wirklichen Absichten durchscheinen, wird es dann hässlich, doch das interessiert ja niemanden.

Die gefährlichsten Floskeln sind aber noch einmal einer anderen Kategorie zugehörig: Wiederum meint jeder, genau zu wissen, was der Begriff bedeutet. Und schaut man genau hin, erkennt man auch hier, daß niemand diese Begriffe vernünftig objektiv definieren kann. Doch, und hier wird es brandgefährlich, erscheint die Bedeutung auf einer oberflächlichen Ebene völlig klar. Jeder versteht doch, was das Wort „Kindeswohl“ bedeutet: Kindeswohl ist das, was gut für das Kind ist. Jeder will, daß wir alle das tun, was gut für die Kinder ist, niemand gibt eine Pressekonferenz, in der er sagt: „Ich will nicht, daß wir das Kindeswohl fördern“ – doch wäre es genau das, was man ehrlicherweise fordern müßte. Denn in Wirklichkeit ist Kindeswohl ein nicht objektiv (ja, nicht einmal intersubjektiv) definierbarer Begriff. Was man nicht einmal definieren kann, wovon man nicht einmal weiß, was es bedeutet, das kann man auch nicht fördern. Aber was bedeutet Kindeswohl? Was ist gut für das Kind? Es gibt keine objektiv richtigen oder falschen Antworten auf diese Frage.

Ein kurzer Exkurs in die düsteren Gefilde des Utilitarismus böte sich an dieser Stelle an. Denn was ist gut für das Kind? Das was seinen Nutzen erhöht? Wäre dann die Tötung von Kindern, wie Singer sie vertritt, angemessen, wenn ihr „Leiden“ ihre „Lust“ übersteigt, oder ihr Schaden den Nutzen, den sie sich (oder wem?) zu bringen fähig sind? Doch ich will nicht abgleiten in eine Betrachtung über den Utilitarismus, dessen größter Anhänger ich, wie sich aus der gründlichen Lektüre dieses Blogs ergeben dürfte, nicht bin. Die Länge, die erforderlich wäre, um eine Jahrhunderte währende Geißel der modernen Ethik angemessen zu behandeln, sprengte diesen Artikel um ein Vielfaches. Ein Blog, der Name könnte „Der schädliche Nutzen“ oder so etwas sein, schüfe dort eventuell Abhilfe, doch bestehen derartige Pläne derzeit nicht. Ich kann meine kleine Leserschar (sind zwei schon eine Schar? Wird es unter Hinzunahme eines dritten Lesers eine? Hier wird es paradox und ich breche ab…) also beruhigen.

2. Was ist das Kindeswohl?

Was also ist gut für das Kind? Die Antwort wird determiniert von der Antwort auf eine andere Frage: Wer bestimmt, was gut für das Kind ist? Wie bei allen subjektiven Überlegungen ist das Subjekt der entscheidende Faktor für die resultierende Einschätzung der Fragestellung. Mit anderen Worten: Das Kindeswohl ist immer das, was derjenige, der die Definitionshoheit besitzt, gerne hätte. Denn es gibt, abgesehen von schwersten physischen Schäden oder dem Tod des Kindes praktisch nichts, was sich objektiv als „schlecht“ bezeichnen ließe. Und ob der geborene Masochist Schmerzen wirklich als „schlecht“ bezeichnete, oder sich eine weitere Qualifizierung dieses Kriteriums erhoffte, sei hier noch dahingestellt. Es gibt schlicht kein „Kindeswohl“, so wie es „Gravitation“ gibt. Alle Steine fallen zu Boden, selbst wenn jemand unter ihnen steht und konsequent erschlagen wird. Aber nicht alle Kindeswohle verhalten sich identisch. Zwei verschiedene Menschen können dieselbe Handlung als schrecklich bzw. absolut erforderlich sehen.

Über Jahrhunderte hinweg war die Züchtigung von Kindern, mal mehr mal weniger, ein wesentliches Erziehungsmittel, und niemand hat, von Exzessen abgesehen, geglaubt, es sei für ein Kind schrecklich, wenn seine Eltern ihm eine Tracht Prügel gaben. Heute gibt es in Deutschland ein gesetzliches Verbot dieses Erziehungsmittels, das gerechtfertigt wird unter Berufung auf das Kindeswohl. Es mag Gründe für diese Sichtweise geben, das ist hier nicht das Thema. Aber es zeigt sich, daß solide Mehrheiten von über 80% in den USA diese Sichtweise ablehnen, wie aus dieser Umfrage von Rasmussen hervorgeht. Hier geht es nicht darum, die eine oder andere Ansicht für richtig oder falsch zu erklären. Aber es wird sehr deutlich, daß es im westlichen Kulturkreis tiefe Unterschiede in diesem Punkt gibt. Ich habe zwar keine Zahlen für Deutschland, vermute aber, daß es hier anders aussieht. Jedenfalls traut sich kein Politiker die Abschaffung dieses Verbots zu fordern, und alle distanzieren sich sofort von diesem Erziehungsmittel, wenn es erwähnt wird.

Abermals: Aus dem Gesagten geht deutlich hervor, daß niemand weiß, was gut für ein Kind ist. Jeder hat seine eigene Meinung – und die Meinungen sind vielfältig, und niemand kann den anderen widerlegen. Die Tatsache, daß einige Menschen Universitätsabschlüsse haben, und deshalb in der Lage sind, Studien durchzuführen, deren einziger Zweck die Bestätigung ihrer oder ihrer Geldgeber Meinung ist, ändert daran nichts. Jeder hat seine Meinung, und es kommt nur noch darauf an, wer das Kindeswohl definiert. Prinzipiell gibt es hier drei Möglichkeiten:

3. Kindeswohl als Machtmittel der Jugendbürokratie

Die erste Möglichkeit: Kindeswohl ist das, was das Kind will! Gäbe man die Definitionshoheit über das, was ein bestimmtes Kind braucht, diesem bestimmten Kind, so wäre jede Form von Erziehung obsolet. Wann immer das Kind etwas sein lassen soll, wann immer die Eltern „nein“ sagen, reklamiert das Kind eine Verletzung des Kindeswohls, und fertig. Die Eltern handeln dann gegen das Kindeswohl. Natürlich ist das genau das, was manche Menschen sich wünschen. Denn wenn Kinder definieren, was gut für sie ist, ihnen aber die Macht fehlt, sich gegen ihre Eltern durchzusetzen, dreimal darf der Leser raten, wer dann als Erfüllungsgehilfe der Interessen der Kinder ins Leben der Familien eindringt. Und dreimal liegt er richtig: Die Jugendbürokratie, der Staat, das Sozialarbeitertum. Genau das geschieht derzeit durch wohlklingende Ideen wie „Kinderrechte“ im Grundgesetz, oder diverse Kinderrechtskonventionen und – resolutionen auf internationaler Ebene.

Die zweite Möglichkeit: Kindeswohl ist das, wovon die Experten sagen, das es Kindeswohl ist. „Experten“ soll hier verstanden werden als genau die Kaste von Menschen, die durch immenses Sitzfleisch eine sozialwissenschaftliche, pädagogische oder psychologische Ausbildung erworben hat, und nun durch die pandemische Produktion von Studien die Regenwälder im Alleingang zur vollständigen Abholzung freigibt. Dieser Fall gestaltet sich noch leichter als Fall 1. Denn der Umweg über die „Rechte des Kindes“ kann hier entfallen. Wenn noch eine Verletzung eines Rechtes vorliegen muß, bevor die Bürokratie und die Experten einschreiten dürfen, ist die Macht über den Nachwuchs noch nicht absolut. Erst wenn die Schweine selbst die Hygieneverordnung erlassen, erst wenn die Experten selbst die Gesetze schreiben, die Kindeswohl als das definieren, was sie selbst für richtig halten, ist die Macht absolut. Warum aber sollten wohlmeinende Sozialarbeiter, enthusiastische Pädagogen, Macht über die Kinder fremder Eltern haben wollen? Viele wollen es wahrscheinlich gar nicht. Aber die guten Absichten dieser Menschen fordern, daß alle Übel auf dieser Welt beseitigt werden müssen. Und sie empfinden es als ein Übel, wenn nicht alle Kinder so erzogen werden sollen, wie sie es für richtig halten. Denn schließlich wird ja das Kindeswohl geschädigt, wenn man es anders macht. Und wie Lauterbach in seinem „Zweiklassenstaat“ schrieb, kommt es nicht darauf an, was die Eltern wollen, wenn der Staat das tut, was gut für das Kind ist.

Lauterbach bezog sich auf die frühkindliche Bildung, die heute in aller Munde ist. Wenn Eltern ihre Kinder nicht in den Kindergarten schicken wollen, dann brauchen wir einen Zwang. Denn es sind genau die Eltern, die keinen Wert auf die Angebote legen, welche diese auch ablehnen werden. Genau die Schichten also, die man erreichen will, sind zwangsläufig diejenigen, die die Förderung verweigern. Warum sie auch immer ihr Kind nicht in fremde Hände geben wollen sei dahingestellt – Fakt ist, daß sie es nicht wollen. Also muß das Kindeswohl durch die Hand des Staates durchgesetzt werden, notfalls eben durch einen Zwang.

An dieser Stelle lohnt es, vor der Erörterung der dritten Alternative kurz innezuhalten und zusammenzufassen: Es gibt kein objektives Kindeswohl, niemand weiß, was gut für Kinder ist, niemand weiß allzu viel darüber was wirklich schädlich ist. Alles hängt davon ab, wer sich im Diskurs durchsetzt. Bisher wurden zwei Alternativen für die Definitionshoheit erläutert. Beide hatten gemeinsam, daß zur Durchsetzung des Kindeswohls eine massive staatliche Experto- und Bürokratie nötig ist, die eifersüchtig über „unsere“ Kinder wacht, damit die Eltern nicht das Kindeswohl verletzen. All dies wird gern gerechtfertigt unter Verweis auf die Tatsache, daß manche Eltern ihren Kindern schreckliche Dinge antun, sie verhungern lassen, aus dem Fenster werfen, systematisch foltern, oder die Teletubbies sehen lassen (gibt es die heute überhaupt noch, oder gelten die heute als Bildungsfernsehen für Gelehrte?). Diese Fälle gibt es, und es ist richtig, daß die anwendbaren Gesetze umgesetzt werden sollten. Wer ein Kind absichtlich tötet, soll dafür in das Nobelhotel mit den Gitterstäben wandern, und zwar lebenslänglich – ohne vorzeitige Haftentlassung, psychologische „Therapien“ oder sonstigen Unfug. Will man aber, wie behauptet wird, sicherstellen, daß diese Einzelfälle häufiger auffallen, hat man nur zwei Mittel und Wege zur Verfügung, die beide heutzutage beschritten werden: Schaffung einer Spitzelkultur, in der Nachbarn animiert werden, bei jeder Ohrfeige das Jugendamt zu rufen, und wann immer jemand etwas tut, was den Nachbarn als schlecht für die Kinder erscheint, sofort zu Denunzianten zu werden. Die andere Methode ist die zunehmend lückenlose Überwachung von Eltern und Kindern. Immer mehr obligatorische Tests – Sprachtests, psychologische und medizinische Tests und viele mehr – immer mehr Hausbesuche, dichtere „Betreuung“ von Eltern, die ihre Kinder noch selbst erziehen, flächendeckende „frühkindliche Betreuung“; kurzum: die Einrichtung eines totalitären Überwachungsapparats. (Als ob die Denunzianten nicht selbst schon totalitäres Verhalten an den Tag legten).

