Kürzlich unternahmen (solange noch keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt: mutmaßlich) Rechtsextremisten einen Angriff auf einen Polizisten namens Mannichl in Passau. Die Täter gehören bestraft für ihre Tat, sie sollten eine längere Zeit in einer Haftanstalt zubringen, und die volle Härte des Rechtsstaates erfahren.
Insofern kein Grund zur Sorge: Die Zeiten, in denen Rechtsextremisten mit üblen Straftaten praktisch ungestraft davonkommen, wie noch in der Weimarer Republik, sind zum Glück im Wesentlichen vorbei. Doch einen Grund zur Sorge gibt es schon. Denn abermals möchte dieser unser Rechtsstaat die NPD verbieten. Eine solche Debatte ist nach der Blamage des letzten Verbotsverfahrens eigentlich nie verstummt, doch tönt sie nun wieder lauter, nachdem dieser Angriff in der Öffentlichkeit so breiten Raum erhalten hat. Als Hinweis darauf mag dieser Artikel dienen, demzufolge unter anderem Seehofer eine entsprechende Initiative im Bundesrat zur Prüfung eines erneuten Verbotsverfahrens starten möchte.
Was ist also davon zu halten, daß erneut ein Versuch unternommen werden soll, die NPD zu verbieten? Zunächst einmal scheinen die Politiker diesen Schritt zu befürworten, wie sich aus dem verlinkten Artikel ergibt. So steht im Artikel:
Außenminister und SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier sagte, mit dem Passauer Vorfall steige die Zahl der Gründe für ein Verbot. Thüringens Ministerpräsident Althaus signalisierte bereits Unterstützung: „Die NPD gehört verboten. Nach Passau müssen Bund und Länder über ein neues Verbotsverfahren, das Erfolg haben muss, beraten.“
Und:
In einer Landtagsdebatte war eine Erklärung von allen Fraktionen einstimmig verabschiedet worden. Darin heißt es, es sollten „alle rechtsstaatlich gebotenen Maßnahmen ergriffen werden, um rechtsextremistische Vereinigungen zu verbieten und auch die Erfolgsaussichten eines erneuten NPD-Verbotsverfahrens sorgfältig zu prüfen“.
Alle im Landtag vertretenen Parteien scheinen sich einig zu sein, dem Wunsch von Seehofer nach einer Prüfung eines erneuten Verbotsverfahrens zu folgen. Eine ablehnende Stimme kommt allerdings zu Wort. Überraschenderweise ist es der sonst immer für, vorsichtig gesprochen, scharfe Sicherheitsmaßnahmen eintretende Schäuble, welcher sich gegen ein solches Vorgehen wendet. Allerdings kritisiert er nicht die Idee des Verbotsverfahrens, sondern einfach die Aussichten und den Zeitpunkt. Er hält es für zu gefährlich, eventuell erneut zu scheitern, und so der „offenen Gesellschaft einen Bärendienst zu erweisen“.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, welche Position schlimmer ist: Ist es schlimmer, für das Verbot der NPD zu sein, weil man sie für eine Partei mit abscheulichen inhaltlichen Forderungen und einem Gewaltpotenzial hält, oder dieses Verbot nicht anzustreben, weil man davon überzeugt ist, daß es zu viele V-Männer in der NPD gibt, so daß sich im Falle eines Verfahrens erneut die Frage stellte, wer da eigentlich wen bespitzle: der Verfassungsschutz die NPD bei ihren Versammlungen oder die NPD den Verfassungsschutz bei seinen.
Um es klar zu sagen: Die NPD ist ein Haufen von irregeleiteten Leuten mit äußerst schlechten und verwerflichen Inhalten, die in den allermeisten Punkten die falschen Ideen haben, sofern sie überhaupt Ideen besitzen. Ich würde sie niemals wählen, und würde niemals irgendeiner Art von Zusammenarbeit mit ihr zustimmen. Die NPD sollte mit allen Mitteln auf der politischen Ebene bekämpft werden. Wo sie in Landtage einzieht, gehört sie endlich niederdebattiert, nicht boykottiert. Denn die Argumente dieser Extremisten sind so schwachbrüstig, daß jeder halbwegs gescheite Bürger eigentlich sofort in einer Diskussion die Oberhand gewinnen müßte. NPD-Demonstrationen sollten friedlich von Gegendemonstrationen demokratischer Menschen von links und rechts begleitet werden und vieles mehr. All dies ist zu begrüßen und kann dazu führen, daß die demokratische Kultur in Deutschland auf Kosten dumpfer Parolen gestärkt wird.
