Das Steele-Desaster

Die Republikaner haben einen neuen Parteivorsitzenden gewählt, zumindest wenn man den deutschen Medien glauben möchte. Nun ist der „RNC Chair“ zwar formell der Parteivorsitzende, aber die Parteien sind in den USA wesentlich dezentraler organisiert als in Deutschland: das bedeutet der neue Vorsitzende wird nicht so viel zu sagen haben wie ein deutscher Parteichef, und nicht einmal soviel wie der Sonnenkönig.

Doch zwei Gründe bringen mich dazu, diese Wahl als signifikant zu betrachten: einerseits kann Michael Steele, so der Name des Neuen, wie der aufmerksame Leser bereits wissen wird, administrativ viel für die Partei tun (und das brauchen die Republikaner dringend, wenn sie die Demokraten nicht für immer regieren lassen wollen). Noch wichtiger ist aber der Symbolcharakter der Wahl Steeles. Die Republikaner befinden sich am Anfang der Nach-Bush-Ära. In dieser Zeit hat die Partei einen wesentlichen Teil ihrer konservativen Prinzipien fallen lassen. Als Beispiele nenne ich an dieser Stelle den außenpolitischen Interventionismus, diverse Medicare-Erweiterungen, No Child Left Behind (eine Art Zwangsvereinheitlichungsprogramm für Schulen) und den Patriot Act, aber auch in anderen Bereichen lassen sich viele Beispiele finden.

In den Vorwahlen zur letzten Präsidentschaftswahl standen sich entsprechend diejenigen gegenüber, die die Republikaner wieder auf ihren alten erfolgreichen Kurs bringen wollten (noch 2002 gab es in den USA laut Gallup mehr Republikaner als Demokraten, was heute nur noch in etwa 10 der 50 Staaten der Fall ist), und diejenigen, die den unter Bush eingeschlagenen Weg der Abwendung vom konservativen Gedankengut fortsetzen wollten. Beispiele für die erste Gruppe wären Giuliani, Romney und in gewissen Grenzen McCain. Zur anderen Gruppe gehörten Ron Paul und mit Einschränkungen auch Mike Huckabee.

Diese Spaltung in „konservative“ und „moderate“ Republikaner (letztere sind oft Neocons, die Unterstützung für ihre außenpolitische Agenda durch Kompromisse bei innenpolitischen FRagen erkaufen wollen, was die Sache nur noch schlimmer macht) kann nicht lange in dieser Form bestehen bleiben. Schon im Sommer 2008 deutete sich an, daß ein guter Teil der konservativen Basis nicht allzu enthusiastisch bezüglich der Kandidatur McCains war. Dieser hatte die Vorwahlen letztlich nur aufgrund der Stimmen unabhängiger Wähler gewinnen können, die gar keine Republikaner waren, aber wegen der eigenwilligen Vorwahlregelungen mancher Staaten dennoch zur Wahl zugelassen waren. McCain wählte danach Palin zu seiner Vizepräsidentschaftskandidatin, was diese beunruhigten Basisströmungen erst einmal beruhigte. Nachdem die Wahl verloren war, unter anderem auch weil viele Republikaner, die 2004 noch Bush gewählt hatten, diesmal daheim geblieben waren oder gar Obama gewählt hatten, brach die Debatte erneut los: Sollen die Republikaner eine konservative Partei sein, die das Recht auf Leben, die traditionelle Familie, die amerikanische Verfassung und die ihr zugrunde liegenden christlichen Grundwerte und Traditionen verteidigt wo sie bedroht sind und wiederherstellt, wo sie beschädigt wurden? Oder sollen die Republikaner eine moderne europäische „konservative“ Partei wie die Tories in Großbritannien oder die CDU in Deutschland werden, die für nichts steht, bis auf Einmischung in die Angelegenheiten fremder Staaten, Gängelung der eigenen Bevölkerung durch paternalistische „Schutz“-Gesetze und Aufgabe lokaler Souveränität zugunsten des Zentralismus? Diese Kontroverse ist es, die in jeder Wahl und jeder Entscheidung der republikanischen Partei sich widerspiegelt. Darum ist die Wahl zum RNC Chairman wichtig gewesen.

Was also ist über den Sieger zu sagen? Zunächst einmal ist er von schwarzer Hautfarbe, was für einige Berichterstatter offenbar die Schlagzeile überhaupt war, für mich aber gar nicht von geringerer Relevanz sein könnte. Mich interessiert nicht im Geringsten, ob ein Politiker schwarz oder weiß ist, sondern nur ob er gut oder schlecht ist, also ob sein Charakter, seine Integrität, seine Grundüberzeugungen und seine inhaltlichen Positionen zu einigen wesentlichen Themen ihn zum Amt befähigen oder nicht. Ein weißer Mensch mit engen Kontakten in die linksextreme Szene, zu diversen Terroristen, dem Ku-Klux-Klan usw. wäre für mich genauso unhaltbar gewesen, wie ein asiatischer Befürworter von Abtreibung und Völkermord, oder eben wie Obama. Genauso (wenn auch in geringerem Maße) geht es mir auch mit Michael Steele.

Eindeutig und entschieden unterstützt er die bisherige amerikanische Haltung zur Außenpolitik (wie im übrigen in wesentlichen Punkten trotz einiger inhaltsleerer Gesten auch Obama). Ebenso klar ist seine Unterstützung einer Gruppe innerhalb der republikanischen Partei (die Gruppe heißt „Republican Leadership Council“), die sich für Abtreibung, gegen die traditionelle Familie und allgemein gegen konservative Werte ausspricht. Menschen wie Frau Whitman, die sogar die Teilgeburtsabtreibung im 9. Monat ohne Beschränkungen legalisieren will (diese ist seit 2003 in den USA nicht mehr legal, was ein Verdienst von Bush und den konservativen Republikanern ist), spielen die wesentlichen Rollen in dieser „republikanischen“ Gruppe. Diese RINOs („Republicans in Name Only“) sind Steeles Unterstützer und Befürworter.

Steele selbst hat sich 2006 dafür ausgesprochen, Roe vs. Wade nicht mehr zu bekämpfen. Roe vs. Wade ist eine Entscheidung des amerikanischen Supreme Courts von 1973, die im Wesentlichen folgendes festlegt: 1. Es gibt ein Grundrecht auf ungehinderte Abtreibung. 2. Dieses Recht gilt ohne jede Beschränkung für die ersten drei Monate der Schwangerschaft. Weder die Einzelstaaten noch der Kongress können auch nur die geringsten Beschränkungen dieses Rechts beschließen. 3. Ab dem 4. Monat der Schwangerschaft sind solche Beschränkungen zulässig, sofern sie Ausnahmen für die „Gesundheit“ der Mutter machen. 4. Die Definition von „Gesundheit“ ist der am selben Tag gefallenen Entscheidung Doe vs. Bolton zu entnehmen. 5. Die Definition von „Gesundheit“ in Doe beinhaltet sowohl physische als auch psychische Gesundheit, und ist strikt subjektiv. Wenn ein Arzt sagt, die psychische Gesundheit der Frau sei bedroht, dann darf abgetrieben werden. Derselbe Arzt kann dann an der Abtreibung verdienen, die entweder vom Steuerzahler finanziert werden muß, oder von der Frau selbst – was dem Arzt egal ist, die Abtreibungsklinik und er bekommen ihr Geld. In der Praxis bedeutet dies, daß Abtreibung immer dann legal ist, wenn der Arzt, der von ihr profitiert, die Schwangerschaft für gesundheitsgefährdend hält (also fast in jedem Fall). Dies hat dazu geführt, daß effektiv jede Abtreibung in den USA nahezu ohne Beschränkungen bis zum 9. Monat der Schwangerschaft legal ist. Dieses Regime, sagt Steele, lehne er ab. Aber trotzdem bekennt er sich nicht dazu, diese Entscheidung zu bekämpfen, sondern möchte sie beibehalten. Damit nimmt er die gleiche Position ein, wie alle führenden Demokraten: ich bin zwar gegen die Ermordung ungeborener Kinder, aber ich werde nichts dagegen tun, weil jede Mutter das Recht haben soll, über Leben und Tod ihrer Kinder zu entscheiden. Allein dies disqualifiziert Steele von jedem öffentlichen Amt und jedem Parteiposten.

Aber es hört hier ja nicht auf. Steele ist ein Gegner des Second Amendment, also des Rechtes aller Amerikaner auf Waffenbesitz (was er allerdings wie er es so gern tut in sorgfältig formulierten Phrasen versteckt; eine Seuche, die unehrliche Politiker oft genug plagt, weil sie ihre wahren Ansichten zu verbergen haben). Er sagte, er sei dafür, bestimmte Arten von Waffen zu verbieten, weil man sie zum Jagen nicht brauche; diese Waffen seien für den Jäger Overkill. Was Steele nicht versteht ist der Sinn des zweiten Verfassungszusatzes: Es geht nicht darum, daß alle Amerikaner jagen dürfen, sondern darum, daß sie frei sind. Der Zweck des Rechts auf Waffenbesitz ist die Chance, sich gegen eine tyrannische Regierung wehren zu können. Wer durch Beschränkungen des Waffenbesitzes dafür sorgen will, daß Amerikaner nur noch Jagdgewehre haben dürfen, der beraubt das Second Amendment allen Sinns. Da wäre es ehrlicher, es gleich ganz abzuschaffen, oder wie Obama zu ignorieren. Ein Politiker, der in einem Land lebt, in dem die Bürger das Recht haben, sich gegen invasive Bürokraten unter gewissen Umständen zu wehren, und auch die Mittel dazu haben könnten, muß eben aufpassen, welche Beschneidung der Freiheit er beschließt. Er kann das Volk nicht herumkommandieren und als Tanzbären behandelt. Er muß dem Volk Freiheit lassen. Und solche Freiheit muß nicht zwangsläufig zu höherer Gewalt führen. Ich weiß nicht, wer es gesagt hat, aber der Spruch stimmt: „If you outlaw guns, only outlaws will have guns“. Waffen töten keine Menschen. Menschen töten Menschen. Menschen haben die Willensfreiheit, die sie brauchen, um sich in einer gegebenen Situation für oder gegen den Gebrauch einer Schußwaffe zu entscheiden. Entscheiden sie sich für den Gebrauch einer Schußwaffe, dann gibt es ein charakterliches und moralisches Problem, kein Problem mit dem Waffenrecht. In einer Gesellschaft wie der Schweiz, in der jeder erwachsene männliche Bürger der Alpenfestung Waffenbesitzer ist/sein könnte, geschehen auch nicht mehr Verbrechen als in Ländern, in denen nur die Regierung über militärisches Potenzial verfügt. Steele lehnt hier also die Freiheit der Amerikaner ab, was ihn ebenfalls von jedem Amt und jedem Parteiposten disqualifiziert.

Leben und Freiheit sind zwei wesentliche Grundpfeiler – sogar die wichtigsten – einer jeden freien Republik. Bürger, die nicht leben, sind keine Bürger. Und Bürger ohne Freiheit sind Untertanen. Natürlich ist Steele besser als die Demokraten, die sich mit Obama gewissermaßen den Hohepriester der lebens- und freiheitsfeindlichen Kräfte in den USA zum Präsidenten gewählt haben. Aber nicht so gut, wie er sein könnte; nicht so gut, wie er sein sollte; nicht so gut, wie er sein müßte, um die Republikaner zu einer ernstzunehmenden Kraft im Kampf um die Ideenhoheit in den USA zu machen. Steele beschreibt sich selbst als „moderat“ und will die Gräben zwischen Liberalen und Konservativen, Demokraten und Republikanern heilen. Natürlich mag dies ein ehrenwertes Anliegen sein, und man sollte nicht mehr Spaltung befürworten als notwendig ist. Aber ein gewisses Maß an Spaltung ist notwendig, wenn die eine Hälfte des Landes im Wesentlichen etatistischen skandinavischen „Wohlfahrtssozialismus“ der schlimmsten Art mit einer fast schon körperlich spürbaren Verachtung gewachsener, funktionierender Strukturen und Traditionen verbinden will. Und die Überbrückung von Gräben ist ja schön und gut, aber die Demokraten sind nicht bereit, aller Rhetorik zum Trotz, in wesentlichen Fragen inhaltliche Zugeständnisse zu machen (und warum sollten sie ja auch, sie haben riesige Mehrheiten in allen Bereichen).

Steele ist ein sehr schlechtes Zeichen für jeden Konservativen. Wenn die Republikaner unbedingt glauben, sie müßten ein Zeichen setzen, daß sie nichts gegen Schwarze haben, dann hätten sie doch Ken Blackwell wählen können, welcher auch zur Verfügung stand, aber nur wenige Stimmen erhielt (aber nicht diese fast-Inkarnation von Angela Merkel!). Das Parteiestablishment hat sich eindeutig zum Schmusekurs eines McCain bekannt und damit erneut bekräftigt, daß die Republikaner nicht die Anlaufstelle für ernsthafte Konservative sein wollen, sondern für enttäuschte Großstadtdemokraten, welche eine Protestpartei brauchen, um Dampf gegen die permanente Demokratische Mehrheit abzulassen. Dies ist einer der Tage, an denen man sich wünscht, Republikaner zu sein, nur um dann austreten zu können.

Steele ist sicher ein sympathischer, eloquenter und auch rhetorisch begabter Mann. Sein Charakter scheint nach dem, was ich weiß, zumindest für einen Politiker recht ordentlich zu sein. Doch seine inhaltlichen Positionen und sein Unwille klar Stellung zu beziehen gegen die falsche und unvernünftige Politik der Demokraten und der Bush-Republikaner macht ein positives Fazit schwer. Natürlich wäre er (genauso wie McCain) immer noch das kleinere Übel gegenüber Obama oder Clinton oder den meisten Demokraten, die die Tötung unschuldiger Kinder (Abtreibung) und wehrloser alter Patienten („Sterbehilfe“) unterstützen, aber diese Politiker waren nicht seine Gegner bei dieser Wahl. Es gab Alternativen, wie immer. Blackwell, Dawson und andere. Aber die Republikaner haben sich für die Fortführung des neo-“konservativen“ Kurses entschieden, statt für eine authentisch konservative Richtung mit klaren Positionen und Werten.

So scheidet ein weiteres Stück Hoffnung für eine der letzten konservativen Parteien der westlichen Welt dahin.

Rechte und korrespondierende Pflichten

Einleitung: Menschenrechte

Vor etwas mehr als 60 Jahren wurde die UN-Menschenrechts- erklärung verabschiedet. Bis heute werden im Namen von Rechten harte innergesellschaftliche Verteilungskämpfe geführt – wie kürzlich bei der Auseinandersetzung um Studiengebühren, oder auch bei Hartz IV. Manche Regierungen führen sogar Menschenrechte ins Feld, wenn Kriege gerechtfertigt werden sollen, wie die Schröder-Regierung mit ihrem Argument, die Rechte der afghanischen Frauen etablieren zu wollen durch militärische Intervention in Kabulistan. Rechte haben zu mehr Blußvergießen geführt, als alles andere auf Erden, einschließlich des menschlichen Gewinnstrebens. Denn während derjenige, der nach Gewinn strebt immer noch die Menschen am Leben lassen muß, die er zum Gewinnstreben braucht, so kann der Kreuzfahrer für die Rechte irgendeiner Gruppe eine Politik der verbrannten Erde vertreten, wenn nur am Ende nominell die Rechte, für die er zu Felde gezogen ist, anerkannt werden. Was ist also mit diesem Konzept, den Rechten der Menschen, daß es so brisant ist? In den folgenden Zeilen werde ich versuchen, einige wesentliche Konzepte bezüglich des Begriffs „Recht“ darzustellen und ferner einige politische Konsequenzen daraus zu ziehen versuchen.

1. Ein Strauß Rechte

Rechte scheint es in allen Formen und Farben zu geben. Alle Menschen, so versichert uns ein Chor aus nationalen und internationalen Deklarationen und Festreden, hätten alle möglichen Rechte: auf Leben, Bildung, Freiheit, Selbstverwirklichung, Eheschließung, Kinderbetreuung, Eigentum, Respekt, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und viele, viele mehr. In diesem juristischen Dschungel kann sich der Normalbürger nicht mehr orientieren und weiß nicht mehr was ihm überhaupt zusteht. Daß dies ein weiterer Schritt – in den Worten eines arg verkanteten Kant – zur Entmündigung des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Freiheit ist, erscheint dem libertären und dem konservativen Leser vermutlich offensichtlich.

Doch gibt es im bunten Wald der Rechte auch noch mehr zu entdecken, als auf den ersten Blick sichtbar scheint. Es lassen sich nämlich zwei Arten von Rechten unterscheiden, von denen die einen die Grundlage des freiheitlichen Rechtsstaats und die anderen notwendig sein Untergang sind. Um dies zu verstehen, muß man sich allerdings darüber klar werden, daß es kein Recht ohne Pflicht gibt. Das Recht auf Leben bringt die Pflicht mit sich, keinem Menschen sein Leben zu nehmen. Das Recht auf Freiheit verpflichtet seinen Träger, anderen Menschen nicht der Freiheit zu berauben und das Wahlrecht verpflichtet ihn, nicht dasselbe Recht anderer Menschen zu verletzen – also niemanden am Wählen zu hindern, der es will.

Jedes Recht muß also zunächst immer vereinbar sein mit dem gleichen Recht aller anderen Menschen, die Mitglied der Rechtsgemeinschaft sind. Das bedeutet natürlich, daß aus dem Recht eines Bürgers auf irgendetwas die Pflicht aller anderen Bürger erwächst, dieses etwas zu beachten.

Auf der Basis dieser Erkenntnis werden wir nun untersuchen, welche Arten von Rechten es gibt. Als Kriterium dient dafür die Art der Pflicht, welche durch dieses Recht allen anderen Mitgliedern der Rechtsgemeinschaft aufgebürdet wird. Es gibt einerseits negative Rechte und andererseits positive Rechte (dies ist nicht zu verwechseln mit der Konzeption des „positiven Rechts“, welche auf eine Kodifizierung des Rechts herausläuft, also daß Verbote geschrieben sein müssen, um gültig zu sein usw. Darum geht es hier aber in keiner Weise). Worin unterscheiden sich also diese positiven und negativen Rechte?