Um dieses Maß an Überwachung zu rechtfertigen und durchzusetzen ist die Objektivierung des Kindeswohls notwendig, d.h. es gibt jemanden, der weiß, was gut für alle Kinder ist. Wenn das Kindeswohl subjektiv bleibt, was es eigentlich wie wir gesehen haben, immer ist, gibt es keinen Ansatzpunkt für den Hebel, den es braucht um die erwähnte Bürokratie zu rechtfertigen. Nun sind die Mitarbeiter in Jugendämtern, Sozialarbeiter, Pädagogen, Psychologen usw. genau diejenigen, die in dieser Bürokratie Arbeit, Erfüllung und je nach Position teilweise auch Wohlstand finden. Die Professoren, die die Studien über die positiven Effekte der frühkindlichen Betreuung, der Ganztagsschulen usw. durchführen und verfassen, leben natürlich auch von ihrem Beruf. Wenn man die Hauptprofiteure der Jugendbürokratie zu den Richtern ihrer Effektivität macht, wird sich immer zeigen, daß man eigentlich nur noch nocht genug Geld in die Bürokratie gesteckt hat. (Egal, wie die Realität aussieht.) Bleibt das Kindeswohl subjektiv, gibt es keinen Grund, solche exzessiven Ausgaben beizubehalten, da die Vielfalt der möglichen Erziehungsmethoden und -stile jedem Menschen zur Auswahl frei steht, und durch die meisten Methoden dem Kind nichts schlimmes geschieht. Wenn manche Methoden in den Augen der Eltern erfolgreicher sind, dann werden sie vermutlich von selbst kopiert, während, weniger Gelungene, irgendwann aussterben. Und hier sind wir bei der dritten möglichen Antwort auf die eingangs gestellte Frage, wer das Kindeswohl definiert:

4. Kindeswohl ist Elternrecht

Das Kindeswohl eines beliebigen Kindes ist genau das, wovon die Eltern dieses Kindes glauben, daß es gut für das Kind ist, es sei denn durch die Anwendung der Methoden, die nach der Meinung der Eltern aus dem Kindeswohl folgen, wird das Kind getötet, oder erleidet nachweisbare, schwere physische Schäden. Unter dieser Definition ist es Privatsache, wie man sein Kind erzieht, was man für richtig hält und was für falsch. Diejenigen, die heute Hexenjagden veranstalten, um Kinder in die Hände des Staates zu verbringen, schreien natürlich laut auf, wenn man so etwas vorschlägt. Was ist denn mit all den Kindern, die von ihren unverantwortlichen Eltern nicht ordentlich auf die Berufswelt vorbereitet werden? Mit den Kindern, deren Eltern „bildungsfern“ sind, oder alkoholabhängig? Sind das nicht schlechte Umgebungen für Kinder? Müssen wir das nicht korrigieren, müssen wir diesen armen Kindern nicht helfen? Auf die Gefahr hin, hart zu klingen: Die Antwort ist nein. Denn es sind nicht „unsere“ Kinder. Wir haben kein Recht, den freien Bürgern, die die Eltern des betreffenden Kindes sind, vorzuschreiben, wie sie ihr Leben zu führen oder ihr Kind zu erziehen haben. Wenn die Eltern eine andere Vorstellung von Kindeswohl haben als ich, oder ein Expertengremium, dann könnte dies unter anderem auch die Ursache haben, daß sie ihr Kind besser kennen als ich, oder das Expertengremium. Sie könnten auch unverantwortliche Eltern sein. Aber unverantwortliche Eltern sind immer noch freie Bürger, und haben das Recht zu irren. Wenn sie ihren Kindern schlechte Eltern sind, dann tut es mir leid für die Kinder. Aber ich kann nicht wissen, ob das, was ich für eine schlechte Erziehungsmethode halte, für dieses spezielle Kind nicht gut sein könnte. Und niemand weiß, ob nicht das Kind durch den Alkoholkonsum seiner Eltern – ob exzessiv oder nicht – abgestoßen werden könnte. Niemand kann die unendlich komplexen Zusammenhänge verstehen, die im Menschen und zwischen Menschen wirken. Menschen als Individuen sind in jedem Merkmal so verschieden, daß die Vorhersage einer bestimmten Folge unmöglich ist. Das, was für ein Kind grauenhaft wäre, ist für ein anderes Kind genau das, was es braucht. Und bis zum sicheren Beweis des Gegenteils sollten wir die Autonomie unserer Mitbürger respektieren. Die oft kinderlosen Sozialarbeiterinnen (stellvertretend für eine ganze Reihe von Berufsgruppen), die besser zu wissen glauben, wie man ein Kind erzieht, bloß weil sie einen erziehungswissenschaftlichen Abschluß haben, sind ebenso irregeleitet, wie diejenigen, die glauben, sie könnten ein Raumschiff ins All bringen, weil sie in ihrem Mathematikstudium den Umgang mit den komplizierten Gleichungen gelernt haben, die für die Berechnungen notwendig sind.

Vertrauen wir den Eltern und lehnen wir gefährliche Floskeln wie das Konzept des Kindeswohls als objektive Größe ab. Man kann nicht messen, was gut für ein Kind ist. Und während durch die massive Überwachung und Kontrolle deutscher Eltern gelegentlich ein Mißbrauchsfall entdeckt wird, der sonst vielleicht unentdeckt geblieben wäre, ist der Zustand permanenten Mißtrauens, dieses Klima der Überwachung, die versteckte Angst, man könnte selbst das nächste Opfer der bürokratischen Mühlen werden, die langsam aber unerbittlich mahlen, nicht nur schädlich für Millionen deutscher Eltern und Millionen Kinder, sondern ist selbst auch wieder ein Baustein einer noch größeren gesellschaftlichen Entwicklung: der allmählichen Erosion persönlicher Freiheiten.

5. Konklusion: Eine kinderfreundliche Gesellschaft

Kinder sind die Zukunft einer Gesellschaft. Immer wieder wird heute darüber gesprochen, daß die Deutschen aussterben, also daß die Bevölkerung zurückgeht. Was auch immer man davon halten mag, eine Gesellschaft, in der es viele Kinder gibt, in der Kinder ein Anblick sind, der nicht merkwürdig, sondern völlig normal anmutet, eine Gesellschaft, in der Kinder der Normalfall sind, ist eine sympathischere Gesellschaft. Hingegen ist eine Gesellschaft, in der unbescholtene Eltern sich ducken, und hoffen, daß ihr Kind nicht im Kindergarten etwas malt, was eine Kindergärtnerin mit entsprechender Ausbildung als ein Anzeichen sexuellen Mißbrauchs ansehen könnte, eine unfreie Gesellschaft. Denn geschieht dies, dann sind die Eltern – ob schuldig oder unschuldig – ihr Kind los. Menschen leben dann in einem permanenten Zustand latenter Sorge, daß irgendeine unschuldige Handlung als Anzeichen für einen Verstoß gegen das von den Expertengremien geschaute Ideal des Kindeswohls interpretiert werden kann.

Eine kinderfreundliche Gesellschaft ist eine freie, offene Gesellschaft, in der Kinder willkommen sind, in der man nicht versucht, Kinder ins Arbeitsleben zu integrieren, sondern das Arbeitsleben als notwendiges Übel betrachtet, das immer und jederzeit hinter Familie und Kindern zurückzustehen hat.

In einer kinderfreundlichen Gesellschaft ist keine Karriere es wert, daß man seine Kinder vernachlässigt. In der Tyrannei des Kindeswohls ist kein Kind es wert, daß man seine Karriere vernachlässigt, also übergibt man die Sorge für das Wohl der Kinder gewissen Experten, die studiert haben, und daher als kompetent gelten.

In einer kinderfreundlichen Gesellschaft lassen Eltern sich die Sorge für ihre Kinder von niemandem nehmen. In der Tyrannei des Kindeswohls glauben immer mehr Eltern, sie wären nicht qualifiziert für die Erziehung ihres Kindes – die Kindertagesstätte (klingt wie Grabstätte irgendwie, nebenbei gesagt) wird es schon besser können. Eltern in Deutschland haben gute Absichten – sie wollen nur das beste für ihre Kinder. Aber man erzählt ihnen, sie wüßten nicht, was das ist.

Denn das Kindeswohl sei so komplex, daß nur Experten es verstehen können. Ich sage: Das Kindeswohl ist so komplex, daß Experten es nicht verstehen können.

Nur eine Tyrannei ist schlimmer als die Tyrannei der Bosheit: Das ist die Tyrannei der Guten Absichten.

Nun, nachdem ich den Faden des Arguments, im ermüdenden Gleichklang der Worte, überlang gesponnen habe, worüber die Nacht hereingebrochen und beinahe schon vergangen ist, ende ich – und mit mir der Artikel – wie ich, und er mit mir, dereinst begonnen hatte: Es gibt Begriffe, bei denen weiß eigentlich niemand so genau was damit gemeint ist. Gerade deshalb, weil jeder sie anders versteht, sind sie so gefährlich.

McCain: „It´s time for education reform“

Wenn es im Laufe der Jahre tatsächlich dazu kommen soll, daß in diesem Land und in allen Ländern mehr Bildungsfreiheit entsteht, dann müssen einige Länder vorangehen, damit das Argument wegfällt, das alles sei nicht machbar und unrealistisch. Und in diesen Ländern müssen zunächst relativ vorsichtige Schritte unternommen werden, um die politische Durchsetzbarkeit der Idee nicht zu gefährden.

