… und dahinter lauert die Barbarei.
Dieses Zitat fand ich heute in einem auch sonst sehr lesenswerten Artikel:
„If you’re demented, you’re wasting people’s lives – your family’s lives – and you’re wasting the resources of the National Health Service.“
An dieser Stelle hofft man natürlich noch, daß es sich um eine Person handelt, der es darum geht, ein persönliches Gefühl auszudrücken, das sie niemals in die Tat umsetzen würde, oder etwas dieser Art. Aber dieser Eindruck kann gar nicht erst entstehen. Denn weiter heißt es:
„I’m absolutely, fully in agreement with the argument that if pain is insufferable, then someone should be given help to die, but I feel there’s a wider argument that if somebody absolutely, desperately wants to die because they’re a burden to their family, or the state, then I think they too should be allowed to die.
Actually I’ve just written an article called ‘A Duty to Die?’ for a Norwegian periodical. I wrote it really suggesting that there’s nothing wrong with feeling you ought to do so for the sake of others as well as yourself.“
Diejenigen, die sich für das Recht auf Leben einsetzen, haben es immer geahnt und immer befürchtet. Ebenso wie die Freiheit der Menschen in kleinen Schritten stirbt, so tut es auch das Lebensrecht. Jetzt sind wir also an einem Punkt angelangt, an dem eine der, wie der Telegraph sie nennt, führenden Moralphilosophinnen Großbritanniens, sich öffentlich dafür einsetzt, daß es nicht nur ein unumschränktes Recht auf Tötung ungeborener Kinder geben soll, nicht nur ein Recht, Menschen am Ende ihres Lebens zu töten, sondern in zweierlei Hinsicht noch weiter zu gehen, als bisher allgemein diskutiert worden ist:
Erstens: Die Tötungslizenz soll nun auch Menschen betreffen, die eigentlich gar nicht schwer krank sind, nicht einmal große Schmerzen haben, sondern schlicht dement sind, also geistesschwach. (Über die offensichtlichen Parallelen zu einer gewissen Zeit in Deutschland zu schreiben erscheint mir an dieser Stelle eigentlich geboten, doch ich vermute, daß die Befürwortung der Tötung unschuldiger „Geistesschwacher“ zu offensichtlich an die Verbrechen der Braunen Bande angelehnt ist, als daß es irgendeinem historisch bewußten Menschen entgehen könnte).
Zweitens: Bisher wurde immer hinter der euphemistischen Tarnkappe des Mitleids argumentiert. Ich habe schon immer gesagt, und ebenso wie ich die Befürworter des Lebensrechts, daß dies tatsächlich nur eine solche Tarnkappe ist, und es eigentlich um Wirtschaftlichkeitserwägungen geht, und um die Reinigung der Menschheit von unproduktiven Elementen. Jetzt heißt es, demente Menschen sollten ihrem Leben ein Ende setzen, weil sie die Ressourcen der „National Health Services“, dem britischen Äquivalent zur Krankenversicherung, über Gebühr beanspruchten, und weil es belastend für die Familien sei.
Sicherlich ist es belastend für die Familien und sicherlich auch für die Staatskasse. Aber wie verkommen muß ein Land moralisch sein, wie verroht seine Sitten und wie verwahrlost das Gewissen seiner Bürger, das dagegen nicht einmal aufbegehrt, in dem es vermutlich sogar Mehrheiten für diese Vorschläge gäbe?
In dem verlinkten Artikel des Telegraph werden auch Positionen dargestellt, die sich von Frau Warnock distanzieren. Doch haben diese einen entscheidenden Fehler:
Neil Hunt, the chief executive of the Alzheimer’s Society, said: „I am shocked and amazed that Baroness Warnock could disregard the value of the lives of people with dementia so callously.
„With the right care, a person can have good quality of life very late in to dementia. To suggest that people with dementia shouldn’t be entitled to that quality of life or that they should feel that they have some sort of duty to kill themselves is nothing short of barbaric.“
Denn diese Antwort ist nicht weniger beunruhigend, ja, nicht weniger erschreckend, als die üblen Worte der Feinde des Lebensrechts. Denn wie wird die Opposition zur Tötung Demenzkranker begründet? Durch die Tatsache, daß Demenzkranke durch die richtige Versorgung noch eine recht gute Lebensqualität haben könnten. Das heißt: Nicht die Prämisse, daß Menschen nur dann ein Lebensrecht haben, wenn sie eine gute Lebensqualität haben, wird hinterfragt, sondern nur die empirische Behauptung aufgestellt, daß die Betroffenen doch noch ganz gut leben könnten. Da gibt es noch keinen Grund für eine Hinrichtung.