2. Negative und positive Rechte

Negative Rechte geben einem Menschen das Recht, etwas zu behalten, über das er schon verfügt. Das Recht auf Leben ist ein solches Recht: jeder Mensch in einer Rechtsgemeinschaft lebt notwendig – täte er dies nicht, so wäre er kein Mitglied der Rechtsgemeinschaft. Das Recht auf Leben besagt, daß er dieses Lebens nicht beraubt werden darf. Aus dem Recht auf Leben ergibt sich also die korrespondierende Pflicht aller anderen Bürger, diesen Menschen, der das Recht besitzt, nicht zu töten. Daraus, daß nun alle Bürger der Rechtsgemeinschaft dieses Recht haben, folgt wiederum, daß alle Bürger die Pflicht haben, keinen Bürger zu töten – das bekannte allgemeine Tötungsverbot. Ein weiteres „negatives“ Recht ist dasjenige auf Eigentum. Jemand, der bereits über Eigentum verfügt, hat ein Recht darauf, es nicht gegen seinen Willen zu verlieren – also durch einen anderen Menschen bestohlen zu werden, oder durch kollektive Entscheidung im Staatsverband enteignet zu werden. Aus dem Recht auf EIgentum folgt offenbar kein Rechtsanspruch auf Eigentum, sondern bloß die Pflicht aller Bürger (und des aus seinen Bürgern bestehenden Staates), niemandem sein EIgentum wegzunehmen.

Negative Rechte sind also insofern negativ, als sie eine Verneinung beinhalten: sie verbieten die Wegnahme von etwas, über das der Inhaber des Rechts bereits verfügen muß, um das Recht nutzen zu können. Sie sind auch in dem Sinne negativ, daß aus ihnen bloß eine negative Pflicht erwächst. Die anderen Bürger einer Rechtsgemeinschaft müssen nur die Wegnahme des geschützten Gutes unterlassen, und nicht mehr. In allen anderen Belangen sind sie frei. Sind alle Bürger Inhaber negativer Rechte, so genießen alle Bürger Bestandsschutz bezüglich der geschützten Rechtsgüter, sofern sie denn über sie verfügen, und haben zugleich die Pflicht, diese Rechtsgüter auch bei anderen Bürgern, die über sie verfügen, zu respektieren. Diese Form von Rechten ist vereinbar mit der liberalen Konzeption von gleichen Rechten für alle, da jeder Bürger über sie verfügen kann, ohne daß es zu Konflikten über die Rechte kommen muß.

Im Gegensatz zu den negativen Rechten sind positive Rechte völlig anders strukturiert. Sie geben dem Inhaber ein Recht auf etwas, über das er womöglich noch gar nicht verfügt. Beispielsweise fordern die Anhänger des „Rechts auf Bildung“ den kostenlosen Bildungszugang für alle Bürger. Ohne Regelungen, die einen solchen Bildungszugang ermöglichen, wird eine Bildungsstätte sich zu einem großen Teil durch die Schulgelder oder Studiengebühren der Schüler/Studenten finanzieren müssen. Das Gut, das Gegenstand eines positiven Rechts ist, befindet sich also noch gar nicht bei dem Inhaber des Rechts, sondern soll diesem erst verschafft werden. Es ist also sinnvoll, bei positiven Rechten von „Rechtsansprüchen“ zu sprechen, da nicht ein Bestand geschützt, sondern ein Anspruch eingefordert wird.

Es ist unmöglich, das Recht auf Bildung als negatives Recht zu denken: es wäre dann nicht mehr als das Recht aller Menschen, die Bildung, über die sie verfügen, zu behalten. Die Vorstellung der Notwendigkeit eines solchen Rechts ist offenbar absurd. Ähnlich verhält es sich auch mit fast allen Rechten, die heute so hochgeschätzt sind, daß unablässig Konferenzen abgehaltenund internationale Abkommen geschlossen werden, um diese „Rechte“ zu affirmieren oder treffender formuliert neu zu erfinden.

Denn was sind die Folgen solcher positiver Rechte oder Rechtsansprüche? Wir erinnern uns: jedes Recht eines Bürgers verpflichtet alle anderen Bürger zur Beachtung dieses Rechts (also auch und gerade den Staat). Während negative Rechte nur zur Unterlassung bestimmter Handlungen (Mord, Diebstahl, Freiheitsberaubung usw.) verpflichten, reichen die Pflichten zur Erfüllung von Rechtsansprüchen erheblich weiter. Offensichtlich kommt der Gesellschaft als ganzer die Pflicht der Erfüllung solcher positiven Rechte zu, denn der Einzelne ist mit dieser Aufgabe völlig überfordert. Kein Individuum könnte kostenlosen Bildungszugang (um beim obigen Beispiel zu bleiben) für alle Bürger sicherstellen, was es aber tun müßte, wenn es nicht den Staat gäbe, der die Erfüllung dieser Rechtsansprüche übernähme.

Die korrespondierende Pflicht eines positiven Rechts ist also eine aktive Handlung: die Sicherstellung kostenloser Bildung für alle durch massive finanzielle Unterstützung entweder von Bildungsinstitutionen oder der Sich-Bildenden selbst. Die Folge positiver Rechte ist also notwendig eine massive Staatsintervention, um solche Rechte sicherzustellen. Man kann dies im staatlichen Bildungswesen beobachten, aber auch in der Krankenversicherung (Recht auf Krankenversicherung oder gar Recht auf Gesundheit), der Rentenversicherung („Recht auf einen menschenwürdigen Lebensabend“), oder neueren Bestrebungen wie dem „Recht auf Kinderbetreuung“ sehen, welches nichts anderes ist, als die Pflicht des Staates auf Kosten der Steuerzahler ein universelles Kinderbetreuungsprogramm einzurichten oder zu fördern, um auch der letzten Mutter den sofortigen Wiedereinstieg ins Berufsleben zu „ermöglichen“.

Allgemein ist festzustellen, daß es bei positiven Rechten immer darum geht, etwas zu „ermöglichen“, Bildung, Krankenversicherung, Kinderbetreuung und vieles mehr. Da einige Menschen bereits über die Möglichkeit verfügen, das zu ermöglichende Verhalten oder Gut zu erlangen, handelt es sich prinzipiell um eine Neuverteilung gesellschaftlicher Chancen – in der Regel zwecks Erreichung höherer Chancengleichheit. Diese ist, wie ich bereits in meinem Artikel über Gleichheit gezeigt habe, unvereinbar mit Freiheit und Rechtsstaat. Daß sie dies ist, erscheint offensichtlich aufgrund der unterschiedlichen Fähigkeiten der Menschen, deren Egalisierung nur mit Gewalt oder durch Enteignung möglich ist. Für eine genauere Ausführung dieser Argumentation verweise ich auf meinen Artikel „Gefährliche Floskeln: Gleichheit„.

3. Verhältnis von negativen und positiven Rechten

Wenn nun aber solche positiven Rechte notwendig die Freiheit beschränken, so geraten sie damit in Konflikt mit den negativen Rechten, die ja ganz wesentlich das Freiheitsrecht umfassen. Positive Rechte können mit negativen Rechten nicht konfliktfrei koexistieren. Es bieten sich also nun prinzipiell drei Alternativen, mit diesem Konflikt umzugehen. Alle drei Alternativen sind vertreten worden, auch wenn derzeit recht eindeutig eine der drei Richtungen eine dominante Position in der Debatte einnimmt.

Erstens kann man sich ganz auf die Seite der negativen Rechte stellen und die individuelle Freiheit zum letzten Kriterium für die Validität eines Rechts machen. Damit entfallen alle Rechtfertigungen für Rechtsansprüche irgendeiner Art, da diese immer einen Anspruch auf ein Gut beinhalten, über das man noch nicht verfügt, und das entweder jemand anderem genommen werden muß, oder mit dem Geld eines anderen bezahlt werden muß. Diese Auffassung, daß individuelle Freiheit über alles geht, und alle anderen Erwägungen diesem Prinzip weichen müssen, ist eine ehrenwerte Auffassung, die in besseren Zeiten unter dem Begriff „Liberalismus“ bekannt war. Was allerdings heutzutage unter Liberalismus firmiert ist kaum mehr ein schwaches Abbild dieser gelegentlich fehlerhaften, immer aber grundsätzlich positiven Idee. Deshalb werde ich diese Auffassung im Folgenden als „libertäre“ Auffassung bezeichnen, damit kein Mißverständnis etstehen kann – die heutige FDP steht nicht mehr auf dem Boden dieses Prinzips, wird aber immer noch als „liberal“ bezeichnet. In den USA ist „liberalism“ längst zu einer völlig anderen Bedeutung gelangt, dort hat sich der Begriff „libertarianism“ schon lange eingebürgert für diese Grundauffassung.

Die zweite Option ist die Parteinahme für die positiven Rechte, also das Recht aller Bürger auf bestimmte materielle oder immaterielle Güter, das notfalls durch Verstaatlichungen, Enteignungen und Zwangsgewalt anderer Art erfüllt werden muß. Folgt man dieser Idee, so wird individuelle Freiheit, das Recht auf Leben und das Eigentumsrecht nur noch insofern beachtet, als es nicht mit einem postulierten Rechtanspruch auf irgendetwas in Konflikt gerät. Die Anhänger dieser Rechtsauffassung befürworten notwendigerweise eine massive Ausdehnung staatlicher Macht, da nur diese in der Lage ist, die notwendigen erzwungenen Umverteilungsmaßnahmen durchzuführen. Nur der Staat kann ein Recht auf kostenlosen Zugang zu Bildungsstätten garantieren, da private Bildungsanbieter immer auf das Mittel der Gebühren zur Finanzierung zurückgreifen müssen. Der Staat kann Steuern einführen, die die Finanzierung dieses und ähnlicher Projekte ermöglicht. Aufgrund dieser stark kollektivistischen Ausrichtung und der meist nur impliziten (aber nichtsdestoweniger spürbaren) Ablehnung individueller Freiheit werde ich die Anhänger dieser Auffassung als „Kollektivisten“ bezeichnen. Dazu gehören in der heutigen politischen Landschaft allerdings nicht nur historische Materialisten des harten Kerns, sondern in abgeschwächter Form auch die gesamt SPD, die Grünen, weite Teile der CDU und zunehmend auch Teile der FDP. Man denke nur an die Debatte um das Rauchverbot, als alle diese Parteien mehr oder weniger offen für das positive Recht auf Gesundheit eintraten, durch das alle Bürger durch den Staat dazu gezwungen werden müssen, nicht in der Öffentlichkeit (derzeit in Gaststätten, aber die Ausweitung des Prinzips ist im Gesetz bereits angelegt und nur eine Frage der Zeit) zu rauchen. Die Grundidee der Einschränkung individueller Freiheit ist wesentlicher Bestandteil aller heute dominierenden politischen Ideologien, sowohl auf nationalstaatlicher als auch auf internationaler Ebene.

Beide bisher benannten Optionen optieren für eine Extremposition, indem sie eine der beiden Rechtsformen über die andere erheben, und den Konflikt zwischen positiven und negativen Rechten auf diese Weise aufheben wollen. Die dritte Option ist damit auch offensichtlich: sie akzeptiert den Gegensatz und versucht auf der Basis von Grundprinzipien und einer in gewissem Umfang flexiblen Fall-zu-Fall-Anwendung derselben einen Ausgleich zwischen individueller Freiheit und kollektiver (oder sozialer) Verantwortung zu finden. Diese Position kann allerdings gefährlich sein, wenn sie übersieht (was heute allzuoft geschieht), daß in erster Linie die soziale Verantwortung eine individuelle Verantwortung ist: als Menschen haben wir gegenüber anderen Menschen die Verantwortung, ihnen zu helfen, wenn sie in Not sind. Worin diese Verantwortung besteht ist abhängig von der Beziehung der beiden Menschen: Man schuldet einem Familienangehörigen offensichtlich mehr an Hilfe als einem Fremden. Erst wo diese individuelle Verantwortung nicht mehr greift, wo also Familienhilfe, Nachbarschaftshilfe, die Gemeinde und viele andere lokale Vermittlungsinstanzen zwischen Staat und Einzelnem nicht meht greifen, keine soziale Absicherung mehr bieten, ist der Staat berechtigt, durch positive Rechte (also Rechtsansprüche) in die individuelle Freiheit einzugreifen. Auf die Formel der Christlichen Soziallehre gebracht hat der Staat das Prinzip der Subsidiarität zu beachten, da er erst dann helfen darf, wenn die informellen Sicherungssysteme nicht mehr greifen.

4. Respekt vor vermittelnden Instanzen als Grenzziehung

Unbeantwortet ist damit die Frage nach der Reichweite solcher subsidiarischer Absicherungen. Diese ist unter den Anhängern dieser dritten Idee ebenfalls sehr strittig. Kontinentaleuropäische Konservative sind in der Regel bereit, dem Staat einen größeren Spielraum zu gewährleisten, wohingegen amerikanische Konservative wesentlich skeptischer gegenüber dem Staat sind und sich teilweise der libertären Position annähern. Im Rahmen dieses Artikels kann auf diese feinen Unterschiede nicht näher eingegangen werden. Zumindest unter den gemäßigten Vertretern der konservativen Richtung dürfte es aber Konsens sein, daß es eine ausreichende Absicherung auf dem Niveau des Existenzminimums geben soll, nicht mehr und nicht weniger. Die Debatte ist damit aber noch nicht entschieden, weil sich dann fragt, was man denn in der modernen Gesellschaft mindestens zum Existieren braucht. Dabei kann es sich um das physische Existenzminimum handeln (durch das nur sichergestellt ist, daß niemand verhungern, verdursten oder Mangelerscheinungen leiden muß), aber auch um das „soziokulturelle“ Existenzminimum (welches zusätzlich eine aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll).

Klar ist aber, daß ein Eingriff des Staates mittels Rechtsansprüche nur bei einer bestimmten Form von positiven Rechten zulässig sein darf. Nicht jede empfundene Ungerechtigkeit rechtfertigt die Beschränkung individueller Freiheit. Aus konservativer Sicht muß diese Beschränkung aber ihre Grenze finden, wenn es nicht mehr um finanzielle Transfers, sondern um Sachleistungen geht. Während es in Ordnung ist, begabten Kindern aus finanziell schwachen Schichten ein Stipendium für eine Eliteschule zur Verfügung zu stellen, überschreitet es die legitimen Kompetenzen des Staates, das Bildungssystem umfassend zu vereinheitlichen und zu normieren, da damit die individuelle Freiheit unzumutbar eingeschränkt wird durch Verbot oder Verdrängung alternativer Bildungsformen (Privatschulen, kirchliche Schulen, Homeschooling uvm.) Es wäre aus meiner Sicht sogar gerechtfertigt, allen Eltern für jedes ihrer Kinder einen Bildungsgutschein auszustellen, so daß finanziell schwache Eltern ihren Kindern eine solide Bildung bieten können – denn auch hier handelt es sich um finanzielle Transfers, die nicht die Freiheit der anderen Bürger beschränken, sondern bloß Beteiligung am Bildungsprozeß ermöglichen, wo sie vorher verstellt war durch finanziellen Mangel.

Wo genau die Grenzen verlaufen ist im Einzelfall zu klären, auch und gerade unter Konservativen in heftigem, aber zivilisiertem Streit. Die Auffassung, daß die materielle oder immaterielle Angleichung der Lebensbedingungen die Beschränkung individueller Freiheit immer oder auch nur in den meisten Fällen zu rechtfertigen in der Lage wäre, ist aber in jedem Falle zu verwerfen. Daß Menschen immer über die negativen Rechte Leben, Freiheit und Eigentum verfügen, steht für mich außer Frage. Daß unter gewissen Umständen im Namen der Solidarität unter Beachtung der Subsidiarität vorsichtige staatliche Maßnahmen zum Schutze der Menschenwürde erforderlich sein werden ergibt sich aus der fehlbaren Natur der informellen Institutionen, die der Mensch zu seinem Schutz vor den Wechselfällen des Lebens um sich errichtet. Ebenso offensichtlich ist aber auch, daß solche Institutionen wie die Familie oder auch die Nachbarschaftshilfe erodieren werden, wenn ein Staat die Verantwortung von den Schultern der Individuen und seiner es umgebenden Institutionen nimmt und einer anonymen und abstrakten Bürokratie übergibt. Inzwischen ist es nicht nur offensichtlich, sondern eine gut belegte Erfahrungstatsache: Familie, Nachbarschaftshilfe, Gemeindesolidarität usw. erodieren unter ausgedehnten Wohlfahrtsstaaten ebenso wie in reinen Ellenbogengesellschaften.

Denn Rechte gibt es zwar in allen Formen und Farben. Doch die meisten dieser Farben beißen sich mit dem Rechtsstaat und der freien Republik, und zerstören auf Dauer das Fundament, auf dem alle freien Republiken ruhen – die vermittelnden Instanzen zwischen Individuum und Staat.

Gefährliche Floskeln: Gleichheit II

Interludium: Zweiter Teil

Ich habe vor einigen Tagen den ersten Teils eines Essays über Gleichheit an dieser stelle veröffentlicht. Hier sei noch einmal der Link zu Teil 1.

Ich hatte im ersten Teil die verschiedenen Dimensionen der Gleichheit benannt und dann Ergebnisgleichheit und Chancengleichheit als unvereinbar mit dem Prinzip der Freiheit verworfen.
Es bleiben also für diesen zweiten Teil noch die Begriffe rechtliche Gleichheit und moralische Gleichheit übrig. Für diese beiden Begriffe bietet sich eine etwas andere Vorgehensweise als bisher an.

5. Juristische Gleichheit

Anders als alle bisherigen Formen der Gleichheit gibt sich die juristische Gleichheit bescheiden. Sie verzichtet darauf, die Ergebnisse direkt oder auch nur – wie bei der Chancengleichheit – proportional nach gewissen Gruppenzugehörigkeiten bestimmen zu wollen. Juristische Gleichheit ist im Wesentlichen Verfahrensgleichheit: Jeder Mensch hat das Recht, nach den gleichen juristischen Grundsätzen und den gleichen Gesetzen beurteilt zu werden. Offenbar hat auch diese Form der Gleichheit Schwächen, wenn auch wesentlich weniger katastrophale Schwächen als die beiden bisher untersuchten Formen.

