Mancher Leser mag sich fragen, worin denn der Unterschied zwischen Bildungsfreiheit und freier Bildung bestehe. Immerhin geht es um Freiheit und Bildung. Ich werde versuchen drei Ziele zu erreichen in den folgenden Zeilen: Die beiden im Titel erwähnten Konzepte (und damit den Unterschied zwischen ihnen) zu klären, darauf aufbauend zu erläutern, warum die Konzepte nicht nur verschieden, sondern exklusiv sind und zu einer persönlichen Wertung zu kommen, welches Konzept warum vorzuziehen ist.
1. Freie Bildung
Freie Bildung ist derzeit in Studentenkreisen in aller Munde. Heute schon weniger als vor einem oder zwei Jahren, aber es ist immer noch das beherrschende politische Thema der Unipolitik (wobei die Unipolitik ihrerseits kein beherrschendes Thema für den durchschnittlichen Studenten ist). Meist wird darunter verstanden, daß die Bildung, in der Regel die Universitätsbildung, aber auch Bildung generell, kostenlos bereitgestellt wird. (zum Beispiel hier) Natürlich bemerkt jeder mit einem Mindestmaß an ökonomischem Sachverstand sofort, daß dies nicht geht. JEMAND muß für die Bildung bezahlen. Die Hörsäle, Universitäten und Bibliotheken wollen auch gebaut bzw. auf dem neuesten Stand gehalten werden, und das kostet nun einmal Geld. There ain´t no such thing as a free lunch. Ehrlicherweise dreht sich die Forderung nach freier Bildung also gar nicht um eine kostenlose Bildung, sondern nur um die Frage, ob es die Aufgabe des Staates ist, allen Interessierten und Qualifizierten eine Bildung zu gewährleisten, die diese nicht selbst bezahlen müssen; also kurz gesagt: wer bezahlt die Bildung? Die Gesellschaft oder die sich bildenden Individuen?
1.1. Die Humankapitalisten
Die Antwort darauf ist für viele Anhänger der “freien Bildung” klar. Bildung muß vom Staat bereitgestellt werden; viele sagen dies, da der Staat ein Interesse daran hat, “sein” “Humankapital” “optimal auszunutzen”. Alle drei Ausdrücke stehen in Anführungszeichen, da sie sehr merkwürdige und vom Autor dieser Zeilen nicht unterstützte Vorstellungen beinhalten. Beginnen wir hinten: Es ist mir nicht ganz geheuer, einen Menschen, und darum geht es ja hier, “optimal auszunutzen”. Noch viel bedenklicher ist aber, daß das Possessivpronomen “sein” sich auf den Menschen bezieht. Der Staat “hat” Menschen, die entpersönlicht als “Humankapital” beschrieben werden, deren Fähigkeiten er “optimal ausnutzen” will, um den Gesellschaftlichen Ertrag zu maximieren. Der Staat wird in dieser Perspektive als Bauer betrachtet, der das chemische Düngemittel “freie Bildung” auf seinen Feldern verwendet, um damit den Ernteertrag zu optimieren. Der Bauer “hat” die Felder, und er will sie optimal ausnutzen. Der Staat “hat” den Menschen und wünscht eine Nutzenmaximierung, aus dem von ihm besessenen Gut (oder Rohstoff) Mensch.
Gerechtfertigt wird diese entwürdigende Sicht auf die Menschen mit einem Sachzwang (Die alte TINA-Ausrede There is no alternative!). Immerhin müsse Deutschland im globalen Wettbewerb konkurrieren, und könne es sich daher nicht mehr leisten, wertvolle Ressourcen ungenutzt zu lassen. Und mangels Öl oder Gold müssen halt unsere Kinder dafür herhalten, vom Staat “vermarktet” und “ausgenutzt” zu werden. Doch ist dies keine Erklärung. Der Wettbewerb mag noch so hart und fordernd sein, oder nicht. Die böse alte Globalisierung mag Deutschland unter Druck setzen, die Effizienz zu verbessern, oder nicht. Die Wissensgesellschaft (die sich vor allem durch eine interessante Absenz des Wissens auszeichnet) mag noch so sehr da sein und uns versuchen auf den Pfad der “optimalen Ausnutzung” zu schwenken, oder nicht. Doch lieber verliere ich den globalen Wettbewerb und reduziere meinen Lebensstandard, ehe ich toleriere, daß Menschen ihre Würde verlieren und auf Ressourcenstatus reduziert werden. Ein Mensch darf niemals zu einem Zweck verwendet werden.
1.2. Die Antikapitalisten
Aber natürlich hängen bei weitem nicht alle Anhänger einer Staatsbildung, wie man sie ehrlicherweise nennen sollte, dieser inhumanen Auffassung an. Es gibt gar viele, die sich explizit gegen diese Verzweckung des Menschen wenden und diese gerade in einer “ökonomisierten Bildung” erfüllt sehen. Daher wollen diese Individuen die Ökonomisierung der Bildung aufhalten, indem der Staat die Bildung bezahlt und private Initiative in diesem Sektor unzulässig werden soll (wo sie es nicht ohnehin schon ist).
Im Rahmen einer geplanten Kampagne wird es unter anderem gemeinsame Aktionen geben. Diese sollen unserer Forderung nach freier Bildung für alle, Ausdruck verleihen und sich gegen den wettbewerbsorientierten Umbau im Bildungssystem, gegen Studiengebühren jeglicher Art und die damit verbundenen Disziplinierungszwänge richten.
