Bildung: Von Buschkowskys und Rentieren

Die politische Talkshow “Anne Will” befaßte sich heute mit einem Thema, das ich vor kurzem in einem längeren Essay angesprochen habe: Bildungspolitik. Insbesondere ging es auch um die Frage, wie mit Kindern aus “bildungsfernen Schichten” umgegangen werden sollte (und auch mit ihren Eltern, wie sich bald zeigen sollte).

Die vertretenen Politiker und “Experten”, ergänzt um den als “Enthüllungsjournalisten” titulierten Wallraff, bemühten sich abermals ehrenvoll um das Mäntelchen des sozialen Gewissens. Niemand, nicht einmal der CSU-Politiker Söder, dessen Mitgliedschaft in dieser Partei der CSU jedes Recht nehmen sollte, sich “konservativ” zu nennen, machte die ebenfalls anwesenden Buschkowsky, Wallraff und Özcan Mutlu, ein mir unbekannter Politiker der Grünen, darauf aufmerksam, daß es gewisse Grenzen gibt, an die ein Staat in einer Republik sich zu halten hat, wenn er nicht autoritär werden soll. Zu diesen Grenzen gehören die Freiheitsrechte der Individuen.

Buschkowsky problematisierte, wie eigentlich alle Teilnehmer der Runde, die Tatsache, daß Kinder, die aus Schichten stammen, in denen Bildung ein Fremdwort ist, die in Milieus aufwachsen, in denen Gewalt und Drogenmißbrauch angesagt, Lernen und Anstrengung aber verpönt sind, schlechtere Ergebnisse im Bildungssystem aufweisen, als diejenigen, die diese Nachteile nicht haben. An der Sachlage gibt es keinen vernünftigen Zweifel, und daß dies so ist zeigt schon die Logik.

Im Anschluß daran machte er sich stark für Kindergartenpflicht, Kindergeldkürzung für Familien, deren Kinder die Schule schwänzen, und drohte unter Verweis auf eine analoge Praxis in den skandinavischen Ländern nebulös, der Staat solle den Kindern und Familien die Liebe entziehen, die die angeblich gutgemeinten Angebote des Staates ausschlagen. Zunächst einmal kann der Staat nicht lieben. Was Buschkowsky (Die russische Antwort auf George W.?) unter Liebe versteht, sei einmal dahingestellt, erscheint mir aber sehr bedenklich. Worauf er sich bezog war nach allgemeinem Verständnis aber nicht Liebe, sondern Geld. Der Staat soll also sozial benachteiligten Familien das Geld kürzen, wenn sie nicht genau das tun, was der Staat von ihnen verlangt? Genau. Das stellt sich Buschkowsky unter einem Sozialstaat vor. Und worin besteht nach der Meinung des Genossen das zu bestrafende Verbrechen der betreffenden Eltern? Nun, indem die Kinder nicht zur Schule gehen, und die Eltern nichts dagegen unternehmen, gefährden die Eltern das Kindeswohl. Und da das Kindeswohl das wichtigste ist, soll der Staat die Eltern bestrafen.

Wie bitte? Weil Eltern ihre Kinder nicht in eine Schule schicken, die ihnen nicht einmal die Grundrechenarten vermittelt, vergehen sich die Eltern am Kindeswohl? Ist es nicht eher der Staat, der sich am Kindeswohl vergeht, indem er alle Kinder auf Schulen zwingt, die zwangsläufig scheitern müssen? Und das müssen sie, denn was soll denn mit den vielen Kindern geschehen, die in bildungsfernen Schichten aufwachsen, und daher zwangsläufig durch die frühen Kinderjahre einen Startnachteil haben? Wie soll denn der Staat diesen Startnachteil ausgleichen? Buschkowsky und die Bildungsexperten der Linken, allen voran der Kassenpapst Lauterbach, haben auch dafür eine staatlich verordnete Medizin: Kindertagesstätten, obligatorische Kindergärten, obligatorische frühkindliche “Förderung”, diverse Zwangstests und vieles mehr. Lauterbach schreibt in seinem Buch “Der Zweiklassenstaat”:

Auch wenn sich sicherlich nicht jeder Nachteil ausgleichen läßt, steht doch fest, daß sein Schaden durch eine gute Ganztagskindertagesstätte und eine Ganztagsvorschule (…) begrenzt werden kann. Für das betroffene Kind macht es keinen Unterschied, aus welchem Grund die Eltern nicht mehr bieten – für die Zukunft unserer Gesellschaft genauso wenig.