Um die Schwächen festzustellen, untersuchen wir ein Beispiel: Ein Mensch verliert seinen Arbeitsplatz. Der Staat, in dem er lebt, hat ein System sozialer Absicherung geschaffen, die in solchen Notfällen einspringen kann. Die FRage ist nun: soll der Staat zahlen, und wenn ja, soll er dies immer tun? Zunächst, in ihrer Reinform, muß die juristische Gleichheit jeden Menschen gleich behandeln. Wenn also ein Mensch arbeitslos wird, denn muß ein der rechtlichen Gleichheit verschriebenes System, diesem Menschen auch die Leistung zukommen lassen. Was ist aber nun, wenn dieser Mensch nebenbei noch Millionär ist? Soll der Staat dann auch die Unterstützung zahlen, oder wäre dies ungerecht, da der Mensch dieser Unterstützung doch gar nicht bedarf? Wenn ein Arbeitsloser den Anspruch hat, Arbeitslosengeld zu erhalten, dann muß unter einem Regime juristischer Gleichheit offenbar jeder Arbeitslose einen Rechtsanspruch haben.

Nun könnte man diesen Rechtsanspruch so ausgestalten, daß die Sozialleistung verrechnet wird in irgendeiner Form mit dem existierenden Vermögen der betreffenden Person, so daß wieder alle Menschen gleich behandelt würden unter dem existierenden Recht. Doch reicht dies wirklich aus? Man stelle sich weiterhin vor, zwei Menschen würden arbeitslos, und beide hätten keinerlei finanzielle Absicherung in der Hinterhand um sich zu schützen. Doch der eine ist verheiratet und hat vier minderjährige Kinder, und der andere ist ledig. Sollen beide gleich behandelt werden? Und was ist, wenn eines der Kinder erwachsen ist und arbeitet: sollte es herangezogen werden zur Unterstützung im Rahmen des Subsidiaritätsprinzip der Christlichen Soziallehre?

Offensichtlich verhält es sich mit der rechtlichen Gleichheit nicht so einfach, wie man auf den ersten Blick denken könnte. Denn die Lebensumstände des Menschen, der auf Hilfe angewiesen ist, können sich dramatisch von anderen Hilfsbedürftigen unterscheiden. Ferner beschränken sich die relevanten Unterschiede nicht auf die bloßen Lebensumstände, sondern natürlich auch auf die MEnschen selbst. Denn auch wenn man geneigt ist aus Gründen der Menschenwürde, auch den nicht arbeitswilligen Menschen zu helfen, muß man sich zumindest die FRage stellen, ob man hier nicht doch wieder ungleiches gleich behandelt. Diese komplexe Frage kann und braucht an dieser Stelle natürlich nicht abschließend geklärt werden, aber auch an ihr zeigt sich wiederum, daß juristische Gleichheit niemals abschließend alle Menschen gerecht behandeln kann, weil ein staatliches System der juristischen Gleichheit entweder jedes Detail des menschlichen Lebens erfassen müßte, um beurteilen zu können, ob die rechtliche Situatuion wirklich gleich ist (dies führte zu einer intolerablen Beschränkung der Freiheit und einer unmöglichen Bürokratie, die wesentlich größer wäre als selbst die heutige Sozialbürokratie, da wesentlich mehr Faktoren zu kontrollieren wären), oder die Situation für irrelevant erklären muß. Dies führte allerdings zu einem enormen Gerechtigkeitsdefizit, da offenbar nicht jeder das gleiche Recht auf etwas hat, was der eine dringend braucht, der andere aber eigentlich nicht braucht.

Die dritte Möglichkeit, die beiden Problemen ausweichen kann, besteht in der Aufgabe der Verteilungsgerechtigkeit als Gerechtigkeitsvorstellung (solche Vorstellungen sind nicht Teil des vorliegenden Essays und werden daher als bekannt vorausgesetzt). In einem System der rechtlichen Gleichheit kann sich die Verteilungsgerechtigkeit natürlich nicht an dem Ergebnis oder den proportionalen Chancen von Gruppen oder Individuen auf bestimmte Ergebnisse bemessen, sondern nur an der Verteilung gleicher Ressourcen an gleich bedürftige Individuen gemäß dem Grundsatz „Jedem das Seine“. Eine solche Verteilung übersteigt aber, wie im vorherigen Abschnitt gesehen, notwendig die Kapazität eines freien Staates, da die benötigten Informationen für die gerechte Verteilung von Ressourcen nicht vorliegen können, ohne massive Eingriffe in die individuelle Freiheit. Auf die positive Verteilung von Ressourcen muß daher im Rahmen der juristischen Gleichheit verzichtet werden.

Offensichtlich bleibt damit bloß noch eine rechtliche Gleichheit im Sinne gemeinsamer Grundrechte im Sinne negativer Freiheiten (Freiheit von Eingriffen des Staates, Freiheit von Zwang und Zensur durch den Staat…) übrig. Solche Freiheiten werden erst notwendig durch die Existenz eines Staates, da ohne einen Staat kein Mensch vor Eingriffen des Staates oder Zwang und Zensur durch denselben geschützt werden muß. Dies bedeutet, daß diese Grundrechte als negative Freiheiten erst durch den Staat relevant werden, der sie schützen soll. Es handelt sich also tatsächlich um nichts anderes als Rechte zum Schutz vor dem Staat. Solche Rechte sind enorm wichtig, aber sie sind zugleich auch der einzige Anwendungsbereich der juristischen Gleichheit, wenn diese nicht die Freiheit der Individuen durch staatliche Zwangsgewalt beschränken soll.

Es bleibt also festzuhelten, daß die distributive rechtliche Gleichheit daran scheitert, daß der Staat zu sehr in die Freiheit eingreifen muß, um sie durchzuführen. Sie kann daher nur in ganz geringem Umfang gerechtfertigt werden, wenn ein anderer wichtiger Grundsatz dies erfordern sollte. Ein solcher Grundsatz könnte etwa die Menschenwürde sein, die eine Grundansicherung aller Menschen erfordern könnte. Die Beantwortung solcher Fragen übersteigt aber die Erkenntnisabsicht dieses Artikels und bleibt daher außen vor. Es ist aber wesentlich, daß eine solche Interpretation der rechtlichen Gleichheit einen massiven Einschnitt in die Freiheit darstellt, welcher zwar geringer ist als die notwendig totalitäre Regierungspraxis eines Regimes der Ergebnis- oder Chancengleichheit, da sie den Menschen nicht umerziehen muß, aber dennoch beträchtlich genug ist, daß ihre Anwendung zweifelhaft in einer freien Gesellschaft bleibt.

Nicht-distributive juristische Gleichheit, also Gleichheit vor dem Gesetz, sofern aus ihm keine Ansprüche gegen den Staat oder seine Bürger erwachsen, als ein bloßes Heraushalten aus den persönlichen Angelegenheiten der Staatsbürger sofern diese durch ihre Handlungen anderen Bürgern nicht direkt schaden, ist hingegen relativ unbedenklich. Angesprochen werden sollte in diesem ZUsammenhang noch die Schwierigkeit, zu definieren, was denn nun ein Schaden eines anderen Bürgers ist: zählen nur direkte körperliche Schäden wie Mord oder Körperverletzung? Oder auch Schäden am Besitz wie z.B. Diebstahl? Was ist mit psychischer „Gewalt“ wie Stalking, Psychoterror usw. Was ist mit Fällen, in denen ein Schaden indirekt durch Gesundheitsgefährdung eintritt, wie bei der Debatte um das Passivrauchen? WAs ist, wenn dieser Schaden für die Allgemeinheit bloß finanziell ist, wie bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr in Zeiten von AIDS? Und was ist in diesem AIDS-Fall mit dem eventuell nichts ahnenden Partner, welcher unwissentlich infiziert werden könnte? Ist so etwas Staatsaufgabe im Rahmen der rechtlichen Gleichheit? Dabei handelt es sich um zum Teil sehr schwierige Fragen, die keine abschließende Antwort kennen. Sie stellen jedoch Probleme bei der Abgrenzung selbst einer rein rechtlichen Gleichheit der Menschen dar. Insgesamt erscheinen solche Probleme aber lösbar, wenn sie auch schwierige Kompromisse zwischen einer Vielzahl von Werten, Prinzipien und – was heute gern vergessen wird in solchen Debatten – Menschen bedeuten dürften.

6. Gleichwertigkeit

Bietet nun also die Ergebnisgleichheit nur nackten Totalitarismus, die Chancengleichheit kaum mehr als dies – wenn auch in einem schöneren Gewand – so kann die rechtliche Gleichheit zumindest eine Versicherung gegen elementare Verbrechen, die durch den Staat an Menschen begangen werden, darstellen (solange der Staat sich daran hält, was noch ein weiteres praktisches Problem darstellt, dessen Lösung nicht leicht fällt). Sie kann jedoch nicht mehr als das. Sie kann keinerlei normative Sicherung für den Menschen darstellen, keine Würde etablieren, da sie rein prozessual-mechanistisch allen Menschen bestimmte Schutzrechte gegenüber Staatseingriffen zuschreibt. Dies ist zwar wichtig, erscheint als alleinige Basis für eine humane Gesellschaft nicht hinreichend.

Das Problem aller bisherigen Gleichheitsvorstellungen war, daß sie damit zu kämpfen hatten, daß in der REalität die Menschen einfach nicht gleich sind. Die Unterschiede zwischen den Menschen befinden sich in allen Eigenschaften des Menschen, und diese Unterschiede sind real. Männer sind signifikant anders als Frauen – und dies schon biologisch. Dasselbe oder Ähnliches gilt für Menschen unterschiedlicher Nationalitäten, Intelligenz, Kreativität und verschiedener Begabung. Auch definitiv nicht in der Biologie verankerte Unterschiede zwischen Menschen, wie Armut und Reichtum diskriminieren die Menschen (verstanden hier im wertneutralen Sinne von „unterscheiden“) radikal. Die Aufgabe, zwei Menschen, selbst eineiige Zwillinge, vorzuweisen, die sich identisch verhalten, ist wohl unlösbar. Und je geringer die verwandtschaftliche Beziehung zwischen einem Menschenpaar, umso größer werden auch die Unterschiede. Offensichtlich muß diese Tatsache der natürlichen Ungleichheit aller Menschen für jede materielle Gleichheitstheorie ein großes Problem darstellen, da sie die Menschen artifiziell „gleichmachen“ muß. Dies erfordert je nach Konzeption geringe oder gigantische Eingriffe in die menschliche Freiheit. Kommt die begrenzt distributive rechtliche Gleichheit mit relativ wenigen Beschränkungen aus, so muß Chancen- oder Ergebnisgleichheit immer entweder illusorische Gedankenspielerei bleiben, oder in menschenverachtendem Totalitarismus enden (meistens geschieht beides).

Ohne solche Eingriffe kommt nur die sterile juristische Gleichheit des Verfahrens aus. Doch nach ihrem Kriterium wäre ein antisemitisches Gericht völlig in Ordnung, weil es ja immer antisemitisch wäre, das Verfahren also gleich wäre. Nur die Chancen und das Ergebnis unterschieden sich je nach der Religion des Angeklagten. Hier gehört auch das alte Wort vom Bettler und dem Millionär herein, denen es beiden gleichermaßen verboten sei, unter der Brücke zu schlafen. Offenbar weist diese kalte, unmenschliche Form der Gleichheit ein Gerechtigkeitsdefizit auf. Alle anderen Formen von Gleichheit, welche auf materiellen Ansätzen beruhen, sind aber fatal für die Freiheit wegen der natürlichen Ungleichheit aller Menschen.

Das Konzept der Gleichwertigkeit löst dieses Problem, oder lindert es zumindest. Denn es akzeptiert, ja affirmiert, die natürlichen Unterschiede der Menschen ohne jedes Problem. Doch folgt hier aus der Ungleichheit nicht eine repressive Form der Ungleichbehandlung im Sinne von „suum cuique“, dem Juden der Strang und dem Faschisten der Freispruch (vgl. mein obiges Beispiel), eben weil dieses Gleichheitskonzept nicht auf irgendwelchen materiellen Eigenschaften basiert, sondern auf der unveräußerlichen Würde aller Menschen, welche ihnen aufgrund ihrer Personalität zukommt; also aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Spezies, die im Normalfall rational und moralfähig ist.

Was folgt aus einem solchen Gleichheitskonzept? Zunächst ein unveräußerliches Recht auf Leben, da ein beliebiges Wesen nur würdig ist, wenn es ist. Ferner folgt daraus die Rechtfertigung dafür, warum die oben beschriebene minimalistische Form der juristischen Gleichheit trotz der immensen Ungleichheit zwischen den Menschen nicht unfair ist, warum Menschen nicht nach ihrem Nutzen für die Gesellschaft oder anderen Qualitäten unterschiedliche Rechte zugewiesen bekommen, also warum das Genie nicht mehr Rechte hat als der Idiot oder ähnliche Fälle: Denn die vielen Ungleichheiten verblassen angesichts der personalen Würde des Menschen. Jeder Mensch, ob klug oder dumm, ob Mann oder Frau, reich oder arm, schwarz oder weiß, christlich oder jüdisch, hat aufgrund seiner Menschenwürde den Anspruch, nicht an der Ausübung seiner je ihm spezifisch zugehörigen Eigenschaften durch den Staat gehindert zu werden, ohne zureichenden Sachgrund.

Ein solches Gleichheitskonzept stellt also Leben und Freiheit aller Menschen sicher, indem es Gleichheit von der bloß materiellen Güter- und Eigenschaftensphäre abhebt, und eine ideelle Komponente verleiht. Christen mögen hier von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen sprechen, doch handelt es sich um ein auch jenseits der Religion verständliches und rationales Konzept – es ist also allen Menschen zugänglich, sofern sie willens und fähig zum Durchdenken der dahinterstehenden Philosophie sind.

Während die Gleichwertigkeit aller Menschen einige Dinge gewährleistet: Recht auf Leben und Freiheit, sowie das Recht auf Eigentum, da dieses notwendig für die Verfolgung eigener Ziele und Wünsche ist, hat ihre Reichweite auch Grenzen und muß diese haben. Diese Grenzen liegen in genau den Prinzipien, die sie selbst begründet. Niemand hat ein Recht auf etwas, was aktiv Leben, Freiheit und Besitzrecht anderer Menschen einschränkt, es sei denn dieser hat sich einer so verwerflichen Tat schuldig gemacht, daß eine Freiheits- oder Geldstrafe angemessen erscheint. Systematisch wäre hier auch Platz für die Todesstrafe, die ich allerdings ablehne, da das Leben das erste Recht ist, und ein Nehmen des Lebens irreversibel wäre (anders als das Einsperren oder die Geldzahlung, welche zumindest teilweise wieder zurückgenommen werden können).

Die Grenzen der Rechte der Menschen finden sich also im WEsentlichen in den gleichen Rechten anderer Menschen, was in diesem Fall sehr strikt ausgelegt werden muß, da sonst durch die Hintertür wieder die Chancengleichheit ihr häßliches Gesicht zeigte, indem Chancen nach Wünschen der Regierung umverteilt werden könnten unter Hinweis auf das Fehlen direkten Schadens für andere Menschen bei Praktiken wie Quotenregelungen und ähnlichem.
Bei solchen Regelungen tritt zwar Schaden für das Individuum um auch für die Gemeinschaft auf, doch ist dieser weniger direkt als beim Mord. Dennoch muß dem Staat im Namen der Gleichwertigkeit aller Menschen die Selektion nach materiellen Merkmalen und EIgenschaften untersagt sein. Mit anderen Worten ist es nicht die Aufgabe des auf Gleichwertigkeit aller Menschen ausgerichteten Staatssystems, die Chancen der Menschen aktiv zu beeinflussen. Sind sie gut, ist es schön. Sind sie schlecht, rechtfertigt dies allein noch keine Intervention, da diese notwendig die Freiheit oder das Eigentumsrecht anderer Menschen beschränken müßte (denn zumindest müßte ein solcher Eingriff mit dem Geld der Bürger bezahlt werden).

Nicht ausschließen kann und soll das Konzept der Gleichwertigkeit hingegen einen moderaten Sozialstaat, da es die Menschenwürde gebietet, daß kein Staatsbürger des auf diese Art von Gleichheit bedachten Staates verhungert oder sein Leben aufgrund materieller Armut verliert. Ein Minimum sozialer Absicherung wird durch die Gleichwertigkeit sogar gefordert, auch wenn diese im Idealfall so subsidiarisch wie möglich auf kleinster Ebene (Familie, Gemeinde, Nachbarschaftshilfe usw.) und nur im Notfall durch den Staat durchgeführt werden sollte. Wie weit eine solche soziale Absicherung gehen darf, und durch das Konzept der Menschenwürde gedeckt bleibt, kann natürlich nicht eindeutig definiert werden, so daß hier immer Streitpunkte bestehen werden. Offenbar ausgeschlossen ist natürlich die Verstaatlichung ganzer Lebensbereiche, ob im Schulwesen, bei der Kindererziehung, aber auch im Gesundheitsbereich oder anderen Sektoren.

7. Zusammenfassung

Unter der Voraussetzung, daß die Freiheit ein wesentlicher Faktor ist, der durch Gleichheit höchstens in ganz geringem Maße, besser aber gar nicht, eingeschränkt werden darf, also unter der Annahme, daß eine freie Gesellschaft gewünscht wird, ist es unmöglich einen auf der Basis der Ergbnisgerechtigkeit agierenden Staat zu konstituieren. Dieser müßte, um die gewünschte Umverteilungsleistubng zu erreichen, also um für identische Versorgung mit allen Gütern zu sorgen, ein totalitäres Schreckensregime ohne jede Freiheit aufrichten. Solche Regime sind aus der Praxis durchaus bekannt, zum Glück aber alle gescheitert.

Ähnliches gilt für den ebenfalls radikalen Ansatz der Chancengleichheit, da auch für die Proportionalität der Chancen in den Gruppen ein unerträgliches Maß an Überwachung notwendig wäre. Zwar könnte diese Idee sanfter und weniger extrem verkauft werden, müßte sich aber letztlich der freiheitlichen Tarnung entledigen. Dies geschieht derzeit mit den auf Chancengleichheit basierenden kaum mehr verhohlenen Paternalismen und Egalitarismen der skandinavischen Länder, des Gender-Feminismus in der EU und den Vereinten Nationen, sowie zunehmend auch in Deutschland. Diese Form der Gleichheit befindet sich zwar derzeit auf dem Siegeszug, da zunehmend Statistische Verschiedenheit als Indikator für Ungerechtigkeit gesehen wird, welche Staatsinterventionen erfordert; dies ändert aber nichts an ihrem notwendig totalitären – und für die Freiheit tödlichen – Verlauf.