Abgesehen von einer verzeihlichen, wenngleich etwas extravaganten, Interpunktion handelt es sich bei diesem Ziel um das genaue Gegenteil der obigen “Humankapitalisten”. Bildung soll frei sein, gerade weil jede “Vermarktung” von Bildung zwangsläufig zu “Disziplinierungszwängen” führt, und da sich der Betrieb einer Bildungsanstalt auf dem freien Markt ja lohnen müßte haben die Proponenten dieser Argumentation nicht einmal gänzlich Unrecht. Ihr Argument verdient eine ernsthafte Auseinandersetzung und erscheint auf den ersten Blick ganz vernünftig. Es steht hier zur Debatte, ob eine “Wettbewerbsorientierung” zwangsläufig zur Degradierung des Menschen zu disponiblem Humankapital führt, oder nicht. Sicher ist jedenfalls, daß dies nur dann geschehen kann, wenn die Anbieter von Bildung über die größere Marktmacht verfügen. Ist dies der Fall, dann ist es sehr plausibel, daß die Nachfrager sich nach den ökonomistischen Ideen der Anbieter richten müssen und die Bedingungen der Bildung einseitig an die schnelle, fließbandartige “Bildungsproduktion” für den aktuellen Arbeitsmarkt anpassen werden. Diejenigen, die auf eine Ausbildung angewiesen sind, um auf dem Arbeitsmarkt konkurrieren zu können, müssen dann wohl oder übel nehmen, was sie bekommen können.
Die Frage ist nun, ob auf einem freien Bildungsmarkt eine solche Entwicklung zwingend ist. Sie ist definitiv möglich. An dieser Stelle kann auf dieses Problem nicht näher eingegangen werden, da es für die Absicht des Artikels peripher ist. Jedoch kann der Denkanstoß gegeben werden, daß die Antwort vermutlich von der sich ergebenden Marktstruktur abhängt, wie auch von den Wünschen der Anbieter und Nachfrager. Man kann sich sicher vorstellen, daß ein Markt, der von Anhängern eines humboldtschen Bildungsideals auf der Anbieterseite mitbestimmt wird, anders sein wird, als ein von den kurzfristigen Interessen von Unternehmern beherrschter. Ebenso wird ein Markt mit wenigen privaten Anbietern sich anders verhalten als ein Polypol. Vermutlich wird die Antwort auf die Frage also irgendwie kontingent sein, d.h. von Markt zu Markt verschieden. Es ist gut möglich, daß sich auch innerhalb eines Marktes viele sehr unterschiedliche Sektoren herausbilden würden, von denen einige die befürchtete Ökonomisierung auf die Spitze treiben würden, während sich andere Anbieter auf völlig entgegengesetzte Ideen berufen und freie Bürger heranbilden würden. Genau diese Entwicklung hin zu einer vielfältigen Bildungslandschaft ist eines der stärkeren Argumente für Bildungsfreiheit, doch dazu später mehr.
Eine letzte Bemerkung sei noch gestattet: Was ist eigentlich schlimm an der Ökonomisierung der Bildung, wenn nicht die Uniformität der vermittelten Gedanken und Ideen, die alle auf Konformität zur wirtschaftlichen Ordnung und den von der Wirtschaft vertretenen politischen Interessen gerichtet sind? Ich denke, daß genau dies das Problem der Ökonomisierung ist: Nicht die Tatsache an sich, daß eine marktliche Organisationsstruktur schlechtere Bildung hervorruft ist das Problem, sondern daß es zu viel Konformität bedeutet, wenn das große Geld die Forschung lenkt und die Lehre zensiert. In diesem einen Sinne ist “freie Bildung” positiv zu bewerten, in dem “frei” die Freiheit, also Abwesenheit, von Zwang und Zensur, starren Studienstrukturen und begrenzten Wahlmöglichkeiten bedeutet.
1.3. Die Statisten
Sie sind Statisten in dem Sinne, daß die Lösung für ein Problem bei ihnen in der Regel mit S beginnt und mit taat endet, nicht im Gegensatz zu Hauptdarstellern, sondern zu Libertären, Ultraliberalen, oder Anarchisten. Bei ihnen handelt es sich um vieles, und sie haben Positionen zu fast allen Themen der Zeit, aber sie haben eben auch ein Interesse an der Bildungspolitik. Ihr Argument, das auch oft mit den anderen Argumenten für “freie Bildung” auftaucht, ist folgendes: Der Staat hat gegenüber den Bürgern die Pflicht, kostenfreie Bildung bereitzustellen (was logisch zwangsläufig auf Kosten derjenigen geht, die keine Bildung vom Staat empfangen). Warum hat er diese Pflicht? Dies wird zurückgeführt auf die Aufgabe des Staates, soziale Ungerechtigkeiten auszugleichen. Wer reich ist, kann es sich im rein marktlichen System listen, eine gute Bildung zu erlangen. Wer ärmer ist, kann dies oft nicht, oder muß sich mit weniger guten Angeboten abgeben, so die Argumentation. Da es nach dieser Denkrichtung zu den Aufgaben des Staates gehört, “Chancengleichheit” herzustellen, müssen Bildungseinrichtungen vom Staat für alle gleich bereitgestellt werden, und die Allgemeinheit muß die Kosten für die Ausbildung der nächsten Generation übernehmen. Häufig wird dies mit dem Begriff Solidarität umschrieben und der Kampf gegen z.B. Studiengebühren wird ideologisch in die gleiche Schublade sortiert, wie der Kampf für höhere Sozialleistungen, höhere Rente, oder höhere Spitzensteuersätze.