In all diesen Fragen besteht Einigkeit quer durch alle Parteien und dies ist auch alles richtig. Aber rechtfertigt die Tatsache, daß die NPD eine abscheuliche Partei ist, ihr Verbot? Aus meiner Sicht nicht. Der Grund dafür liegt nicht in einer praktischen Problematik (obschon auch diese nicht zu verachten ist), sondern im Prinzip:
1. Wenn in irgendeiner Form ein NPD-Mitglied oder Neonazi eine Straftat begeht, dann muß er unerbittlich zur Rechenschaft gezogen werden, aber nicht weil er NPD-Mitglied oder Neonazi ist, sondern weil er eine Straftat begangen hat.
2. Wenn ein NPD-Mitglied oder Neonazi keine Straftat begangen hat, dann muß er das Recht haben, seine Meinung genauso zu äußern, wie jeder andere Bürger der Bundesrepublik. Denn was geschähe, entzöge man ihm dieses Recht? Ich schrieb in „Toleranz als Adjutant der Freiheit“ in Abschnitt 5:
[es geht mir darum], klarzustellen, daß die Duldung jeder politischen Meinung letztlich die Voraussetzung der Duldung der eigenen politischen Meinung ist. Denn mit welchem Recht kann man für sich selbst Meinungsfreiheit reklamieren, wenn man sie anderen verweigert, weil man ihre Meinung für völlig falsch hält? Die Antwort lautet: man verliert damit letztlich das Argument für die Meinungsfreiheit. Meinungsfreiheit ist wie die Schwangerschaft: es gibt nicht ein bißchen davon. Meinungsfreiheit ist natürlich immer das Recht, eine falsche Meinung zu äußern. Daher ist die Duldung der freien Meinungsäußerung aller Bürger Sache der Toleranz. Intolerant handelt, wer Meinungsfreiheit einschränkt, weil Toleranz die Pflicht ist, auch die Menschen zu dulden, die man für in die Irre gegangen hält. Intolerant ist die Ablehnung des Rechts auch der verabscheuungswürdigsten Menschen auf die freie Äußerung ihrer perversen Meinungen.
Dürfte der Neonazi seine Meinung nicht mehr friedlich äußern, so müßte man begründen, warum die Meinungsfreiheit für ihn nicht gilt, für jeden anderen aber schon. Um dies zu tun müßte man einen Katalog von nicht zulässigen Meinungen definieren (z.B. Leugnung des Holocausts, oder was einem auch immer einfällt). Das Problem ist nun, daß die Frage, was denn nun noch eine „akzeptable“ Meinung darstellt, und was nicht mehr, was nun Toleranz und was Repression erfordert, niemals objektiv beantwortet werden kann. Es hängt immer von der jeweiligen Ansicht des zuständigen Politikers oder Beamten ab.
Mit dem Argument, volksschädliche Meinungen unterdrücken zu müssen, wurden in allen möglichen Diktaturen und totalitären Regimen Zensurregelungen und Beschränkungen der Freiheit eingeführt. Der Unterschied zwischen dem, was die Anhänger eines Verbots der Äußerung als schrecklich erachteter Meinungen für zulässig erachten und was nicht, ist ein Unterschied in der Perspektive. Der Diktator in der Karibik sieht dies anders als der moderne Zensor von heute. Perspektiven können sich wandeln. Nicht zwei Menschen sehen die Welt mit den selben Augen, mithin aus derselben Perspektive. Und selbst ein einziger Mensch kann gelegentlich seine Perspektive wechseln. Sollte nun das Recht, Meinungen äußern zu dürfen, in einer freien Republik von der jeweiligen Perspektive einer Gruppe von Zensoren abhängen? Sollte das Reich der politischen Freiheit beschränkt werden von der notwendig beschränkten Perspektive eines noch so wohlmeinenden Zensors?