Wenn jemand aber wirklich am Ende sein sollte… Wenn er wirklich keine Lebensqualität mehr haben sollte… wer wird dann sein Leben vor den Geiern schützen, die über ihm kreisen?
Der Einwand, daß es ja nur um die freie Entscheidung der betroffenen Personen geht, und niemand dazu gezwungen werden soll, sich ermorden zu lassen, ist in keiner Form stichhaltig. Zunächst geht es erklärtermaßen darum, daß jemand die moralische Pflicht haben soll, in ein er solchen Situation zu sterben. („Duty to Die“). Zweitens ist erklärtes Ziel der Initiative, den Staat zu entlasten. Was bedeutet das konkret? Es bedeutet: Menschen sollen „frei“ ihrer Tötung zustimmen, um den Staat zu entlasten, während sie von der Versorgung durch die Staatliche Krankenversorgung abhängig sind, von Staatlichen Institutionen und Krankenhäusern versorgt werden usw. Was ist an dieser Entscheidung frei? Allein da scheitert die Fassade bereits. Es geht nicht um die „freie“ Entscheidung der Patienten. Wie soll die ein Demenzkranker denn auch treffen können? Er ist ja dement…
Zum Glück sind wir hier nicht auf Spekulationen angewiesen. Sie sagt es nämlich selbst:
„If you’ve an advance directive, appointing someone else to act on your behalf, if you become incapacitated, then I think there is a hope that your advocate may say that you would not wish to live in this condition so please try to help her die. I think that’s the way the future will go, putting it rather brutally, you’d be licensing people to put others down.“
Die Absicht ist also, daß eine andere Person über Leben und Tod entscheiden soll.
Dritter Einwand gegen die Maske der freien Entscheidung: Menschen, die über Jahre eingeredet bekommen, daß es ihre Pflicht ist, sich töten zu lassen, wenn sie nicht mehr produktiv genug sind, oder ihre Lebensqualität nach der Meinung der Ärzte, der Angehörigen, der Krankenversicherung oder wem auch immer, nicht mehr ausreichend ist, treffen keine freien Entscheidungen im klassischen Sinn des Wortes. Sie treffen eher „gelenkte“ Entscheidungen.
All diese Einwände, und ihrer gibt es sicher noch mehr, sind schön und gut. Doch sie treffen nicht den Kern der Sache. Sie übersehen die wesentlichen Zusammenhänge. Es ist kein Zufall, daß dieselbe Person, die heute Lobbyarbeit für die „freiwillige“ Hinrichtung dementer Menschen durchführt, früher für verbrauchende (also tötende) Forschung an Embryonen eingetreten ist. Es ist kein Zufall, daß Peter Singer, der gründlichste Denker unter den Feinden des Lebensrechts, diesen Weg bis an sein logisches Ende gegangen ist, und all diese Dinge schon seit einem Vierteljahrhundert fordert – seinerzeit noch unter teilweise heftigen Protesten. Die Öffentlichkeit ist inzwischen abgestumpft, der Respekt vor dem menschlichen Leben so weit zurückgegangen, daß selbst viele Gegner der heute aktuellen Euthanasiedebatte nur noch mit der Lebensqualität argumentieren („auch Demenzkranke haben ein gutes Leben“) statt mit dem Lebensrecht („auch Demenzkranke sind Menschen, also haben sie ein Recht auf Leben“).
Der Kern des Themas ist genau dieser Gegensatz: Haben Menschen unabhängig von akzidentellen Fakoren ein Recht auf Leben? Oder sind sie nur dann würdig, wenn sie gewisse Kriterien erfüllen, also wenn sie ein „gutes“ Leben haben? Wenn sie Selbstbewußtsein besitzen, oder Lebensqualität, oder was auch immer? Gibt es jemanden auf dieser Erde, der das Recht haben darf, über die absichtliche Tötung eines Menschen zu entscheiden, oder ist niemand dazu befugt?
Wie man diese Frage beantwortet determiniert alle anderen Antworten zum Lebensrecht. Wenn jeder Mensch ein unveräußerliches Recht auf Leben hat, dann darf niemand das Recht haben, einem anderen Menschen vorsätzlich das Leben zu nehmen. Nicht die Mutter eines ungeborenen Kindes, nicht der Henker, nicht der Richter, nicht der wohlmeinende Angehörige, der seinem Vater das Leiden ersparen will, nicht der übelmeinende Angehörige, der sich selbst die Mühe ersparen will, nicht der Arzt, der Kosten sparen soll, niemand.