Hiergegen zunächst drei Einwände. Vorher möchte ich klarstellen, daß es gute Gründe geben kann und auch gibt, warum der Staat Sozialleistungen erbringen sollte, unter bestimmten Bedingungen. Aber ich glaube, daß solche Leistungen nicht die Bereitstellung von Diensten umfassen soll, sondern die Bereitstellung der finanziellen Voraussetzungen, die die Menschen brauchen, um die Leistungen erwerben und in Anspruch nehmen zu können. Dies, also die Auffassung, daß der Staat Lebensrisiken, nicht das Leben, verstaatlichen sollte, wird in einem späteren Artikel näher begründet und erläutert. Jetzt zu den drei erwähnten Einwänden gegen die im nächsthöheren Absatz beschriebene Argumentation:
a. Zunächst möchte ich entschieden anzweifeln, ob es so etwas wie “Chancengleichheit” überhaupt geben kann. Es gibt tausende von Kriterien, nach denen Menschen unterschiedlich sind. Die Wissenschaft ist sich uneinig darüber, inwieweit einige von ihnen genetische, einige von ihnen nichtgenetische Ursachen haben. Sicher ist jedenfalls, daß der Mensch in gewisser Hinsicht zweifach geprägt wird: einerseits durch seine genetischen Eigenschaften, andererseits durch seine Erziehung. Was bedeutet nun Chancengleichheit? Jeder Mensch soll, unabhängig von irgendwelchen ihm sonst noch anhaftenden Eigenschaften, durch den Staat die gleichen Chancen im Leben erhalten. Offenbar kann dies in der Realität nicht sein. Denn abgesehen von erschreckenden genetischen Manipulationen hat der Staat keine Möglichkeit, die genetische Vorprägung des Menschen zu ändern. Aber betrachten wir diese Prägung einmal nicht, und unterstellen, Chancengleichheit wäre schon dann erreicht, wenn jeder Mensch nur nach seiner genetischen Prädisposition, seinen ererbten Talenten und Fähigkeiten, was auch immer genetisch vorgegeben ist, nur nach dem, womit er geboren wird, unterschieden wird. Dies bedeutet, daß Chancengleichheit zu definieren wäre als die Ausschaltung aller Umstände, die nicht erblich sind, und die dazu geeignet sind, dem Menschen Lebenschancen zu nehmen, die andere Menschen aufgrund der Abwesenheit dieser spezifischen Eigenschaften nicht haben.
Das Ziel einer auf Chancengleichheit gerichteten Politik muß also immer sein, Unterschiede zwischen den Menschen zu minimieren. Den Unterschied zwischen arm und reich geborenen Kindern. Den Unterschied zwischen Mann und Frau. Den Unterschied zwischen Kindern aus bildungsfernen und Kindern aus “bildungsnahen” Elternhäusern. Jeder nichterbliche Unterschied müßte ausgeglichen werden durch staatliche Intervention. Abgesehen davon, daß dies eine unermeßliche Aufblähung des Staatsapparates wäre, die nur mehr mit dem Begriff “totalitär” umschrieben werden kann, was für sich schon ein sehr gewichtiger praktischer, aber auch ethischer Einwand wäre, nimmt man damit nicht den Menschen jede Individualität, jeden Charakter? Ist nicht der Mensch gerade definiert durch seine unergründliche Vielfältigkeit, durch die vielen tausend Eigenschaften, die ihn gegenüber anderen Menschen auszeichnen, die ihn befähigen, ein Individuum in einem besonderen Sinne zu sein? Menschen werden geprägt durch all die Dinge in ihrem Leben, die nicht gesteuert und nicht geplant werden können. Sie werden durch diese Dinge zu einem mehr oder weniger verantwortlichen, unverwechselbaren, einzigartigen Lebewesen, sie bilden das aus, was man Persönlichkeit oder Charakter nennen könnte. Sicher wird nicht all dies aufgehoben durch die Regulierung des Bildungssektors. Aber wenn alle Kinder, wie es von den Statisten gefordert wird, nicht erst in der Universität, sondern schon in der Schule (das ist bereits heute der Fall) und im Kindergarten (das ist heute zunehmend der Fall) und in Kinderkrippen ab dem ersten Lebensjahr (das wird bald der Fall sein) einer staatlich überprüften Einheitserziehung unterzogen werden, um sie vor ihren “bildungsfernen” Eltern im Namen der Chancengleichheit zu schützen, dann hören Menschen bald auf, in diesem unvergleichlichem Maße Individuen zu sein, denn sie verfügen über den Erfahrungsschatz eines Fließbandautos.
Wer das Leben eines Menschen, ob im Namen der obigen Wettbewerbsorientierung, ob im Namen der Vermeidung derselben, oder im Namen eines hehren Ideals wie der Chancengleichheit, planen will, der vergeht sich an den Menschen denen er zu helfen vorgibt. Der stromlinienförmige Mensch ist die wildeste Phantasie eines totalitären Diktators, und der schlimmste Albtraum eines freiheitlichen Demokraten.
