Erster Teil: Präludium
Kaum ein Begriff beherrscht so sehr den Diskurs unserer Zeit wie das Wort Gleichheit. Ob in der politischen Rhetorik der nationalstaatlichen Politik, in der der Wind der Zeit längst gedreht hat, weg vom Neoliberalismus hin zu einer Art Neosozialismus, welcher sich mehr als nur materielle Gleichheit auf die Fahnen schreibt. Ob in internationalen Zielvorstellungen, bei denen es um Armutsbekämpfung, Frauen- und Kinderrechte und vieles mehr geht, welche ebenfalls begründet werden mit einem Ziel namens Gleichheit. Auch in der Mathematik spielt Gleichheit eine große Rolle, es gibt sogar ein besonderes Zeichen dafür, das Gleichheitszeichen. Ziel dieses Essays soll es sein, die verschiedenen Arten der Gleichheit zu untersuchen, und schließlich festzustellen, welche Arten der Gleichheit heute besonders populär sind, und wie sie zu bewerten sind.
Vorweg sei gesagt, daß vieles von dem, was ich hier schreibe, auf diesem Blog bereits verstreut über viele Artikel geschrieben worden ist. Gelegentliche Wiederholungen lassen sich bei einem Thema wie der Gleichheit, das eng verflochten ist mit fast allen gesellschaftlichen Diskussionen unserer Zeit kaum vermeiden. Vermeiden lassen sich hingegen permanente Links auf Dutzende von Artikeln, in denen der eine oder andere Aspekt bereits von mir geschrieben worden ist, und welche nur den Lesefluß störten, und dem Leser wenig brächten.
1. Einleitung: Arten von Distinktionen
Eine Untersuchung der Gleichheit kann nicht bloß eindimensional vorgehen. Es ist notwendig, die Dimensionen zu unterscheiden und zu benennen, nach denen der Begriff der Gleichheit untersucht werden soll. Unterschieden werden können zum Beispiel folgende Aspekte:
- Wer soll gleich sein? (Alle Menschen, alle Deutschen, alle Hornochsen, alle Politiker…)
- Welcher Aspekt soll gleich sein? (Alle Menschen sollen Nasen mit sechs Metern Länge haben, alle Politiker Schwarzgeldkonten in Liechtenstein und alle Hornochsen ein lila Fell…)
- Mit welchen Mitteln wird die Gleichheit angestrebt? (Überzeugung, politische Macht, offene Gewalt, Erpressung…)
Viele solcher Arten von Distinktionen mögen für eine breitere Untersuchung der Gleichheit interessant sein, doch für den gegebenen Zusammenhang, in dem es um politische Gleichheitsziele geht, ist nicht mehr notwendig, als diese drei Unterscheidungen. Zunächst kann festgestellt werden, daß die Politik sich natürlich ihre Gleichheitsansprüche so formuliert, daß die jeweilige Gebietskörperschaft theoretisch den Zustand der Gleichheit herbeiführen könnte. Das bedeutet, daß Gleichheit für den Nationalstaat die Gleichheit aller Menschen, die im EInflußgebiet des Staates liegen, bedeutet, während die UNO mit dem Wort Gleichheit in der Regel global denkt und handelt. Diese Unterscheidung ist zwar interessant, aber ebenso trivial wie selbstverständlich. Denn es wäre natürlich sinnlos, wenn Deutschland versuchte, die Gleichheit in Polen zu verbessern – es sei denn Deutschland könnte in irgendeiner Weise Druck auf Polen ausüben, oder polnische ENtscheidungen beeinflussen. Auf europäische Ebene kann dies durch politischen Druck geschehen, oder auf vielfältige andere Weise. Aber es ist nicht der Sinn des Essays offensichtliche Fakten darzustellen. Also enthält diese Dimension für den gegebenen Zusammenhang wenig Interessantes.
Bei der Frage nach dem Aspekt der Gleichheit geht es um die Eigenschaften, deren Egalisierung angestrebt werden soll. Es könnte beispielsweise der deutsche Staat versuchen, die ökonomische Situation, gemessen in Euro, aller deutschen Menschen (oder alternativ aller Menschen in Deutschland), anzugleichen. Diese Art von Gleichheit wäre entschieden anders als der Versuch, eine Uniform (=Kleidungsgleichheit) in Deutschland durchzusetzen. Es wäre notwendig anders vorzugehen, und anders zu handeln. Es müßten andere Mittel und andere Rechtfertigungen vorgebracht werden. Doch offenbar ist auch dies nicht der wahrhaft interessante Aspekt der Gleichheit. Daher sollen diese wenigen Worte genügen.