Juristische Gleichheit kann zwecks Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums eingesetzt werden, was abermals die Gefahr einer erzwungenen Nivellierung ungeachtet natürlicher Unterschiede herbeiführt, und auch das Risiko eines Staates, welcher totalitäre Entwicklungen zeigt, indem er alle Lebensbereiche erfassen muß, um juristisch relevante Unterschiede aufzudecken, läßt sich nicht ganz ausschalten. Daher muß dieses Mittel sparsam eingesetzt werden. Eine rein prozessuale Gleichheit, in dem Sinne, daß alle Bürger gleichermaßen frei von staatlichem Zwang sind, ist hingegen unbedenklich, wenn auch unzureichend.

Alle Gleichheiten kranken an der natürlichen Ungleichheit des Menschen, weshalb substanziellen Nutzen auch nur die Gleichwertigkeit bietet, für welche die Unterschiede in allen geistigen, körperlichen und finanziellen Fähigkeiten der Menschen keine Rolle spielen, da nur der Mensch als Person, als Würdesubjekt zählt, welches niemals allein als Mittel zu einem Zweck gebraucht werden darf. Solche Gleichwertigkeit sichert das Leben, die FReiheit, und, um es in den Worten der Unabhängigkeitserklärung zu sagen, das Streben nach Glück ab, muß jedoch notwendig und zurecht von größeren Egalisierungsanstrengungen aufgrund eben dieser Rechte aller Menschen absehen, wenn sie sich nicht selbst verleugnen will. Gepaart mit einer rein juristischen Prozessgleichheit kann sie elementare Freiheitsrechte sicher stellen, und, solange sich die Staaten an ihr orientieren, wird es zwar zu Konflikten zwischen Freiheit, Gleichheit und vielen anderen Werten und Überzeugungen kommen, und mit Sicherheit zu Konflikten zwischen Menschen über diese und andere Themen, aber die Greuel einer totalitären Diktatur lassen sich durch sie verhindern.

Ob sich die Menschen und vor allem die Regierenden an die Gleichwertigkeitsgrundsätze halten werden, erscheint allerdings aktuell sehr zweifelhaft. Werden sie zugunsten anderer, scheinbar ehrgeizigerer Gleichheitsziele abgelegt, was derzeit sehr verbreitet ist, sind die Folgen im Einzelfall unabsehbar, immer aber unerträglich.

Obamas Schöne Neue Welt

Ich werde im Laufe der Zeit mich gelegentlich zu den Einfällen des Großen Wandlers melden. Dies ist eine Art Einleitung und erster Teil. Viele werden vermutlich in vier Jahren (oder gar acht?) folgen, denn eine Bekehrung Obamas zur Vernunft oder zur Mäßigung steht nicht zu erwarten.

Die Obama-Regierung, gerade einen Tag im Amt, plant bereits jetzt eine ganze Reihe von Maßnahmen, welche das Lebensrecht und die Menschenwürde massiv unterbreiten. Darunter sind z.B. (um nur einen sehr kurzen Auszug zu nennen):

- Maßnahmen zur staatlichen Förderung der verbrauchenden Forschung an menschlichen Embryonen (welche durch adulte Stammzellen sowie diverse pluripotente nicht-embryonale Stammzellverfahren inzwischen auch noch überflüssig geworden sind, abgesehen davon, daß der Mensch durch die Forschung an seinen embryonalen Stammzellen getötet wird)

- Maßnahmen zur Aufhebung des alten Verbots der Förderung internationaler Organisationen, die Abtreibung als Mittel der Geburtenkontrolle anbieten,

- Maßnahmen, welche dafür sorgen würden, daß minderjährige Mädchen ohne Wissen ihrer Eltern abtreiben könnten, der Staat diese Abtreibungen sowie alle anderen finanzieren müßte, Abtreibungen bis in den neunten Monat ohne jede Regulierung legal und staatlich finanziert wären, Teilgeburtsabtreibungen wieder erlaubt würden und vieles mehr.

All dies wird in den nächsten Wochen und Monaten auf die Tagesordnung kommen. Doch auch in den Details arbeitet die Obama-Regierung an der Erosion der Menschenwürde und des Lebensrechts. Mag Obama auch in einigen Politikfeldern relativ gemäßigte Politiker auf verschiedene Posten berufen haben, so sind sie doch alle radikale Gegner des Lebensrechts für alle Menschen. Wie bereits durch aufmerksame Beobachter lange vor seiner Wahl vorhersehbar, würde Obama vor allem in Fragen der Gesellschaftspolitik, und hier insbesondere des Lebensrechts, der radikalste Präsident aller Zeiten werden.

Eines der Details möchte ich an dieser Stelle mit einem Link versehen. Dabei geht es um eine Reform zur Kostenkontrolle im Gesundheitssystem: Menschen, deren Lebensqualität nicht mehr als hoch genug eingeschätzt wird, sollen bestimmte Therapien und Behandlungen nicht mehr erhalten. Diese Entscheidung soll zwar unter Berücksichtigung der Patienten- und Angehörigenwünsche geschehen, doch die letzte Entscheidung wird beim behandelnden Arzt liegen. Ob damit Kosten kontrolliert werden, weiß ich nicht. In England gibt es solche Ansätze bereits, und die Ergebnisse sind nicht vielversprechend. Aber egal, wie die Kostenbilanz aussehen mag: Obama behandelt Menschen als genau das, was sie seiner Meinung nach sind: Austauschbare Kostenfaktoren nach utilitaristischem Vorbild. Das Größte Glück der Größten Zahl soll hergestellt werden. Eine kleinere Zahl wird unter dem Großen Wandler sicher leiden müssen. Schließlich fallen, wo gehobelt wird, auch Späne. Das Problem entsteht, wenn nicht Späne, sondern Menschen fallen unter den progressivistischen Phantasien des Barack Obama. Doch das werden die 91% der Deutschen, die Obama befürworten, die 200000, die ihn bejubelt haben, wie keinen Politiker in den letzten 60 Jahren mehr, vermutlich in ihrer Weisheit einkalkuliert haben. Es ist also davon auszugehen, das dies dem Willen von 91% der Deutschen und 52% der Amerikaner entspricht.

Jedenfalls beginnt Obama nun mit dem, was er lange vor der Wahl angekündigt hat. Und bloß, weil er Demokrat ist, eine schwarze Haut besitzt, die Öffentlichkeit außenpolitisch besser belügt und besser aussieht als sein Amtsvorgänger, scheinen ihm dies nicht einmal die 48% der Amerikaner und 9% der Deutschen übel zu nehmen, welche es eigentlich besser wissen sollten. Aber so ist das Leben in der Schönen Neuen Welt.

Gefährliche Floskeln: Gleichheit

Erster Teil: Präludium

Kaum ein Begriff beherrscht so sehr den Diskurs unserer Zeit wie das Wort Gleichheit. Ob in der politischen Rhetorik der nationalstaatlichen Politik, in der der Wind der Zeit längst gedreht hat, weg vom Neoliberalismus hin zu einer Art Neosozialismus, welcher sich mehr als nur materielle Gleichheit auf die Fahnen schreibt. Ob in internationalen Zielvorstellungen, bei denen es um Armutsbekämpfung, Frauen- und Kinderrechte und vieles mehr geht, welche ebenfalls begründet werden mit einem Ziel namens Gleichheit. Auch in der Mathematik spielt Gleichheit eine große Rolle, es gibt sogar ein besonderes Zeichen dafür, das Gleichheitszeichen. Ziel dieses Essays soll es sein, die verschiedenen Arten der Gleichheit zu untersuchen, und schließlich festzustellen, welche Arten der Gleichheit heute besonders populär sind, und wie sie zu bewerten sind.

Vorweg sei gesagt, daß vieles von dem, was ich hier schreibe, auf diesem Blog bereits verstreut über viele Artikel geschrieben worden ist. Gelegentliche Wiederholungen lassen sich bei einem Thema wie der Gleichheit, das eng verflochten ist mit fast allen gesellschaftlichen Diskussionen unserer Zeit kaum vermeiden. Vermeiden lassen sich hingegen permanente Links auf Dutzende von Artikeln, in denen der eine oder andere Aspekt bereits von mir geschrieben worden ist, und welche nur den Lesefluß störten, und dem Leser wenig brächten.

1. Einleitung: Arten von Distinktionen

Eine Untersuchung der Gleichheit kann nicht bloß eindimensional vorgehen. Es ist notwendig, die Dimensionen zu unterscheiden und zu benennen, nach denen der Begriff der Gleichheit untersucht werden soll. Unterschieden werden können zum Beispiel folgende Aspekte:

- Wer soll gleich sein? (Alle Menschen, alle Deutschen, alle Hornochsen, alle Politiker…)

- Welcher Aspekt soll gleich sein? (Alle Menschen sollen Nasen mit sechs Metern Länge haben, alle Politiker Schwarzgeldkonten in Liechtenstein und alle Hornochsen ein lila Fell…)

- Mit welchen Mitteln wird die Gleichheit angestrebt? (Überzeugung, politische Macht, offene Gewalt, Erpressung…)

Viele solcher Arten von Distinktionen mögen für eine breitere Untersuchung der Gleichheit interessant sein, doch für den gegebenen Zusammenhang, in dem es um politische Gleichheitsziele geht, ist nicht mehr notwendig, als diese drei Unterscheidungen. Zunächst kann festgestellt werden, daß die Politik sich natürlich ihre Gleichheitsansprüche so formuliert, daß die jeweilige Gebietskörperschaft theoretisch den Zustand der Gleichheit herbeiführen könnte. Das bedeutet, daß Gleichheit für den Nationalstaat die Gleichheit aller Menschen, die im EInflußgebiet des Staates liegen, bedeutet, während die UNO mit dem Wort Gleichheit in der Regel global denkt und handelt. Diese Unterscheidung ist zwar interessant, aber ebenso trivial wie selbstverständlich. Denn es wäre natürlich sinnlos, wenn Deutschland versuchte, die Gleichheit in Polen zu verbessern – es sei denn Deutschland könnte in irgendeiner Weise Druck auf Polen ausüben, oder polnische ENtscheidungen beeinflussen. Auf europäische Ebene kann dies durch politischen Druck geschehen, oder auf vielfältige andere Weise. Aber es ist nicht der Sinn des Essays offensichtliche Fakten darzustellen. Also enthält diese Dimension für den gegebenen Zusammenhang wenig Interessantes.

Bei der Frage nach dem Aspekt der Gleichheit geht es um die Eigenschaften, deren Egalisierung angestrebt werden soll. Es könnte beispielsweise der deutsche Staat versuchen, die ökonomische Situation, gemessen in Euro, aller deutschen Menschen (oder alternativ aller Menschen in Deutschland), anzugleichen. Diese Art von Gleichheit wäre entschieden anders als der Versuch, eine Uniform (=Kleidungsgleichheit) in Deutschland durchzusetzen. Es wäre notwendig anders vorzugehen, und anders zu handeln. Es müßten andere Mittel und andere Rechtfertigungen vorgebracht werden. Doch offenbar ist auch dies nicht der wahrhaft interessante Aspekt der Gleichheit. Daher sollen diese wenigen Worte genügen.

Interessanter ist schon die Frage, mit welchen Mitteln Gleichheit angestrebt werden darf, soll oder wird. Denn, in unserem obigen Beispiel, könnte der deutsche Staat die Gleichheit im ökonomischen Sinne per Aufruf erreichen wollen, durch Radikalisierung der Steuerprogression, bis jeder Euro über dem Durchschnittsverdienst vollständig abgetreten werden muß, oder indem ein Militäreinsatz durchgeführt wird, bei dem einfach alles konfisziert würde, was „den Reichen“ gehört, bis die Reichen durchschnittlich sind. Solche Mittelwahl ist offensichtlich eine Frage, die sich dem Reich der praktischen Politik nicht entzieht. Waren die beiden Aspektunterschiede, die ich oben besprochen habe, noch im Wesentlichen theoretischer Natur, oder zumindest nicht zentral für den politischen Gleichheitsdiskurs, wie er derzeit geführt wird, ist diese Frage schon anders gelagert. Dennoch ist auch die Frage der Mittelwahl noch nicht das Zentrum dieses Essays. Schließlich handelt es sich um eine Art Begriffs- und Inhaltsklärung. In diesem Zusammenhang reicht es, wenn festgestellt wird, daß diese Unterscheidung von Gleichheiten nach dem Mittel ihrer Durchsetzung eine wesentliche Komponente politischer Diskussionen ist (was derzeit gern vergessen wird).

Offenbar braucht es also noch eine vierte Dimension der Gleichheit, welche untersucht werden soll. Begriffe wie Ergebnisgleichheit, Chancengleichheit, Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit fallen dem Leser an dieser Stelle vermutlich ein. Um diese Begriffe geht es bei der vierten Unterscheidung nach der Reichweite der Gleichheit. Sollen bloß alle Menschen im jeweiligen Gebiet das gleiche Recht auf etwas haben, oder sollen sie faktisch die gleichen Chancen haben, oder soll das gleiche Ergebnis garantiert werden? Diese Frage steht im Kern des Essays.

2. Ergebnisgleichheit

In der Regel wird heutzutage von Gleichheit in einem gesellschaftlichen Sinne gesprochen, also in einem Verständnis, das notwendig die gesamte Gesellschaft umfassen müßte. Aber selbst die eifrigsten Befürworter der Gleichheit können nicht alle Aspekte gleich machen wollen, was die Reichweite selbst des totalsten aller totalen Staaten bei weitem überstiege (zumindest mit der heutigen Technik, vielleicht ist das in Zukunft einmal anders). Daher beschränkt man sich in der Regel auf das Erreichen ökonomischer Gleichheit (Kampf gegen ungleiche Verteilung ökonomischer Güter und Ressourcen), gesellschaftlicher Gleichheit (Kampf gegen Diskriminierung und Ausgrenzung durch Individuen) und politischer Gleichheit (Beteiligung an Wahlen, direkte Demokratie usw.).

Nun sollen in diesem Streben, so die radikalsten Befürworter der Gleichheit, die Ergebnisse gleich oder zumindest sehr ähnlich werden. Der Bäcker soll genausoviel haben wie der Arzt, aber der Arbeitslose soll auch dasselbe haben wie der Bäcker. Jeder nach seinen Möglichkeiten, jedem nach denen Bedürfnissen. Offenbar muß jemand für dieses Ergebnis künstlich sorgen, es tritt nicht von allein ein. Unter der Annahme eines zumindest theoretisch nicht vollständig gelenkten Wirtschaftssystems, in dem die zu verteilenden Güter erwirtschaftet werden müssen, wird eine irgendwie geartete Einrichtung existieren müssen, um die Gleichheit der Ergebnisse zu garantieren. Denn von Natur aus sind alle Menschen verschieden. Nicht zwei Menschen werden in Freiheit zu demselben Ergebnis kommen. Immer wird einer von beiden mehr, der andere weniger haben. Manche Menschen sind eben intelligenter als andere, in wohlhabendere Familien hineingeboren, zielstrebiger, ehrgeiziger oder einfach glücklicher als andere. All diese Ursachen und unendlich viele weitere führen zu einer natürlichen Ungleichheit. Es ist nun für die Ergebnisgleichheit notwendig, all diese Unterschiede auszuradieren, denn sonst brächten diese Unterschiede immer wieder neue Ungleichheiten hervor.

Der neue Mensch muß also her, der Mensch muß gründlich generalüberholt werden, damit er nicht mehr so ungleich ist. Diese Politik, bekannt als Umerziehung, kann in verschiedener Weise durchgesetzt werden, aber immer ist es notwendig, irgendeine Form staatlichen Zwangs anzuwenden, weil offensichtlich nicht alle Menschen ein Interesse daran haben, umerzogen zu werden. Ferner ist es notwendig, so früh wie möglich anzufangen, weil sich die wesentlichen Eigenschaften der MEnschen sehr früh ausbilden, und im Erwachsenenalter kaum mehr zu ändern sind. Deswegen ist es wesentlich, die Umerziehung so früh wie möglich beginnen zu lassen. Beispielsweise sind die heutigen Anhänger der Ergebnisgleichheit die eifrigsten Befürworter von Kinderkrippen, Pflichtkindergärten, Ganztagsschule (oder überhaupt Schulpflicht statt Bildungsfreiheit) und allen staatlich kontrollierten Zwangstests zur Überwachsung der sprachlichen, gesundheitlichen oder sonstigen Überwachung der Kleinkinder. Die dramatische Erosion der Elternrechte in einem Land deutet immer darauf hin, daß der staat die Kontrolle über die Kinder zu übernehmen wünscht. Ergebnisgleichheit ist der wesentliche Grund für ein solches Verhalten seitens der Entscheidungsträger im Staat.

Offensichtlich führt ein solches Regime der Ergebnisgleichheit zwangsläufig, sofern man es konsequent anwendet, in die totale Tyrannei. Jeder Aspekt des menschlichen Lebens von der Wiege bis zur Bahre muß kontrolliert werden, damit keine Eigenschaften entstehen, die ökonomische Vorteile bringen. Und sofern diese Eigenschaften trotzdem vorhanden sind, ob aus praktischem Versagen der Umerziehung oder aus genetischen Einflüssen, oder irgendwelchen anderen Quellen, muß der Staat wieder sofort durch Enteignung und Umverteilung des Reichtums reagieren.

Ergebnisgleichheit steht also zwangsläufig in fundamentalem Widerspruch zur individuellen Freiheit und ist daher ebenso zwangsläufig abzulehnen.

3. Chancengleichheit

Diese Einsicht haben viele Menschen nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Regime in Osteuropa gehabt, und haben sich nunmehr der Chancengleichheit verschrieben. Es soll nicht mehr dafür gesorgt werden, so die Ausrichtung der meisten heutigen Politiker von links bis rechts, daß jeder das Gleiche hat, sondern daß jeder die gleichen Chancen hat, ein bestimmtes Gut zu erreichen, wie irgendein anderer Mensch.