Genau solche relativ vorsichtigen Schritte in die richtige Richtung könnte der nächste Präsident der USA vorantreiben. Zwar befinden sich die Demokraten im Würgegriff der Anhänger einer Staatsbildung in den amerikanischen Lehrergewerkschaften, und sie werden die Mehrheit im nächsten Kongress haben, aber wo solche Programme auf lokaler Ebene eingeführt werden, zeigen sie Erfolge, die selbst die erfindungsreiche Propaganda der Demokraten nicht kleinreden kann. Auf Bundesebene kann und soll ein Präsident gar nicht das große Bildungsreformgesetz beschließen, weil Bildung auf die lokale Ebene gehört, und nicht nach Washington D.C. Aber ein Präsident, der die Freiheit der Schulwahl eindeutig unterstützt, kann einerseits Gesetze per Veto verhindern, die in die falsche Richtung gehen, und andererseits das nutzen, was sehr zutreffend „bully pulpit“ genannt wird. Und wo es bundesweits Zuschüsse (übergangsweise) geben muß, kann ein Präsident in den USA auch das ein oder andere bewirken.

Für die Sache der Bildungsfreiheit ist es daher wichtig, daß der nächste Präsident sich nicht wie Obama und die meisten Demokraten in den Händen der Staatsbildungslobby befindet, sondern für Bildungsfreiheit und die Freiheit der Schulwahl eintritt. Kandidaten wie Ron Paul oder Chuck Baldwin (oder selbst Mike Huckabee) sind da zwar um Längen besser, aber McCain ist wenigstens ein Anfang.

Anmerkung: Wobei es natürlich interessant wäre, zu wissen, was McCain gegen das in Amerika grassierende Problem tun würde, daß es immer mehr College-Absolventen gibt und eigentlich nur ein Bruchteil der Jobs für den heute ein solcher Abschluß gefordert wird, tatsächlich einen solchen benötigen müßten. Dieses Problem ist kein rein amerikanisches, sondern auch in Deutschland existent und dank der Ignoranz der Bildungspolitik wachsend. Zu diesem Problem und den unheilvollen Aktivitäten des demokratischen Kongresses vielleicht noch dieser Artikel.

Veröffentlicht in:  on 4. August 2008 at 15:51 Kommentare (2)
Tags: , , , , , , , ,

Bildung: Von Buschkowskys und Rentieren

Die politische Talkshow „Anne Will“ befaßte sich heute mit einem Thema, das ich vor kurzem in einem längeren Essay angesprochen habe: Bildungspolitik. Insbesondere ging es auch um die Frage, wie mit Kindern aus „bildungsfernen Schichten“ umgegangen werden sollte (und auch mit ihren Eltern, wie sich bald zeigen sollte).

Die vertretenen Politiker und „Experten“, ergänzt um den als „Enthüllungsjournalisten“ titulierten Wallraff, bemühten sich abermals ehrenvoll um das Mäntelchen des sozialen Gewissens. Niemand, nicht einmal der CSU-Politiker Söder, dessen Mitgliedschaft in dieser Partei der CSU jedes Recht nehmen sollte, sich „konservativ“ zu nennen, machte die ebenfalls anwesenden Buschkowsky, Wallraff und Özcan Mutlu, ein mir unbekannter Politiker der Grünen, darauf aufmerksam, daß es gewisse Grenzen gibt, an die ein Staat in einer Republik sich zu halten hat, wenn er nicht autoritär werden soll. Zu diesen Grenzen gehören die Freiheitsrechte der Individuen.

Buschkowsky problematisierte, wie eigentlich alle Teilnehmer der Runde, die Tatsache, daß Kinder, die aus Schichten stammen, in denen Bildung ein Fremdwort ist, die in Milieus aufwachsen, in denen Gewalt und Drogenmißbrauch angesagt, Lernen und Anstrengung aber verpönt sind, schlechtere Ergebnisse im Bildungssystem aufweisen, als diejenigen, die diese Nachteile nicht haben. An der Sachlage gibt es keinen vernünftigen Zweifel, und daß dies so ist zeigt schon die Logik.

Im Anschluß daran machte er sich stark für Kindergartenpflicht, Kindergeldkürzung für Familien, deren Kinder die Schule schwänzen, und drohte unter Verweis auf eine analoge Praxis in den skandinavischen Ländern nebulös, der Staat solle den Kindern und Familien die Liebe entziehen, die die angeblich gutgemeinten Angebote des Staates ausschlagen. Zunächst einmal kann der Staat nicht lieben. Was Buschkowsky (Die russische Antwort auf George W.?) unter Liebe versteht, sei einmal dahingestellt, erscheint mir aber sehr bedenklich. Worauf er sich bezog war nach allgemeinem Verständnis aber nicht Liebe, sondern Geld. Der Staat soll also sozial benachteiligten Familien das Geld kürzen, wenn sie nicht genau das tun, was der Staat von ihnen verlangt? Genau. Das stellt sich Buschkowsky unter einem Sozialstaat vor. Und worin besteht nach der Meinung des Genossen das zu bestrafende Verbrechen der betreffenden Eltern? Nun, indem die Kinder nicht zur Schule gehen, und die Eltern nichts dagegen unternehmen, gefährden die Eltern das Kindeswohl. Und da das Kindeswohl das wichtigste ist, soll der Staat die Eltern bestrafen.

Wie bitte? Weil Eltern ihre Kinder nicht in eine Schule schicken, die ihnen nicht einmal die Grundrechenarten vermittelt, vergehen sich die Eltern am Kindeswohl? Ist es nicht eher der Staat, der sich am Kindeswohl vergeht, indem er alle Kinder auf Schulen zwingt, die zwangsläufig scheitern müssen? Und das müssen sie, denn was soll denn mit den vielen Kindern geschehen, die in bildungsfernen Schichten aufwachsen, und daher zwangsläufig durch die frühen Kinderjahre einen Startnachteil haben? Wie soll denn der Staat diesen Startnachteil ausgleichen? Buschkowsky und die Bildungsexperten der Linken, allen voran der Kassenpapst Lauterbach, haben auch dafür eine staatlich verordnete Medizin: Kindertagesstätten, obligatorische Kindergärten, obligatorische frühkindliche „Förderung“, diverse Zwangstests und vieles mehr. Lauterbach schreibt in seinem Buch „Der Zweiklassenstaat“:

Auch wenn sich sicherlich nicht jeder Nachteil ausgleichen läßt, steht doch fest, daß sein Schaden durch eine gute Ganztagskindertagesstätte und eine Ganztagsvorschule (…) begrenzt werden kann. Für das betroffene Kind macht es keinen Unterschied, aus welchem Grund die Eltern nicht mehr bieten – für die Zukunft unserer Gesellschaft genauso wenig.

Diese müssten natürlich kostenlos sein, aber da es keinen „free lunch“ gibt, zahlt dies der Steuerzahler. Aber bildungsfern heißt in Zeiten kostenlos verfügbaren Wissens und guter Bildung immer auch, daß kein großer Wille zur Bildung da ist. Also würden die Eltern der bildungsfernen Kinder die Angebote ausschlagen. Das wäre als Eltern in einem freien Land ihr gutes Recht, da Elternrecht vor Staatswunsch gehen muß, wenn die Gesellschaft frei sein soll. Daß die anvisierten Kinder nicht in den „Genuß“ dieser „Angebote“ kommen würden erkennen Buschkowsky und Lauterbach auch. Letzterer schreibt dazu:

Verteidiger unseres Systems weisen diesen Vorwurf [daß der Staat an der Misere schuld sei] zurück, da es eben nicht der Staat sei, der die Kinder vernachlässige, sondern die Eltern selbst. [...] Von Mangel an Verantwortung ist die Rede. Aber das kann nicht davon ablenken, daß der Staat die Aufgabe hat, das vernachlässigte Kind zu schützen und zu fördern, egal, was die Mutter (oder der Vater) denkt oder will.

Wäre sie nicht so bitter und giftig, müßte man sich diese Aussage auf der Zunge zergehen lassen. Weil der Staat Angebote macht, und die Eltern, erwachsene Staatsbürger einer freiheitlichen Republik, diese Angebote ausschlagen, soll der Staat das Annehmen dieser Angebote gesetzlich für verbindlich erklären. Dieselbe Mentalität findet sich übrigens auch bei Hartz IV und der Agenda 2010: wer ein staatlich vermitteltes „Angebot“ ablehnt, der wird bestraft. Willst du mit mir Essen gehen? Nein? Dann werde ich dich bestrafen! Der Fachterminus für solche „Angebote, die man nicht ablehnen kann“, ist meines Erachtens „Nötigung“. Schreibt das StGB in §240:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter [...] seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Einem Menschen unterhalb der Armutsgrenze mit der Entziehung von Geldleistungen zu drohen, ist ein empfindliches Übel. Die Absicht hinter dieser Drohung mit einem empfindlichen Übel ist die Erzwingung einer bestimmten Verhaltensweise (Handlung) der Eltern, in diesem Fall, ihr Kind auf eine versagende Staatsschule zu schicken. Die Androhung der Entziehung von Kindergeld als Peitsche für aufsässige Eltern ist generell verwerflich, aber insbesondere ist der Zweck ebenfalls verwerflich: einen Schulbesuch zu erzwingen, der in vielen Ländern ohnehin freiwillig ist, und dann noch auf einer Schule, die dem Kind nicht einmal Rechnen mit kleinen Zahlen beibringen kann, und das alles nur, um als „sozial“ gelten zu können. Denn man hat als Politiker ja etwas gefordert und etwas getan. Ferner finde ich Abs. 4 interessant, denn was sind diese Politiker, wenn nicht Amtsträger? Und was tun sie mit ihrem Amt, wenn nicht mißbrauchen?

Aber da, wie mancher Sprachkünstler sagen würde, „höre ich vor meinem geistigen Auge schon die Einwände“. Das ist alles etwas anders. Denn es geht ja um das Kindeswohl. Und wenn Eltern einem Kind die Beteiligung am staatlichen Zwangsschulprogramm verweigern, und lerne es auch noch so wenig, dann nähmen die Eltern dem Kind ja wenigstens die Chance. Und außerdem wäre ja ohnehin alles besser, wenn die Kinder früher eingezogen würden. (Eingezogen? Ja, denn erst kommen sie in die Krippe, dann in den Kindergarten, dann in die staatliche Grundschule, vielleicht vorher noch in Förderprogramme und Sprachkurse, dann in die „Gemeinschaftsschule“ [lies: Gesamtschule], dann machen sie Wehrdienst, dann gelangen sie in die Staatsuni, (…), und sie werden niemals wieder frei. (Frei nach einem großen Deutschen Redner, der sowohl klein war als auch humpelte, obschon er sich als Teil der Speerspitze des Ariertums verstand)) Auf jeden Fall wäre dann alles besser. Denn die Eltern vergiften ja die Fähigkeiten ihrer Kinder, indem sie „Bildungsferne“ absondern, also müssen die Kinder so schnell wie möglich aus den gierigen Klauen der Eltern in die warmen, liebenden, fürsorglichen Hände des Staates gelegt werden. Klingt seitenverkehrt? Ist es auch. Genauso wie die Logik der Büschekowsky und Lauterbäche dieses unseres Deutschen Vaterlandes.