Diese müssten natürlich kostenlos sein, aber da es keinen “free lunch” gibt, zahlt dies der Steuerzahler. Aber bildungsfern heißt in Zeiten kostenlos verfügbaren Wissens und guter Bildung immer auch, daß kein großer Wille zur Bildung da ist. Also würden die Eltern der bildungsfernen Kinder die Angebote ausschlagen. Das wäre als Eltern in einem freien Land ihr gutes Recht, da Elternrecht vor Staatswunsch gehen muß, wenn die Gesellschaft frei sein soll. Daß die anvisierten Kinder nicht in den “Genuß” dieser “Angebote” kommen würden erkennen Buschkowsky und Lauterbach auch. Letzterer schreibt dazu:

Verteidiger unseres Systems weisen diesen Vorwurf [daß der Staat an der Misere schuld sei] zurück, da es eben nicht der Staat sei, der die Kinder vernachlässige, sondern die Eltern selbst. [...] Von Mangel an Verantwortung ist die Rede. Aber das kann nicht davon ablenken, daß der Staat die Aufgabe hat, das vernachlässigte Kind zu schützen und zu fördern, egal, was die Mutter (oder der Vater) denkt oder will.

Wäre sie nicht so bitter und giftig, müßte man sich diese Aussage auf der Zunge zergehen lassen. Weil der Staat Angebote macht, und die Eltern, erwachsene Staatsbürger einer freiheitlichen Republik, diese Angebote ausschlagen, soll der Staat das Annehmen dieser Angebote gesetzlich für verbindlich erklären. Dieselbe Mentalität findet sich übrigens auch bei Hartz IV und der Agenda 2010: wer ein staatlich vermitteltes “Angebot” ablehnt, der wird bestraft. Willst du mit mir Essen gehen? Nein? Dann werde ich dich bestrafen! Der Fachterminus für solche “Angebote, die man nicht ablehnen kann”, ist meines Erachtens “Nötigung”. Schreibt das StGB in §240:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung zu einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter [...] seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Einem Menschen unterhalb der Armutsgrenze mit der Entziehung von Geldleistungen zu drohen, ist ein empfindliches Übel. Die Absicht hinter dieser Drohung mit einem empfindlichen Übel ist die Erzwingung einer bestimmten Verhaltensweise (Handlung) der Eltern, in diesem Fall, ihr Kind auf eine versagende Staatsschule zu schicken. Die Androhung der Entziehung von Kindergeld als Peitsche für aufsässige Eltern ist generell verwerflich, aber insbesondere ist der Zweck ebenfalls verwerflich: einen Schulbesuch zu erzwingen, der in vielen Ländern ohnehin freiwillig ist, und dann noch auf einer Schule, die dem Kind nicht einmal Rechnen mit kleinen Zahlen beibringen kann, und das alles nur, um als “sozial” gelten zu können. Denn man hat als Politiker ja etwas gefordert und etwas getan. Ferner finde ich Abs. 4 interessant, denn was sind diese Politiker, wenn nicht Amtsträger? Und was tun sie mit ihrem Amt, wenn nicht mißbrauchen?

Aber da, wie mancher Sprachkünstler sagen würde, “höre ich vor meinem geistigen Auge schon die Einwände”. Das ist alles etwas anders. Denn es geht ja um das Kindeswohl. Und wenn Eltern einem Kind die Beteiligung am staatlichen Zwangsschulprogramm verweigern, und lerne es auch noch so wenig, dann nähmen die Eltern dem Kind ja wenigstens die Chance. Und außerdem wäre ja ohnehin alles besser, wenn die Kinder früher eingezogen würden. (Eingezogen? Ja, denn erst kommen sie in die Krippe, dann in den Kindergarten, dann in die staatliche Grundschule, vielleicht vorher noch in Förderprogramme und Sprachkurse, dann in die “Gemeinschaftsschule” [lies: Gesamtschule], dann machen sie Wehrdienst, dann gelangen sie in die Staatsuni, (…), und sie werden niemals wieder frei. (Frei nach einem großen Deutschen Redner, der sowohl klein war als auch humpelte, obschon er sich als Teil der Speerspitze des Ariertums verstand)) Auf jeden Fall wäre dann alles besser. Denn die Eltern vergiften ja die Fähigkeiten ihrer Kinder, indem sie “Bildungsferne” absondern, also müssen die Kinder so schnell wie möglich aus den gierigen Klauen der Eltern in die warmen, liebenden, fürsorglichen Hände des Staates gelegt werden. Klingt seitenverkehrt? Ist es auch. Genauso wie die Logik der Büschekowsky und Lauterbäche dieses unseres Deutschen Vaterlandes.