Wenn jeder Mensch ein unveräußerliches Recht auf Leben hat, dann ist vorsätzliche Tötung immer falsch. Anders als Unfälle, anders selbst als Fahrlässigkeiten, ja sogar anders als die gröbsten Fahrlässigkeiten, die man sich ausdenken kann, ist die vorsätzliche Tötung eines Menschen immer moralisch verwerflich. Und sie darf niemals ungeahndet bleiben, weil die Gesellschaft durch die juristische Aufweichung des Tötungsverbotes einen Dammbruch erzeugt, der nicht mehr zu reparieren ist, und der immer schlimmere Überflutungen erzeugen wird, bis kein Lebensrecht mehr übrig ist.
Auf der anderen Seite: Jemand, der ehrlich vertritt, daß Menschen ihr Lebensrecht nur auf der Basis gewisser akzidenteller Merkmale haben, daß dieses Lebensrecht jeder Kreatur zustehen soll, die diese Merkmale aufweist, und nur diesen Kreaturen, der kann dies logisch, philosophisch und ethisch schlüssig so vertreten. Das Gedankengebäude ist genauso vertretbar und schlüssig, wie das andere Gedankengebäude, das jedem Menschen Würde und Leben einräumt.
Aber es führt zu zwei verschiedenen Gesellschaften. Wir sollten uns entscheiden, was wir wollen. Wollen wir ein Land, in dem jemand entscheidet, wer leben darf und wer nicht, in dem externe Kriterien wie Lebensqualität, Rasse, Selbstbewußtsein, Parteizugehörigkeit entscheiden, wer leben darf, und wer die „Pflicht zu sterben“ hat? Oder wollen wir nach einer Gesellschaft streben, in der das Leben der Menschen unabhängig von ihrem Zustand einen unveräußerlichen Wert hat, in dem Menschen geschätzt und nicht verachtet werden, weil sie sich für das Leben entschieden haben? Wo wir gerade dabei sind: Mir lief kürzlich dieser Artikel wie ein Schauer über den Rücken:
„Like many, I am troubled by the implications of Alaska governor and Republican Vice Presidential candidate Sarah Palin’s decision to knowingly give birth to a child disabled with Down syndrome,“ Provenzo writes.
„Given that Palin’s decision is being celebrated in some quarters, it is crucial to reaffirm the morality of aborting a fetus diagnosed with Down syndrome (or by extension, any unborn fetus)—a freedom that anti-abortion advocates seek to deny,“ he adds.
Betrachtet man die Tatsache, daß in den USA 80-90% aller Kinder mit Down-Syndrom getötet werden, und in Europa ist es nicht viel besser, eher noch schlechter, dann muß man unabhängig von politischer Sympathie, ihr dazu gratulieren, daß sie die Courage hat, sich für das Leben eines behinderten Kindes zu entscheiden, statt für das, was in gewissen Zirkeln inzwischen nicht mehr als „tolerabel“ sondern als „erwartete Norm“ gesehen wird – die Tötung unschuldiger Kinder.
Die Differenz könnte nicht deutlicher sein.
Herr Provenzo sagt weiter:
„A parent has a moral obligation to provide for his or her children until these children are equipped to provide for themselves,“ he contends. „Because a person afflicted with Down syndrome is only capable of being marginally productive (if at all) and requires constant care and supervision, unless a parent enjoys the wealth to provide for the lifetime of assistance that their child will require, theyare essentially stranding the cost of their child’s life upon others.“
Ich denke, die Zusammenhänge zwischen den beiden Artikeln sind offensichtlich. Es gibt nicht eine Debatte über Abtreibung, eine Debatte über Euthanasie, eine Debatte über Infantizid, eine Debatte über aktive und passive Sterbehilfe, eine über verbrauchende Forschung an embryonalen Stammzellen, und noch viele andere Debatten. Es geht in allen diesen Fällen nur um das Recht auf Leben. Wenn jeder Mensch eine unveräußerliche Würde hat, wie es unser Grundgesetz vorsieht, wie es alle brauchbaren Verfassungsdokumente vorsehen, dann muß das Recht des Menschen auf Leben vor allen anderen Erwägungen Vorrang haben.