Was für Meinungen gilt, trifft auch auf das Recht zur Parteigründung zu. Denn was sind Parteien, wenn nicht Sprachrohre zur Äußerung der politischen Meinung der Parteifunktionäre oder-mitglieder? Das Recht auf Gründung oder Mitgliedschaft in einer Partei oder einer sonstigen politischen Vereinigung einzuschränken entspricht einer Einschränkung der Meinungsfreiheit. Diese aber, wie wir gesehen haben, wäre perspektivisch, wäre davon abhängig, wer gerade die Deutungshoheit für die Frage besitzt, was als zulässig angesehen wird und was nicht. Und in keinem Bereich ist die Selektion bestimmter Ansichten gefährlicher und schädlicher, als im Raum der Politik. Niemals darf politische Freiheit, verstanden als Freiheit von staatlicher Behinderung bei der Äußerung politischer Meinungen, ob allein oder friedlich organisiert, eingeschränkt werden, um Meinungen von der Debatte auszuschließen.
Wenn die Neonazis falsch liegen, dann müssen die Argumente auf den Tisch, warum sie sich irren. Geschieht dies nicht, so wäre dies nicht nur prinzipiell ein Schlag für die freiheitliche Republik, sondern auch in der Praxis ein Armutszeugnis der Politiker. Und bleiben unsinnige Argumente allzuoft unbeantwortet, so wird sich mancher die Frage stellen, ob es denn am Ende vielleicht gar keine befriedigenden Gegenargumente gegen die Thesen der NPD gibt. So falsch dieser Schluß wäre (es gibt sehr viele gute Argumente gegen die NPD), es besteht die Gefahr, daß die NPD zu einer im Wortsinne „verbotenen“ Frucht würde, wenn sie nicht nur in der öffentlichen Arena ignoriert statt bekämpft, sondern obendrein auch noch für illegal erklärt würde.
Es gibt also im Wesentlichen drei Argumente gegen ein erneutes NPD-Verbotsverfahren:
1. Es ist möglich, daß das Verfahren wieder scheitert, so daß die NPD bereits zum zweiten Mal politisches Kapital aus dem Verbotswahn ziehen könnte.
2. Es ist möglich, daß das Verfahren erfolgreich ist, so daß die NPD verboten würde, und somit ihre Anhänger in andere Gruppen oder gar in den Untergrund gingen, wo sie nicht so gut zu überwachen wären, und durch das Verbot gar noch Zulauf von Frustrierten erhalten könnte (und von denen gibt es wahrlich genug).
3. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens steht es einer freiheitlichen Republik, wie Deutschland eine zu sein behauptet, einfach nicht zu, bestimmte politische Gedanken, Meinungen oder Parteien zu verbieten, weil man glaubt, sie seien zu schrecklich für die mündigen Bürger eines Landes.
Letztlich zeigt sich an dem Gerede vom NPD-Verbot erneut der Paternalismus, der hier auf diesem Blog schon mehrfach beklagt worden ist. Ich werde versuchen, dies mit einer Analogie deutlich zu machen: Es gibt Filme, die viele Eltern ihre Kinder nicht sehen lassen wollen, weil sie zu brutal, zu schrecklich für das Kind sein könnten. Die so handelnden Eltern glauben, ihr Kind sei noch nicht reif genug für das Verarbeiten brutaler Morde, Vergewaltigungen oder anderer als „nicht jugendfrei“ angesehener Verhaltensweisen*. Nun scheint es der Auffassung unserer Politiker zufolge auch Parteien und Ansichten zu geben, die sie uns nicht sehen lassen wollen, weil sie zu schrecklich sind. Sie glauben, die Bürger wären nicht reif genug für das Verarbeiten dummer Nazipropaganda und anderer als „nicht bürgerfrei“ angesehenen Verhaltensweisen. Sieht der Leser die Ähnlichkeit?