Interessanter ist schon die Frage, mit welchen Mitteln Gleichheit angestrebt werden darf, soll oder wird. Denn, in unserem obigen Beispiel, könnte der deutsche Staat die Gleichheit im ökonomischen Sinne per Aufruf erreichen wollen, durch Radikalisierung der Steuerprogression, bis jeder Euro über dem Durchschnittsverdienst vollständig abgetreten werden muß, oder indem ein Militäreinsatz durchgeführt wird, bei dem einfach alles konfisziert würde, was „den Reichen“ gehört, bis die Reichen durchschnittlich sind. Solche Mittelwahl ist offensichtlich eine Frage, die sich dem Reich der praktischen Politik nicht entzieht. Waren die beiden Aspektunterschiede, die ich oben besprochen habe, noch im Wesentlichen theoretischer Natur, oder zumindest nicht zentral für den politischen Gleichheitsdiskurs, wie er derzeit geführt wird, ist diese Frage schon anders gelagert. Dennoch ist auch die Frage der Mittelwahl noch nicht das Zentrum dieses Essays. Schließlich handelt es sich um eine Art Begriffs- und Inhaltsklärung. In diesem Zusammenhang reicht es, wenn festgestellt wird, daß diese Unterscheidung von Gleichheiten nach dem Mittel ihrer Durchsetzung eine wesentliche Komponente politischer Diskussionen ist (was derzeit gern vergessen wird).
Offenbar braucht es also noch eine vierte Dimension der Gleichheit, welche untersucht werden soll. Begriffe wie Ergebnisgleichheit, Chancengleichheit, Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit fallen dem Leser an dieser Stelle vermutlich ein. Um diese Begriffe geht es bei der vierten Unterscheidung nach der Reichweite der Gleichheit. Sollen bloß alle Menschen im jeweiligen Gebiet das gleiche Recht auf etwas haben, oder sollen sie faktisch die gleichen Chancen haben, oder soll das gleiche Ergebnis garantiert werden? Diese Frage steht im Kern des Essays.
2. Ergebnisgleichheit
In der Regel wird heutzutage von Gleichheit in einem gesellschaftlichen Sinne gesprochen, also in einem Verständnis, das notwendig die gesamte Gesellschaft umfassen müßte. Aber selbst die eifrigsten Befürworter der Gleichheit können nicht alle Aspekte gleich machen wollen, was die Reichweite selbst des totalsten aller totalen Staaten bei weitem überstiege (zumindest mit der heutigen Technik, vielleicht ist das in Zukunft einmal anders). Daher beschränkt man sich in der Regel auf das Erreichen ökonomischer Gleichheit (Kampf gegen ungleiche Verteilung ökonomischer Güter und Ressourcen), gesellschaftlicher Gleichheit (Kampf gegen Diskriminierung und Ausgrenzung durch Individuen) und politischer Gleichheit (Beteiligung an Wahlen, direkte Demokratie usw.).
Nun sollen in diesem Streben, so die radikalsten Befürworter der Gleichheit, die Ergebnisse gleich oder zumindest sehr ähnlich werden. Der Bäcker soll genausoviel haben wie der Arzt, aber der Arbeitslose soll auch dasselbe haben wie der Bäcker. Jeder nach seinen Möglichkeiten, jedem nach denen Bedürfnissen. Offenbar muß jemand für dieses Ergebnis künstlich sorgen, es tritt nicht von allein ein. Unter der Annahme eines zumindest theoretisch nicht vollständig gelenkten Wirtschaftssystems, in dem die zu verteilenden Güter erwirtschaftet werden müssen, wird eine irgendwie geartete Einrichtung existieren müssen, um die Gleichheit der Ergebnisse zu garantieren. Denn von Natur aus sind alle Menschen verschieden. Nicht zwei Menschen werden in Freiheit zu demselben Ergebnis kommen. Immer wird einer von beiden mehr, der andere weniger haben. Manche Menschen sind eben intelligenter als andere, in wohlhabendere Familien hineingeboren, zielstrebiger, ehrgeiziger oder einfach glücklicher als andere. All diese Ursachen und unendlich viele weitere führen zu einer natürlichen Ungleichheit. Es ist nun für die Ergebnisgleichheit notwendig, all diese Unterschiede auszuradieren, denn sonst brächten diese Unterschiede immer wieder neue Ungleichheiten hervor.