Es ist nun nicht mehr notwendig, die exakte Gleichheit des Ergebnisses zu kontrollieren. Aber angesichts der natürlichen Ungleichheit von Menschen hinsichtlich ihrer Fähigkeiten und Eigenschaften bleibt es notwendig, die „Startbedingungen“ einzuebnen. Kinder aus sozial schwachen Elternhäusern haben sehr geringe Chancen auf einen Universitätsabschluß. Daher, so wird hier gefolgert, müssen die Chancen eingeebnet werden. Hier wird abermals Gleichheit rein statistisch verstanden. Wenn 5% der Kinder von Sozialhilfeempfängern ein ABitur schaffen, und 25% der Kinder aus wohlhabenden Elternhäusern, dann handelt es sich um eine Verletzung des Prinzips der Chancengleichheit, und politische Maßnahmen müssen ergriffen werden, um diese Ungleichheit zu bekämpfen.

In diesen Zusammenhang gehören viele Debatten unserer Zeit. Frauen verdienen statistisch gesehen weniger als Männer im gleichen Beruf, also müssen die Chancen der Frauen verbessert werden. Ferner sind sie unterrepräsentiert im Bereich der Physik, also brauchen wir staatliche Förderprogramme, die mehr Mädchen dazu verleiten, ein Physikstudium zu übernehmen. Überhaupt sind Kinder aus armen Elternhäusern benachteiligt. So rechtfertigen Politiker wie Lauterbach (SPD) oder allgemein viele Politiker heutzutage, die Krippenpolitik und Kindergartenförderung mit dem Argument der Chancengleichheit. Eltern, die ihren Kindern aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit nicht die gleichen Chancen bieten, wie andere Eltern es tun, sind schlechte Eltern, weil sie im Wege des Prinzips der Chancengleichheit stehen. Schließlich kann der Hans aus Berlin nichts dafür, daß seine Eltern arbeitslos sind, geschieden, arm, und in einem Problembezirk leben. Also sollte er auch nicht dafür bestraft werden. Der Staat muß ihm helfen, indem er ihn für eine möglichst lange Zeit seines Lebens aus den Fängen seiner Eltern befreit, und ihn staatlichen (oder staatsunterstützten privaten) Institutionen übergibt.

Es wird also sichtbar, daß es nicht um gleiche Startbedingungen gehen kann bei der Chancengleichheit (wie immer wieder gern, aber fälschlich, behauptet wird), sondern um ein kompliziertes System von gezielten Bevorzugungen, die angeborene oder aufgrund der gesellschaftlichen Stellung, in der man sich bei der Geburt befand, entstandene Unterschiede mit dem Ziel einer Gleichheit der Chancen korrigieren soll. Wiederum aber stellt sich die Frage, wie der Staat dies tun kann, ohne die Freiheit der Menschen vollständig aufzugeben.

Wie Lauterbach korrekt feststellt, kann es keine Rolle spielen, ob die Eltern des kleinen Hans ihn einer Krippe übereignen möchten oder nicht, weil es Hans objektiv gesehen nutzen soll (nach staatlicher Ansicht), und nicht unbedingt seinen Eltern. Der Staat muß also auch hier notwendig wieder das Mittel des Zwangs einsetzen, wie schon bei der Ergebnisgleichheit. Ferner, solange die Krippen die Kinder abends wieder freigeben, können die Expositionen eines Kindes gegenüber seinen Eltern nur verringert werden, niemals ganz ausgeschaltet. Was das Kind nach der Schule macht kann ebensowenig kontrolliert werden (selbst beim Internat nicht), wie die genetische Struktur des Kindes. Solche Unterschiede existieren ja auch, selbst wenn sie sicherlich nicht alles erklären können. Der Staat kann also wiederum, selbst unter vollständiger Usurpation des Privatlebens seiner Bürger, das Ziel der Chancengleichheit nicht ansatzweise für alle erreichen.

Mit anderen Worten ist eine Chancengleichheit niemals für alle gleich zu haben, das heißt, es müssen immer die Chancen einiger Gruppen selektiv verbessert werden auf Kosten der Chancen anderer. Und selbst dies wird erkauft mit einem massiven Verlust individueller Freiheit zugunsten staatlicher Intervention. Die Chancen einiger können auch nur etwas verbessert werden, wie die Anhänger der Chancengleichheit selbst feststellen, weil nicht alle diskriminierenden (=unterscheidenden) Faktoren ausgemerzt werden können.

Nun stellt sich die Frage, welche Gruppen bessere Chancen erhalten sollen. Die populäre Antwort darauf sind diverse Minderheiten, und die Mehrheitsgruppe der Frauen. Dies geschieht dann mittels Quoten und diverser Präferenzregeln. Darüber habe ich zu einem anderen Zeitpunkt ausführlich geschrieben und bin zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, daß sich eine solche selektive Ungleichheit im Namen der Chancengleichheit keinesfalls im Rahmen einer freiheitlichen Demokratie vernünftig rechtfertigen läßt. (Der interessierte Leser kann es nachlesen: Zur Legitimität der Diskriminierung)

Wenn dies aber so ist, dann ist das Konzept der Chancengleichheit auch am Ende, sofern man nicht bereit ist, Freiheit aufzugeben; denn es ist notwendig, für gleiche Chancen – oder zumindest ähnliche Chancen – zu sorgen, auch und gerade in üblicherweise dem legitimen Einflußbereich des Staates entzogenen Gebieten wie der eigenen Wohnung, oder Entscheidungen zum eigenen Privatleben und dem seiner Kinder. Freiheit ist also wohlverstanden nicht vereinbar mit Chancengleichheit, weil diese auch nur eine verkappte Form der Ergebnisgleichheit ist: während diese auf eine individuelle Egalisierung zielt, begreift jene bestimmte ausgewählte Gruppen als Fördersubjekte, deren statistische Ergebnisse wieder egalisiert werden müssen, damit jedes Individuum der betreffenden Gruppe gleiche Chancen auf ein bestimmtes Ergebnis hat, wie Menschen, die nicht zur Gruppe der Fördersubjekte gehören.

4. Zwischenfazit

Offenbar gibt es andere Gleichheitskonzepte, namentlich die Rechtliche Gleichheit und die Gleichwertigkeit, auf die ich zu einem späteren Zeitpunkt zu sprechen kommen werde. Für den heutigen Tag aber beende ich meinen Essay mit einem kurzen Zwischenfazit:

1. Freiheit und Ergebnisgleichheit sind ebenso unvereinbar wie Feuer und Wasser. Jeder Versuch, kollektiv die Ergebnisse gesellschaftlichen Handelns vorherzuplanen, endet zwangsläufig in der Tyrannei der Planer.

2. Freiheit und Chancengleichheit sind ebenfalls nicht miteinander vereinbar, weil Chancengleichheit nichts anderes sein kann, als selektive Bevorzugung einiger Gruppen auf der BAsis statistischer Ergebnisungleichheit.

3. Freiheit ist aber wesentlich für den Erhalt jeder moralisch guten Ordnung. Daher sind die beiden Konzepte Ergebnisgleichheit und Chancengleichheit abzulehnen als Gleichheitsideale. Wenn Freiheit mit Gleichheit vereinbar ist, dann nur auf der Basis eines der beiden im zweiten Teil zu diskutierenden Konzepte.

Hier geht es zum zweiten Teil dieses Essays.

Hessen hat gewählt. Oder doch nicht?

1. Einleitung: Hat Hessen gewählt?

Alle reden vom Denkzettel für den Wortbruch von Ypsilanti, zumindest in den Medien. Aber hat die Hessen-Wahl wirklich so viel damit zu tun? Klar, es gibt eine noch niedrigere Wahlbeteiligung, die noch einmal unter dem Ergebnis des letzten Jahres lag, was selbst schon ein Negativrekord war. Aber diesen Trend gibt es schon seit langem, schon seit den Siebzigern gehen die Wahlbeteiligungen meistens zurück. Klar, die FDP hat sich nach der Bundestagswahl 2005 an ihre Aussage, keine Ampel zu machen, gehalten. Und auch nach der letzten Landtagswahl blieb sie bei ihrer Vorwahlaussage. Dies mag ihr auch genutzt haben, ihr altes Umfallerimage abzulegen. Aber ist der Sieg der FDP (fast 17%) wirklich allein darauf zurückzuführen? Wenn ja, warum haben dann die Grünen im gleichen Maße zugelegt, obwohl auch sie in gewisser Weise in das (in der Öffentlichkeit so dargestellte) Ypsilanti-Desaster verwickelt waren?

Wenn die Medien nicht vom Denkzettel für die SPD reden, dann reden sie vom Koch-Denkzettel, denn er habe sein Wahlergebnis zwar relativ gesteigert, dank niedriger Wahlbeteiligung aber absolut weniger Stimmen erhalten, als im Vorjahr. Ist dies jetzt eine Koch-Niederlage? Dabei hat die CDU schon seit langem in Hessen Ergebnisse rund um die 40%, oft darunter, eingefahren; Ausnahme war nur die Hartz-IV-Protestwahl im Jahre 2003, als die CDU allenthalben riesige Protestwählerpotentiale einstreichen konnte. Dabei hat die FDP einen gnadenlosen Koalitionswahlkampf betrieben. FDP geht nur mit CDU, soviel war klar, schon vor der Wahl. Ein großer Teil des „schlechten“, also bloß mittelmäßigen, CDU-Wahlergebnisses geht auf das Konto dieses Zweitstimmeneffekts.

Aber, eines stimmt schon: Wenn die Leute mit Koch zufrieden gewesen wären, dann hätten sie gleich die CDU gewählt, denn eine Gefahr, daß die FDP nicht in den Landtag einzieht, bestand zumindest diesmal nicht. Da die Überhangmandate in Hessen ausgeglichen werden, war auch taktisches Stimmensplitting nicht so aussichtsreich, wie noch bei der Bundestagswahl 2005. Und wenn die Leute mit der SPD zufrieden gewesen wären, hätten sie auch die SPD wählen können, nicht die Grünen. Und wenn die Leute mit der Politik allgemein zufrieden gewesen wären, wenn sie eine Alternative für sich gesehen hätten, wären sie vielleicht wählen gegangen, statt daheim zu bleiben.

2. Politikverdrossenheit?

Nur greifen gerade deswegen alle kurzfristigen Erklärungen zu kurz. Die Wahlbeteiligung sinkt nicht unbedingt, weil die Bevölkerung mit einer bestimmten Person, einem bestimmten Programm oder einer bestimmten Partei unzufrieden wären. Der größte Teil der Nichtwähler geht einfach nicht wählen, weil er „keinen Bock hat“. Er interessiert sich nicht für Politik, er hat Besseres zu tun, oder ist einfach faul. Er glaubt nicht an staatsbürgerliche Pflichten,  die Rechte des Staatsbürgers übt er nicht einmal aus – aber die Vorteile des Staatsbürgers, die möchte er schon gern haben.

Diese seltene Kreatur, der desinteressierte Nichtwähler, ist inzwischen bei den meisten Wahlen stärkste politische Kraft in Deutschland. Exemplare dieser Spezies überfluten die Straßen und führen das alte Prinzip des allgemeinen Wahlrechts ad absurdum. Bei den Bundestagswahlen von 1972 gingen 91% der Bürger wählen. Bei den Wahlen davor waren es ähnlich viele. Heutzutage liegt die Beteiligung bei Bundestagswahlen unter 80, vielleicht bald unter 70%. Selten geht ein Drittel bei den Kommunalwahlen zur Wahl. Und das Problem ist nicht unbedingt Unzufriedenheit mit der Politik im speziellen – um politikverdrossen zu sein muss man Politik kennen. Irgendwann ist einem das verachtenswerte Pöstchengeschacher, die Korruption und Inkompetenz der meisten Politiker vielleicht zu viel, und man verfolgt die Politik einfach nicht weiter. Aber der Anteil der Nichtwähler steigt weder mit dem Alter noch mit der früheren Beteiligung in Parteien. Die meisten Nichtwähler finden sich in der jüngsten Altersgruppe.

Dies läßt den Schluß zu, daß der typische Nichtwähler gar nicht erst beginnt, sich mit Politik zu befassen. Kommt dieses Geschöpf also zu seiner Politikverdrossenheit, wie die Jungfrau zum Kinde? Oder ist die Ablehnung der Politik als solcher verbunden mit einer viel allgemeineren Ablehnung von etwas, was der junge Staatsbürger schon kennt?

Sollte dies der Fall sein, dies möchte ich an dieser Stelle festhalten, hätte dies einige Konsequenzen für die Reaktion auf die Nichtwähler: Es ist sinnlos, mehr direkte Demokratie einzuführen, damit Leute, die in ihrer großen Mehrheit davon gar nicht Notiz nehmen, direkte Beteiligung üben können. Die Nichtwähler wollen keine Beteiligung, schon diejenige, die sie ausüben dürften, ist ihnen zuviel. Es ist ebenso sinnlos, die Leute ausbilden zu wollen in den Schulen; sie mit irgendwie praxisnahen Beispielen zur politischen Aktivität zu erziehen. Dies ergäbe erst dann Sinn, wenn die noch zu suchende eigentliche – präpolitische – Ursache der Nichtwahl entfernt worden wäre.

3. Informationsdefizit?

Es mag sein, daß viele Nichtwähler gar nicht merken, wann gewählt wird. Sie würden ja vielleicht wählen gehen, wenn sie wüßten, daß überhaupt gewählt wird. Aber mehr Berichterstattung wäre auch zwecklos, denn erstens würde sie die Zielgruppe gar nicht erreichen – denn wer schaltet bei Nachrichten als erstes weg? – und zweitens, selbst wenn der Nichtwähler vom Wahltermin vorher erführe – träfe er dadurch in Abwesenheit eines Eigeninteresses an Information über die Parteien und Programme eine echte Wahlentscheidung?

Die gesellschaftliche Reaktion auf das Phänomen der (im Wortsinne) „schweigenden Mehrheit“ der Nichtwähler muß sich an der Ursache der Nichtwahl ausrichten. Diese kann, wie bereits festgestellt, in der Mehrzahl der Fälle nicht eine selbst erfahrene Ablehnung des jetzigen politischen Prozesses, seiner Akteure oder Inhalte sein – mangels Kenntnis derselben. Handeln muß es sich also entweder um eine nicht selbst erfahrene Ablehnung eines oder mehrerer der genannten Elemente, oder um eine Ablehnung, die selbst gar nichts mit Politik per se zu tun hat.

Gibt es eine allgemeine Stimmung in diesem Lande, die politische Beteiligung als unsinnig ansieht, und die Jugendliche dazu animieren könnte, das Wahlrecht nicht zu nutzen? Dafür spräche natürlich, daß die Wahlverweigerung vorwiegend in Gebieten stattfindet, in denen soziale und familiäre Probleme die Norm sind – im Osten mehr als im Westen, in Städten mehr als auf dem Land, in Problembezirken mehr als ihn wohlhabenderen Bezirken. Dagegen spricht der ständige Chor der Öffentlichkeit, wählen zu gehen. Aber dringt dieser tatsächlich bis in eine Umgebung durch, in der kein Wert auf so altmodische Dinge wie Bürgertugenden gelegt werden? Findet er wirklich auf Kanälen statt, die von Jugendlichen gesehen werden, und in denen die Helden nicht Bismarck, Ebert, Adenauer und Brandt (Achtung: Politproporz, damit niemand aus meinem Argument aussteigt, weil er sich unterrepräsentiert fühlt!) heißen, sondern die entstellten Namen moderner Hip-Hop-“Künstler“ tragen? Der Chor der selbsternannten Zivilgesellschaft ist nicht nur nutzlos – er dient, dies möchte ich behaupten, zuweilen gar als Abschreckung.

Offenbar gibt es eine allgemeine Tendenz, die vom Wählen abhält. Aber ist das alles? Wenn die jungen Bürger mehr ARD und ZDF sehen müßten, und gelegentlich Zeitung läsen, wäre die Wahlbeteiligung dann wieder wie in den Siebzigern? Wenn in allen Schulen obligatorisch jeden Tag eine Zeitung gelesen werden müßte, und alle ab der 6. Klasse täglich dabei überprüft würden, ob sie es täten, und jeden Abend ein Treffen für Tagesschau und Heute-Journal existierte, alle definitiv von den Wahlen wüßten, und so gut die Programme der Parteien kennten, wie das kleine Einmaleins, wie hoch wäre die Wahlbeteiligung dann? Ich möchte meinen, sie sänke gar noch, weil die Ablehnung gegenüber dem System, das den Kindern so etwas aufzwänge enorm wäre – zumindest unter den inzwischen wahlberechtigten Kindern.

Es scheint, als reichte das Unkenntnisargument selbst in dieser Verkleidung noch nicht aus. Niemand wird aktiv am Wählen gehindert, jeder kann wählen gehen, wenn er will. Wenn es nicht, oder bei weitem nicht nur, an der Information liegt, woher kommt die ablehnende Stimmung gegenüber dem politischen System dann? Oder ist es am Ende gar keine ablehnende Stimmung gegenüber dem politischen System mehr? Denn auch hier gilt: die Nichtwähler kennen das System gar nicht, das sie ablehnen; aber sie würden es auch ablehnen, wenn sie es kennten.

4. Ablehnung bestimmter Arten von Systemen?

Dies kann nur erklärt werden als Ablehnung des Systems nicht aufgrund seiner Spezifika, sondern als Ablehnung des Systems als politisches System. Und die Ablehnung macht nicht halt beim politischen System. Ebenso abgelehnt wird auch das Schulsystem – man sehe sich die Abbrecherquoten und das Schülerverhalten einmal an! – und das Wirtschaftssystem. Die Ablehnung des Wirtschaftssystems äußert sich auch darin, daß selbst wenn es einen Ausbildungsplatz für einen Jugendlichen gibt, dieser oft seine Pflichten nicht ernst nimmt. Viele brechen einfach wieder ab, können sich, wie sie dann gern sagen, einfach nicht mehr motivieren, oder behaupten irgendwelche Ausflüchte. Diese mögen in manchem Einzelfall sogar zutreffen, in der Gesamtheit jedoch nicht. Man kann wohl nicht ernsthaft behaupten, daß die Schulabbrecher und – unruhestifter andere seien als diejenigen, die dasselbe in der Wirtschaft tun, oder dasselbe – nämlich Verweigerung – in der Politik. Offenbar sind es dieselben Leute – zumindest mit einem großen Überschneidungsbereich zwischen diesen drei Gruppen.