Wer ernsthaft glaubt, Elternhäuser könnten bildungsferner sein als deutsche Schulen, der scheint unter Realitätsverlust zu leiden. Und wer ernsthaft behauptet, wie Lauterbach (und in seinem ideologischen Fahrwasser Buschkowsky) es tut, daß der Staat die Aufgabe habe, ich zitiere:

das vernachlässigte Kind zu schützen und zu fördern, egal, was die Mutter (oder der Vater) denkt oder will

der präsentiert sich als Feind der Freiheit unter dem Deckmantel der sozial(istisch)en Utopie von einer Gesellschaft der Gleichen. Denn es sind Familien, Ehepaare, Eltern, die die Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen haben. Wenn es eine Staatsbürokratie gibt, die definiert, was gut für ein Kind ist, und die Macht ergreift, diese Meinung gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zu exekutieren, der exekutiert die Freiheit gleich mit.

Offenbar glauben die genannten Diskussionsteilnehmer und ihr geistiger Anführer Lauterbach, daß das Ziel der Chancengleichheit einen solchen Eingriff rechtfertigen würde. Aber weder hat jemand einen Anspruch auf gleiche Chancen, noch kann es Chancengleichheit überhaupt geben, wie ich bereits in einem früheren Artikel angedeutet habe. Ein „Recht“ auf Aufwachsen in einem „bildungsnahen“ Elternhaus kann es nicht geben, denn niemand kann bestimmen, wer wo geboren wird, und über Zwangsumverteilung geborener Kinder wird zum Glück nicht diskutiert (aber wer weiß, wie weit die Ideologen der Chancengleichheit für ihre Ziele bereit sind, staatliche Zwangsgewalt zu mißbrauchen, um das Volk zu knechten). Ein solches Recht aber zu ersetzen durch die Pflicht zum ganztägigen Besuch einer staatlichen Einrichtung ab dem ersten Lebensjahr (Krippe), und diese Pflicht durch Drohung mit einem empfindlichen Übel umzusetzen, um damit den natürlichen Unterschied zwischen verschiedenen Kindern zu eliminieren, wird nicht zum gewünschten Ziel führen, und selbst wenn, wird der Preis an Freiheit und Gerechtigkeit (im Gegensatz zur Gleichheit) hoch sein.

Freiheit ist immer das Recht sich zu irren. Wenn Eltern sich nach der Meinung unserer Politiker bei den Mitteln zur Erziehung und Bildung ihrer Kinder irren, dann ist es in einer freien Republik ihr gutes Recht, dies öffentlich kundzutun, denn auch die Politiker haben das Recht sich zu irren. Wenn Eltern der Meinung sind, sie müßten ihr Kind nicht zur Schule schicken, dann kann das mehrere Gründe haben. Es kann eine bewußte Entscheidung sein, oder einfach eine Unterlassung, es kann weltanschauliche, religiöse Gründe haben, oder einfach der Faulheit entspringen. Politiker haben wie alle Bürger das Recht, ihre Mißbilligung gegen Eltern auszudrücken, die nicht so handeln, wie es sich Politiker oder studierte Pädagogen wünschen.

Chancen variieren immer. Jeder Mensch hat ein einzigartiges Kontingent an Stärken und Schwächen. Selbst die größten Schwächen können zu den größten Stärken werden. Wer an sich arbeitet und sich bemüht, wer sich anstrengt und nicht aufgibt, der kann seinen Weg in einer freien Republik finden. Wer einen Startnachteil als Ansporn zu seiner Überwindung begreift, der wird an den Hindernissen in seinem Weg wachsen. Wie der grüne Politiker der Runde, der aus einer bildungsfernen Immigrantenfamilie stammt, selbst Hauptschüler gewesen ist. Er hat nach eigener Aussage in der Sendung sich entschlossen, nicht so oft in die Disco zu gehen, nicht so viel zu trinken und an den Vergnügungen der Jugend teilzuhaben, sondern hat gelernt. Manche mögen dies heute schockierend finden, aber man sollte es vorbildlich finden. Mutlu hat sich bemüht, er hat sich angestrengt, und er hat Erfolg gehabt, seinen Weg gemacht, sich durchgesetzt. Andere Bürger können das auch.

Wer aber ein Hindernis oder einen Startnachteil als Vorwand dafür verwendet, nach dem großen Übervater Staat zu rufen, damit der ihm eine vierspurige Autobahn zu seinem Ziel baue, auf daß er sich nicht mehr zu bemühen brauche, der wächst nicht an Herausforderungen, sondern der wird scheitern, sobald er zu einem Problem kommt, bei dem der Staat ihm beim besten Willen nicht mehr helfen kann: nach der Schule es tatsächlich zu etwas zu bringen. Nicht alles im Leben ist immer einfach. Aber es führen für den, der dorthin will, viele Wege nach Rom. Einige führen über vierspurige Autobahnen, andere über verwinkelte mühselige Schleichwege. Einige Wege nach Rom führen auch durch die Hauptschule. Viele dieser Wege sind keine breiten, ebenen Autobahnen, sondern schwierige Hindernisparcours. Aber der Staat sollte keine Autobahnen bauen (es bleibt ja nicht dabei…).

Wie erwähnt hat jeder das Recht, zu fordern, der Staat möge bei dem Hindernisparcours, der das Leben eines einfachen Bürgers ist, mehr oder weniger behilflich sein. Aber wer fordert, staatliche Zwangsgewalt und Machtmittel einzusetzen, um Eltern vorzuschreiben, auf welchen Weg sie ihre Kinder bringen sollen, der vergreift sich an Elternrechten und zerstört Freiheit. Wie derjenige Freiheit zerstört, der sich Hartz IV ausgedacht hat, so daß ein ebenfalls in der Sendung aufgetretener Junge von den 300 Euro aus seinem Ferienjob nur 160 behalten durfte, weil sein Lohn auf das ALG II seiner Mutter angerechnet wurde. Das Problem ist nicht die konkrete Regelung, die wäre schnell korrigiert. Das Problem ist hier die Mentalität: Es gibt ein Problem? Hilfe, das soll der Staat schnell lösen. Ließe der Staat die Finger von dem Geld des Sohnes, wäre der Familie geholfen. Ließe der Staat die Finger von den Kindern deutscher Eltern, wäre den deutschen Eltern geholfen. Nicht alle Eltern treffen gute Entscheidungen für ihre Kinder. Viele Entscheidungen erweisen sich nachher als schlecht, manche sind absehbar falsch. Es gibt schlechte Eltern. Aber eine Bürokratie, die, lieber Herr Bürgermeister Buschkowsky, nicht lieben kann, sondern nur verwalten, ist nicht besser. Kinder brauchen keine Verwaltung. Kinder brauchen liebende Anleitung, sie brauchen ihre Eltern, und wenn sie diese nicht haben, oder diese sich nicht um sie kümmern, dann ist das eine Tragödie, aber der Staat kann diesen armen Kindern nicht helfen, außer er streckt seine eisernen Tentakel nach der Jugend aus. Dies ist gemeinhin unfreien, diktatorischen Regimen vorbehalten.

“No nation can remain free when the state has greater influence over the knowledge and values transmitted to children than the family.” (Ron Paul)

Das Problem unserer Jugend sind nicht die Eltern. Eltern werden wie alle Menschen immer fehlbar sein (die Katholiken mögen mir verzeihen, daß ich auch den Papst (den Heiligen Vater, interessanterweise…) für fehlbar halte). Eltern sind nicht perfekt. Unsere Jugend hat viele Probleme. Sie hat zu kämpfen mit einer verfallenden Kultur, in der kaum noch Anreize existieren, sich maßvoll und verantwortlich zu verhalten, mit einem hedonistischen Zeitgeist, unter dem alles geht, solange es nur Spaß macht. Sie hat zu kämpfen mit einer Weltwirtschaft, die sich nicht im geringsten darum kümmert, ob deutsche Jugendliche, kleine Rädchen im Getriebe des globalen Kapitalismus, ihren Platz in der Wirtschaft finden. Und die Jugend hat zu kämpfen mit einem Staat, dem es auf das Humankapital ankommt, also auf den Ertrag, den ein Mensch für das BIP und die Steuereinnahmen bringen kann, und nicht auf die unverwechselbare, sprießende, gedeihende, lebende Persönlichkeit, die diesen Jugendlichen zu „ihm selbst“ macht, die ihn definiert.

Staatliche Eingriffe zur Einebnung des (schwierigen) Lebenswegs der Menschen uniformieren eine Gesellschaft und deformieren Persönlichkeiten. Prof. Wunsch schrieb in einem seiner Bücher:

Eine Gesellschaft hat Zukunft, wenn nicht Konten, sondern Persönlichkeiten wachsen.

Recht hat er. Menschen müssen sich nicht rentieren (sic!).

Veröffentlicht in:  on 28. Juli 2008 at 0:58 Kommentare (1)
Tags: , , , , ,

Bildungsfreiheit statt freie Bildung

Mancher Leser mag sich fragen, worin denn der Unterschied zwischen Bildungsfreiheit und freier Bildung bestehe. Immerhin geht es um Freiheit und Bildung. Ich werde versuchen drei Ziele zu erreichen in den folgenden Zeilen: Die beiden im Titel erwähnten Konzepte (und damit den Unterschied zwischen ihnen) zu klären, darauf aufbauend zu erläutern, warum die Konzepte nicht nur verschieden, sondern exklusiv sind und zu einer persönlichen Wertung zu kommen, welches Konzept warum vorzuziehen ist.