Paternalismus kommt von dem lateinischen Wort pater (Vater). Ein Staat handelt paternalistisch, wenn er seine Bürger behandelt, wie ein guter Vater seine Kinder: wohlmeinend, aber streng. Ein solches Verhältnis vom Bürger vom Staat ist per definitionem nicht verträglich mit der Idee einer freien Republik. Denn die Bürger berufen den Staat, weil alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, wie das Grundgesetz es nennt. Der Staat hat nicht die Aufgabe „seine“ Bürger zu erziehen, oder zu bevormunden. Nicht einmal dann, wenn, wie im Falle der NPD, jeder gerecht denkende Mensch zu dem Schluß kommen muß, daß diese Partei völlig unwählbar und verderblich ist.
Paternalismus blüht aber immer dann, wenn die Bürger den Anschein erwecken, als bedürften sie der Erziehung und Bevormundung durch den Staat. Denn erst dann entstehen die Mehrheiten, die der Paternalist in einer Demokratie letztlich benötigt, um seine Pläne durchzusetzen. Erst wenn die Bürger verantwortlich handeln, beweisen, daß sie keiner Erziehung und Bevormundung mehr bedürfen, weil sie in der Lage sind, aus sich selbst heraus Argumente gegen die NPD zu finden, wenn sie mithin erwachsen werden, erst dann wird der Paternalist, der wiedergewählt werden will, seine Tätigkeit einstellen. Ich schrieb kürzlich in einem anderen Artikel ausführlicher darüber, wenn auch in einem anderen Zusammenhang. (siehe: „Homeschooling und self-government“)
Wenn Deutschland langfristig den noch immer in Ansätzen vorhandenen Charakter einer freien Republik behalten, oder gar ausbauen möchte, dann sollte es von dem Versuch der Regulierung politischer Meinungsäußerung generell absehen, und nicht nur, wenn die Meinung, um die es gerade geht, politisch korrekt oder angesehen ist. Um, was auf diesem Blog selten bleiben dürfte, einmal Rosa Luxemburg zu zitieren: Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden. Oder, wie ich es lieber sage: Freiheit ist das Recht zu irren.
Ob dieser Anspruch langfristig Realität bleibt, oder ob sich immer mehr Vorstellungen von einer „gelenkten Demokratie“ durchsetzen, in der bestimmte Ansichten nicht akzeptabel sind, und das Volk nur zwischen den „erlaubten“ Meinungen wählen kann, läßt sich heute nicht genau sagen. Aber im Sinne der Verbotsadvokaten ist der Iran eine vorbildliche Demokratie: Nachdem man alle echten Gegner der Mullahs verboten hat, obsiegen immer die richtigen Parteien. Dahin führt der Gedanke des Parteienverbots oder der Einschränkung der Meinungsfreiheit für unliebsame Menschen.
Ob die Freiheit sich wird halten können ist, wie gesagt, derzeit nicht absehbar. Aber es hängt eben auch davon ab, inwiefern die Deutschen verantwortungsvoll genug mit der Freiheit umgehen, so daß ein weiterer Abbau keinen Zuspruch mehr findet. Ich beklage oft und gern den Paternalismus aller Parteien. In mancher ruhigen Minute gelange ich zu der Frage, ob die Deutschen eigentlich noch ohne ihn könnten. Die offensichtliche Antwort entsetzt mich.
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Anmerkungen:
*Solange es sich um eine Entscheidung der Eltern handelt, die ihrem Kind den Konsum bestimmter Medien untersagen, um es während seiner Kindheit zu schützen, ist dagegen nichts einzuwenden. Wenn aber der Staat eine solche Regelung vorschreibt, statt nur eine tatsächlich frewillige Empfehlung herauszugeben, an der Eltern sich, wenn sie es wünschen, orientieren können, handelt er bereits paternalistisch.
[...] Natürlich verfolgte ich die Nachricht und ist mir dank einiger gelesenen Diskussionen und Artikel im Netz nun einige (verspätete) Zeilen wert. Beispiele: antibürokratieteam.net , Telepolis , Schoggo-TV , Fakten-Fiktionen , Tradition ist Fortschritt [...]