Verdachtskultur, Drogen und Doping

Anläßlich eines instruktiven, obschon kurzen, Artikels des Insurrektors möchte ich in den folgenden Zeilen kurz zwar nicht die Geschichte Chinas, aber doch meine Ansicht zum Thema Doping skizzieren; insbesondere da auch ich die Tour de France verfolge (wenn auch nicht per Fahrrad…).

1. Unterscheidung der Vergehen Doping und Drogenmißbrauch

Zunächst ist es wichtig, eine Unterscheidung zu treffen zwischen den in der öffentlichen Diskussion gern vermischten Fragen des Dopings und des Drogenmißbrauchs. Es ist festzustellen, daß es in diversen Ländern mehr oder weniger scharfe Gesetze gegen den Gebrauch bestimmter als Drogen definierter Substanzen gibt. Sofern die von den Radsportlern genommenen Substanzen unter diese Gesetze fallen ist der strafrechtliche Aspekt geklärt: es handelt sich natürlich um einen Verstoß, der nach den Strafgesetzen des jeweiligen Landes geahndet werden muß. Wenn die fragliche Substanz nicht verboten ist, darf sie natürlich auch verwendet werden und das Strafrecht hat keine Handhabe gegen die Verdächtigen. Dies ist die erste wichtige Unterscheidung: Drogenmißbrauch ist oft eine Straftat und fällt in den Handlungsbereich der Polizei und der Staatsanwaltschaften, während Doping diese überhaupt nichts anzugehen hat und ausschließlich Angelegenheit der Sportverbände und ggf. der Sportgerichtshöfe ist.

2. Zum Drogenmißbrauch

Es stellt sich oft die Frage, inwiefern Drogenmißbrauch überhaupt strafbar sein soll; insbesondere die Legalisierung von Haschisch und ähnlichen sogenannten “weichen Drogen” wird ja immer wieder von den Grünen und anderen linken Gruppen gefordert. Meine persönliche Ansicht dazu ist: Es interessiert mich nicht, ob irgendein nicht sonderlich vernünftiger Erwachsener sich zukifft oder nicht (und den Staat sollte es auch nicht unbedingt interessieren, mit welchen unsinnigen Tätigkeiten mündige Bürger ihr Leben zerstören). Was mich interessiert, ist die Frage inwieweit minderjährige Kinder in Kontakt mit diesen Drogen kommen. Ob der Staat dies regeln sollte oder nicht, hängt dann vor allem davon ab, wie vernünftig die Eltern mit ihren Kindern umgehen. Gibt es massenhaften Drogenmißbrauch durch Kinder und Jugendliche kann man und sollte man reagieren. Sonst gibt es abstrakt gesehen keinen Grund, daß bestimmte Drogen illegal sind (zumal andere ja legal sind und dem Staat wichtige Einnahmen bringen).

Historisch gesehen sind aber bestimmte Drogen hierzulande verboten gewesen und obschon es keinen substantiellen (Wortspiel beabsichtigt) Grund des Verbots gibt, so vermag ich auch keinen für die Änderung des Gesetzes zu finden (denn solange man nicht versucht, einfache Konsumenten, die zu blöd sind zu Hause, statt unter der Überwachungskamera auf dem Marktplatz zu kiffen, ins Gefängnis zu sperren, nimmt niemand wirklichen Schaden und die normative Kraft des Gesetzes mag den einen oder anderen orientierungslosen Teenager noch davon abhalten, Drogen zu nehmen; und selbst wenn nicht, es machte keinen Unterschied). Ich halte die Regelung wie sie ist, für gut, aber man sollte viel mehr Verfahren gegen einfache Drogenkonsumenten unbürokratisch einstellen, damit Staatsanwälte und RIchter echte Verbrecher jagen und aburteilen können.