Andererseits werden manche Systeme nicht abgelehnt. Das Sozialsystem zum Beispiel – auch Nichtwähler haben es gern, nachdem sie die Schule abgebrochen haben und die Ausbildung auch, nachdem sie keinerlei familiäre Unterstützung haben, weil sie vielleicht aus einer zerrütteten Familie kommen, wenn Vater Staat die schützende Hand über sie hält und ihnen genug Geld zuweist, damit sie einigermaßen durchkommen können. Das Sozialsystem dient im Rahmen des traditionellen deutschen Systems, welches starke Anleihen bei der Christlichen Soziallehre nimmt, dazu, soziale Notlagen zu lindern, die anders nicht gelindert werden können. Subsidiarisch springt dann der Staat ein, hilft in der Not, und in letzter Konsequenz auch dem, der gar keine Gegenleistung erbracht hat – und sogar dem, welcher eine solche Gegenleistung gar nicht erbringen will. Und das ist, wie der Regierende Bürgermeister von Berlin in einem ganz anderen Zusammenhang einmal gesagt hat, auch gut so. Dennoch muß festgestellt werden, daß das Sozialsystem in seiner traditionellen Form – und in wesentlichen Teilen existiert es allen Reformen zum Trotz noch immer – sich dadurch von allen anderen Systemen unterscheidet, daß es jedem Menschen Hilfe gewährt, ohne eine Gegenleistung von diesem zu fordern. (Natürlich bieten Sozialsysteme gewisse Anreize, dennoch einen Beitrag zu leisten, z.B. durch Aufnahme einer steuer- und sozialabgabenpflichtigen Arbeit, aber selbst unter Hartz IV kann die Versorgung mit dem physischen Existenzminimum aufgrund der Menschenwürde nicht gestrichen werden.)

Dieser Unterschied zwischen dem Sozialsystem und allen anderen Systemen sticht heraus bei der Frage, warum das Sozialsystem anders als das Bildungs-, Wirtschafts- und Politiksystem nicht abgelehnt wird: es erfordert nicht zwingend eine Beteiligung, um von ihm zu profitieren. In dieser Hinsicht ist ihm das politische System des Wahlrechts ohne Wahlpflicht noch am nächsten, da eine Nichtbeteiligung keinerlei Sanktionen mit sich bringt. Die Beteiligung, dies ist aber dennoch festzustellen, wird zunehmend abgelehnt.

Und ist es nicht letztlich auch im Sozialsystem so? Insofern eine Mitarbeit gefordert wird, ob in Form des „aktivierenden Sozialstaats“, welcher von der letzten Schröder-Regierung so gepriesen wurde, oder in Form anderer Verpflichtungen – sobald etwas gefordert wird, sinkt die Akzeptanz, steigt die Ablehnung an. Nicht gegen die entwürdigenden Hausbesuche der Hartz-IV-Kontrolleure protestierten die Leute 2003, sondern gegen ihrer Ansicht nach zu geringe Leistungen, und zu viele Anforderungen an Sozialleistungs-Empfänger. Denn die Hausdurchsuchungen, sogar in Abwesenheit der Bewohner, Verwanzungen, Online-Durchsuchungen und sonstige Eingriffe in die persönliche Freiheit werden stillschweigend geduldet von denselben Personen. Vermutlich, weil es keine Beteiligung erfordert: ich frage mich, ob es mehr Demonstrationen gegen die Schäuble-Schily-Gesetze gäbe, wenn man die Abgehörten dazu zwingen würde, ihre Häuser selbst zu verwanzen…

5. Ablehnung von Einsatz und Mühe?

Ich erinnere mich an keine Demonstration gegen den enormen Wohlstand, der ohne Industrialisierung und freie Marktwirtschaft, ohne Kapitalisten und Kapitalismus gar nicht möglich gewesen wäre. Ich entsinne mich ebensowenig einer starken Ablehnung gegen die Vorteile einmal erlangter Bildung, ob am Arbeitsmarkt, oder sonstwo. In beiden Fällen wird erst dann protestiert, setzt die habituelle Ablehnung erst dann ein, wenn etwas von den Betroffenen gefordert wird: Beteiligt euch am wirtschaftlichen System, lernt etwas, geht wählen, bringt eine solidarische Gegenleistung (und sei sie nur symbolisch), helft in eurer Familie (falls ihr so glücklich seid, eine zu haben) und so weiter.

Die stärkste Ablehnung wird vielleicht dem moralischen System entgegengebracht. Seine Essenz besteht darin, daß durch das System selbst eine Handlungsempfehlung entsteht. Du sollst jetzt lernen, nicht weil die Polizei kommt, wenn du es nicht tust, sondern weil es gut ist, zu lernen. Solcherlei Imperative erfordern oft ein hohes Maß an charakterlicher Stärke, weil die Aufgabe der Moral gerade darin besteht, in den Situationen dem Gewissen rationale Argumente an die Hand zu geben, in denen es selbst zu schwach wäre, gegen die Antriebe und Wünsche des Menschen sich durchzusetzen. Dennoch so zu handeln, daß es richtig ist, obwohl es einfacher und bequemer wäre, anders zu handeln, darin zeigt sich der Erfolg der Moral. Wenn man die Gelegenheit dazu hätte, gefahrlos seine Ehefrau zu betrügen, ihr dann treu zu bleiben, ist sicherlich nicht leicht – gegeben die Stärke des durchschnittlichen männlichen Sexualtriebs. Hat man dazu gerade noch Eheprobleme, sich eben noch gestritten, sowieso einen schlechten Tag gehabt, und ist die „willige Partnerin“ attraktiv genug, dann handelt es sich um eine heroische Aufgabe für das Gewissen, den menschlichen Primärwillen zu besiegen. In solchen Fällen brauchen die allermeisten Menschen eine starke moralische Überzeugung, um das Richtige zu tun.

Eine solche Überzeugung zu erlangen dauert seine Zeit, erfordert viel Mühe, und ist im Allgemeinen nicht, was bequem ist. Es erfordert Aktivität, Reflexion über schwierige Themen und vieles mehr. Religion bietet eine relativ einfach verständliche Möglichkeit der Aneignung der notwendigen Moral, sofern man sich auf sie einläßt, und sich an ihr beteiligt. Ohne die Hypothese Gott ist die Begründung von Moral ein kompliziertes Thema für Philosophen, welches definitiv außerhalb der Horizonts dieses Artikels liegt. In jedem Fall aber passiert die Aneigung eines Wertesystems, in dem nicht nur eigene Bedürfnisse, sondern auch andere Personen und ihre Würde vorkommen, nicht von allein. Und ihr Nutzen erschließt sich auch erst nachdem man einen großen Teil der Aneignung vollzogen hat. Denn im strengen Sinne „nutzt“ moralisches Verhalten in dem kurzfristigen Zeitfenster, das der Mensch relativ gut vorhersehen kann, eben nicht.

Es ist daher nicht verwunderlich, und steht im Einklang mit der hier vorgetragenen Hypothese, daß das moralische System von allen Systemen die stärkste Ablehnung erfährt – knapp gefolgt von einem eng verwandten System: dem religiösen System.

Und auch hier: es gibt keinen Aufstand gegen das moralische Verhalten anderer, solange es nicht störend wird. Über die fehlende Bereitschaft anderer Menschen, dritten zu helfen, wird gern geschimpft. Die egoistischen Walfänger aus Japan, die egoistischen Manager, die gewissenlosen Politiker, die faulen Lehrer usw. Überhaupt ist Egoismus – als Eigenschaft anderer Menschen – eines der Modewörter unserer Zeit.

Abgelehnt werden also tatsächlich Systeme insofern sie Beteiligung verlangen. Insofern sie verlangen, etwas zu tun, statt bloß etwas zu bekommen. Erfolg im wirtschaftlichen System des Kapitalismus erfordert Einsatz, Durchsetzungsfähigkeit, Kompetenz und einige weitere Faktoren, darunter sicher auch Beziehungen und Glück. Viele bringen dies nicht auf, also wird das System als solches kritisiert. Der Kapitalismus sei zu einem Machwerk egoistischer Eliten geworden, in dem nur die Interessen der Wenigen repräsentiert sind, in dem nur die Ausbeuter noch Macht haben. Also muß das Schmiermittel des Kapitalismus, das Geld, umverteilt werden, so daß alle das gleiche haben, und niemand „mehr hat“ als sein Nachbar. Daß solche Systeme nicht funktionieren, und letztlich immer zu diktatorischen und verbrecherischen Regimen geführt haben, ist ja nicht so wichtig – falls es überhaupt noch bekannt ist, denn die aktive Beteiligung am Bildungssystem wird ja auch abgelehnt.

6. Problem System?

Analog wird auch das politische System abgelehnt. Es gibt soziale Probleme in der Welt – unbestreitbar gibt es sie in Übersee, aber auch hierzulande. Und der Kapitalismus hat seine Fehler. Ich verbringe einen Teil meiner Zeit auf diesem Blog mit der Kritik an unserem Schulsystem, und Politik kommt nur deswegen relativ kurz, weil ich sonst jeden Tag 24 Stunden über die Fehler der Politik schreiben müßte. Diese Probleme stellen sich für die Nichtwähler natürlich gar nicht. Das Problem ist pauschal sowieso das System, und alles andere ist egal.

Die Löhne sinken, die Arbeitslosigkeit steigt, die Wachstumsraten schrumpfen. Schuld ist der Kapitalismus. Schuld ist die Politik. Wir brauchen einen Politikwechsel und mehr staatliche Interventionen, um das Problem zu lösen.

Immer mehr funktionale Analphabeten, Gewalt an Schulen, immer schlechtere Kenntnisse selbst in elementaren Fächern? Schuld sind die Lehrer. Und schuld ist natürlich die Politik. Deswegen brauchen wir mehr staatliche Gelder, mehr Interventionen, um das Problem zu lösen.

Terrorismusgefahr, hohe Kriminalität, Korruption auf allen Ebenen? Schuld sind die Politiker, wir brauchen also einen Politikwechsel, und mehr Überwachung, mehr staatliche Intervention.

Das Muster sollte klar sein. Schuld ist immer irgendein System, und die Politik wird mit dem unmöglichen Auftrag bedacht, die Probleme zu lösen. Daß das System schuld ist liegt wohl auch daran, daß dieser Vorwurf so pauschal ist, daß keinerlei Kenntnisse der Sachlage notwendig sind. Das System gibt es immer, also ist es auch immer schuld. Eine genaue Betrachtung der Ursachen der aktuellen WIrtschaftskrise zeigt ein sehr differenziertes Bild vieler zusammenhängender Ursachenkomplexe – eine schwierige Realität für diejenigen, welche keine Mühe in die Beschaffung von Informationen stecken, so daß die Systemkritik derzeit wieder eine Renaissance erlebt, allerdings natürlich in degenerierter, vulgärer Form.

7. Konklusion: Wahlverweigerung als Nebenwirkung des Gleichheitswahns

Wie kann man also auf die sinkenden Wahlbeteiligungen reagieren? Offenbar liegt das Problem in einer Haltung großer (und wachsender) Teile der Gesellschaft, welche das Konzept der Mühe, der Beteiligung an unangenehmen Dingen, als solches ablehnen. Das System ist ohnehin schuld, warum soll ich mich noch beteiligen? Wie kann man also der Vorstellung begegnen, daß ein System, welches Beteiligung, Mitarbeit, Mühe verlangt, damit man in vollem Umfang von ihm profitieren kann, per se illegitim sei, eben weil es ungerecht sei, dadurch daß nicht allen Menschen gleiche Chancen eingeräumt werden? Wie kann man die Vorstellung bekämpfen, daß eine Welt ohne gebratene Tauben, die einem ins Maul fliegen, a priori eine ungerechte Welt ist?

Mit anderen Worten: Wie bekommt man es hin, daß alle Menschen verstehen, daß diejenigen aus wohlhabenden Familien immer bessere Lebenschancen haben werden, als diejenigen aus ärmlichen, zerrütteten Verhältnissen, es sei denn man enteignet alle gewaltsam? Daß intelligenten Menschen der Lernstoff in Schulen zufliegen mag, aber die meisten einfach büffeln müssen – und daß dies kein ungerechter Zug des Schulsystems ist, sondern eine einfache Tatsache der menschlichen Natur? Und daß auch die Kinder reicher Eltern tendenziell immer höhere Abschlüsse erreichen werden, als Kinder armer Eltern, allein schon aufgrund der Bildungsverteilung der Eltern? Wie kann man den Menschen begreiflich machen, daß es natürliche Unterschiede zwischen Menschen gibt, deren Einebnung allen schadet, nicht nur denen, die vorher einen Vorteil in einem bestimmten Zusammenhang hatten?

Solange solche Fragen nicht geklärt werden können, wird die Wahlbeteiligung weiterhin sinken, weil immer mehr Menschen niemals gelernt haben, daß niemand ein Recht hat, der Größte zu sein, der Intelligenteste, der Reichste, der Mächtigste usw. Es ist nicht die Aufgabe dieses Artikels, nach Ursachen für die Auffassung zu forschen, daß jede statistische oder empfundene Ungleichheit (1) eine Ungerechtigkeit ist, die (2) ihre Ursachen im System hat, (3) die Ablehnung des Systems rechtfertigt, und (4) einen staatlichen Handlungsimperativ darstellt. Klar ist aber, daß diese Auffassung von der prinzipiellen Unmöglichkeit gerechter Ungleichheiten ebenso falsch wie verheerend ist, und zu einer Haltung im Leben führt, welche auf jeden erfahrenen Nachteil im Leben nicht mit einer erneuten Anstrengung, es trotz empfundener Benachteiligung allen zu zeigen reagiert, sondern mit dem Ausruf, daß das System schuld an allem ist, und der Staat es doch bitte richten möge.

Dies ist, als Nebenbemerkung, übrigens kein alleiniges Merkmal heute als „links“ empfundener Menschen. Denn die realen Probleme in den neunziger Jahren brachten die Neoliberalen, die sich selbst dezidiert nicht als links empfinden, dazu, einen totalen Systemwechsel zu fordern. Der Unterschied besteht hier nur darin, daß nicht Ungleichheit sondern empfundene Ineffizienz des Wirtschaftssystems die Ursache für die revolutionären Aspirationen war.

Diese gerade genannte Vorstellung sieht es als Aufgabe der Gesellschaft und des Staates an, dem Individuum alles zu geben, was es haben möchte, auf daß es konsumiere, sich freue und hedonistisch verstandene Lust empfinde. In dieser Vorstellung wird der Staat unweigerlich zum Diktator menschlicher Handlungen, welcher es mit all seinen Experten im übrigen sowieso besser weiß, als der Bürger. Warum also dann noch wählen? Eine Gesellschaft, die auf diese hohle Weise die was-bringt-es-mir-Frage zum alleinigen Handlungskriterium erhebt, braucht sich über schwindene Beteiligung nicht zu wundern.

Rational betrachtet muß man sich natürlich fragen, ob eine solche Gesellschaft nicht auch ganz andere langfristige Probleme hat, vor denen sie sich fürchten muß. Die geringe Wahlbeteiligung ist Symptom einer verbreiteten gesellschaftlichen Auffassung, welche persönlichen Einsatz auf Kosten kollektiver Versorgung (Modewort: „Betreuung“!) abwertet. Solcherlei Ideen führen auf wesentlich ernsthaftere Probleme als die freiwillige Wahlverweigerung einer Gruppe ungebildeter, uninformierter, desinteressierter und charakterschwacher Bürger.

Was auch immer man aus der Hessenwahl mitnehmen mag, es ist nicht das, was die Medien sagen werden, oder zumindest im Wesentlichen nicht. Denn die Wahl, wie fast alle anderen, kennt eine neue stärkste Partei – erstmals in Hessen: die Nichtwähler. Und ihr Programm wird viele Probleme aufwerfen, und hat es schon. Die wesentliche Lehre aus der Hessenwahl ist in der Wahlbeteiligung zu finden, aber nicht daß sie niedrig ist an sich, sondern warum sie so niedrig ist, warum sie immer weiter sinkt, und was das für die Gesellschaft bedeutet.

Israels wahrer Irrtum

Israel führt seit einiger Zeit Krieg gegen Hamas. Hamas ist eine abscheuliche Terrorgruppe und Israel ist ein legitimer Staat. Ich stimme Dennis Prager weitgehend in seinem Argument zu, mit dem er Israel für die Kriegspartei hält, die moralisch gesehen im Recht ist. Sein Artikel ist lesenswert, fast unabhängig von der Frage, wie man persönlich zum Krieg in Nahost stehen mag.

Die Angriffe der Hamas auf israelischem Gelände, die gelegentlichen Selbstmordattentate und vieles mehr sind schreckliche Verbrechen. Ferner gibt es aus meiner Sicht unzweifelhaft gerechte Kriege, also Kriege deren Führung moralisch zulässig oder gar geboten ist. Ein Beispiel wäre der zweite Weltkrieg. Viel Leid hätte eventuell verhindert werden können, wenn man nicht erst im Geiste des Appeasement darauf gewartet hätte, bis Hitler kriegsbereit war, sondern beim ersten Anzeichen, was Hitler vorhatte, zugeschlagen hätte. Dies wäre spätestens nach der Remilitarisierung des Rheinlandes möglich gewesen.

Doch selbst wenn man Pragers Gleichsetzung der moralischen Rechtfertigung der Taten von Hitler und Hamas akzeptiert (was ich nicht tue, zumindest nicht ohne  Einschränkungen), und selbst wenn man den zweiten Weltkrieg für gerechtfertigt hält, dann bedeutet dies noch lange nicht einen Blankoscheck für israelische Bodentruppen, oder überhaupt nur einen Krieg gegen die Terrorgruppe Hamas.

Denn Pragers Irrtum liegt nicht so sehr auf der moralischen Seite, sondern auf der praktischen. Terrorismus zu bekämpfen ist eine moralisch angemessene Aufgabe. Wer einen Terroristen an einem Attentat hindert, durch das viele Menschen hätten sterben können, tut eine gute Tat. Wer eine Terrorgruppe zerschlägt, tut eine ebenso gute Tat. Aber zerschlägt Israel auf diese Weise Hamas? Hamas mag ein Interesse an der weiteren Eskalation haben, um mehr Nachwuchs zu erzeugen, den Hamas verwenden kann, um Israelis zu ermorden und andere grauenhafte Akte zu begehen. (Israel hat dieses Interesse sicherlich nicht!) Doch Eskalation führt gerade in asymmetrischen Kriegen immer zu Mobilisierung auf beiden Seiten. Daher wird ein langer Bodenkrieg das Terror-Reservoir der Hamas gegen Israel immer weiter erhöhen, nahezu unabhängig davon, wie viele Terroristen Israel verhaftet, oder im Krieg besiegt.

