Vorbemerkung: Nein, ich mag Frege nicht. Aber dies ist eine Schrift und sie handelt von Begriffen. Genauer gesagt handelt sie von Begriffen, die ich in meinen Artikeln häufig zu verwenden geneigt bin, und die von mir in einer Weise gebraucht werden, die vielleicht nicht jedem beiläufigen Leser sofort geläufig ist. Daher habe ich in den folgenden Zeilen einige Begriffe definiert, welche dem Leser auf diesem Blog oft ins Auge stürzen werden
Freiheit: Das Recht, entscheiden zu können, was man tun oder lassen will, sofern die Tat oder Unterlassung mit demselben Recht aller anderen Menschen kompatibel ist. Insbesondere: Das Recht zu irren.
Toleranz: Die Pflicht, die Irrtümer anderer Menschen zu akzeptieren. Nicht: Die Pflicht, die Irrtümer anderer Menschen für richtig zu halten (dies ist Dummheit, keine Toleranz).
Lebensrecht: Das unveräußerliche Recht aller Menschen, nicht getötet zu werden, es sei denn sie versuchen selbst, jemanden zu töten (Notwehr).
Mensch: Angehöriger der Spezies homo sapiens in jedem Stadium seiner Entwicklung, wie aus jedem guten Biologiebuch zu entnehmen ist. Insbesondere gehören dazu auch die Exemplare der Spezies homo sapiens, welche oft unterschlagen werden, wenn man von Menschen spricht: Embryo und Fötus.
Person: Im Sinne Spaemanns ein Lebewesen, das in einer besonderen Weise Individuum ist, und zwar in einer solchen Weise, daß es nicht seine Natur unmittelbar ist, sondern daß es seine Natur hat. Dies bedeutet, daß es zu sich selbst in einer inneren Differenz stehen kann, so daß es sich nicht zwangsläufig als Zentrum seiner Welt und alles andere als „Um-Welt“ sieht, sondern daß es quasi „aus sich heraus treten“ kann, um sich selbst zu betrachten. DAs Haben dieser Natur bedingt, daß auch ein „Ausfall“ oder ein noch-nicht-entwickelt-sein der eigentlich für Personen charakteristischen Eigenschaften (Rationalität/Intentionalität und Selbstbewußtsein) nicht die Personalität verneint. Insbesondere: Alle Menschen.
Würde: Das, was Personen aufgrund ihrer Personalität zukommt. Würde hat, wer einen Anspruch darauf hat, nicht bloß zu einem Zweck verwendet zu werden (Instrumentalisierungsverbot).
Lebensrechtler: Menschen, die das Lebensrecht aller Personen für wesentlich halten, und die nicht bereit sind, den Verfall oder die Erosion des Lebensrechts aller Personen zu entschuldigen oder zu akzeptieren.
Rechtspartei: Analog zur Linkspartei eine (meiner Ansicht nach wünschenswerte) noch zu gründende Partei, die versucht, die CDU/CSU zur Rückbesinnung auf die im Wesentlichen verschütteten Grundwerte von Leben, Freiheit, Sozialer Marktwirtschaft usw. zu bewegen, und die sich ferner aufgrund ihrer Betonung individueller Freiheit, der Unterstützung der Personalität aller Menschen und ihrer Ablehnung aller Formen des Paternalismus von „rechtsextremen“ Parteien, die besser als „faschistische Parteien“ bezeichnet werden sollten, scharf abgrenzt und unterscheidet.
Bildungsfreiheit: Das Recht von Eltern und erwachsenen Schülern, die zu besuchende Schule selbst auszusuchen und zu entscheiden, ob überhaupt eine Schule besucht wird (z.B. Homeschooling, Privatschulen, kirchliche Schulen, allerlei alternative Schulkonzepte oder eben auch die staatliche Schule).
Bildungsgutschein: Ein Gutschein, der es auch sozial schwachen Eltern ermöglicht, ihren Kindern im Rahmen eines (im wesentlichen privaten) Systems der Bildungsfreiheit eine gute Bildung auf die von ihnen gewählte Weise zu verschaffen.
Infantizid: Vorsätzliche Tötung geborener Kleinkinder, die strafrechtlich eigentlich nach §§ 211/212 abgehandelt werden sollte.
Diskriminierung: Eine Unterscheidung zwischen Menschen auf der Basis von Eigenschaftsdifferenzen dieser Menschen. Oft auch gebraucht, um zum Ausdruck zu bringen, daß man die spezifische Distinktion nicht billigt. Ich verwende den Begriff meist im strengen Wortsinne, also als Unterscheidung, ohne eine spezielle Wertung vorzunehmen
Chancengleichheit: Ein Zustand, in dem jeder Mensch die gleichen Chancen auf irgendein Ergebnis hat, wie jeder andere Mensch, und in dem Unterschiede in den Ausgangsbedingungen im Namen der Gerechtigkeit ausgeglichen werden sollen. In der Regel unmöglich, da die Menschen unterschiedliche genetische und kulturelle Prägungen haben, was eine Umerziehung erforderlich machen würde, um das Ziel zu erreichen.
Akzidentielle Eigenschaft: Eine Eigenschaft, die jemandem zukommt, die ihn aber nicht in seinem Wesen charakterisiert. Eine Eigenschaft ist dann für einen bestimmten Zusammenhang akzidentiell, wenn es keinen Sachgrund gibt, durch den die Eigenschaft für den gegebenen Zusammenhang eine besondere Bedeutung gewinnt. Beispiel: Die Eigenschaft „blond“ ist akzidentiell, wenn es um die Zumessung staatlicher Arbeitslosenunterstützung geht, aber die Eigenschaft „arbeitslos“ ist wesentlich.