3. Zum Doping

Doping ist nicht mehr als ein grobes Foulspiel im Strafraum. Der Fußballer bekommt Rot und wird gesperrt. Der dopende Sportler fliegt raus und wird gesperrt. Beide verletzen sportliche Regeln und versündigen sich gröblich am Gedanken des Fair Play. Beide setzen unrühmliche Beispiele und sind dem Nachwuchs schlechte Vorbilder. Wenn sie ungestraft davonkommen, wird ein Anreiz geschaffen, in Zukunft brutaler zu spielen oder mehr zu dopen. Es wird schwieriger, sich mit fairen Mitteln durchzusetzen und die Reputation der Sportart wird beschädigt. Daher ist völlig klar, daß, wer erwischt wird, fliegen muß, und hart bestraft werden sollte. Wer des Dopings überführt ist, sollte einige Zeit gesperrt werden und wer eine Notbremse begeht, sollte einige Spiele gesperrt werden. Und wie der Insurrektor korrekt feststellte (und wie ich weiter unten noch etwas erweitern werde), sollten strenge Richtlinien angelegt werden bei der Beweisführung. Aber ein Einwand: Wenn die Strafe eine rein sportliche Strafe ist, wird der betroffene Athlet zwar durch eine Verurteilung Einbußen erleiden, aber er wird nicht als vorbestraft gelten und sein Leben ist auch nicht ruiniert. Deshalb würde ich vorschlagen: wenn A- und B-Probe positiv sind, sollte der Verdächtige für ein Jahr gesperrt werden (und zwar automatisch, ohne viel Aufhebens), Wiederholungstäter pro Verurteilung ein Jahr länger (also ein “Vierfachdoper” für vier Jahre). Natürlich gibt es statistisch gesehen einige Fälle, in denen A- und B-Probe positiv sind, und der Sportler “sauber” war und es wird Fälle geben, wo eine der Proben negativ war und der Sportler gedopt war. Dies ist aufgrund der nicht optimalen Verläßlichkeit der Dopingtests unvermeidlich. Einige werden Glück haben und einige Pech. Doch in der Regel trifft es die RIchtigen, und ein Anreiz entsteht, nicht zu dopen.

Die Hetzjagd gegen alle Sportler muß enden; sie entsteht durch die Kultur des Verdachts, die sich breitmacht, wenn aufgrund von positiven A-Proben Strafen verhängt werden. Inzwischen ist es so, daß Teams ihre Sportler zurückziehen, sobald nur eine Probe positiv ist, obwohl der Sinn des Systems zweier Proben gerade die Reduktion von Sperren und Strafen aufgrund von falsch-positiven Ergebnissen ist. Medien profitieren von der Hetzjagd, da garantiert ist, daß bei 200 Fahrern und 20 Etappen irgendwann zwangsläufig eine Probe positiv ist, selbst wenn niemand dopt. Teams profitieren von einer denunziatorischen Strategie, da sie als “Anti-Doping-Helden” dastehen können, wenn sie hysterisch reagieren. Für Fahrer gilt dies ebenso. Die Kultur des Verdachts fordert viele Opfer, eines der größten muß der am Sport interessierte Zuschauer bringen, denn er wird berieselt von immer haltloseren Verdächtigungen, wie etwa durch die Kommentatorenriege von Eurosport, die etwa Sebastian Langs schlechte Leistungen in den meisten Rennen mit einer Argumentation entschuldigen, die etwas folgendermaßen geht: “Alle Besseren sind ja gedopt”. Bemerkenswert simpel. Ein Sportereignis zu genießen ist unter diesen Bedingungen kaum mehr möglich.

Im Prinzip ist es mir auch bei Radsportlern egal welche Substanzen sie verwenden, um sich mit 35 vorschnell in den Exitus zu jagen, es geht mir nur darum, die öffentliche Wahrnehmung und die Wahrnehmung durch den Radsportnachwuchs dahingehend zu ändern, daß minderjährige Radsportler nicht unter Druck gesetzt werden, auch zu dopen. Wenn dann erwachsene Radprofis weiter fixen, habe ich keine schlaflosen Nächte ob der Dummheit siegesbesessener Menschen. Wenn erreicht werden könnte, daß alle Profis weiterdopen, ohne je erwischt oder bestraft zu werden, aber die Nachwuchsfahrer damit nicht anfangen, bevor sie mündig sind, und selbst entscheiden können, dann wäre mir das recht. In einem freien Land muß jeder auch das Recht haben Mist zu bauen, und dazu gehört auch das Recht, sich krankzufixen. Denn Freiheit ist das Recht, sich irren zu dürfen.