Natürlich haben Menschen aufgrund ihrer Herkunft unterschiedliche Chancen. Aus einer eher unteren sozialen Schicht stammend, bin ich mir dieser Tatsache durchaus sehr klar bewußt. Aber ich bin mir ebenso der Tatsache bewußt, daß, auch wenn diverse Studien zeigen mögen, daß reiche bessere Chancen haben als arme Kinder, jemand, der sich aufrecht bemüht und Talent besitzt, in diesem Land trotz aller Fehler und Schwächen des Systems die Chance besitzt, den sozialen Aufstieg zu schaffen. Es mag ein steiniger Weg sein, aber gerade an solchen steinigen Wegen schärfen sich Persönlichkeiten, wie man an diversen hohlen, reich geborenen Adligen immer wieder sehen kann, deren Persönlichkeiten nie durch Hindernisse und Mühen geschärft wurden, sondern nur durch Millionen verhätschelt.
Es ist legitim, eine Annäherung der Chancen bis zu einem gewissen Grad zu fordern, indem man den Eltern eines Kindes die finanziellen Möglichkeiten verschafft, für ihr Kind eine gute Bildung leisten zu können. Aber es ist nicht legitim, unter dem Deckmantel der Chancengleichheit die Verstaatlichung eines essentiellen Lebensbereiches voranzutreiben, mit dem unausweichlichen Ziel genau der Ökonomisierung der Bildung, die manche der Proponenten der “freien Bildung” so enthusiastisch bekämpfen. Denn: Glaubt irgend jemand ernsthaft, der Staat würde auf Dauer jeden frei seine Bildung wählen lassen, viele Studiengänge anbieten, verschiedene Schulformen, verschiedene Möglichkeiten, sich und seine individuelle Persönlichkeit zu entwickeln während man wichtiges Wissen anhäuft?
b. Genau dies ist das zweite wesentliche Argument gegen die Idee der Statisten. Rousseau sagte zwar: “Entre le faible et le fort c’est la liberté qui opprime et c’est la loi qui libère”, und dies mag in bestimmten Zusammenhängen auch richtig sein. Aber wenn der Staat zum Garanten der Freiheit gemacht wird, dann wird er zwangsläufig, “angesichts”, wie es so gern gesagt wird, “knapper Kassen”, irgendwann die Leistung, die er erbringen muß, so zu organisieren versuchen, daß die Leistung möglichst ressourcensparend erbracht wird. Nun es ist aber so, daß gerade die Bildung eine zutiefst unökonomische Angelegenheit ist, daß also das was Humboldt unter Bildung verstand, und was die Aufklärung als Bildung ansah, etwas ist, was eben nicht am Fließband verabreicht werden kann. Was also verloren geht, wenn der Staat übernimmt, ist gerade das, was die Bildung so sehr auszeichnet gegenüber der reinen Berufsvorbereitung. Wer also als Gegner der Ökonomisierung der Bildung (und damit ihrer Entwertung und Umfunktionierung zu einem Instrument der Berufsvorbereitung, das möglichst gute Humankapitalerträge liefert) auftritt, der kommt nicht umhin, anzuerkennen, daß das Risiko des Abrutschens in eine rein ökonomistische, kurzfristige, auf Humankapitalmaximierung angelegte Bildung, auch bei einer staatlichen Lösung gegeben ist, ebenso wie bei einer wettbewerblichen Lösung der zur Diskussion stehenden Frage.
c. Wenn es also ein legitimes Ziel sein soll, dafür zu sorgen, daß die mehrfach erwähnte Ökonomisierung, oder um das eigentliche Problem zu benennen, Vereinheitlichung, der Bildungsangebote, nicht geschieht, sondern eine freie Bildung im wahren Sinn des Wortes bestehen bleiben soll (oder, wo es sie noch nicht gibt, erreicht werden soll), dann ist doch zu fragen, wie man dies am besten erreicht. Der Ansatz der Statisten ist auch aus diesem Grunde nicht hinreichend. Denn eine zentrale, staatliche Bildung, belastet durch eine Unmenge von bürokratischen Vorschriften und komplizierten Gesetzen, neuerdings sogar auf europäische Ebene gehoben (Bologna), ist der sicherste Weg in genau das Verderben, das manche der überzeugenderen Anhänger des Konzeptes “freie Bildung” zu vermeiden suchen. Die Lösung kann nur in einer Lokalisierung der Bildung liegen. Nicht der Nationalstaat, schon gar nicht die EU oder sogar die UNO, sollten Bildung regulieren oder gegebenenfalls anbieten, sondern höchstens die Landesebene. Besser noch wäre es, wenn Bildung zwar auf höchstem Niveau, aber auch niedrigster Ebene, also lokal, angeboten würde. Ideal wäre die Lösung, daß nicht einmal auf lokaler Ebene eine Einheitsbildung existiert, sondern daß es selbst in jedem größeren Ort noch Alternativen, sprich: private Anbieter, gibt.
Ich ziehe aus den vorherigen Ausführungen den Schluß, daß für die Bewahrung einer wahrhaft “freien” Bildung, das Konzept der staatlichen Bildung, wie es von den meisten Gegnern der Studiengebühren als Alternative zu eben diesen ungeliebten Gebühren vorgeschlagen wird, indem man fordert, daß im Namen der Gerechtigkeit, der Chancengleichheit, der Effizienz, oder irgendwelcher anderer Ideen, der Staat die Kontrolle über das Bildungssystem haben sollte, keine Lösung darstellt. Das staatliche Bildungssystem hat so wie es notwendig beschaffen ist, ebenso wie es sich diejenigen, die es noch ausbauen wollen (Ganztagsschulen, Kinderkrippen, Pflichtkindergärten uvm.), vorstellen, im Rahmen einer Idee der Bildungsfreiheit, wie ich sie im nächsten Abschnitt darlegen werde, den Charakter eines Problems, nicht der Lösung des Problems.