1. Freie Bildung

Freie Bildung ist derzeit in Studentenkreisen in aller Munde. Heute schon weniger als vor einem oder zwei Jahren, aber es ist immer noch das beherrschende politische Thema der Unipolitik (wobei die Unipolitik ihrerseits kein beherrschendes Thema für den durchschnittlichen Studenten ist). Meist wird darunter verstanden, daß die Bildung, in der Regel die Universitätsbildung, aber auch Bildung generell, kostenlos bereitgestellt wird. (zum Beispiel hier) Natürlich bemerkt jeder mit einem Mindestmaß an ökonomischem Sachverstand sofort, daß dies nicht geht. JEMAND muß für die Bildung bezahlen. Die Hörsäle, Universitäten und Bibliotheken wollen auch gebaut bzw. auf dem neuesten Stand gehalten werden, und das kostet nun einmal Geld. There ain´t no such thing as a free lunch. Ehrlicherweise dreht sich die Forderung nach freier Bildung also gar nicht um eine kostenlose Bildung, sondern nur um die Frage, ob es die Aufgabe des Staates ist, allen Interessierten und Qualifizierten eine Bildung zu gewährleisten, die diese nicht selbst bezahlen müssen; also kurz gesagt: wer bezahlt die Bildung? Die Gesellschaft oder die sich bildenden Individuen?

1.1. Die Humankapitalisten

Die Antwort darauf ist für viele Anhänger der „freien Bildung“ klar. Bildung muß vom Staat bereitgestellt werden; viele sagen dies, da der Staat ein Interesse daran hat, „sein“ „Humankapital“ „optimal auszunutzen“. Alle drei Ausdrücke stehen in Anführungszeichen, da sie sehr merkwürdige und vom Autor dieser Zeilen nicht unterstützte Vorstellungen beinhalten. Beginnen wir hinten: Es ist mir nicht ganz geheuer, einen Menschen, und darum geht es ja hier, „optimal auszunutzen“. Noch viel bedenklicher ist aber, daß das Possessivpronomen „sein“ sich auf den Menschen bezieht. Der Staat „hat“ Menschen, die entpersönlicht als „Humankapital“ beschrieben werden, deren Fähigkeiten er „optimal ausnutzen“ will, um den Gesellschaftlichen Ertrag zu maximieren. Der Staat wird in dieser Perspektive als Bauer betrachtet, der das chemische Düngemittel „freie Bildung“ auf seinen Feldern verwendet, um damit den Ernteertrag zu optimieren. Der Bauer „hat“ die Felder, und er will sie optimal ausnutzen. Der Staat „hat“ den Menschen und wünscht eine Nutzenmaximierung, aus dem von ihm besessenen Gut (oder Rohstoff) Mensch.

Gerechtfertigt wird diese entwürdigende Sicht auf die Menschen mit einem Sachzwang (Die alte TINA-Ausrede There is no alternative!). Immerhin müsse Deutschland im globalen Wettbewerb konkurrieren, und könne es sich daher nicht mehr leisten, wertvolle Ressourcen ungenutzt zu lassen. Und mangels Öl oder Gold müssen halt unsere Kinder dafür herhalten, vom Staat „vermarktet“ und „ausgenutzt“ zu werden. Doch ist dies keine Erklärung. Der Wettbewerb mag noch so hart und fordernd sein, oder nicht. Die böse alte Globalisierung mag Deutschland unter Druck setzen, die Effizienz zu verbessern, oder nicht. Die Wissensgesellschaft (die sich vor allem durch eine interessante Absenz des Wissens auszeichnet) mag noch so sehr da sein und uns versuchen auf den Pfad der „optimalen Ausnutzung“ zu schwenken, oder nicht. Doch lieber verliere ich den globalen Wettbewerb und reduziere meinen Lebensstandard, ehe ich toleriere, daß Menschen ihre Würde verlieren und auf Ressourcenstatus reduziert werden. Ein Mensch darf niemals zu einem Zweck verwendet werden.

1.2. Die Antikapitalisten

Aber natürlich hängen bei weitem nicht alle Anhänger einer Staatsbildung, wie man sie ehrlicherweise nennen sollte, dieser inhumanen Auffassung an. Es gibt gar viele, die sich explizit gegen diese Verzweckung des Menschen wenden und diese gerade in einer „ökonomisierten Bildung“ erfüllt sehen. Daher wollen diese Individuen die Ökonomisierung der Bildung aufhalten, indem der Staat die Bildung bezahlt und private Initiative in diesem Sektor unzulässig werden soll (wo sie es nicht ohnehin schon ist).

Im Rahmen einer geplanten Kampagne wird es unter anderem gemeinsame Aktionen geben. Diese sollen unserer Forderung nach freier Bildung für alle, Ausdruck verleihen und sich gegen den wettbewerbsorientierten Umbau im Bildungssystem, gegen Studiengebühren jeglicher Art und die damit verbundenen Disziplinierungszwänge richten.

Abgesehen von einer verzeihlichen, wenngleich etwas extravaganten, Interpunktion handelt es sich bei diesem Ziel um das genaue Gegenteil der obigen „Humankapitalisten“. Bildung soll frei sein, gerade weil jede „Vermarktung“ von Bildung zwangsläufig zu „Disziplinierungszwängen“ führt, und da sich der Betrieb einer Bildungsanstalt auf dem freien Markt ja lohnen müßte haben die Proponenten dieser Argumentation nicht einmal gänzlich Unrecht. Ihr Argument verdient eine ernsthafte Auseinandersetzung und erscheint auf den ersten Blick ganz vernünftig. Es steht hier zur Debatte, ob eine „Wettbewerbsorientierung“ zwangsläufig zur Degradierung des Menschen zu disponiblem Humankapital führt, oder nicht. Sicher ist jedenfalls, daß dies nur dann geschehen kann, wenn die Anbieter von Bildung über die größere Marktmacht verfügen. Ist dies der Fall, dann ist es sehr plausibel, daß die Nachfrager sich nach den ökonomistischen Ideen der Anbieter richten müssen und die Bedingungen der Bildung einseitig an die schnelle, fließbandartige „Bildungsproduktion“ für den aktuellen Arbeitsmarkt anpassen werden. Diejenigen, die auf eine Ausbildung angewiesen sind, um auf dem Arbeitsmarkt konkurrieren zu können, müssen dann wohl oder übel nehmen, was sie bekommen können.

Die Frage ist nun, ob auf einem freien Bildungsmarkt eine solche Entwicklung zwingend ist. Sie ist definitiv möglich. An dieser Stelle kann auf dieses Problem nicht näher eingegangen werden, da es für die Absicht des Artikels peripher ist. Jedoch kann der Denkanstoß gegeben werden, daß die Antwort vermutlich von der sich ergebenden Marktstruktur abhängt, wie auch von den Wünschen der Anbieter und Nachfrager. Man kann sich sicher vorstellen, daß ein Markt, der von Anhängern eines humboldtschen Bildungsideals auf der Anbieterseite mitbestimmt wird, anders sein wird, als ein von den kurzfristigen Interessen von Unternehmern beherrschter. Ebenso wird ein Markt mit wenigen privaten Anbietern sich anders verhalten als ein Polypol. Vermutlich wird die Antwort auf die Frage also irgendwie kontingent sein, d.h. von Markt zu Markt verschieden. Es ist gut möglich, daß sich auch innerhalb eines Marktes viele sehr unterschiedliche Sektoren herausbilden würden, von denen einige die befürchtete Ökonomisierung auf die Spitze treiben würden, während sich andere Anbieter auf völlig entgegengesetzte Ideen berufen und freie Bürger heranbilden würden. Genau diese Entwicklung hin zu einer vielfältigen Bildungslandschaft ist eines der stärkeren Argumente für Bildungsfreiheit, doch dazu später mehr.

Eine letzte Bemerkung sei noch gestattet: Was ist eigentlich schlimm an der Ökonomisierung der Bildung, wenn nicht die Uniformität der vermittelten Gedanken und Ideen, die alle auf Konformität zur wirtschaftlichen Ordnung und den von der Wirtschaft vertretenen politischen Interessen gerichtet sind? Ich denke, daß genau dies das Problem der Ökonomisierung ist: Nicht die Tatsache an sich, daß eine marktliche Organisationsstruktur schlechtere Bildung hervorruft ist das Problem, sondern daß es zu viel Konformität bedeutet, wenn das große Geld die Forschung lenkt und die Lehre zensiert. In diesem einen Sinne ist „freie Bildung“ positiv zu bewerten, in dem „frei“ die Freiheit, also Abwesenheit, von Zwang und Zensur, starren Studienstrukturen und begrenzten Wahlmöglichkeiten bedeutet.

1.3. Die Statisten

Sie sind Statisten in dem Sinne, daß die Lösung für ein Problem bei ihnen in der Regel mit S beginnt und mit taat endet, nicht im Gegensatz zu Hauptdarstellern, sondern zu Libertären, Ultraliberalen, oder Anarchisten. Bei ihnen handelt es sich um vieles, und sie haben Positionen zu fast allen Themen der Zeit, aber sie haben eben auch ein Interesse an der Bildungspolitik. Ihr Argument, das auch oft mit den anderen Argumenten für „freie Bildung“ auftaucht, ist folgendes: Der Staat hat gegenüber den Bürgern die Pflicht, kostenfreie Bildung bereitzustellen (was logisch zwangsläufig auf Kosten derjenigen geht, die keine Bildung vom Staat empfangen). Warum hat er diese Pflicht? Dies wird zurückgeführt auf die Aufgabe des Staates, soziale Ungerechtigkeiten auszugleichen. Wer reich ist, kann es sich im rein marktlichen System listen, eine gute Bildung zu erlangen. Wer ärmer ist, kann dies oft nicht, oder muß sich mit weniger guten Angeboten abgeben, so die Argumentation. Da es nach dieser Denkrichtung zu den Aufgaben des Staates gehört, „Chancengleichheit“ herzustellen, müssen Bildungseinrichtungen vom Staat für alle gleich bereitgestellt werden, und die Allgemeinheit muß die Kosten für die Ausbildung der nächsten Generation übernehmen. Häufig wird dies mit dem Begriff Solidarität umschrieben und der Kampf gegen z.B. Studiengebühren wird ideologisch in die gleiche Schublade sortiert, wie der Kampf für höhere Sozialleistungen, höhere Rente, oder höhere Spitzensteuersätze.