4. Kulturen des Verdachtes

Eine Schlußbemerkung noch zur “Herrschaft des Verdachts”: Es ist ja bei weitem nicht die einzige Angelegenheit, die immer mehr zu einer solchen Verdachtstyrannei ausartet. Es scheint geradezu zur Struktur menschlicher Gesellschaften zu gehören, daß vom Anschein der Schuld direkt zur Exekution der Strafe gesprungen wird, ohne sich mit den oft schwierigen Spitzfindigkeiten eines juristisch hinreichenden Beweises zu befassen. Für die meisten Alltagsfragen ist dies nicht nur üblich, sondern auch richtig. Es ist in Ordnung, anzunehmen, daß derjenige, der meinen Schlüssel zuletzt hatte, ihn verschlampt hat, und daß er nicht vom Hausalligator des Nachbarn meines ehemaligen Briefträgers geraubt wurde, um damit einen Einbruchsdiebstahl im Weißen Haus zu begehen. Es ist völlig richtig, dann den letzten Inhaber zu konfrontieren und Aufklärung zu verlangen (und nicht eine juristisch korrekte Spurensuche zu veranstalten). Doch wenn es nicht mehr um die Dinge des Alltags geht, sondern um eine Frage mit möglicherweise verheerenden Konsequenzen, dann muß eine größere Sorgfalt an den Tag gelegt werden. Diese elementare Einsicht gerät regelmäßig in Vergessenheit, etwa wenn es um schwere Sexualdelikte geht. Der bereits einschlägig Verurteilte gilt in den Augen des verständlicherweise aufgebrachten Volkes automatisch als der Täter. Nicht daß ich mit diesem Abschaum irgendwie Mitleid hätte, der sich an unschuldigen Kindern oder Frauen vergeht, um seine perversen Triebe zu befriedigen, weit gefehlt! Aber zu den Geboten eines Rechtsstaates gehört es, in jedem Falle (und ich nehme bewußt einen extremen Fall als Beispiel, um die Unbedingtheit dieses Gebotes zu unterstreichen) sehr sorgfältig zu arbeiten, und erst dann eine Strafe zu verhängen, wenn sicher ist, wer der Täter ist. Verständnis für den Lynchmob zu haben und gefühlsmäßig “ja, das hat er vierdient!” zu rufen, darf nicht bedeuten, das unschuldige Bürger schützende Prinzip der Unschuldsvermutung aufzugeben, denn jeder könnte einmal in Verdacht geraten.

Dopingfälle reichen nicht an die Schwere des geschilderten Extremfalles heran, aber sie gehen über eine unbedeutende Alltagssache hinaus, insbesondere wenn, wie heute zunehmend, eine Einmischung der Strafgerichte in eine Sportgerichtsangelegenheit stattfindet, und damit fälschlich verurteile Sportler als vorbestraft gelten. Und was würde passieren, wenn sie fälschlich freikämen? Niemandem würde ernsthaft geschadet, wenn man wartete, bis alle Proben überprüft sind, und dann schnell und ohne Schauprozesse die Strafen verhängte.

Und ein letzter Gedanke: Kulturen des Verdachts haben in einer freien Gesellschaft nichts zu suchen. Die Kultur des Verdachts ist ein Spezifikum, unfreier, diktatorischer Regime, wie etwa der Sowjetunion, China, Nordkorea, und welche Staaten sonst noch von Banden statt von zumindest nominell freien Bürgern regiert werden. Ein Rechtsstaat zeichnet sich durch ruhige Besonnenheit aus, nicht durch aktivistische Versuche, die Welt per Dekret zu verbessern, indem man strafbewehrte Sanktionen gegen selbstzerstörerische Sportler verhängt.

Veröffentlicht in: on 19. Juli 2008 at 23:44 Kommentare (1)
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  1. [...] über die “Herrschaft des Verdachts” zum Anlaß genommen, einen interessanten Artikel zu schreiben, der über das Thema Doping hinaus den Drogenkonsum insgesamt thematisiert: Historisch [...]


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