2. Bildungsfreiheit
Bildungsfreiheit liegt vor, wenn es niemanden gibt, der die Bildung eines Menschen artifiziell kanalisiert, das heißt, wenn jedes Individuum (und bei Minderjährigen die Eltern) frei im Rahmen einer vielfältigen Angebotspalette dasjenige Bildungsangebot auswählt, das seinen Präferenzen am ehesten entsprecht. Im Idealfall bedeutet dies, daß jeder die Bildung erhält, die er haben möchte. In der Praxis gibt es natürlich einige Einwände und Probleme, auf die ich später noch näher eingehen werde. Zunächst aber noch einige Worte über das, was Bildungsfreiheit im Gegensatz zur freien Bildung auszeichnet. Ist die “freie Bildung” eigentlich nichts anderes als ein staatliches Zwangssystem (und die derzeitigen Variationen im Rahmen von bertelsmanninspirierten (Hoch-)Schulgesetzen wie dem HFG in Nordrhein-Westfalen ändern daran fundamental nichts, denn hier wird nur ein Teil der staatlichen Bürokratie in eine teilweise noch kompliziertere und noch undemokratischere privat-staatliche Mischbürokratie überführt), und ist sie dies insbesondere in der Schulbildung, da dort Schulpflicht herrscht, so ist Bildungsfreiheit tatsächlich das Gegenteil von “freier Bildung”. Denn während die “freie Bildung” einfach nur bedeutet, daß der Staat die Kontrolle über die Kinder übernimmt, und diese später an den Universitäten auch nie wieder aufgibt, ist Bildungsfreiheit der Zustand, in dem es eine große Auswahl von kirchlichen, privaten und staatlichen Angeboten gibt, von denen diejenigen wahrgenommen werden, die eine bestehende Nachfrage befriedigen.
Zur Bildungsfreiheit gehört natürlich auch das Recht der Eltern, wenn ihre Fähigkeiten und ihre Wünsche es zulassen, ihr Kind zu Hause zu erziehen und zu unterrichten, frei von staatlicher Beeinflussung (Homeschooling). Wenn jemand freilich einen anerkannten Abschluß haben möchte, wie etwa ein Abitur, dann muß diese Person natürlich eine entsprechende Prüfung absolvieren, die sicherstellt, daß gewisse vergleichbare Standards eingehalten werden und über die Abschlüsse eine ungefähre Einschätzung des Bildungsstandes möglich wird. Selbstverständlich ist Homeschooling für die meisten Eltern nichts, insbesondere in den Fällen, in denen ein Kind nicht das Glück hat, in einer intakten Familie aufzuwachsen, oder wenn beide Elternteile arbeiten gehen wollen oder müssen. Homeschooling und die vielfältigen anderen Möglichkeiten Bildung in Eigenregie oder unter Anleitung privater Lehrer zu erwerben sind und werden immer eine Minderheitenoption sein. Doch derzeit sind diese alternativen Wege in Deutschland verboten, und die wenigen Privatschulen sind entweder elitäre, unbezahlbare Kaderschmieden, oder überbürokratische, letztlich staatlich kontrollierte Schulen. Die staatliche und überstaatliche Bildungsregulierung macht alternative Wege zur Bildung in Deutschland praktisch unmöglich. Nach Angaben der weltweit (schwerpunktmäßig in den USA) agierenden HSLDA sind in den meisten entwickelten Ländern mehr oder weniger freie Bildungsalternativen zulässig. In Deutschland gibt es praktisch keine Bildungsfreiheit. Unter Verweis auf eine Reihe von Argumenten wird immer wieder behauptet, Bildungsfreiheit sei nicht zu machen, schade der Gesellschaft oder einzelnen Menschen, je nachdem. In den folgenden Zeilen werde ich versuchen, einige der immer wieder kursierenden Argumente zu behandeln.
2.1. “Bildungsfreiheit führt zu Parallelgesellschaften”
Immer wieder argumentieren Gegner der Bildungsfreiheit mit der Parallelgesellschaft. Wenn es zu viele Familien gibt, deren Kinder nicht durch das staatliche Zwangssystem geschleust werden, dann entsteht eine “Parallelgesellschaft”. Doch was soll das überhaupt sein? Unter einer Parallelgesellschaft kann dem Wortsinne nach verstanden werden: eine Gesellschaft, in der es mehrere nebeneinander existierende Teilgesellschaften gibt. Dies kann durchaus negative Folgen haben. Eine weitgehende Ghettoisierung von Ausländern aus einem bestimmten Land etwa kann, wie man in den diversen Problemvierteln Deutschlands und Europas immer wieder feststellt, durchaus zu einer erhöhten Gewaltbereitschaft führen. Allerdings ist es aus meiner Sicht sehr fraglich, ob Homeschooling oder alternative, auch private, Bildungswege wirklich negative Parallelgesellschaften fördern, oder nicht schlicht und ergreifend zu einer pluralistischeren, vielfältigeren Gesellschaft führen. Wie in diesem deutschsprachigen pdf-Dokument zu lesen ist (und ich empfehle es zur Lektüre), gibt es auch Gegenargumente gegen die Furcht vor der Parallelgesellschaft. Ich möchte diese, da sie bereits in dem genannten Dokument sehr gut geschildert sind, nicht weiter diskutieren. Doch eine letzte Anmerkung zu der Frage der Parallelgesellschaft muß noch folgen:
Ein ausschließlich staatlich kontrolliertes Bildungssystem
(ein Bildungsmonopol) mit dem Ziel, Kinder zu standardisieren und zu „integrieren“, ist der Feind des Pluralismus. Im Namen der Chancengleichheit unterdrückt
ein solches System die Unterschiede zwischen einzelnen Gruppierungen – und gerade diese Unterschiede sind notwendig für den Pluralismus. Eine Nation, die auf einem so wichtigen Gebiet Uniformität verlangt, gibt die Prinzipien des Pluralismus und der individuellen Freiheit auf.