Der neue Mensch muß also her, der Mensch muß gründlich generalüberholt werden, damit er nicht mehr so ungleich ist. Diese Politik, bekannt als Umerziehung, kann in verschiedener Weise durchgesetzt werden, aber immer ist es notwendig, irgendeine Form staatlichen Zwangs anzuwenden, weil offensichtlich nicht alle Menschen ein Interesse daran haben, umerzogen zu werden. Ferner ist es notwendig, so früh wie möglich anzufangen, weil sich die wesentlichen Eigenschaften der MEnschen sehr früh ausbilden, und im Erwachsenenalter kaum mehr zu ändern sind. Deswegen ist es wesentlich, die Umerziehung so früh wie möglich beginnen zu lassen. Beispielsweise sind die heutigen Anhänger der Ergebnisgleichheit die eifrigsten Befürworter von Kinderkrippen, Pflichtkindergärten, Ganztagsschule (oder überhaupt Schulpflicht statt Bildungsfreiheit) und allen staatlich kontrollierten Zwangstests zur Überwachsung der sprachlichen, gesundheitlichen oder sonstigen Überwachung der Kleinkinder. Die dramatische Erosion der Elternrechte in einem Land deutet immer darauf hin, daß der staat die Kontrolle über die Kinder zu übernehmen wünscht. Ergebnisgleichheit ist der wesentliche Grund für ein solches Verhalten seitens der Entscheidungsträger im Staat.
Offensichtlich führt ein solches Regime der Ergebnisgleichheit zwangsläufig, sofern man es konsequent anwendet, in die totale Tyrannei. Jeder Aspekt des menschlichen Lebens von der Wiege bis zur Bahre muß kontrolliert werden, damit keine Eigenschaften entstehen, die ökonomische Vorteile bringen. Und sofern diese Eigenschaften trotzdem vorhanden sind, ob aus praktischem Versagen der Umerziehung oder aus genetischen Einflüssen, oder irgendwelchen anderen Quellen, muß der Staat wieder sofort durch Enteignung und Umverteilung des Reichtums reagieren.
Ergebnisgleichheit steht also zwangsläufig in fundamentalem Widerspruch zur individuellen Freiheit und ist daher ebenso zwangsläufig abzulehnen.
3. Chancengleichheit
Diese Einsicht haben viele Menschen nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Regime in Osteuropa gehabt, und haben sich nunmehr der Chancengleichheit verschrieben. Es soll nicht mehr dafür gesorgt werden, so die Ausrichtung der meisten heutigen Politiker von links bis rechts, daß jeder das Gleiche hat, sondern daß jeder die gleichen Chancen hat, ein bestimmtes Gut zu erreichen, wie irgendein anderer Mensch.
Es ist nun nicht mehr notwendig, die exakte Gleichheit des Ergebnisses zu kontrollieren. Aber angesichts der natürlichen Ungleichheit von Menschen hinsichtlich ihrer Fähigkeiten und Eigenschaften bleibt es notwendig, die „Startbedingungen“ einzuebnen. Kinder aus sozial schwachen Elternhäusern haben sehr geringe Chancen auf einen Universitätsabschluß. Daher, so wird hier gefolgert, müssen die Chancen eingeebnet werden. Hier wird abermals Gleichheit rein statistisch verstanden. Wenn 5% der Kinder von Sozialhilfeempfängern ein ABitur schaffen, und 25% der Kinder aus wohlhabenden Elternhäusern, dann handelt es sich um eine Verletzung des Prinzips der Chancengleichheit, und politische Maßnahmen müssen ergriffen werden, um diese Ungleichheit zu bekämpfen.
In diesen Zusammenhang gehören viele Debatten unserer Zeit. Frauen verdienen statistisch gesehen weniger als Männer im gleichen Beruf, also müssen die Chancen der Frauen verbessert werden. Ferner sind sie unterrepräsentiert im Bereich der Physik, also brauchen wir staatliche Förderprogramme, die mehr Mädchen dazu verleiten, ein Physikstudium zu übernehmen. Überhaupt sind Kinder aus armen Elternhäusern benachteiligt. So rechtfertigen Politiker wie Lauterbach (SPD) oder allgemein viele Politiker heutzutage, die Krippenpolitik und Kindergartenförderung mit dem Argument der Chancengleichheit. Eltern, die ihren Kindern aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit nicht die gleichen Chancen bieten, wie andere Eltern es tun, sind schlechte Eltern, weil sie im Wege des Prinzips der Chancengleichheit stehen. Schließlich kann der Hans aus Berlin nichts dafür, daß seine Eltern arbeitslos sind, geschieden, arm, und in einem Problembezirk leben. Also sollte er auch nicht dafür bestraft werden. Der Staat muß ihm helfen, indem er ihn für eine möglichst lange Zeit seines Lebens aus den Fängen seiner Eltern befreit, und ihn staatlichen (oder staatsunterstützten privaten) Institutionen übergibt.
Es wird also sichtbar, daß es nicht um gleiche Startbedingungen gehen kann bei der Chancengleichheit (wie immer wieder gern, aber fälschlich, behauptet wird), sondern um ein kompliziertes System von gezielten Bevorzugungen, die angeborene oder aufgrund der gesellschaftlichen Stellung, in der man sich bei der Geburt befand, entstandene Unterschiede mit dem Ziel einer Gleichheit der Chancen korrigieren soll. Wiederum aber stellt sich die Frage, wie der Staat dies tun kann, ohne die Freiheit der Menschen vollständig aufzugeben.