Hamas ist eine Volksbewegung in Palästina, keine Splittergruppe. Hamas hat die letzten freien Wahlen in den Autonomiegebieten deutlich gewonnen. Die Mehrheit der Palästinenser unterstützt bereits die Bewegung gegen Israel, die Bewegung, man muß es so deutlich sagen, die letztlich zumindest nichts einzuwenden hätte gegen die Ausrottung Israels. An einem weiteren Zulauf kann niemandem gelegen sein. Ferner sind die Zivilisten, die Hamaskämpfer gern als Schutzschilde benutzen, hinter denen und in deren Wohnungen sie sich verstecken, häufig zumindest stillschweigende Sympathisanten. Und Fische schwimmen im Wasser ebenso gut, wie Terroristen in einer sympathisierenden Öffentlichkeit. Hätte die RAF seinerzeit so viel Rückhalt in Deutschland gehabt, wie Hamas in Palästina, so wäre Kohl nie Bundeskanzler geworden, weil vorher der Bürgerkrieg ausgebrochen wäre.

Mit anderen Worten: Israel mag das Recht haben, sich gegen die Hamas zu verteidigen, aber dieses Recht findet seine Grenzen in dreierlei:

1. Der Praktikabilität der Mittel: Ein Mittel, das gegen Hamas eingesetzt wird, muß für den Kampf gegen Terrorgruppen geeignet sein. Olmert begeht denselben Fehler wie Bush und viele andere, wenn er glaubt, eine Terrorgruppe mit Mitteln der klassichen Kriegsführung bekämpfen zu können. Der amerikanische Militärhistoriker William S. Lind, und andere in seinem Gefolge, bezeichnen diese neue, dezentralisierte Art der Kriegsführung als „fourth generation warfare„. Diese Art der Kriegsführung kann nicht mit Mitteln der dritten Generation bekämpft werden, ähnlich wie vor einiger Zeit die moderne Kriegsführung (third generation) nicht mit taktisch veralteten Methoden bekämpft werden konnte. Ein Patentrezept für den Umgang mit Kämpfen der vierten Generation gibt es zwar noch nicht, aber klar ist, daß der klassische armeegestützte Krieg, wie er im 2. Weltkrieg noch üblich war, dieser neuen Herausforderung nicht gewachsen ist.

2. Dem Problem der Sympathisanten: Israel mag das Recht haben, gezielt gegen Terroristen der Hamas vorzugehen, aber was ist mit denen, die bloß duldend beistehen, oder vielleicht von Hamas-Kämpfern gezwungen werden, ihre Wohnungen als Abschußbasis oder Versteck zur Verfügung zu stellen (und wie soll man diese beiden Fälle im Krieg voneinander unterscheiden)? Die im Wesentlichen gegen Städte gerichtete Bombardierung der Alliierten im 2. Weltkrieg sowie die beiden Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki werfen große Zweifel an der moralischen Rechtfertigung des zweiten Weltkrieges auf. In der Theorie des gerechten Krieges, die im Kern auf Augustinus zurückgeht, und seither immer wieder weiterentwickelt worden ist, spielt die Verhältnismäßigkeit der Mittel eine große Rolle. Im Falle des Nahostkonflikts könnte die Tötung einer großen Zahl Unschuldiger, die in keiner Weise mit Hamas kollaborieren, und insofern nicht als Kriegsgegner zu gelten haben, ähnliche Zweifel aufwerfen, wie das Verhalten der Alliierten im zweiten Weltkrieg. Wenn man die Sympathisanten zu legitimen Kriegszielen erklärte, erforderte dies einen „totalen Krieg“ (also einen Krieg unter Einbeziehung der gesamten Zivilbevölkerung), was die Grenzen gerechter Kriege sicher sprengt. Schließt man die Sympathisanten von den Kriegsgegnern aus, so ist es nahezu unmöglich mit den gegebenen Mitteln effektiv gegen Hamas im Rahmen eines Bodenkrieges vorzugehen. (vgl. Punkt 1)

3. Den Folgen für Israel: Ein Krieg, der Israel mittel- und langfristig gefährdet, ist sicherlich nicht wünschenswert für Israel. Die derzeitige Kriegsführung Israels gegen Hamas wird sicherlich die Anzahl der Freiwilligen auf beiden Seiten erhöhen. Das Problem für Israel ist dabei natürlich, daß sich Hamas-Freiwillige immer wieder in die Luft sprengen, um israelische Zivilisten zu töten; so daß mittel- und langfristig eine solche Eskalation des Konfliktes, wie sie durch den aktuellen Krieg hervorgerufen wird, Israel durchaus mehr Schaden als Nutzen bringen könnte.

Aus diesen drei Gründen ist Israel schlecht beraten, in der gegebenen Situation mit den gegebenen Mitteln gegen Hamas vorzugehen. Daher sollte Israel einem Waffenstillstand unter der Bedingung zustimmen, daß die Hamas-Kämpfer ihrerseits Attentate und andere kriegerische Akte einstellen (eigentlich ist dies bei einem bilateralen Waffenstillstandsabkommen selbstverständlich, aber mangels nationalstaatlicher Autorität der Hamas erwähne ich es gesondert). Wenn Hamas dann abermals den Waffenstillstand bricht, und von palästinensischer Seite keine Unterstützung gegen Hamas kommt, dann sollte Israel mit Mitteln der „fourth generation warfare“ zurückschlagen – ähnlich, wie die USA auf die Attentate auf das WTC und andere Gebäude am 11.9.2001 mit Angriffen auf Terrorlager in Afghanistan, und wo sie sonst anzutreffen sind, mit koordinierten Kommandoaktionen hätten reagieren sollen, statt mit einer dumpfen Kriegserklärung, die bis heute mehr schadet als nützt.

Denn die Kriegsführung von Hamas ähnelt der von Al-Qaida und anderer Terrorgruppen stärker, als derjenigen der Wehrmacht – egal, was man von Dennis Pragers moralischer Äquivalenz zwischen Hitler und Hamas halten mag. Die Parallele ist unangemessen, weil die Herausforderungen andere sind. Wäre Hamas eine hochgerüstete Armee, so schreibe ich hier für den derzeit geführten Krieg im Gaza-Streifen. Da Hamas aber eine Terrorgruppe ist, schreibe ich für eine geeignete Mittelwahl, für militärische, taktische und strategische Vernunft. Was die polnische Kavallerie in punkto Technologie gegen die deutschen Panzer erlebt hat, das erlebt Israel (und andere Staaten, die mit Terroristen zu kämpfen haben, auch) derzeit mit Hamas hinsichtlich der Taktik. Hamas ist taktisch einen Schritt weiter als Israel.

Gerade weil Israel im Recht ist, sollte dieser Krieg nicht geführt werden. Israel sollte sich effizientere, und das heißt im Kampf gegen Terroristen, die wie Fische im Wasser einer sympathisierenden Öffentlichkeit schwimmen, vor allem feinere Werkzeuge besorgen, als Bomben und Bodentruppen es sind.

Argumente für Mixa

Präludium

Die heutige (sonntägliche) Diskussion bei Anne Will drehte sich um das Thema Sterbehilfe. Ich halte es für notwendig, die dortigen Argumente von Befürwortern und Gegnern der aktiven Sterbehilfe kurz zu kommentieren. Was Anne wollte, war dem aufmerksamen Beobachter relativ schnell klar: eine Plattform für die Befürworter der aktiven Sterbehilfe bieten, auf daß sich ihre Segnungen über die ganze Bundesrepublik ausbreiten mögen. Was die Gäste wollten, welche aktive und passive Sterbehilfe befürworteten, was auch klar: nämlich dasselbe.

Weniger eindeutig aber war die Präferenz der beiden Feigenblätter der Runde, die den Anschein der Neutralität in dieser Propagandasendung wahren sollten. Bischof Mixa und die Grünen-Politikerin Göring-Eckhardt gaben beide vor, gegen Euthanasie, also die Tötung von Menschen unter humanitärem Deckmäntelchen, zu sein. Leider sah man in der Argumentationsstruktur der beiden keinerlei verwertbare Ansätze, vor allem weil beide sich vollständig auf die Diskussionsebene der Befürworter der Euthanasie begaben.

1. Einleitung: Euthanasie der Argumente

Die Argumentation der Euthanasie-Befürworter war klar und eindeutig, sowie auf der Basis der gegebenen Prämissen nachvollziehbar: Menschen sind Individuen und haben das Recht, darüber zu entscheiden, ob sie leben wollen oder nicht. Wenn sie sich dafür entscheiden, sterben zu wollen, dann dürfen sie auch dies tun. Können sie diesen Wunsch nicht selbst in die Tat umsetzen oder wollen sie es nicht, so haben sie nicht nur ein Recht darauf, daß jemand ihnen „beim Sterben hilft“ (= sie tötet oder Beihilfe zu dieser Tötung leistet); sondern es verhalten sich sogar diejenigen unmoralisch, die eine andere Auffassung vertreten, weil sie die Autonomie des Einzelnen verletzen, indem der Staat durch ein Euthanasieverbot (oder Einschränkungen in diesem Bereich) Menschen daran hindert, autonom zu entscheiden. Also hat jeder Mensch ein Recht auf den Tod, wann und wie er ihn will. Beschränkungen dieses Rechts sind also unzulässig.

Was steckt hinter dieser Argumentation, was sind die Prämissen, die es möglich machen, so zu denken? Die wesentlichen Prämissen sind die folgenden:

1. Menschen sind autonome Individuen, welcher Entscheidungen unbeeinflußt von ihrer Umwelt treffen. Daher ist auch ihre Entscheidung, sterben zu wollen, jederzeit zu respektieren. Einem erwachsenen, mündigen Menschen das Recht auf Selbstbestimmung zu nehmen, ist verwerflich.

2. Wesentlich für die Beurteilung der Frage, ob ein Mensch weiterleben sollte (oder nicht) ist die Lebensqualität dieses Menschen. Diese wird subjektiv von ihm eingeschätzt, oder in Abwesenheit einer mündigen Einschätzung nach gewissen Kriterien von „Fachleuten“ und Medizinern beurteilt. Die Lebensqualität hat sehr viel mit dem Schmerzniveau zu tun, auf dem ein Mensch lebt.

Es ist einem Menschen nicht zuzumuten, im Angesichte des Todes leben zu müssen, große Schmerzen leiden zu müssen, oder sonstige massive Einbußen seiner Lebensqualität hinzunehmen. Das Leben von Menschen, die unter Schmerzen leiden, ist eine ständige Qual. Das Leid übersteigt den Nutzen/die Lust (Vorsicht: Utilitarismus!); das Leben ist also nicht mehr lebenswert. Es ist besser, zu sterben. Der australische Ethiker und Utilitarist Peter Singer erklärt seinen Lesern, durch den Tod des betreffenden Menschen werde das Leid in der Welt gemindert, so daß das Ergebnis eine bessere Welt wäre. So rechtfertigt Singer auch die „nichtfreiwillige Euthanasie “ (Singers Begriff, nicht meiner), also die Tötung von Menschen ohne ihre Einwilligung, sofern sie nicht mehr über ausreichend „Lebensqualität“ verfügen.

Ich werde nun die Aufgabe der beiden Euthanasiegegner der Runde übernehmen, und gegen diese teilweise unausgesprochenen Prämissen argumentieren, und nicht, wie Mixa und Göring- Eckhardt, diese Prämissen unhinterfragt übernehmen, und dann die Argumentationen anfechten, die sich auf diese Prämissen gründen. Überläßt man den Gegnern des Lebensrechts die Möglichkeit, das Spielfeld zu ihren Gunsten zu präparieren, wird das Lebensrecht immer wieder verlieren. Dies ist der wesentliche Fehler nahezu aller Lebensrechtler in den letzten 40 Jahren gewesen: sie haben es versäumt, die Diskussionen unter ihren eigenen Prämissen, mit ihrem eigenen Vokabular zu führen, statt mit dem ihrer Gegner. Wenn man immer von Sterbehilfe spricht, wie man von Sozialhilfe redet, dann ist eine ablehnende Haltung natürlich unpopulär. Sterben müssen wir alle. Und gegen Hilfe kann man gar nicht sein. Also ans Werk!

2. Der Mythos Autonomie
Ist der Mensch wirklich ein autonomes Lebewesen? Auch wenn heute fast immer von Menschen entweder als Kollektiv oder als Einzelnen gesprochen wird, können daran massive Zweifel bestehen. Etwas oder jemand ist autonom, wenn er oder es selbstbestimmt ist. Ist der Mensch aber selbstbestimmt? Oder ist er nicht vielmehr abhängig von anderen und auch den Ansichten Anderer? Um diese Frage zu beantworten könnte man einen von zwei Wegen beschreiten: einen langen philosophischen Traktat (von lat. tractatus) verfassen, in dem man die Überlegungen und Einsichten von 2500 Jahren zugrundelegend zu einem Ergebnis kommen müßte, oder ein Gedankenexperiment durchführen. Ich werde im Folgenden den zweiten Pfad beschreiten, weil dies ein Blog und kein mehrbändiges Lebenswerk ist.

Stellen wir uns also vor, alle Menschen wären selbstbestimmt, träfen alle ihre Entscheidungen auf der Basis ihrer eigenen Vernunft, und kämen unbeeinflußt von Mitmenschen zu ihren Ansichten. Ein Mensch, nennen wir ihn Tabula Rasa, lebt ein ganz bestimmtes Leben. Er ist verheiratet, hat zwei Kinder, geht zur Arbeit (er ist Tischler), hat einige gute Freunde, mit denen er sich gelegentlich trifft, und mit denen er sich (unter anderem auch) gern betrinkt. Er hat nach wie vor gute Kontakte zu seinen Eltern, und einigen weiteren Familienmitgliedern, obschon er seiner Mutter bis heute übel nimmt, daß sie sich gegen seinen Vater durchgesetzt hat, als es um den Streit ging, welchen Namen er tragen solle. Seine Eltern sind geschieden und wegen dieser Scheidung wuchs er bei seiner Mutter auf. Seinen Vater hat er vermißt, dieser ihn jedoch nicht so sehr. Er ist zwar nicht besonders religiös, besucht aber gelegentlich eine Kirche, vor allem weil der dortige Pfarrer zu seinen Freunden zählt, und ferner aus Gewohnheit. Er trinkt am liebsten eine bestimmte Sorte Bier, und versucht sich seit Jahren, das Rauchen abzugewöhnen, das er damals angefangen hat, weil es in seiner Jugendclique als „cool“ galt, zu rauchen. Dieser nicht sonderlich sonderbare Mensch ist fest davon überzeugt, daß er seine Entscheidungen autonom trifft. Er ist ein unabhängiger Mensch, läßt sich nichts vorschreiben, und akzeptiert vorgegebene Normen und Konventionen nicht einfach fraglos. Er gehorcht keinem bestimmten Glaubenssystem und keiner bestimmten Ideologie, ist pragmatisch und möchte jede Situation auf der Basis seiner eigenen Erfahrungen einschätzen. Er möchte es vermeiden, Menschen zu verurteilen auf der Basis irgendwelcher Vorurteile.

Tabula Rasa ist das, was die meisten wohl als einen selbstbestimmten Menschen bezeichnen würden. Doch hat er damals in der Schule nicht bloß deswegen einen Judo-Kurs besucht, weil er immer gehänselt wurde seines Namens wegen? Hätte er ein besseres Verhältnis zu seinem Vater, wenn dieser etwas von ihm wissen wollte? Würde er Dinge seiner Frau zuliebe tun, oder um seiner Kinder Willen, wenn diese ihn darum bitten, und zwar auch dann, wenn er die Notwendigkeit der gewünschten Handlung nicht einsieht? Raucht er nicht nur deswegen, weil seine ehemaligen Schulfreunde auch geraucht haben? Geht er in die Kirche, weil er rational zu dem Schluß gekommen ist, daß die Religion wahr ist, oder nicht eher weil er es schon immer getan hat, und weil sein Freund, der Pfarrer, dort ist? Diese Liste könnte weitergeführt werden. Offenbar ist aber, Tabula Rasa ist nicht so selbstbestimmt, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Seine Entscheidungen basieren nicht so sehr auf rationaler Überlegung, als auf Tradition, Gewohnheit, Bequemlichkeit, menschlicher Schwäche, Freundschaft usw.

Man mag nun einwenden, dieser Tabula Rasa sei eben nicht wirklich autonom, weil er sich nicht von den Zwängen der Gesellschaft befreit hat, weil er gefangen ist in diesen Gewohnheiten, welche sein Leben so sehr beeinflussen. Versuchen wir also, diese Gewohnheiten nach und nach auszuschalten: Tabula hört auf zu rauchen, weil er glaubt, dies schade seiner Gesundheit. Warum aber glaubt er das? Kann er dies aus erster Hand belegen, oder stützt sich diese Meinung nicht auch wieder nur auf Vorurteile? Vielleicht beginnt er, sich mit der Materie zu befassen, studiert die Wissenschaft, und gelangt nach einigen Jahren zu dem Ergebnis, daß Rauchen vermutlich tatsächlich schädlich ist. Was aber tut er in der Zwischenzeit? Raucht er provisorisch weiter, bis er erkannt hat, daß es schädlich ist, oder läßt er es sein? Das hängt davon ab, ob er eher ein vorsichtiger Mensch ist, oder nicht. Wenn er vorsichtig ist, wird er nicht rauchen, weil es gefährlich sein könnte. Aber halt: Wie kommt er dazu, vorsichtig zu sein? Weil „Vorsicht besser als Nachsicht ist“? Aber warum? Wer hat ihm das wiederum beigebracht? Dieses Sprichwort mag er aufgeschnappt haben, und er mag sich auch daran halten. Vielleicht ist er auch einmal unvorsichtig gewesen und hat aus den Konsequenzen gelernt. Nehmen wir dies der Einfachheit halber an. Und vergessen wir auch die Frage, wie er zu der Hypothese kommt, daß seine Erfahrung repräsentativ für alle möglichen Erfahrungen ist, statt bloß ein unwahrscheinlicher Ausreißer. Nehmen wir also an, er arbeitet sich in die Materie ein, und findet heraus, daß rauchen schädlich ist, und hat bis dahin nicht geraucht, weil er vorsichtig ist.