Wer ernsthaft glaubt, Elternhäuser könnten bildungsferner sein als deutsche Schulen, der scheint unter Realitätsverlust zu leiden. Und wer ernsthaft behauptet, wie Lauterbach (und in seinem ideologischen Fahrwasser Buschkowsky) es tut, daß der Staat die Aufgabe habe, ich zitiere:

das vernachlässigte Kind zu schützen und zu fördern, egal, was die Mutter (oder der Vater) denkt oder will

der präsentiert sich als Feind der Freiheit unter dem Deckmantel der sozial(istisch)en Utopie von einer Gesellschaft der Gleichen. Denn es sind Familien, Ehepaare, Eltern, die die Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen haben. Wenn es eine Staatsbürokratie gibt, die definiert, was gut für ein Kind ist, und die Macht ergreift, diese Meinung gegen den Willen der Erziehungsberechtigten zu exekutieren, der exekutiert die Freiheit gleich mit.

Offenbar glauben die genannten Diskussionsteilnehmer und ihr geistiger Anführer Lauterbach, daß das Ziel der Chancengleichheit einen solchen Eingriff rechtfertigen würde. Aber weder hat jemand einen Anspruch auf gleiche Chancen, noch kann es Chancengleichheit überhaupt geben, wie ich bereits in einem früheren Artikel angedeutet habe. Ein “Recht” auf Aufwachsen in einem “bildungsnahen” Elternhaus kann es nicht geben, denn niemand kann bestimmen, wer wo geboren wird, und über Zwangsumverteilung geborener Kinder wird zum Glück nicht diskutiert (aber wer weiß, wie weit die Ideologen der Chancengleichheit für ihre Ziele bereit sind, staatliche Zwangsgewalt zu mißbrauchen, um das Volk zu knechten). Ein solches Recht aber zu ersetzen durch die Pflicht zum ganztägigen Besuch einer staatlichen Einrichtung ab dem ersten Lebensjahr (Krippe), und diese Pflicht durch Drohung mit einem empfindlichen Übel umzusetzen, um damit den natürlichen Unterschied zwischen verschiedenen Kindern zu eliminieren, wird nicht zum gewünschten Ziel führen, und selbst wenn, wird der Preis an Freiheit und Gerechtigkeit (im Gegensatz zur Gleichheit) hoch sein.

Freiheit ist immer das Recht sich zu irren. Wenn Eltern sich nach der Meinung unserer Politiker bei den Mitteln zur Erziehung und Bildung ihrer Kinder irren, dann ist es in einer freien Republik ihr gutes Recht, dies öffentlich kundzutun, denn auch die Politiker haben das Recht sich zu irren. Wenn Eltern der Meinung sind, sie müßten ihr Kind nicht zur Schule schicken, dann kann das mehrere Gründe haben. Es kann eine bewußte Entscheidung sein, oder einfach eine Unterlassung, es kann weltanschauliche, religiöse Gründe haben, oder einfach der Faulheit entspringen. Politiker haben wie alle Bürger das Recht, ihre Mißbilligung gegen Eltern auszudrücken, die nicht so handeln, wie es sich Politiker oder studierte Pädagogen wünschen.

Chancen variieren immer. Jeder Mensch hat ein einzigartiges Kontingent an Stärken und Schwächen. Selbst die größten Schwächen können zu den größten Stärken werden. Wer an sich arbeitet und sich bemüht, wer sich anstrengt und nicht aufgibt, der kann seinen Weg in einer freien Republik finden. Wer einen Startnachteil als Ansporn zu seiner Überwindung begreift, der wird an den Hindernissen in seinem Weg wachsen. Wie der grüne Politiker der Runde, der aus einer bildungsfernen Immigrantenfamilie stammt, selbst Hauptschüler gewesen ist. Er hat nach eigener Aussage in der Sendung sich entschlossen, nicht so oft in die Disco zu gehen, nicht so viel zu trinken und an den Vergnügungen der Jugend teilzuhaben, sondern hat gelernt. Manche mögen dies heute schockierend finden, aber man sollte es vorbildlich finden. Mutlu hat sich bemüht, er hat sich angestrengt, und er hat Erfolg gehabt, seinen Weg gemacht, sich durchgesetzt. Andere Bürger können das auch.

Wer aber ein Hindernis oder einen Startnachteil als Vorwand dafür verwendet, nach dem großen Übervater Staat zu rufen, damit der ihm eine vierspurige Autobahn zu seinem Ziel baue, auf daß er sich nicht mehr zu bemühen brauche, der wächst nicht an Herausforderungen, sondern der wird scheitern, sobald er zu einem Problem kommt, bei dem der Staat ihm beim besten Willen nicht mehr helfen kann: nach der Schule es tatsächlich zu etwas zu bringen. Nicht alles im Leben ist immer einfach. Aber es führen für den, der dorthin will, viele Wege nach Rom. Einige führen über vierspurige Autobahnen, andere über verwinkelte mühselige Schleichwege. Einige Wege nach Rom führen auch durch die Hauptschule. Viele dieser Wege sind keine breiten, ebenen Autobahnen, sondern schwierige Hindernisparcours. Aber der Staat sollte keine Autobahnen bauen (es bleibt ja nicht dabei…).