Wie Lauterbach korrekt feststellt, kann es keine Rolle spielen, ob die Eltern des kleinen Hans ihn einer Krippe übereignen möchten oder nicht, weil es Hans objektiv gesehen nutzen soll (nach staatlicher Ansicht), und nicht unbedingt seinen Eltern. Der Staat muß also auch hier notwendig wieder das Mittel des Zwangs einsetzen, wie schon bei der Ergebnisgleichheit. Ferner, solange die Krippen die Kinder abends wieder freigeben, können die Expositionen eines Kindes gegenüber seinen Eltern nur verringert werden, niemals ganz ausgeschaltet. Was das Kind nach der Schule macht kann ebensowenig kontrolliert werden (selbst beim Internat nicht), wie die genetische Struktur des Kindes. Solche Unterschiede existieren ja auch, selbst wenn sie sicherlich nicht alles erklären können. Der Staat kann also wiederum, selbst unter vollständiger Usurpation des Privatlebens seiner Bürger, das Ziel der Chancengleichheit nicht ansatzweise für alle erreichen.
Mit anderen Worten ist eine Chancengleichheit niemals für alle gleich zu haben, das heißt, es müssen immer die Chancen einiger Gruppen selektiv verbessert werden auf Kosten der Chancen anderer. Und selbst dies wird erkauft mit einem massiven Verlust individueller Freiheit zugunsten staatlicher Intervention. Die Chancen einiger können auch nur etwas verbessert werden, wie die Anhänger der Chancengleichheit selbst feststellen, weil nicht alle diskriminierenden (=unterscheidenden) Faktoren ausgemerzt werden können.
Nun stellt sich die Frage, welche Gruppen bessere Chancen erhalten sollen. Die populäre Antwort darauf sind diverse Minderheiten, und die Mehrheitsgruppe der Frauen. Dies geschieht dann mittels Quoten und diverser Präferenzregeln. Darüber habe ich zu einem anderen Zeitpunkt ausführlich geschrieben und bin zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, daß sich eine solche selektive Ungleichheit im Namen der Chancengleichheit keinesfalls im Rahmen einer freiheitlichen Demokratie vernünftig rechtfertigen läßt. (Der interessierte Leser kann es nachlesen: Zur Legitimität der Diskriminierung)
Wenn dies aber so ist, dann ist das Konzept der Chancengleichheit auch am Ende, sofern man nicht bereit ist, Freiheit aufzugeben; denn es ist notwendig, für gleiche Chancen – oder zumindest ähnliche Chancen – zu sorgen, auch und gerade in üblicherweise dem legitimen Einflußbereich des Staates entzogenen Gebieten wie der eigenen Wohnung, oder Entscheidungen zum eigenen Privatleben und dem seiner Kinder. Freiheit ist also wohlverstanden nicht vereinbar mit Chancengleichheit, weil diese auch nur eine verkappte Form der Ergebnisgleichheit ist: während diese auf eine individuelle Egalisierung zielt, begreift jene bestimmte ausgewählte Gruppen als Fördersubjekte, deren statistische Ergebnisse wieder egalisiert werden müssen, damit jedes Individuum der betreffenden Gruppe gleiche Chancen auf ein bestimmtes Ergebnis hat, wie Menschen, die nicht zur Gruppe der Fördersubjekte gehören.
4. Zwischenfazit
Offenbar gibt es andere Gleichheitskonzepte, namentlich die Rechtliche Gleichheit und die Gleichwertigkeit, auf die ich zu einem späteren Zeitpunkt zu sprechen kommen werde. Für den heutigen Tag aber beende ich meinen Essay mit einem kurzen Zwischenfazit:
1. Freiheit und Ergebnisgleichheit sind ebenso unvereinbar wie Feuer und Wasser. Jeder Versuch, kollektiv die Ergebnisse gesellschaftlichen Handelns vorherzuplanen, endet zwangsläufig in der Tyrannei der Planer.
2. Freiheit und Chancengleichheit sind ebenfalls nicht miteinander vereinbar, weil Chancengleichheit nichts anderes sein kann, als selektive Bevorzugung einiger Gruppen auf der BAsis statistischer Ergebnisungleichheit.
3. Freiheit ist aber wesentlich für den Erhalt jeder moralisch guten Ordnung. Daher sind die beiden Konzepte Ergebnisgleichheit und Chancengleichheit abzulehnen als Gleichheitsideale. Wenn Freiheit mit Gleichheit vereinbar ist, dann nur auf der Basis eines der beiden im zweiten Teil zu diskutierenden Konzepte.