Hiergegen zunächst drei Einwände. Vorher möchte ich klarstellen, daß es gute Gründe geben kann und auch gibt, warum der Staat Sozialleistungen erbringen sollte, unter bestimmten Bedingungen. Aber ich glaube, daß solche Leistungen nicht die Bereitstellung von Diensten umfassen soll, sondern die Bereitstellung der finanziellen Voraussetzungen, die die Menschen brauchen, um die Leistungen erwerben und in Anspruch nehmen zu können. Dies, also die Auffassung, daß der Staat Lebensrisiken, nicht das Leben, verstaatlichen sollte, wird in einem späteren Artikel näher begründet und erläutert. Jetzt zu den drei erwähnten Einwänden gegen die im nächsthöheren Absatz beschriebene Argumentation:

a. Zunächst möchte ich entschieden anzweifeln, ob es so etwas wie „Chancengleichheit“ überhaupt geben kann. Es gibt tausende von Kriterien, nach denen Menschen unterschiedlich sind. Die Wissenschaft ist sich uneinig darüber, inwieweit einige von ihnen genetische, einige von ihnen nichtgenetische Ursachen haben. Sicher ist jedenfalls, daß der Mensch in gewisser Hinsicht zweifach geprägt wird: einerseits durch seine genetischen Eigenschaften, andererseits durch seine Erziehung. Was bedeutet nun Chancengleichheit? Jeder Mensch soll, unabhängig von irgendwelchen ihm sonst noch anhaftenden Eigenschaften, durch den Staat die gleichen Chancen im Leben erhalten. Offenbar kann dies in der Realität nicht sein. Denn abgesehen von erschreckenden genetischen Manipulationen hat der Staat keine Möglichkeit, die genetische Vorprägung des Menschen zu ändern. Aber betrachten wir diese Prägung einmal nicht, und unterstellen, Chancengleichheit wäre schon dann erreicht, wenn jeder Mensch nur nach seiner genetischen Prädisposition, seinen ererbten Talenten und Fähigkeiten, was auch immer genetisch vorgegeben ist, nur nach dem, womit er geboren wird, unterschieden wird. Dies bedeutet, daß Chancengleichheit zu definieren wäre als die Ausschaltung aller Umstände, die nicht erblich sind, und die dazu geeignet sind, dem Menschen Lebenschancen zu nehmen, die andere Menschen aufgrund der Abwesenheit dieser spezifischen Eigenschaften nicht haben.

Das Ziel einer auf Chancengleichheit gerichteten Politik muß also immer sein, Unterschiede zwischen den Menschen zu minimieren. Den Unterschied zwischen arm und reich geborenen Kindern. Den Unterschied zwischen Mann und Frau. Den Unterschied zwischen Kindern aus bildungsfernen und Kindern aus „bildungsnahen“ Elternhäusern. Jeder nichterbliche Unterschied müßte ausgeglichen werden durch staatliche Intervention. Abgesehen davon, daß dies eine unermeßliche Aufblähung des Staatsapparates wäre, die nur mehr mit dem Begriff „totalitär“ umschrieben werden kann, was für sich schon ein sehr gewichtiger praktischer, aber auch ethischer Einwand wäre, nimmt man damit nicht den Menschen jede Individualität, jeden Charakter? Ist nicht der Mensch gerade definiert durch seine unergründliche Vielfältigkeit, durch die vielen tausend Eigenschaften, die ihn gegenüber anderen Menschen auszeichnen, die ihn befähigen, ein Individuum in einem besonderen Sinne zu sein? Menschen werden geprägt durch all die Dinge in ihrem Leben, die nicht gesteuert und nicht geplant werden können. Sie werden durch diese Dinge zu einem mehr oder weniger verantwortlichen, unverwechselbaren, einzigartigen Lebewesen, sie bilden das aus, was man Persönlichkeit oder Charakter nennen könnte. Sicher wird nicht all dies aufgehoben durch die Regulierung des Bildungssektors. Aber wenn alle Kinder, wie es von den Statisten gefordert wird, nicht erst in der Universität, sondern schon in der Schule (das ist bereits heute der Fall) und im Kindergarten (das ist heute zunehmend der Fall) und in Kinderkrippen ab dem ersten Lebensjahr (das wird bald der Fall sein) einer staatlich überprüften Einheitserziehung unterzogen werden, um sie vor ihren „bildungsfernen“ Eltern im Namen der Chancengleichheit zu schützen, dann hören Menschen bald auf, in diesem unvergleichlichem Maße Individuen zu sein, denn sie verfügen über den Erfahrungsschatz eines Fließbandautos.

Wer das Leben eines Menschen, ob im Namen der obigen Wettbewerbsorientierung, ob im Namen der Vermeidung derselben, oder im Namen eines hehren Ideals wie der Chancengleichheit, planen will, der vergeht sich an den Menschen denen er zu helfen vorgibt. Der stromlinienförmige Mensch ist die wildeste Phantasie eines totalitären Diktators, und der schlimmste Albtraum eines freiheitlichen Demokraten.

Natürlich haben Menschen aufgrund ihrer Herkunft unterschiedliche Chancen. Aus einer eher unteren sozialen Schicht stammend, bin ich mir dieser Tatsache durchaus sehr klar bewußt. Aber ich bin mir ebenso der Tatsache bewußt, daß, auch wenn diverse Studien zeigen mögen, daß reiche bessere Chancen haben als arme Kinder, jemand, der sich aufrecht bemüht und Talent besitzt, in diesem Land trotz aller Fehler und Schwächen des Systems die Chance besitzt, den sozialen Aufstieg zu schaffen. Es mag ein steiniger Weg sein, aber gerade an solchen steinigen Wegen schärfen sich Persönlichkeiten, wie man an diversen hohlen, reich geborenen Adligen immer wieder sehen kann, deren Persönlichkeiten nie durch Hindernisse und Mühen geschärft wurden, sondern nur durch Millionen verhätschelt.

Es ist legitim, eine Annäherung der Chancen bis zu einem gewissen Grad zu fordern, indem man den Eltern eines Kindes die finanziellen Möglichkeiten verschafft, für ihr Kind eine gute Bildung leisten zu können. Aber es ist nicht legitim, unter dem Deckmantel der Chancengleichheit die Verstaatlichung eines essentiellen Lebensbereiches voranzutreiben, mit dem unausweichlichen Ziel genau der Ökonomisierung der Bildung, die manche der Proponenten der „freien Bildung“ so enthusiastisch bekämpfen. Denn: Glaubt irgend jemand ernsthaft, der Staat würde auf Dauer jeden frei seine Bildung wählen lassen, viele Studiengänge anbieten, verschiedene Schulformen, verschiedene Möglichkeiten, sich und seine individuelle Persönlichkeit zu entwickeln während man wichtiges Wissen anhäuft?

b. Genau dies ist das zweite wesentliche Argument gegen die Idee der Statisten. Rousseau sagte zwar: „Entre le faible et le fort c’est la liberté qui opprime et c’est la loi qui libère“, und dies mag in bestimmten Zusammenhängen auch richtig sein. Aber wenn der Staat zum Garanten der Freiheit gemacht wird, dann wird er zwangsläufig, „angesichts“, wie es so gern gesagt wird, „knapper Kassen“, irgendwann die Leistung, die er erbringen muß, so zu organisieren versuchen, daß die Leistung möglichst ressourcensparend erbracht wird. Nun es ist aber so, daß gerade die Bildung eine zutiefst unökonomische Angelegenheit ist, daß also das was Humboldt unter Bildung verstand, und was die Aufklärung als Bildung ansah, etwas ist, was eben nicht am Fließband verabreicht werden kann. Was also verloren geht, wenn der Staat übernimmt, ist gerade das, was die Bildung so sehr auszeichnet gegenüber der reinen Berufsvorbereitung. Wer also als Gegner der Ökonomisierung der Bildung (und damit ihrer Entwertung und Umfunktionierung zu einem Instrument der Berufsvorbereitung, das möglichst gute Humankapitalerträge liefert) auftritt, der kommt nicht umhin, anzuerkennen, daß das Risiko des Abrutschens in eine rein ökonomistische, kurzfristige, auf Humankapitalmaximierung angelegte Bildung, auch bei einer staatlichen Lösung gegeben ist, ebenso wie bei einer wettbewerblichen Lösung der zur Diskussion stehenden Frage.

c. Wenn es also ein legitimes Ziel sein soll, dafür zu sorgen, daß die mehrfach erwähnte Ökonomisierung, oder um das eigentliche Problem zu benennen, Vereinheitlichung, der Bildungsangebote, nicht geschieht, sondern eine freie Bildung im wahren Sinn des Wortes bestehen bleiben soll (oder, wo es sie noch nicht gibt, erreicht werden soll), dann ist doch zu fragen, wie man dies am besten erreicht. Der Ansatz der Statisten ist auch aus diesem Grunde nicht hinreichend. Denn eine zentrale, staatliche Bildung, belastet durch eine Unmenge von bürokratischen Vorschriften und komplizierten Gesetzen, neuerdings sogar auf europäische Ebene gehoben (Bologna), ist der sicherste Weg in genau das Verderben, das manche der überzeugenderen Anhänger des Konzeptes „freie Bildung“ zu vermeiden suchen. Die Lösung kann nur in einer Lokalisierung der Bildung liegen. Nicht der Nationalstaat, schon gar nicht die EU oder sogar die UNO, sollten Bildung regulieren oder gegebenenfalls anbieten, sondern höchstens die Landesebene. Besser noch wäre es, wenn Bildung zwar auf höchstem Niveau, aber auch niedrigster Ebene, also lokal, angeboten würde. Ideal wäre die Lösung, daß nicht einmal auf lokaler Ebene eine Einheitsbildung existiert, sondern daß es selbst in jedem größeren Ort noch Alternativen, sprich: private Anbieter, gibt.

Ich ziehe aus den vorherigen Ausführungen den Schluß, daß für die Bewahrung einer wahrhaft „freien“ Bildung, das Konzept der staatlichen Bildung, wie es von den meisten Gegnern der Studiengebühren als Alternative zu eben diesen ungeliebten Gebühren vorgeschlagen wird, indem man fordert, daß im Namen der Gerechtigkeit, der Chancengleichheit, der Effizienz, oder irgendwelcher anderer Ideen, der Staat die Kontrolle über das Bildungssystem haben sollte, keine Lösung darstellt. Das staatliche Bildungssystem hat so wie es notwendig beschaffen ist, ebenso wie es sich diejenigen, die es noch ausbauen wollen (Ganztagsschulen, Kinderkrippen, Pflichtkindergärten uvm.), vorstellen, im Rahmen einer Idee der Bildungsfreiheit, wie ich sie im nächsten Abschnitt darlegen werde, den Charakter eines Problems, nicht der Lösung des Problems.