Soweit aus dem pdf-Dokument der HSLDA. Es sollte in diesem Zusammenhang, wenn man vielleicht geneigt ist, der Argumentation zur Parallelgesellschaft zuzustimmen, zu denken geben, daß es immer die autoritären und totalitären Regime sind, die versuchen, die Bildung in staatlichen Händen zu vereinigen. Hitler schuf im Dritten Reich das Jugendamt und verbot den Unterricht zu Hause. Er hatte auch sonst diverse Ziele, die die Indoktrination der Jugend als Vorbedingung hatten. Es wird oft gesagt, daß derjenige sich durchsetzen wird, der die Köpfe der Jugend beherrscht, weil die Jugend unsere Zukunft ist. Dies ist richtig. Und gerade deshalb sollte Vielfalt nicht als Parallelgesellschaft denunziert werden, bloß weil die Abwesenheit von Vielfalt nurmehr als Einfalt und nicht als Einheit zu bezeichnen ist. Die Vielfalt ist der Einfalt vorzuziehen.
2.2. Bildungsfreiheit ist unsozial
Es gibt immer wieder das Argument, daß es sozial nicht vertretbar sei, wenn man Bildungsfreiheit zuließe. Denn Privatschulen seien teuer, viele könnten sich diese nicht leisten. Dagegen gibt es eine ganze Reihe von Argumenten anzuführen:
a. Zunächst ist man oft verwundert, wie viel Geld manche arme Menschen doch haben. Das bedeutet nicht, daß alle armen Menschen, oder auch nur eine Mehrheit, in Wirklichkeit eigentlich genug Geld hätten. Gelegentlich mag dies eine Rolle spielen. Viele von denen, die vermutlich ihren Kindern keine Bildung ermöglichen würden, und keinen Zugang zu höherer Bildung wünschten, täten dies einfach deshalb, weil sie andere Präferenzen haben. Manche Menschen möchten eben lieber in den Urlaub fahren, als ihren Kindern eine gute Schule bezahlen. Dies mag traurig sein, aber Freiheit ist auch immer das Recht sich zu irren. Diese merkwürdigen Präferenzen könnten einige Menschen von Bildung fernhalten. Aber dies geschieht dann aus dem freien Willen dieser Menschen heraus (und bei Minderjährigen aus dem freien Willen der Eltern, der mangels Mündigkeit der Kinder den Willen der Kinder vertritt). Ich kann schon jetzt den Aufschrei hören: aber die Eltern sind doch für ihre Kinder verantwortlich! Dann muß doch der Staat die Kinder an sich reißen, sie den Eltern wegnehmen, um das Kindeswohl zu sichern. Eine Gegenfrage: Wieso maßt sich der Staat eigentlich an, besser zu wissen, was ultimativ gut für ein Kind ist, als dessen eigene Eltern, so schlecht uns ihre Entscheidungen auch erscheinen mögen? Als ob der Staat, als kalte Bürokratie, besser für Kinder sorgen könnte! (Aber dazu in späteren Artikeln sicher noch mehr.)
Bildungsfreiheit, und das mag so manchen abschrecken, ist einfach auch das Recht, keine Bildung zu wollen.
b. In den Fällen, in denen jemand die finanziellen Mittel nicht hat (und die dürften unter den sozial schwachen Menschen überwiegen), könnte der Staat gemäß dem Prinzip “Lebensrisiken, nicht Leben, verstaatlichen” anstelle einer Zwangsverschulung eine Art Stipendium oder Bildungsgutschein ausgeben, der zum Zugang zu einer privaten, staatlichen oder sonstigen Bildung berechtigt (nicht verpflichtet). Diese Idee könnte dazu beitragen, die Fähigkeit von genuin finanzschwachen Familien, dennoch Bildung zu gewähren, verbessern. Sie hat freilich ihre eigenen Probleme, denn wem der Staat Geld gibt, dem kann er auch früher oder später Auflagen aufgeben, und er wird wieder immer stärkere Einschnitte in die Bildungsfreiheit durchführen. Diese Bildungsgutscheine wären aber sicher ein guter Schritt in die richtige Richtung. Sie würden es ermöglichen einen sozial verträglichen Übergang zur Bildungsfreiheit durchzuführen, was wesentlich ist für praktische Reformerwägungen.
2.3. Weitergehende Informationen zur Bildungsfreiheit
Die folgenden Links fassen zum Teil bereits im Text aufgetretene Links zusammen, und ergänzen diese noch um den einen oder anderen interessanten Link. Ich distanziere mich vorsorglich von den Inhalten der Links. Es sollte nicht so verstanden werden, daß ich mit allen inhaltlichen Forderungen der Seiten, auf die ich verlinke, einverstanden bin. Es handelt sich um weiteres Informationsmaterial zum Thema aus der Sicht der Befürworter einer Bildungsfreiheit. Freilich gibt es viele Gründe, ein so vielschichtiges Konzept zu befürworten oder abzulehnen.