Wie erwähnt hat jeder das Recht, zu fordern, der Staat möge bei dem Hindernisparcours, der das Leben eines einfachen Bürgers ist, mehr oder weniger behilflich sein. Aber wer fordert, staatliche Zwangsgewalt und Machtmittel einzusetzen, um Eltern vorzuschreiben, auf welchen Weg sie ihre Kinder bringen sollen, der vergreift sich an Elternrechten und zerstört Freiheit. Wie derjenige Freiheit zerstört, der sich Hartz IV ausgedacht hat, so daß ein ebenfalls in der Sendung aufgetretener Junge von den 300 Euro aus seinem Ferienjob nur 160 behalten durfte, weil sein Lohn auf das ALG II seiner Mutter angerechnet wurde. Das Problem ist nicht die konkrete Regelung, die wäre schnell korrigiert. Das Problem ist hier die Mentalität: Es gibt ein Problem? Hilfe, das soll der Staat schnell lösen. Ließe der Staat die Finger von dem Geld des Sohnes, wäre der Familie geholfen. Ließe der Staat die Finger von den Kindern deutscher Eltern, wäre den deutschen Eltern geholfen. Nicht alle Eltern treffen gute Entscheidungen für ihre Kinder. Viele Entscheidungen erweisen sich nachher als schlecht, manche sind absehbar falsch. Es gibt schlechte Eltern. Aber eine Bürokratie, die, lieber Herr Bürgermeister Buschkowsky, nicht lieben kann, sondern nur verwalten, ist nicht besser. Kinder brauchen keine Verwaltung. Kinder brauchen liebende Anleitung, sie brauchen ihre Eltern, und wenn sie diese nicht haben, oder diese sich nicht um sie kümmern, dann ist das eine Tragödie, aber der Staat kann diesen armen Kindern nicht helfen, außer er streckt seine eisernen Tentakel nach der Jugend aus. Dies ist gemeinhin unfreien, diktatorischen Regimen vorbehalten.

“No nation can remain free when the state has greater influence over the knowledge and values transmitted to children than the family.” (Ron Paul)

Das Problem unserer Jugend sind nicht die Eltern. Eltern werden wie alle Menschen immer fehlbar sein (die Katholiken mögen mir verzeihen, daß ich auch den Papst (den Heiligen Vater, interessanterweise…) für fehlbar halte). Eltern sind nicht perfekt. Unsere Jugend hat viele Probleme. Sie hat zu kämpfen mit einer verfallenden Kultur, in der kaum noch Anreize existieren, sich maßvoll und verantwortlich zu verhalten, mit einem hedonistischen Zeitgeist, unter dem alles geht, solange es nur Spaß macht. Sie hat zu kämpfen mit einer Weltwirtschaft, die sich nicht im geringsten darum kümmert, ob deutsche Jugendliche, kleine Rädchen im Getriebe des globalen Kapitalismus, ihren Platz in der Wirtschaft finden. Und die Jugend hat zu kämpfen mit einem Staat, dem es auf das Humankapital ankommt, also auf den Ertrag, den ein Mensch für das BIP und die Steuereinnahmen bringen kann, und nicht auf die unverwechselbare, sprießende, gedeihende, lebende Persönlichkeit, die diesen Jugendlichen zu “ihm selbst” macht, die ihn definiert.

Staatliche Eingriffe zur Einebnung des (schwierigen) Lebenswegs der Menschen uniformieren eine Gesellschaft und deformieren Persönlichkeiten. Prof. Wunsch schrieb in einem seiner Bücher:

Eine Gesellschaft hat Zukunft, wenn nicht Konten, sondern Persönlichkeiten wachsen.

Recht hat er. Menschen müssen sich nicht rentieren (sic!).

Veröffentlicht in: on 28. Juli 2008 at 0:58 Kommentare (1)
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  1. [...] Eine freie Gesellschaft hingegen, die demokratisch gedeiht durch Meinungsvielfalt, benötigt geradezu die Verschiedenheit der Bildungs- und Erziehungserfahrungen der zukünftigen mündigen Bürger. Diese Verschiedenheit des Erfahrungshorizonts ermöglicht eine Vielfalt der möglichen Sichtweisen, und dies kann für eine Gesellschaft eigentlich nur gut sein, solange die Unterschiede nicht so groß werden, daß keine Verständigung über Grundwerte und politisches System mehr möglich wäre. Diese Gefahr besteht aber in Deutschland durch die Freigabe des Homeschoolings nicht. Ich habe an früherer Stelle bereits über dieses Thema geschrieben, und empfehle die Lektüre der entsprechenden Artikel: “Bildungsfreiheit statt freie Bildung” und “Von Buschkowskys und Rentieren” [...]


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