2. Bildungsfreiheit

Bildungsfreiheit liegt vor, wenn es niemanden gibt, der die Bildung eines Menschen artifiziell kanalisiert, das heißt, wenn jedes Individuum (und bei Minderjährigen die Eltern) frei im Rahmen einer vielfältigen Angebotspalette dasjenige Bildungsangebot auswählt, das seinen Präferenzen am ehesten entsprecht. Im Idealfall bedeutet dies, daß jeder die Bildung erhält, die er haben möchte. In der Praxis gibt es natürlich einige Einwände und Probleme, auf die ich später noch näher eingehen werde. Zunächst aber noch einige Worte über das, was Bildungsfreiheit im Gegensatz zur freien Bildung auszeichnet. Ist die „freie Bildung“ eigentlich nichts anderes als ein staatliches Zwangssystem (und die derzeitigen Variationen im Rahmen von bertelsmanninspirierten (Hoch-)Schulgesetzen wie dem HFG in Nordrhein-Westfalen ändern daran fundamental nichts, denn hier wird nur ein Teil der staatlichen Bürokratie in eine teilweise noch kompliziertere und noch undemokratischere privat-staatliche Mischbürokratie überführt), und ist sie dies insbesondere in der Schulbildung, da dort Schulpflicht herrscht, so ist Bildungsfreiheit tatsächlich das Gegenteil von „freier Bildung“. Denn während die „freie Bildung“ einfach nur bedeutet, daß der Staat die Kontrolle über die Kinder übernimmt, und diese später an den Universitäten auch nie wieder aufgibt, ist Bildungsfreiheit der Zustand, in dem es eine große Auswahl von kirchlichen, privaten und staatlichen Angeboten gibt, von denen diejenigen wahrgenommen werden, die eine bestehende Nachfrage befriedigen.

Zur Bildungsfreiheit gehört natürlich auch das Recht der Eltern, wenn ihre Fähigkeiten und ihre Wünsche es zulassen, ihr Kind zu Hause zu erziehen und zu unterrichten, frei von staatlicher Beeinflussung (Homeschooling). Wenn jemand freilich einen anerkannten Abschluß haben möchte, wie etwa ein Abitur, dann muß diese Person natürlich eine entsprechende Prüfung absolvieren, die sicherstellt, daß gewisse vergleichbare Standards eingehalten werden und über die Abschlüsse eine ungefähre Einschätzung des Bildungsstandes möglich wird. Selbstverständlich ist Homeschooling für die meisten Eltern nichts, insbesondere in den Fällen, in denen ein Kind nicht das Glück hat, in einer intakten Familie aufzuwachsen, oder wenn beide Elternteile arbeiten gehen wollen oder müssen. Homeschooling und die vielfältigen anderen Möglichkeiten Bildung in Eigenregie oder unter Anleitung privater Lehrer zu erwerben sind und werden immer eine Minderheitenoption sein. Doch derzeit sind diese alternativen Wege in Deutschland verboten, und die wenigen Privatschulen sind entweder elitäre, unbezahlbare Kaderschmieden, oder überbürokratische, letztlich staatlich kontrollierte Schulen. Die staatliche und überstaatliche Bildungsregulierung macht alternative Wege zur Bildung in Deutschland praktisch unmöglich. Nach Angaben der weltweit (schwerpunktmäßig in den USA) agierenden HSLDA sind in den meisten entwickelten Ländern mehr oder weniger freie Bildungsalternativen zulässig. In Deutschland gibt es praktisch keine Bildungsfreiheit. Unter Verweis auf eine Reihe von Argumenten wird immer wieder behauptet, Bildungsfreiheit sei nicht zu machen, schade der Gesellschaft oder einzelnen Menschen, je nachdem. In den folgenden Zeilen werde ich versuchen, einige der immer wieder kursierenden Argumente zu behandeln.

2.1. „Bildungsfreiheit führt zu Parallelgesellschaften“

Immer wieder argumentieren Gegner der Bildungsfreiheit mit der Parallelgesellschaft. Wenn es zu viele Familien gibt, deren Kinder nicht durch das staatliche Zwangssystem geschleust werden, dann entsteht eine „Parallelgesellschaft“. Doch was soll das überhaupt sein? Unter einer Parallelgesellschaft kann dem Wortsinne nach verstanden werden: eine Gesellschaft, in der es mehrere nebeneinander existierende Teilgesellschaften gibt. Dies kann durchaus negative Folgen haben. Eine weitgehende Ghettoisierung von Ausländern aus einem bestimmten Land etwa kann, wie man in den diversen Problemvierteln Deutschlands und Europas immer wieder feststellt, durchaus zu einer erhöhten Gewaltbereitschaft führen. Allerdings ist es aus meiner Sicht sehr fraglich, ob Homeschooling oder alternative, auch private, Bildungswege wirklich negative Parallelgesellschaften fördern, oder nicht schlicht und ergreifend zu einer pluralistischeren, vielfältigeren Gesellschaft führen. Wie in diesem deutschsprachigen pdf-Dokument zu lesen ist (und ich empfehle es zur Lektüre), gibt es auch Gegenargumente gegen die Furcht vor der Parallelgesellschaft. Ich möchte diese, da sie bereits in dem genannten Dokument sehr gut geschildert sind, nicht weiter diskutieren. Doch eine letzte Anmerkung zu der Frage der Parallelgesellschaft muß noch folgen:

Ein ausschließlich staatlich kontrolliertes Bildungssystem
(ein Bildungsmonopol) mit dem Ziel, Kinder zu standardisieren und zu „integrieren“, ist der Feind des Pluralismus. Im Namen der Chancengleichheit unterdrückt
ein solches System die Unterschiede zwischen einzelnen Gruppierungen – und gerade diese Unterschiede sind notwendig für den Pluralismus. Eine Nation, die auf einem so wichtigen Gebiet Uniformität verlangt, gibt die Prinzipien des Pluralismus und der individuellen Freiheit auf.

Soweit aus dem pdf-Dokument der HSLDA. Es sollte in diesem Zusammenhang, wenn man vielleicht geneigt ist, der Argumentation zur Parallelgesellschaft zuzustimmen, zu denken geben, daß es immer die autoritären und totalitären Regime sind, die versuchen, die Bildung in staatlichen Händen zu vereinigen. Hitler schuf im Dritten Reich das Jugendamt und verbot den Unterricht zu Hause. Er hatte auch sonst diverse Ziele, die die Indoktrination der Jugend als Vorbedingung hatten. Es wird oft gesagt, daß derjenige sich durchsetzen wird, der die Köpfe der Jugend beherrscht, weil die Jugend unsere Zukunft ist. Dies ist richtig. Und gerade deshalb sollte Vielfalt nicht als Parallelgesellschaft denunziert werden, bloß weil die Abwesenheit von Vielfalt nurmehr als Einfalt und nicht als Einheit zu bezeichnen ist. Die Vielfalt ist der Einfalt vorzuziehen.

2.2. Bildungsfreiheit ist unsozial

Es gibt immer wieder das Argument, daß es sozial nicht vertretbar sei, wenn man Bildungsfreiheit zuließe. Denn Privatschulen seien teuer, viele könnten sich diese nicht leisten. Dagegen gibt es eine ganze Reihe von Argumenten anzuführen:

a. Zunächst ist man oft verwundert, wie viel Geld manche arme Menschen doch haben. Das bedeutet nicht, daß alle armen Menschen, oder auch nur eine Mehrheit, in Wirklichkeit eigentlich genug Geld hätten. Gelegentlich mag dies eine Rolle spielen. Viele von denen, die vermutlich ihren Kindern keine Bildung ermöglichen würden, und keinen Zugang zu höherer Bildung wünschten, täten dies einfach deshalb, weil sie andere Präferenzen haben. Manche Menschen möchten eben lieber in den Urlaub fahren, als ihren Kindern eine gute Schule bezahlen. Dies mag traurig sein, aber Freiheit ist auch immer das Recht sich zu irren. Diese merkwürdigen Präferenzen könnten einige Menschen von Bildung fernhalten. Aber dies geschieht dann aus dem freien Willen dieser Menschen heraus (und bei Minderjährigen aus dem freien Willen der Eltern, der mangels Mündigkeit der Kinder den Willen der Kinder vertritt). Ich kann schon jetzt den Aufschrei hören: aber die Eltern sind doch für ihre Kinder verantwortlich! Dann muß doch der Staat die Kinder an sich reißen, sie den Eltern wegnehmen, um das Kindeswohl zu sichern. Eine Gegenfrage: Wieso maßt sich der Staat eigentlich an, besser zu wissen, was ultimativ gut für ein Kind ist, als dessen eigene Eltern, so schlecht uns ihre Entscheidungen auch erscheinen mögen? Als ob der Staat, als kalte Bürokratie, besser für Kinder sorgen könnte! (Aber dazu in späteren Artikeln sicher noch mehr.)

Bildungsfreiheit, und das mag so manchen abschrecken, ist einfach auch das Recht, keine Bildung zu wollen.

b. In den Fällen, in denen jemand die finanziellen Mittel nicht hat (und die dürften unter den sozial schwachen Menschen überwiegen), könnte der Staat gemäß dem Prinzip „Lebensrisiken, nicht Leben, verstaatlichen“ anstelle einer Zwangsverschulung eine Art Stipendium oder Bildungsgutschein ausgeben, der zum Zugang zu einer privaten, staatlichen oder sonstigen Bildung berechtigt (nicht verpflichtet). Diese Idee könnte dazu beitragen, die Fähigkeit von genuin finanzschwachen Familien, dennoch Bildung zu gewähren, verbessern. Sie hat freilich ihre eigenen Probleme, denn wem der Staat Geld gibt, dem kann er auch früher oder später Auflagen aufgeben, und er wird wieder immer stärkere Einschnitte in die Bildungsfreiheit durchführen. Diese Bildungsgutscheine wären aber sicher ein guter Schritt in die richtige Richtung. Sie würden es ermöglichen einen sozial verträglichen Übergang zur Bildungsfreiheit durchzuführen, was wesentlich ist für praktische Reformerwägungen.

2.3. Weitergehende Informationen zur Bildungsfreiheit

Die folgenden Links fassen zum Teil bereits im Text aufgetretene Links zusammen, und ergänzen diese noch um den einen oder anderen interessanten Link. Ich distanziere mich vorsorglich von den Inhalten der Links. Es sollte nicht so verstanden werden, daß ich mit allen inhaltlichen Forderungen der Seiten, auf die ich verlinke, einverstanden bin. Es handelt sich um weiteres Informationsmaterial zum Thema aus der Sicht der Befürworter einer Bildungsfreiheit. Freilich gibt es viele Gründe, ein so vielschichtiges Konzept zu befürworten oder abzulehnen.