Institut für Wertewirtschaft zur Bildungsfreiheit: Eine relativ lange, aber sehr informative Beschäftigung mit diversen Argumenten, die gegen die Entstaatlichung der Bildung bzw. für ihre weitere Verstaatlichung vorgebracht werden. Dieser Aufsatz geht deutlich über die von mir beschriebenen Argumentationslinien hinaus und umfasst sicher auch einen Teil dieser. Der Text ist aus einer wirtschaftliberalen Perspektive geschrieben, wenn auch viele der Argumente ebenfalls für Anhänger anderer Ideen lesbar und verständlich sind.
Allianz zur Trennung von Schule und Staat: Eine englischsprachige Seite, auf der allgemein die Position vertreten wird, daß der Staat in allen seinen Formen, einschließlich lokaler Behörden und einschließlich finanzieller Hilfen wie der von mir befürworteten Bildungsgutscheine, seine Aufgaben im Bildungsbereich abtreten sollte an die Individuen. Dies würde die Abschaffung des Bildungsministeriums bedeuten und kann als eine durchaus eher radikale Position verstanden werden. Dennoch können viele Informationen auf dieser Seite gefunden werden, vor allem bezogen auf die Situation in den USA: Es gibt auch eine Sektion (”The Case for Separation”), in der ausführlich dargestellt wird, warum aus der Sicht der Allianz der Staat sich völlig aus dem Bildungsbereich zurückziehen sollte.
Homeschool Legal Defense Association: Eine vorwiegend amerikanische Organisation mit recht deutlich christlichem Hintergrund, die sich der inhaltlichen, aber auch rechtlichen Verteidigung des Homeschooling (und damit eines wesentlichen Teils der Bildungsfreiheit) verschrieben hat. Auf der Seite sind neben allgemeinen Informationen über Homeschooling auch Informationen über Entwicklungen in vielen verschiedenen Ländern zu finden (darunter auch Deutschland). In diesem Zusammenhang sei auch noch einmal auf das deutsche pdf-Dokument verlinkt, das sich mit dem Thema Parallelgesellschaft beschäftigt.
Netzwerk Bildungsfreiheit: Deutschsprachige Seite, die sich ebenfalls mit dem Thema Bildungsfreiheit befaßt. Auf der Seite befindet sich derzeit ein offener Brief an die Bildungsministerin Schavan, zu dessen Unterzeichnung ich auffordern möchte.
3. Der Irrtum der Debatte
Es ist immer die Frage, in welcher Gesellschaft man leben will. Wenn man eine Gesellschaft möchte, in der der Staat, nach seinen Interessen und Ansichten, das Leben der Menschen bis ins Detail plant, lenkt und verwaltet, dann ist die Idee der “freien Bildung” wie sie unter 1. skizziert worden ist, der Weg, den man gehen muß. Und es ist ja nicht so, daß dies eine Meinung von wenigen wäre. Sie ist vielmehr die herrschende Position. Sie wird es von Jahr zu Jahr mehr. Die Auffassung, daß der Staat die Aufgabe hätte, allen Menschen Bildung nicht nur anzubieten, sondern sie sogar zu erzwingen, hält sich hartnäckig in den Köpfen derjenigen, die uns regieren, aber auch vieler Menschen, die regiert werden.
Nun ist aber Bildung in der Tat nicht irgendein Gut, sondern ein ganz besonderes. Es befreit den Menschen aus seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit. Doch damit es das kann, muß der Mensch zuerst die Fähigkeit erwerben, sich aus dieser Unmündigkeit befreien zu können und zu wollen. Es ist ja nicht so, als ob der Mensch passiv wie durch einen Trichter Bildung verabreicht bekäme, und dann plötzlich mündig wäre. Bildung kann nur in die Lage versetzen, sich mündig zu machen, sich zu befreien. Denn das soll sie ja tun. Bildung wirkt nach dem aufklärerischen Anspruch immer als Befreiung; als Befreiung von Unmündigkeit, in diesem Fall. Doch wie ist das möglich, daß Bildung befreit, aber nur dann befreit, wenn man schon fähig ist, diese Befreiung wollen zu können? Genau das ist für diejenigen auf beiden Seiten der Studiengebührendebatte immer ein Rätsel, denn sie verfehlen das, worum es bei Bildung eigentlich geht meilenweit.
Bildung ist kein technokratischer Terminus, sie kann deshalb nicht vermittelt werden, wie eine Immobilie. Bildung erfordert Beteiligung an dem mühevollen Prozeß des Lernens und erschöpft sich doch nie nur im Lernen, sondern erfordert dieses als Voraussetzung. Heutige Debatten über Bildungspolitik, gefangen in fehlerhaften Annahmen über die Natur von Bildung und ihre Bedeutung in der Gesellschaft, gelangen daher unabhängig von der politischen Ausrichtung der Disputanten immer zu Fehlschlüssen und Irrtümern. Die einen betrachten Bildung als die Leiter zum Erfolg, und fordern deshalb im Namen der Chancengleichheit gleichen Zugang zu allen Bildungseinrichtungen, und zwar ohne dafür zahlen zu müssen, damit alle erfolgreich sein können. Die anderen betrachten Bildung als Voraussetzung für das Ausüben beruflicher Tätigkeiten, mithin als eine Art Investition in die Zukunft, und gelangen deshalb zu der Forderung, daß derjenige, der von der Bildung später profitieren wird, seinen Anteil dazu beiträgt, daß der Staat ihm die benötigte Bildung zur Verfügung stellt, die ihm ein höheres Einkommen verschaffen kann, von dem er dann die Schulden zurückzahlen kann. Beide behaupten, ihre Ideen seien gerecht. Doch beide Seiten irren fundamental. Denn Bildung wird von ihnen nur verstanden als ein Mittel zu einem Zweck wie Erfolg, oder Wirtschaftswachstum. Bildung hätte aber aufgrund ihres aufklärerischen, befreienden Anspruches auch dann noch einen Wert, wenn alle einfachen Zwecke, für die Bildung auch nutzbringend sein kann, der Welt entschwunden wären.