Er versucht auch weiterhin, selbstbestimmt zu sein. Er fragt sich, ob die christliche Religion wahr ist. Sollte sich diese als korrekt herausstellen, wird er die Kirche weiter aufsuchen, wahrscheinlich sogar häufiger als zuvor. Wenn er zu dem Ergebnis kommt, die Religion sei nicht wahr, dann stellt er seine Kirchenbesuche ein. Doch wie kann er dies wissen? Er studiert also die Bibel und diverse Werke, die die relevanten Fragen diskutieren. Nach einigen Jahren der Studien kommt er zu dem Ergebnis, daß er es nicht sicher weiß, daß es beide Auffassungen gibt, und keine davon nach seiner Meinung absolut sicher richtig ist. Da er vorsichtig ist, geht er weiterhin in die Kirche (denn wenn es Gott gibt, ist es besser auf seiner Seite zu stehen, wenn nicht, ist es ohnehin egal.)

In ähnlicher Weise reagiert er im Geiste der Autonomie auch auf jede Bitte seiner Frau, indem er prüft, ob die von ihm geforderte Handlung tatsächlich sinnvoll ist. Er prüft, was seine Kinder von ihm wollen, und findet meist heraus, daß es letztlich keinen Sinn ergibt, was die Kinder wollen. Daher lehnt er es folgerichtig ab, sich von seinen Kindern in seiner Autonomie beschneiden zu lassen. Einige Jahre später läßt sich seine Frau von ihm scheiden, weil sie ihn nicht mehr ertragen kann.

Systematisch eliminiert er alle Quellen in seinem Leben, durch die er fremdbestimmt wurde. Als er alt und grau ist, stellt er fest, daß er bei weitem noch nicht fertig ist. Er akzeptiert immer noch viele Annahmen als gegeben, obwohl er sie nur von jemandem übernommen hat, ohne sie selbst kritisch zu prüfen. Noch immer glaubt er in der Regel den Worten, die er in seiner Tageszeitung liest, und hat auch noch nicht selbst überprüft, ob es überhaupt diesen Staat namens „Israel“ gibt, dessen Existenz solchen Widerstand hervorruft. Er kennt die Berichterstatter nicht, aber er vertraut ihnen aus Gewohnheit. Alt und grau sitzt er in seinem Lehnstuhl, und ihm fällt wieder ein, qua Altersgedächtnis, daß seine Eltern sich nicht nur über seinen Namen gestritten haben. Nein, mehr noch: Sein Vater hatte sich entschlossen, alle Entscheidungen selbstbestimmt zu treffen, und seine Frau konnte dies nicht mehr ertragen. Überwältigt von der Parallele fragt er sich, ob er nicht die ganze Zeit, in seinem verzweifelten Kampf für seine Autonomie, fremdbestimmt war, unterbewußt oder wie auch immer. Sein Vater ist längst verstorben. Er geht zu seiner Exfrau, um sich zu entschuldigen, doch als diese nichts mehr von ihm wissen will, geht er am Stock zu Dignitas und läßt sich beim Sterben helfen.

Offenbar ist es Tabula Rasa in seinem ganzen Leben nicht gelungen, sich von den Erwartungen, Vorurteilen und Wünschen seiner Umwelt zu lösen. Sein ganzes Leben ist unauflöslich verstrickt mit den Leben anderer Menschen. Er kann seine eigenen Wünsche gar nicht von den Wünschen anderer trennen, weil alle einander beeinflussen. Selbst der Eremit hat die Zivilisation aus einem Grund verlassen, vielleicht weil sie ihn störte. Niemand auf der Welt ist selbstbestimmt. Zwei Menschen zeugen ein Kind, welches bis zur Geburt der Mutter ausgeliefert ist. Nach der Geburt ist es abhängig von der Fürsorge seiner Mutter, und bis das Kind auf eigenen Beinen stehen kann (wörtlich und bildlich) vergeht eine lange Zeit. Durch ungeheuer komplexe Interaktionen entsteht in Form von Erziehung und Sozialisation der Charakter des Menschen, seine Haut gewissermaßen, aus der er nie so recht herauskann. Alles, was er lernt, kann er nur lernen, weil er seinen Lehrern glaubt, oder aus Erfahrung. Er kann aber niemals alles erfahren. Selbst der vielseitig begabte Tabula Rasa kann nur einige Fragen in seinem Leben selbst untersuchen, und nur einige Dinge selbst erleben. Er ist immer auf Hörensagen angewiesen. Er ist auch darauf angewiesen, daß sie Menschen um ihn herum ihn akzeptieren, ihm einen Job oder zumindest Geld oder Nahrung geben. Kurz: er ist untrennbar verstrickt im Netz der Personengemeinschaft, von der Wiege bis zur Bahre. Seine Entscheidungen sind nicht selbstbestimmt, oder zumindest nicht nur. Sie enthalten immer eine überwältigende Komponente Fremdbestimmung.

Wenn nun die Befürworter der Euthanasie von der Autonomie des Patienten sprechen, und in anderen Zusammenhängen fordern, daß er etwas verfüge („Patientenverfügung“), so übersehen sie dabei absichtlich oder versehentlich das, was Aristoteles die Natur des Menschen genannt hat. Der Mensch ist nur handlungsfähig in Bezug auf eine Gesellschaft um ihn herum, und zwar insofern diese Gesellschaft das ist, wozu er sich in allem verhält (was er affirmiert, oder wogegen er sich abgrenzt zum Beispiel). Der sterbenskranke Mensch, welcher verzweifelt ist ob seiner Schmerzen und der Hoffnungslosigkeit seiner Situation, wird nicht unbeeinflußt von seiner Umwelt entscheiden können, ob er sterben möchte oder nicht. Es wird davon abhängen, wie sich seine Familie verhält, ob er überhaupt eine hat, ob sie ihm den Eindruck vermittelt, er störe, oder ob sie bei ihm ist. Es wird auch von dem Verhalten der Ärzte abhängen und aller anderen Menschen, zu denen er im Netz der Personengemeinschaft direkt oder indirekt Kontakt hat. Und es wird auch von einer Gesellschaft abhängen, in der mehr oder weniger offen debattiert wird, ob man sich nicht töten sollte, wenn man doch sich selbst und anderen zu nichts mehr nützt, ob kranke Menschen „Lebensqualität“ haben oder nicht. Die Entscheidung, ob ein Leben sich weiterzuleben lohnt, ist eine von vielen Entscheidungen im Leben einer Person. Alle Menschen aber sind als Personen zwar frei, aber nicht selbstbestimmt. Sie können sich zwar entscheiden, auch gegen den Druck, der vielleicht auf sie ausgeübt wird; aber wer sie sind, wenn sie die Entscheidung treffen, wie sie sind, und in welchem Zustand, und viele weitere wesentliche Umstände , können sie nicht bestimmen. Sie sind in Abhängigkeit frei; individuelle Sozialwesen.

3. Die Qual der Qualität

Ein Leben in seinem letzten Abschnitt ist oft von Schmerzen begleitet, fast immer von Gebrechen und Verfall. Diese Tatsache wird von den Befürwortern der Euthanasie ausgenutzt, um die Tötung dieser Menschen zu rechtfertigen, vorerst noch mit ihrer Einwilligung. (Man vergleiche meinen Artikel „Die zerbrechliche Fassade der Zivilisation„, wo ich über die Tendenz dieser schiefen Bahn schrieb, auf der die Gesellschaft unablässig hin zur Akzeptanz für nichtfreiwillige Euthanasie im Sinne Singers rutscht.)

Befürworter der Tötung alter Menschen sagen, diese hätten nicht mehr die Lebensqualität, welche ausschlaggebend sei, ob ein Leben noch lebenswert sei. Welche Vorstellung dahinter steckt möchte ich in den folgenden Zeilen untersuchen.

Menschen, die dem Tode nahe sind, denken häufiger an ihn, als andere Menschen es zu tun gewohnt sind. Menschen, die häufig in Lebensgefahr schweben, weil sie Feuerwehrleute oder Extremsportler sind, vermutlich auch. Aber macht es wirklich einen Unterschied, ob jemand an ihn denkt, wenn der Tod zuschlägt? Ist man nicht genauso tot, wenn man überraschend von einem Zug überfahren wird, wenn man von einem Augenblick auf den anderen aus dem Leben gerissen wird? Und wenn man es schwer verletzt überlebt, und nun auf Lebenszeit schwer behindert ist, wegen eines solchen Unfalls? Mit 20 Jahren und ohne Aussicht auf Besserung? Wo ist da die Lebensqualität? Würde man so einen Menschen auch bedenkenlos umbringen, wenn er es wollte? Was ist mit Kleinkindern, die es noch gar nicht selbst entscheiden können, ob sie leben möchten? In Holland, dem Paradies der Euthanasiefans, werden routinemäßig kranke Säuglinge auf Wunsch von Eltern getötet, weil die Krankheit oder Behinderung nicht in den Lebensplan der Eltern paßt. Dies ist inzwischen unter diesen Kindern sogar die häufigste Todesursache in den Niederlanden. Dahin führt die Logik der Lebensqualität zwangsläufig.

Aber wenn die Logik unausweichlich ist, dann müssen wir entweder zustimmen und sagen, daß Sterbehilfe und Euthanasie in Ordnung sind, oder die Prämissen untersuchen, auf der die Lebensqualitäts-Ethik basiert. Sie basiert auf dem Utilitarismus; das Ziel ist, den Nutzen der Menschheit oder eines Teils der Menschheit zu maximieren. Wenn ein Leben noch zu etwas zu gebrauchen ist, im Rahmen eines subjektiven oder objektiven Nutzens, dann sollte es leben; wenn es aber nicht mehr zu etwas zu gebrauchen ist, keinen Nutzen mehr hat, dann sollte es vernichtet werden. Wenn man diese Ansicht akzeptiert, stimmt man damit auch der Euthanasie zu.

Die Frage, die sich aber stellt, ist folgende: Bestimmt sich der Wert eines menschlichen Lebens wirklich nach dem Nutzen, den es für jemanden hat? Ist ein Leben wertlos, weil es niemandem nutzt? Wenn ein Patient und die Ärzte, Familie und sonstige Bezugspersonen sich einig sind, daß des Patienten Leben wertlos ist, wird es dann dadurch wertlos? Oder gehört zum menschlichen Leben nicht doch mehr dazu, als der bloße Konsens des Nutzens?

Für die Ablehnung der Lebensqualität als Entscheidungshilfe über Leben und Tod muß begründet werden, warum ein menschliches Leben auch dann noch Wert hat, wenn niemand mehr einen Nutzen von ihm hat. Auf das Argument des Mißbrauchs möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen, außer indem ich darauf hinweise, daß aus der Argumentation im ersten Abschnitt hervorgeht, daß eine solche Entscheidung niemals autonom sein kann, und damit immer manipulativ beeinflußt werden wird. Daher ist im strengen Sinne jede Euthanasie unfreiwillig, oder zumindest steht ihre Freiwilligkeit unter starkem Zweifel. Aber selbst mit diesem starken Argument ist noch immer nichts gegen die Grundidee gesagt, daß es legitim sein kann, willige Menschen zu töten.

Auch das juristische Argument möchte ich aufgrund der Tatsache, daß die Gerichte die passive Sterbehilfe konsistent als nicht strafbar ansehen, außen vor lassen. Dennoch bleibt der Selbstmord eine vorsätzliche Tötungshandlung, die nur deshalb legal sein darf, weil der Handelnde die Aktion selbst vornimmt. Hilft ihm jemand dabei, so macht er sich der Beihilfe zu einer vorsätzlichen Tötung schuldig. Doch da die Gerichte das anders zu sehen scheinen, werde ich auch dieses Argument nicht gelten lassen.

Es bliebe noch das religiöse Argument, welches von Bischof Mixa in der Diskussion bei Anne Will vorgetragen wurde. Das „unnütze“ menschliche Leben hat immer noch Wert an sich, weil Gott den Menschen erschaffen hat, und nur Gott das Recht hat, dieses Leben, wann immer er will zu nehmen. Eine Handlung, deren Zweck die Tötung eines Menschen ist, ist daher christlich nicht zu rechtfertigen. Leider hilft uns dieses Argument auch noch nicht weiter, weil es zwar unter der Prämisse der christlichen Religion richtig ist, aber die große Mehrheit der Deutschen nicht oder nur aus Gewohnheit, statt aus Überzeugung, Christen sind.

Was bleibt also? Hat der Mensch am Ende, zumindest aus nicht-christlicher Perspektive, keinen Wert an sich? Der Mensch hat Wert an sich, er hat Würde, und damit ein Lebensrecht, das von niemandem genommen werden darf, nicht einmal von dem Menschen selbst, weil er Person ist. Personen sind Lebewesen, die im gesunden, vollständig ausgeprägten Zustand Intentionalität und Selbstbewußtsein besitzen, also zum Beispiel alle Menschen. (Ich möchte an dieser Stelle nicht in die Wirrungen des Naturbegriffs zu tief einsteigen, daher bleibe ich bei dieser Annäherung an die Definition der Personalität, die Spaemann überzeugend in seinem Werk „Personen“ darlegt.) Als Personen besitzen sie, dies ist unumstritten in der philosophischen Diskussion, eine besondere Würde, welche auch ein Lebensrecht beinhaltet. Nun mag es diskutabel sein, daß eine Person ihrer Verantwortung gegen andere Personen ausweicht, indem sie sich selbst tötet. Aus meiner Sicht ist dies nicht statthaft. Doch in dieser Frage kann man zweifeln und mit guten Gründen anderer Auffassung sein, ohne von der Menschenwürde Abschied zu nehmen.

Was nicht mehr diskutabel ist auf der Basis der Annahme einer Menschenwürde, ist daß andere Menschen bei diesem Ableben behilflich sind. Wenn A sich sein eigenes Leben nimmt, aus eigener Kraft und ohne das Wissen von B, so liegt der klassische Suizid vor. Weiß B aber von der Absicht des A, und unterstützt diese, oder führt den Tötungsakt gar selbst aus, verletzt sie die Integrität der Person A, da die Personalität des A unabhängig von seinem Willen besteht. Personen können über alles in ihrem Leben entscheiden, aber nicht über ihr Leben. Durch die Unveräußerlichkeit der Menschenrechte und der Würde aus denen sie erwachsen (und Menschenrechte sind essentiell immer Rechte von Personen, weil Menschen Rechte zukommen, insofern sie Personen sind), ist es einer Person also nicht möglich, insofern sie Person ist, ihr Lebensrecht zu veräußern. Dies kann sie als Person niemals tun, ebensowenig, wie sie sich selbst in Sklaverei verkaufen könnte. Leben und Freiheit sind die beiden Umstände, deren Unveräußerlichkeit Personen in letzter Konsequenz von anderen Lebewesen unterscheiden. Denn was ist Intentionalität, wenn nicht der Ausdruck eines Willens, einer Absicht, einer Intention?

4. Konklusion: Leben ist Sterben

Leben und Freiheit kann die Person also niemals permanent veräußern, auch nicht um Schmerzen zu entgehen. Das Argument der Schmerzfreiheit zieht daher ebenfalls nicht.

Ein Leben menschenwürdig zu beenden muß daher immer bedeuten, daß es auf natürliche Weise ausklingt, und nicht daß es künstlich beendet wird. Wenn heute vom menschenwürdigen Sterben gesprochen wird, so verschleiert diese zynische Formel, daß dabei das menschenwürdige Leben abgeschafft werden soll. Ein Leben menschenwürdig zu beenden bedeutet immer, daß man anerkennt, daß jedes Leben endlich ist.

In der Diskussion bei Anne Will wurde mehrfach von einer Krankheit gesprochen, die zum Tode führt, und in solchen Fällen wurde geltend gemacht, daß es unzumutbar sei, eine solche Krankheit bis zum bitteren Ende zu durchleben. Doch jede Krankheit führt zum Tod. Und jedes Leben führt zum Tod. Leben ist Sterben. Jedes Leben ist vom Moment der Zeugung an ein wildes Hin-und-her, welches wenige Konstanten birgt, nur sein Ende ist bekannt. Wenn dies in einer Gesellschaft in Vergessenheit gerät, weil die Menschen sich hinter Konsumtempeln und Selbstverwirklichungsschimären verstecken, dann können wir uns alle direkt selbst aufhängen. Leben ist nur insofern Leben, als es Sterben ist. Zu jedem Entstehen gehört ein Vergehen. Jeder Anfang hat ein Ende. Dies macht es nicht leichter, dies jeweils zu ertragen, weder für die Angehörigen, noch für den Menschen selbst, welcher nun Schmerzen leidet. Aber eine Diskussion zu führen, ob das Leben für ihn denn noch lohnt, macht es sicher auch nicht leichter.

Als letztes bleibt noch zu sagen, daß die FRage des Lebensrechts nicht bei alten Menschen endet. Letztlich ist es dieselbe Frage, die sich bei Abtreibung, Euthanasie, Sterbehilfe, verbrauchender Forschung an Embryonalen Stammzellen und vielen anderen Themen stellt: Hat das menschliche Leben einen Wert an sich, auch und gerade insofern es immer ein endendes Leben ist, und zu gleich ein Beginnendes, oder ist der Mensch eine Art Nutztier, welches „gekeult“ wird, wenn es nicht mehr genug „Qualität“ hat?

Catocon beantwortet diese Frage mit einem klaren: Der Mensch hat als Person einen unveräußerlichen Wert an sich, eine Würde, welche Leben und Freiheit dem Zugriff Aller, ihm selbst inklusive, entzieht. Vermutlich würden Bischof Mixa und Frau Göring-Eckhardt dies ähnlich sehen, wenn auch vielleicht aus anderen Gründen. Im Gegensatz zu diesen beiden, habe ich aber versucht, diese Position argumentativ darzulegen, und nicht mich auf die Irrungen der Feinde des Lebensrechts eingelassen, um dann kläglich als widerlegt gelten zu können.

Wenn das Lebensrecht eine Chance haben soll, dann müssen auch die in der Öffentlichkeit stehenden Verteidiger ihre Scheu vor der Argumentation ablegen. Schöne Gemeinplätze werden die grauenhafte Profession der Pseudo-Menschenfreunde nicht ins Abseits drängen.