Institut für Wertewirtschaft zur Bildungsfreiheit: Eine relativ lange, aber sehr informative Beschäftigung mit diversen Argumenten, die gegen die Entstaatlichung der Bildung bzw. für ihre weitere Verstaatlichung vorgebracht werden. Dieser Aufsatz geht deutlich über die von mir beschriebenen Argumentationslinien hinaus und umfasst sicher auch einen Teil dieser. Der Text ist aus einer wirtschaftliberalen Perspektive geschrieben, wenn auch viele der Argumente ebenfalls für Anhänger anderer Ideen lesbar und verständlich sind.

Allianz zur Trennung von Schule und Staat: Eine englischsprachige Seite, auf der allgemein die Position vertreten wird, daß der Staat in allen seinen Formen, einschließlich lokaler Behörden und einschließlich finanzieller Hilfen wie der von mir befürworteten Bildungsgutscheine, seine Aufgaben im Bildungsbereich abtreten sollte an die Individuen. Dies würde die Abschaffung des Bildungsministeriums bedeuten und kann als eine durchaus eher radikale Position verstanden werden. Dennoch können viele Informationen auf dieser Seite gefunden werden, vor allem bezogen auf die Situation in den USA: Es gibt auch eine Sektion („The Case for Separation“), in der ausführlich dargestellt wird, warum aus der Sicht der Allianz der Staat sich völlig aus dem Bildungsbereich zurückziehen sollte.

Homeschool Legal Defense Association: Eine vorwiegend amerikanische Organisation mit recht deutlich christlichem Hintergrund, die sich der inhaltlichen, aber auch rechtlichen Verteidigung des Homeschooling (und damit eines wesentlichen Teils der Bildungsfreiheit) verschrieben hat. Auf der Seite sind neben allgemeinen Informationen über Homeschooling auch Informationen über Entwicklungen in vielen verschiedenen Ländern zu finden (darunter auch Deutschland). In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal auf das deutsche pdf-Dokument verlinkt, das sich mit dem Thema Parallelgesellschaft beschäftigt.

Netzwerk Bildungsfreiheit: Deutschsprachige Seite, die sich ebenfalls mit dem Thema Bildungsfreiheit befaßt. Auf der Seite befindet sich derzeit ein offener Brief an die Bildungsministerin Schavan, zu dessen Unterzeichnung ich auffordern möchte.

3. Der Irrtum der Debatte

Es ist immer die Frage, in welcher Gesellschaft man leben will. Wenn man eine Gesellschaft möchte, in der der Staat, nach seinen Interessen und Ansichten, das Leben der Menschen bis ins Detail plant, lenkt und verwaltet, dann ist die Idee der „freien Bildung“ wie sie unter 1. skizziert worden ist, der Weg, den man gehen muß. Und es ist ja nicht so, daß dies eine Meinung von wenigen wäre. Sie ist vielmehr die herrschende Position. Sie wird es von Jahr zu Jahr mehr. Die Auffassung, daß der Staat die Aufgabe hätte, allen Menschen Bildung nicht nur anzubieten, sondern sie sogar zu erzwingen, hält sich hartnäckig in den Köpfen derjenigen, die uns regieren, aber auch vieler Menschen, die regiert werden.

Nun ist aber Bildung in der Tat nicht irgendein Gut, sondern ein ganz besonderes. Es befreit den Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Doch damit es das kann, muß der Mensch zuerst die Fähigkeit erwerben, sich aus dieser Unmündigkeit befreien zu können und zu wollen. Es ist ja nicht so, als ob der Mensch passiv wie durch einen Trichter Bildung verabreicht bekäme, und dann plötzlich mündig wäre. Bildung kann nur in die Lage versetzen, sich mündig zu machen, sich zu befreien. Denn das soll sie ja tun. Bildung wirkt nach dem aufklärerischen Anspruch immer als Befreiung; als Befreiung von Unmündigkeit, in diesem Fall. Doch wie ist das möglich, daß Bildung befreit, aber nur dann befreit, wenn man schon fähig ist, diese Befreiung wollen zu können? Genau das ist für diejenigen auf beiden Seiten der Studiengebührendebatte immer ein Rätsel, denn sie verfehlen das, worum es bei Bildung eigentlich geht meilenweit.

Bildung ist kein technokratischer Terminus, sie kann deshalb nicht vermittelt werden, wie eine Immobilie. Bildung erfordert Beteiligung an dem mühevollen Prozeß des Lernens und erschöpft sich doch nie nur im Lernen, sondern erfordert dieses als Voraussetzung. Heutige Debatten über Bildungspolitik, gefangen in fehlerhaften Annahmen über die Natur von Bildung und ihre Bedeutung in der Gesellschaft, gelangen daher unabhängig von der politischen Ausrichtung der Disputanten immer zu Fehlschlüssen und Irrtümern. Die einen betrachten Bildung als die Leiter zum Erfolg, und fordern deshalb im Namen der Chancengleichheit gleichen Zugang zu allen Bildungseinrichtungen, und zwar ohne dafür zahlen zu müssen, damit alle erfolgreich sein können. Die anderen betrachten Bildung als Voraussetzung für das Ausüben beruflicher Tätigkeiten, mithin als eine Art Investition in die Zukunft, und gelangen deshalb zu der Forderung, daß derjenige, der von der Bildung später profitieren wird, seinen Anteil dazu beiträgt, daß der Staat ihm die benötigte Bildung zur Verfügung stellt, die ihm ein höheres Einkommen verschaffen kann, von dem er dann die Schulden zurückzahlen kann. Beide behaupten, ihre Ideen seien gerecht. Doch beide Seiten irren fundamental. Denn Bildung wird von ihnen nur verstanden als ein Mittel zu einem Zweck wie Erfolg, oder Wirtschaftswachstum. Bildung hätte aber aufgrund ihres aufklärerischen, befreienden Anspruches auch dann noch einen Wert, wenn alle einfachen Zwecke, für die Bildung auch nutzbringend sein kann, der Welt entschwunden wären.

Diejenigen, die sagen, Bildung dürfe nicht als Ware behandelt werden, haben Recht. So wie ein Computer mir als Mittel dazu dient, diesen überlangen Artikel zu schreiben, und die Hirne meiner tapferen Leser mit abartigen Satzkonstruktionen zu quälen, so wie ein Brotmesser dazu dient Brot zu schneiden, so wie das Auto ein Mittel zum Zwecke der Fortbewegung ist, in diesem Sinne ist Bildung keine Ware. Denn obgleich Bildung einen Nutzen haben kann, ist sie doch nie bloß Mittel zur Nutzenmaximierung. Die großen Gelehrten vergangener Jahrhunderte waren allzu oft nicht allzu wohlhabend, und ihre Bildung hat ihnen nicht immer eine großartige Karriere verschafft. Aber ihre Bildung hatte einen Nutzen im höheren Sinne. Denn sie wirkte befreiend, aufklärerisch, hat Ideen und Gedanken in Freiheit hervorgebracht, die sonst für immer ungedacht geblieben wären, die nie das Licht der Welt erblickt hätten, wenn es nicht die zweckfreie Beschäftigung mit dem Gegenstand ihrer Wahl gegeben hätte.

Wo Bildung als Schlagwort benutzt wird, um über die steigenden Anforderungen in einer globalisierten Welt zu sprechen, indem man „mehr Bildung“ fordert, da tut man dem Begriff der Bildung Gewalt an. Da wo Bildung verstaatlicht wird, wo jeder Mensch durch ein aus Steuergeldern von der Gemeinschaft finanziertes System von Bildungsanstalten geht, da erwirbt die Gesellschaft so etwas wie einen Anspruch auf eine Gegenleistung in Form der Steigerung des Bruttosozialproduktes. Man kann die Stimmen ja schon fast hören: „Wir haben ihm seine Schule bezahlt und seine Uni. Nun muß er aber auch eine gute Karriere machen, viel verdienen, und viele Steuern zahlen, damit wir an ihm keinen Verlust gemacht haben werden“ (nun gut, bis auf das Futur II kann man die Stimmen wirklich fast hören). Wo aber hinter dem Recht auf Bildung der staatlich verordnete Imperativ steht. Statt „du darfst dich bilden“, „Du hast dich bilden zu lassen!“. Da hört Bildung auf, eine Beschäftigung in Freiheit zur Befreiung und Aufklärung zu sein. Und rein sprachlich zeigt der Wechsel vom Aktiv zum Passiv und vom dürfen zum müssen die eigenartige Wandlung des Bildungsbegriffes: er verliert seinen aktiven, aufklärerischen Anspruch, seine unglaubliche befreiende Kraft, seinen Innovationsimpetus in der Sekunde, in der er im Zusammenhang mit staatlichem Zwang gedacht und umgesetzt wird. Die Zwangsbildung ist immer Bildung in der Leideform. Es leidet die Bildung und es leidet derjenige, der gebildet werden soll: wer „sich bildet“, der tut etwas. Bilden ist ein sehr aktives Verb, es drückt einen Prozeß des Entstehens aus, etwas bildet sich. Wenn etwas gebildet wird, dann wird es geformt, genormt, einer Schablone angepaßt. Aber etwas, das genormt wird, das in eine Schablone hinein geformt wird, ist niemals frei. Es wird durch den Prozeß des Formens, des Bildens zum Gefangenen dessen, der ihn bildet. Zwangsbildung ist immer ein solcher passiver, leidender Prozeß. Etwas wird geformt, also seiner natürlichen, ursprünglichen Form beraubt und umgemodelt, bis es den Ansprüchen und Wünschen des Formenden, des Bildenden genügt.

Staatliche Zwangsbildung ist deshalb Anpassung, auch Verformung, in gewisser Weise Zerstörung von Persönlichkeit. Während Bildung in Freiheit die Persönlichkeit nach den Präferenzen des Formenden verändert, führt Zwangsbildung zur Verformung und Beugung des Charakters im Sinne des Staates.

Bildung ist keine Ware, dazu ist sie viel zu mächtig. Bildung kann im Idealfall den Menschen erleuchten, ihn aufklären, ihn befreien und ihn zu einem mündigen, freien Bürger machen. Bildung kann aber auch verstanden werden als gebildet-werden, als Prozeß der Deformation von durch genetischen und erzieherischen Faktoren (wohl-)geformten Persönlichkeiten.

Bildung ist keine Ware. Gerade deshalb ist aber Bildung immer nur in Freiheit möglich.