Diejenigen, die sagen, Bildung dürfe nicht als Ware behandelt werden, haben Recht. So wie ein Computer mir als Mittel dazu dient, diesen überlangen Artikel zu schreiben, und die Hirne meiner tapferen Leser mit abartigen Satzkonstruktionen zu quälen, so wie ein Brotmesser dazu dient Brot zu schneiden, so wie das Auto ein Mittel zum Zwecke der Fortbewegung ist, in diesem Sinne ist Bildung keine Ware. Denn obgleich Bildung einen Nutzen haben kann, ist sie doch nie bloß Mittel zur Nutzenmaximierung. Die großen Gelehrten vergangener Jahrhunderte waren allzu oft nicht allzu wohlhabend, und ihre Bildung hat ihnen nicht immer eine großartige Karriere verschafft. Aber ihre Bildung hatte einen Nutzen im höheren Sinne. Denn sie wirkte befreiend, aufklärerisch, hat Ideen und Gedanken in Freiheit hervorgebracht, die sonst für immer ungedacht geblieben wären, die nie das Licht der Welt erblickt hätten, wenn es nicht die zweckfreie Beschäftigung mit dem Gegenstand ihrer Wahl gegeben hätte.
Wo Bildung als Schlagwort benutzt wird, um über die steigenden Anforderungen in einer globalisierten Welt zu sprechen, indem man “mehr Bildung” fordert, da tut man dem Begriff der Bildung Gewalt an. Da wo Bildung verstaatlicht wird, wo jeder Mensch durch ein aus Steuergeldern von der Gemeinschaft finanziertes System von Bildungsanstalten geht, da erwirbt die Gesellschaft so etwas wie einen Anspruch auf eine Gegenleistung in Form der Steigerung des Bruttosozialproduktes. Man kann die Stimmen ja schon fast hören: “Wir haben ihm seine Schule bezahlt und seine Uni. Nun muß er aber auch eine gute Karriere machen, viel verdienen, und viele Steuern zahlen, damit wir an ihm keinen Verlust gemacht haben werden” (nun gut, bis auf das Futur II kann man die Stimmen wirklich fast hören). Wo aber hinter dem Recht auf Bildung der staatlich verordnete Imperativ steht. Statt “du darfst dich bilden”, “Du hast dich bilden zu lassen!”. Da hört Bildung auf, eine Beschäftigung in Freiheit zur Befreiung und Aufklärung zu sein. Und rein sprachlich zeigt der Wechsel vom Aktiv zum Passiv und vom dürfen zum müssen die eigenartige Wandlung des Bildungsbegriffes: er verliert seinen aktiven, aufklärerischen Anspruch, seine unglaubliche befreiende Kraft, seinen Innovationsimpetus in der Sekunde, in der er im Zusammenhang mit staatlichem Zwang gedacht und umgesetzt wird. Die Zwangsbildung ist immer Bildung in der Leideform. Es leidet die Bildung und es leidet derjenige, der gebildet werden soll: wer “sich bildet”, der tut etwas. Bilden ist ein sehr aktives Verb, es drückt einen Prozeß des Entstehens aus, etwas bildet sich. Wenn etwas gebildet wird, dann wird es geformt, genormt, einer Schablone angepaßt. Aber etwas, das genormt wird, das in eine Schablone hinein geformt wird, ist niemals frei. Es wird durch den Prozeß des Formens, des Bildens zum Gefangenen dessen, der ihn bildet. Zwangsbildung ist immer ein solcher passiver, leidender Prozeß. Etwas wird geformt, also seiner natürlichen, ursprünglichen Form beraubt und umgemodelt, bis es den Ansprüchen und Wünschen des Formenden, des Bildenden genügt.
Staatliche Zwangsbildung ist deshalb Anpassung, auch Verformung, in gewisser Weise Zerstörung von Persönlichkeit. Während Bildung in Freiheit die Persönlichkeit nach den Präferenzen des Formenden verändert, führt Zwangsbildung zur Verformung und Beugung des Charakters im Sinne des Staates.
Bildung ist keine Ware, dazu ist sie viel zu mächtig. Bildung kann im Idealfall den Menschen erleuchten, ihn aufklären, ihn befreien und ihn zu einem mündigen, freien Bürger machen. Bildung kann aber auch verstanden werden als gebildet-werden, als Prozeß der Deformation von durch genetischen und erzieherischen Faktoren (wohl-)geformten Persönlichkeiten.
Bildung ist keine Ware. Gerade deshalb ist aber Bildung immer nur in Freiheit möglich.
[...] “Anne Will” befaßte sich heute mit einem Thema, das ich vor kurzem in einem längeren Essay angesprochen habe: Bildungspolitik. Insbesondere ging es auch um die Frage, wie mit Kindern aus [...]
[...] bereits über dieses Thema geschrieben, und empfehle die Lektüre der entsprechenden Artikel: “Bildungsfreiheit statt freie Bildung” und “Von Buschkowskys und [...]