In dieser Frage sollte es keine Liberalen und Konservativen, keine Linken und keine Rechten geben. Denn wir alle sind Menschen. Und in einem sollten wir uns einig sein, wo immer wir uns auch sonst heftig streiten mögen: Die vorsätzliche Tötung von Menschen, die Aufforderung zur vorsätzlichen Tötung von Menschen, die Beihilfe zur vorsätzlichen Tötung von Menschen, sollten allesamt nicht geduldet werden in einer gesellschaftlichen Ordnung, die sich als aufgeklärt versteht.
Immer wieder, über Jahrzehnte hinweg, sind diverse Kompromisse gesucht und gefunden worden, wie die diversen „Reformen“ des §218 in Deutschland, wie die diversen Stichtagsregelungen zur Vernichtung von Embryonen. Dies mag alles politisch notwendig gewesen sein, um das Schlimmere zu verhindern. Wir sollten aber nicht vergessen, daß das kleinere Übel immer noch ein Übel ist, oft sogar ein ziemlich großes. Das bedeutet: Man kann unter bestimmten Umständen gezwungen sein Kompromisse zu machen, und ohne sie kann es in der Demokratie nicht gehen, aber über den Kompromissen das eigentliche Ziel zu vergessen, hat schreckliche Folgen.
Deutschland streifte das schnell angelegte Mäntelchen der Barbarei 1945 schnell wieder ab. Die Barbarei, um die es damals ging war nicht so sehr der zweite Weltkrieg (schreckliche Kriege hat es vorher immer wieder gegeben, so schrecklich sie auch waren). Die Barbarei, um die es ging, war die systematische Ausrottung einzelner Gruppen von Menschen, allen voran die versuchte Ausrottung der Juden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur „Jüdischen Rasse“ nach der arbiträren Definition von Nürnberg. Der Holocaust, nicht so sehr der Krieg zwischen Deutschland und den Alliierten, ist der Schrecken, den die 12 Jahre Nationalsozialismus hinterlassen haben.
Die Auslese bestimmter Menschengruppen, ihre Herabsetzung, die Herabsetzung ihres Wertes gegenüber dem Wert anderer Menschen, die Etablierung einer Schicht, die leben darf, und einer Schicht, die zum Nutzen des Staates, oder des Volkes, getötet werden muß, diese Kennzeichen heben die schrecklichsten Regime von denen ab, die bloß schrecklich waren. Sie machen den Unterschied zwischen einem schlechten Regime und sinnloser, mörderischer Barbarei, deren systematische Grausamkeit für die meisten Menschen unverständlich bleibt.
Das Grauen der barbarischen Auslöschung einzelner Gruppen steht heute glücklicherweise nicht auf der Tagesordnung. Das tat es auch nicht, als Kalifornien in den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts anordnete, Angehörige „minderwertiger“ Gruppen zwangsweise zu sterilisieren, oder als die Gründerin von Planned Parenthood, Margaret Sanger, ihre Sympathie für das Ziel des Ku-Klux-Klans ausdrückte, die Schwarzen vom Erdboden zu tilgen, oder als der amerikanische Supreme Court 1927 die Sterilisierungen für verfassungsmäßig erklärte, da sie für das Wohlergehen der Gemeinschaft nötig seien, und den Satz äußerte: „Three generations of imbeciles are enough“.
Das Grauen der barbarischen Auslöschung einzelner Gruppen steht heute glücklicherweise nicht auf der Tagesordnung. Aber im Jahr 1973 erklärte der amerikanische Supreme Court die Tötung ungeborener Kinder bis zum Moment der Geburt für rechtmäßig (und mehr als ein Drittel der Abgetriebenen waren schwarz…), britische Moralphilosophen erklären „demente“ Menschen hätten die Pflicht zu sterben, statt das Recht zu leben, Peter Singer rechtfertigt die Tötung neugeborener Menschen, ob behindert oder nicht, Holland läßt die Tötung behinderter Kleinkinder inzwischen gesetzlich zu, Amnesty International unterstützt die Tötung ungeborener Kinder als „Menschenrecht“, und ernsthafte Präsidentschaftskandidaten in den USA sind gegen ein Verbot der Tötung geborener Kinder.
Das Grauen der barbarischen Auslöschung einzelner Gruppen steht heute glücklicherweise nicht auf der Tagesordnung.
Noch nicht. Aber angesichts knapper Kassen…
[...] zu rechtfertigen, vorerst noch mit ihrer Einwilligung. (Man vergleiche meinen Artikel “Die zerbrechliche Fassade der Zivilisation“, wo ich über die Tendenz dieser schiefen Bahn schrieb, auf der die Gesellschaft unablässig [...]